Kollekten

6 Kollekten von Bad- und Brunnengästen

Nach der Rechnung 1707-1711 betragen diese Kollekten 1907 fl. 9 alb., und zwar:

    • 1680 fl. bestehend aus: 1500 fl., die vorher bei dem fürstl. Vogt Johann Nikolaus Herrmann standen (von 1695 bis 1704 gefallen, und 180 fl., die lt. pag. 65 bis 78 des Kollektenbuchs gesammelt wurden (von 1704 bis 1707 gefallen)
    • 49 fl. 2 alb. 4 d. liefert der Vogt Herrmann am 07.02.1709, die lt. pag. 79-81 des Kollektenbuchs im Jahr 1708 gesammelt wurden
    • 64 fl. 17 alb. liefert der Vogt Herrmann am 14.02.1710, die lt. pag. 82-86 des Kollektenbuchs im Jahr 1709 gesammelt wurden, nach Abzug von 7 fl. 3 alb. Kollektantengebühr (von jedem Gulden 3 alb.)
    • 40 fl. liefert der Vogt Herrmann am 23.08.1710, die von einigen Jahren her in der Emser Armenbüchse gesammelt wurde. Hierzu vermerkt der Rechnungsführer: Dieser Posten kann eigentlich nicht beschienen werden, weil es des Auditeurs Archenholz Bericht nach im Überrest von derjenigen Almoßenbuchs die vormahls gewöhnlich geweßen und sogleich wieder an die Armen ausgetheilt oder zu Behuff der Krancken und Ab<…> verwendet worden sey.
    • 51 fl. 27 alb. liefert die Witwe des Vogts Hermann am 11.01.1711, die lt. pag. 87-92 des Kollektenbuchs im Jahr 1710 gesammelt wurden, nach Abzug von 5 fl. 21 alb. Kollektantengebühr
    • 21 fl. 22 alb. 4 d. liefert die Witwe des Vogts Hermann am 12.01.1712, die lt. pag. 93-94 des Kollektenbuchs im Jahr 1711 gesammelt wurden, nach Abzug von 2 fl. 12 alb. Kollektantengebühr

Ab 1712 wird nichts mehr vereinnahmt, weilen bey der anno 1712 vorgewesenen Conferenz das Collectenbuch von denen fürst[lich] hessen-darmstättischen Herrn Deputirten zu sich genommen und die fernere Colligirung inhibiret [verhindert] worden. N[ot]a. Ist noch beyzubringen, von weme die Inhibition [Hinderung] und an wene ergangen.

Die Rubrik bleibt auch weiterhin leer, ab 1747 wird dann vermerkt, dass die Kollekten sogleich vom Emser Pfarrer an die Armen ausgeteilt werden. In den Notamina zu den Rechnungen 1752 und 1754 heißt es: Die von den Curgästen eingesammelte Gelder werden theils den Armen ausgetheilt, th[ei]ls zum Bauen des Armen Baads angewendet. (ABR 1754, Beilage [1])


Letzte Änderung: 13. Mai 2026
Ralph Jackmuth