Beilagen

Beilagen zu den Rechnungen der Emser Armenbadkasse 1707-1770

Liegen jeder einzelnen Rechnung bei

Rechnung 1707-1711

[1] Amtskellner Johann Christian Kriegsmann zu Braubach an Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt

Braubach 1712 März 5
(präs. Darmstadt 1712 April 5)

Nachdem Kriegsmann1 seit 1707 die Emser Armenbadgelder verwaltet, die nunmehr auf ein Kapital von 2975 fl. angewachsen sind, ist er jetzt bereit die ihm darüber obliegende Rechnung abzulegen und bittet jemanden zu bestimmen, der die Rechnung abhört.

Durchleuchtigster Fürst, gnädigster Fürst und Herr!

Nachdem ich seither a[nn]o 1707 die Embser Armenbaadsgelder, welche nunmehro zu einem Capital von 2975 fl. angewachsen sind, administriret und dannenhero anitzo parat bin, die davon mir obliegende Rechnung unterthänigst abzulegen, alß habe E[uer] hochfürst[lichen] D[urc]hl[auch]t ein solches hiermit unterthänigst berichten und Dero gnädigsten Disposition überlassen sollen, ob E[ure] hochfürst[lichen] D[urc]hl[auch]t geruhen möchten, jemandt zu deputiren, umb mir sothane Rechnung der Gebühr nach abzuhören, der ich in tieffster Devotion verharre.

E[uer] hochfürst[lichen] D[urc]hl[auch]t unterthänigst-treu-gehorsamster Knecht J[ohann] C[hristian] Kriegsmann [manu propria]

Braubach, den 5ten Martij 1712.

Dem durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ernst Ludwigen, Landgraffen zu Hessen, Fürsten zu Herßfeld, Graffen zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Schaumburg, Jsenburg und Büdingen, meinem gnädigsten Fürsten und Herrn. Darmstatt — Zum fürst[lichen] Geheimen Rath — Pr[ae]s[entatum] Darmstatt, den 5ten April[is] 1712


[2] Gutachten des hessen-darmstädtischen Konsistoriums

Darmstadt 1712 April 7

Die Rechnungsabhörung erfolgt in Gegenwart von Regierungsrat Rudolph Friedrich von Schultt2 und Kammerrat Johann Christoph Oberzeller3. Die Einnahmen der Rechnung werden durch das Kollektenbuch bestätigt. Da aber die Blätter dieses Buches aus gewissen Gründen zusammengenäht und versiegelt (verpitschiert) seien, könne nicht nachgeprüft werden, ob die Summen im Kollektenbuch mit denen in der Rechnung übereinstimmen. Der Amtskellner Kriegsmann aber habe beteuert, dass er das, was während seiner Jahre gefallen sei und von ihm aufgenommen und versiegelt (verpitschiert) wurde, treulich und redlich berechnet und die sich ergebende Summe nach Abzug der durch die Gewohnheit (Observanz) hergebrachte Kollektengebühr, von jedem Gulden 3 alb., richtig in Einnahme genommen habe, wie sie in seiner übegebenen Rechnung enthalten sei. Er ließ es dahin gestellt sein, ob man „selbige entsiegeln, aufschneiden“ und nachprüfen wollte und berichtete, es sei „allerhand Geld“, Schillinge, Petermännchen usw. miteinander vermischt gewesen, wenn wieder Verhoffen etwas fehlen sollte, hätten die Hermannischen Erben4 dafür zu antworten, was man aber einer höheren Entscheidung anheim gestellt habe, da eine solche Prüfung viel Zeit brauchen, aber wenig einbringen würde. Mit der Rechnungsabhörung wurde fortgefahren und es finden sich die Jahre 1695 bis 1707 mit eingerechnet. Da der Amtskellner aber aber 1707 mit der Aufstellung einer ordentlichen Rechnung beauftragt wurde, habe er diese Jahre als eine Zurechnung von dem verstorbenen Vogt Hermann, der zuvor diese Gelder verwaltet hatte, angenommen und in diese Rechnung einbezogen, mithin also diese Berechnung in eine ordentliche Form und Richtigkeit gebracht. Dass aber dem verstorbenen Vogt Hermann von jedem Gulden 3 alb. Kollektengebühr wegen Einsammlung solcher Almosengelder gutgeschrieben und an der in die Rechnung gebrachten Summe abgezogen wurden, dafür finde sich keine Verwilligung. Der Stiefsohn des Vogts, der Auditeur Archenholz, der bei der Rechnungsabhörung dabei war, um die Interessen seiner Mutter zu wahren, weiß auch keine Erklärung dazu zu geben. Der Amtskellner aber vermeldet, dass es vor seiner Zeit schon eingeführt war. Falls nun der Hausmarschall von Bobenhausen5 davon nichts berichten könne, könnte sich der Vogt diese Einkunft eigenmächtig angeeignet haben.

Von den Obligationen, wie die Gelder ausgeliehen wurden, sind sieben vorhanden und der Rechnung beigelegt, ihre Seiten- und Endsummen (Lata und Summen) sind in der Rechnung ordentlich am Ende spezifiziert. Man habe diese Obligationen als Beilage beibehalten und es wird nun darauf ankommen, ob sie dem Berechner gegen Bescheinigung wieder ausgehändigt werden sollen, um sie zur Hand zu haben, falls der eine oder andere Debitor sein Kapital wieder ablegen wollte, oder ob man sie beim fürstlichen Konsitorium registrieren und falls eine Kapitalblage geschehen sollte, dem Berechner wieder zurückschicken wollte. Diese Kapitalblage hätte der Amtskellner jedesmal zu berichten, da die Kapitalien beizeiten vorher aufgekündigt werden müssen.

Ansonsten habe sich eine Obligation des verstorbenen Vogts vom 7. Juni 1704 über 284 fl. 16 alb. 5 d. Armengelder bei den Akten befunden, die der Auditeur Archenholz deswegen wieder zurückgefordert habe, weil die Erben diese Summe nicht schuldig zu sein angeben und der Landesherr unter den 615 fl. 29 alb. 4 d. Zinsen diesen Posten mit übernommen und aus den Braubacher Amtsrenten danach richtig bezahlt hätte. Nachdem man nun befunden habe, dass 270 fl. Zinsen von 3 Jahren Zinsen in diesen 615 fl. 29 alb. 4 d. enthalten seien, so würde die Obligation herauszugeben sein aber nicht eher, als bis sie vorher der Rest von 14 fl. 16 alb. 5 d. der Armenschaft (dem Armuth) wieder zugeführt oder klar gemacht hätten, ob und wo dieser Rest der Armenschaft zugute kam.

Die ausgeliehenen Kapitalien bestehen wie gesagt in 7 Posten und betragen in Summe 2975 fl. zu 6 % jährlichen Zinsen, wovon die Armenschaft (das Armuth) für dieses Jahr (1712) 178 ½ fl. Zinsen zu erwarten hätte.

Man stelle es auch einer höheren Entscheidung „unmaßgeblich und mit geziemendem Respekt“ anheim, ob nunmehr nicht Anstalten zum Aufbau eines Armenbades gemacht werden, damit sich die Armenschaft (das Armuth) an dieser „christfürstlichen“ Intention, die schon 1698 geäußert wurde, erfreue. Falls die Gelder aber noch länger auf Zinsen stehen bleiben und vom Amtskellner berechnet werden sollen, verlange dieser für seine Bemühung eine Vergütung und dass ihm das Kollektenbuch wieder zurückgeschickt werden möge.

Actum Darmstatt, am 7ten April <1712> — Præsentibus des ade[liche]n Regierungs-Raths Herrn von Schult und des fürst[lichen] Cammerraths Herrn Oberzellers — Exh[ibitum] den 15 Apr[ilis]1712

Wurde die von fürst[liche]n Ambtskeller Kriegsmann zu Braubach übergebene Rechnung über die Embßer Armenbaadgelder von 1707 biß 1711 inclusive auff gnädigste Verordnung vorgenommen und soviel die Einnahm betrifft, befunden, daß selbige zwar durch Allegirung [Heranziehung] des Collecten-Buchs beschienen wird, weil aber in solchem Collecten-Buch bey den Jahrgängen die Blätter, worinnen die gesteuerten Posten und wie hoch iedes Jahr sie Summa des gesteuerten Gelds sich beträgt, eingeschrieben sind, gewisser Ursachen wegen zusammengenehet und verpitschirt wahrgenommen werden, so hat die Probation und Nachrechnung, ob die darinnen enthaltene Summen mit denen, welche in die Rechnung über- [pag.] -tragen, conform seyen, nicht beschehen können.

Der Ambtskeller Kriegsmann aber hat contestirt [beteuert], daß von seinen Jahren so viel gefallen und von jhme uffgenommen und verpitschirt worden, er solches treülich und redlich calculirt, die ausgefallene Summam nach Abzug der durch die Observanz angeblich hergebrachte Collectengebühr, von iedem Gulden 3 alb., richtig in Einnahm genommen, wie in seiner übergebenen Rechnung, solche enthalten seye, dahin stellende, ob mann selbige entsiegeln und auffschneiden, sodann nachprobiren wolte, mit fernerem Vorgeben, es seye allerhand Geld, Schilling, Petermänger etc. untereinander vermengt geweßen, wann wieder Verhoffen was manquiren [fehlen] sollte, hetten allenfalls die Hermannische Erben davor zu respondiren, so mann zu höherer Erkantnus ausgesezt, weil solche Prob ein zimbliche Zeit consumiren, [pag.] aber doch nicht viel importiren [einbringen] würd, jmmittelst aber wurde mit Abhör der übergebenen Rechnung fortgefahren <…> zwar der Rubric nach nur von a[nn]is 1707 <bis> 1711 beedes inclusive eingerichtet ist.

Es sind jedoch aber diejenigen dem Armuth gesteüerte Gelder von a[nn]o 1695 biß 1707 beedes inclusive darinnen eingeführt und berechnet, maßen ihm, dem Ambtskeller, die Formirung einer ordentlichen Berechnung nicht eher alß in a[nn]o 1707 anbefohlen worden, dahero er solche vorhergehende Jahre alß eine Zurechnung von dem verstorbenen Vogt Hermann, alß der vorhero solche Gelder administrirt hat, angenommen und damit in dieße Rechnung eingezogen, mithin also diese Berechnung in eine ordentliche Form und Richtigkeit gebracht, daß aber dem verstorbenen Vogt Hermann von iedem Gulden 3 alb. Collectengebühr wegen Einsamlung solcher Allmosengelder gut gethan und an der eingebrachten Summen abgezogen worden, davon findet sich keine Verwilligung.

Der Stiffsohn des Vogts, Auditeur Archenholz, [pag.] so sich bey dieser Abhör mit beybefunden, umb seiner Mutter Interesse darbey zu observiren, weis dißfalls auch keine Erlaüterung zu geben. Der Ambtskeller aber hat vermeldet, daß es vor seiner Zeit alschon eingeführt geweßen, falls nun der H[err] Hauß-Marschall von Bobenhaußen davon keinen Bericht zu geben weis, so möchte der Vogt sich solch Accidens wohl eigenmächtig zugeeignet haben.

Der Obligationen, wie und welchergestalt die Gelder ausgelehnt worden, seynd sieben vorhanden und der Rechnung beygelegt, derer Lata und Summen ordentlich in der Rechnung am Ende specificirt seyn. Mann hat selbige Obligationes alß eine Beylage beybehalten und wird nun darauff beruhen, ob solche dem Berechner gegen Schein wieder extradirt [ausgehändigt] werden sollen, umb solche bey der Hand zu haben, im Fall ein oder der ander Debitor sein Capital wieder ablegen wolte, oder ob mann sie bey dem fürst[liche]n Consistorio registriren und da einige Ablage geschehen sollte, es dem Berechner wieder zurück schicken [pag.] wolte, welche vorhabende Ablage dann der Ambtskeller jedesmahls zu berichten hätte, weilen doch die Capitalia in Zeiten vorhero müssen auffgekündiget werden.

Sonsten hat sich bey den Actis eine Obligation vom verstorbenen Vogt de dato 7ten Junij 1704 befunden über 284 fl. 16 alb. 5 d. Armengelder, welcher deßen Stiffsohn, der Auditeur Archenholz von deswegen zurückgefordert, weil sie Erben solche 284 fl. 16 alb. 5 d. nicht schuldig zu seyn vermeynen und Jhre hochfürst[liche] Durch[lauch]t unter den 615 fl. 29 alb. 4 d. Interesse solchen Posten mit übernommen, auch auß den Braubachischen Ambtsrenthen nach der Hand richtig bezahlt hetten. Nachdeme mann nun befunden, daß 270 fl. von 3 Jahrgängen Interesse davon unter sothanen 615 fl. 29 alb. 4 d. begriffen seyen, so möchte solche Obligation zwar zu extradiren seyn, aber ehender nicht, alß biß sie vorhero den Überrest der 14 fl. 16 alb. 5 d. dem Armuth entweder würcklich abgestattet oder klar gemacht haben würden, ob und wo solcher demselben zu gut gekommen?

[pag.] Die ausgeliehen Capitalien bestehen wie obgemelt in 7 Posten und betragen in einer Summa 2975 fl. à 6 p[ro] c[en]to jährlicher Inte[ress]e, worvon also das Armuth auff dieß instehende Jahr 178 ½ fl. Inte[ress]e zu gewartten hette.

Man stellt auch höherer Dijudicatur ohnmaasgeblich und mit geziemendem Respect anheim, ob nicht nunmehr zur Auffbauung des Armenbads Anstalt gemacht werden, mithin der christ-fürst[lichen] Intention welche schon a[nn]o 1698 dahin gerichtet geweßen, das Armuth sich nunmehr zu erfreuen haben möchte, falls aber die Gelder noch länger also uff Pension stehen bleiben und von dem Ambtskeller Kriegsmann berechnet werden sollen, praetendirt derselbe vor seine Bemühung auch eine Ergözlichkeit und daß das Collectenbuch wieder in Zeiten hinunter geschickt werden möchte.

Datum ut supra.

[Rudolph Friedrich] Schultt [subscripsit] — J[ohann] Christoph Oberzeller [subscripsit]


[3] Gutachten der hessen-darmstädtischen Rentkammer

Darmstadt 1712 Juni 3

    1. Das Kollektenbuch, in dem die zugenähten Blätter nicht nachgeprüft wurden, hat man mit allem Fleiß nachrechnen lassen und da sich nicht mehr als 1 fl. und einige alb. Differenz ergaben, wird man die Sache auf sich beruhen lassen und das Kollektenbuch kann wieder nach Ems geschickt werden. Dies geschah unverzüglich. Der genannte Posten von 120 fl. unter Nr. 10 findet sich richtig unter den 1680 fl., die verstorbene Landgräfin6 hatte sie gestiftet.

    2. Es hat sich befunden, dass die Witwe und die Erben des Vogtes Hermann, weil ihnen statt der 6 kr. nur 2 kr. Kollektengebühr zugestanden werden soll, 10 fl. 5 alb. wieder zu ersetzen hätten, die vom Amtskellner von ihnen erhoben und den Armen zum Besten verrechnet werden könnten.

    3. Wegen der Verordnung, dass die Original-Obligationen hier im fürstlichen Archiv bleiben und nur die Abschriften zurückgesandt werden sollen, hat man nichts weiter zu erinnern.

    4. Weil sich bei der Rechnungsabhörung dieses Monitum richtig befunden habe, so bleibt es als eine abgemachte Sache auf sich beruhen, jedoch haben die Witwe und die Erben den Passivrezess von 14 fl. 16 alb. 5 d. zu erstatten.

    5. Was jemandem, der für die Armen die Kollekten zu erheben übernimmt, an Vergütung zu geben sei, da wäre den dort seienden Kommissaren der Auftrag zu erteilen, jemanden auszumachen und mit ihm zu verhandeln.

895 — Ad cons: ad vatandum ad … … — Die abgelegte Berechnung über die Embßer Armenbadgelder betrefend — Exh[ibitum] den 3 Junij 1712

Der fürst[lichen] Rentcammer unterthänigstes Guthachten

        1. das Collectenbuch, worinnen die zugenehete Bläter bey der Rechnungsabhör nicht nachprobirt geweßen, hat mann mit allem Fleiß nachrechnen laßen, da sich nicht mehr als 1 fl. und etliche alb. mit der Rechnung different befunden, so uf sich beruhen und weiter nichts daraus zu machen seyn wird, welchemnach alßo sothanes Collectenbuch nun wieder nacher Embs geschickt werden könnte. — Fiat cito — N[ot]a. Der vermeldete Post von 120 fl. sub n[umer]o 10 findet sich unter denen 1680 fl. richtig, so wey[land] Jhro hochfürst[liche] Durch[laucht]die Frau Landgräfin hochsee[ligen] Andenckens gesteuert.

        2. Hat sich befunden, daß des verstorbenen Vogt Hermanns Wittib und Erben, weil jhnen anstatt der 6 xr nur 2 xr Colligirgebühr passirt werden soll, wieder 10 fl. 5 alb. zu ersetzen hetten, so von dem Ambtskeller Kriegsmann von jhnen erhoben und denen Armen zum Besten verrechnet werden könnte.

        3. Hat mann wegen der Verordnung, daß die Original-Obligationes hier im fürst[lichen] Archiv bleiben und nur die Abschrifften zurückgesand werden sollten, nichts zu erinnern.

        4. Weil bey Justificirung der Rechnung sich dießes Monitum richtig befunden, so wird es auch alß eine abgemachte Sach uf sich beruhen, jedoch daß die Wittib und Erben den Passiv-Recess der 14 fl. 16 alb. 5 d. so fort abstatten solten.

        5. Dießerwegen, was einem der vor die Armen die Collecten zu erheben übernimbt pro honorario zu geben, möchte denen jetzigen dort seyenden Commissariis Commission ufzutragen seyn, jemand auszumachen und mit jhme zu accordiren.

Darmbstatt, am 3ten Junij 1712 — Oberzeller — Plus.


[4] Einzelne Stellungnahmen zu den Gutachten des Konsistoriums und der Rentkammer

Darmstadt 1712 Juni 3

1) Stellungnahme des Philipp Bindewald

Gehorsamstes Bedencken ad n[ume]r[um] 895. Wie die perlustratio [Betrachtung] des unterth[änigen] Gutachtens der fürst[lichen] Renthcammer clärlich zeiget, daß das momentum hui[us] rei ac negotij nach allen bedenck[lichen] Puncten wohlbedacht und mit gültigen rationib[us] gründ[lich] abgefaßet seye, nicht weniger der unterth[änige] Bericht des hochfürst[lichen] Marchalls de Bobenhaussen Nr. D 2069 nebst deßen Gutachten ebenfalß christlich und billich ist, alßo confirmire ich diesen beyden per omnia. Salvo m[eliore] — Darmstatt, am 3ten Junij 1712. — Philipp[us] Bindewaldt [manu propria]

2) Stellungnahme des Rudolph Friedrich von Schultt

Similiter addendo, daß auf die im Consistorial-Gutachten in fine angehenckte, von der fürst[lichen] Renthcammer aber untouchirt gelassene Erinnerung wegen des ins Werck zu stellenden Anbaues des Armenbads reflectirt und das Collectenbuch ehistes umb der anwesenden Gäste willen wieder hinunter gesendet werden möchte, umb welches der Ambtskeller bereits Instanz gethan, imgleichen wessen sich der verstorbene Vogt pro accidenti angemaßt, nach des H[errn] Haußmarschalls a ser[enissi]mo gn[ädig] aggreirten voto und dessen Passiv-Recess cum interesse sonderlichst einzubringen ja nicht gesäumet werde. — Eod[em] — [Rudolph Friedrich] Schultt

3) Stellungnahme des ? (Paraphe nicht auflösbar)

Über daß votu camerae bin folgender meinung, daß ad (1) daß Collecten-Buch allerforderlich durch sichere Gelegenheit an den Keller Kriegßman zu schicken, — ad (2) die Hermannische Erben zu Erstattung der von dem Vogten ihme zugeeigneten 6 [kr.] Hebegebühr anzuhalten, — ad (3) also an Kriegßman zu rescribiren, — ad (4) der Passiv-Reces forderlich durch diesen einzubringen — ad (5) heute noch an die zu Embß anwesende Deputaten zu befehlen seyn, daß sie derentwegen mitt dem Praeceptore zu Embs tractiren und subratificatione schließen, auch daß Buch von dem Kriegßman abfordern und dem Praeceptori zustellen sollen. — sodan … (6) daß monitu[m] in H[err]n v[on] Schultt voto woll zu attendiren und serenissimo zur gnädigsten Resolution zu referiren. — Darmst[adt], den 3 Jun[ii] 1712. — J. v. H.

4) Stellungnahme des ? (Paraphe nicht auflösbar)

Jch bin in omnib[us] et per omina hiemit conferirt. — Eod[em] — RL.

Exped[iatur]


[5] Hessen-darmstädtische Rentkammer an Kellner Johann Christian Kriegsmann (Konzept)

1714 November 21

In der von Kellner Kriegsmann abgelegten Rechnung finde sich nicht, wie die 17 fl. 2 alb. 2 d. jährlicher Zinsen zu 6 % von 284 fl. 16 alb. 5 d. Kapital vom 4. April 1704 an bis zur Rückzahlung, wie es die Obligation besage, der Armenschaft (dem Armuth) gutgeschrieben wurden. Er habe darüber Auskunft zu geben, sich allenfalls die Zinsen von der Witwe Hermann noch vergüten zu lassen und in Rechnung zu bringen, sowie über diesen Vorgang zu berichten.

PS. — Auch erbarer guter Freund! Findet sich in Eurer abgelegten Rechnung nicht, wo die von denen 284 fl. 16 alb. 5 d. Capital erschienene jähr[liche] Intere[ss]e der 17 fl. 2 alb. 2 d. ad 6 vom Hundert gerechnet, vom 4ten April 1704 an, wie es die Obligation besagt biß zu Wiederablag dem Armuth vergnügt worden, alß habt Jhr darüber Erlaüterung zu geben, auch allenfalls die betragende Inte[ress]e von der Hermannischen Wittib annoch vergüthen lasset, gleichfalls Rechnung bringet, sodann wie es geschehen, demnechsten berichtet.

Dat[um] ut in rescripto am 21 [Novem]b[ris] 1714 — F[ürstlich] h[essische] und Cammerräthe das[elbst]

An Ambtskeller zu Braubach

N[ot]a. Es findet sich nicht in dieser Rechnung, wo die 17 fl. 2 alb. 2 d. jähr[lichen] Int[eress]e von den 284 fl. Capital dem Armuth zugut kommen (…)


[6] Kellner Johann Christian Kriegsmann an hessen-darmstädtische Rentkammer

Braubach 1715 März 11

Die Witwe Hermann wolle sich zur Zahlung nicht bereit erklären mit der Erklärung, dass alle diese Gelder die hochfürstlich gnädigste Herrschaft unter dem Namen ihres verstorbenen Mannes geliehen hätte. Kriegsmann aber sei von alledem nichts bekannt.

1307 — Die Acta beyzulegen, welche in dergleichen bereits verhandelt sind, sind beygelegt — Die Rechnung beyzulegen — Liegt bey

P. S., auch hochwohlgebohrne, hochedelgestreng- und hochgelährte, gnädige und hochgebietende Herren!

Haben E[uer] hochwohlgeb[ohrne] Excell[enz] Gn[a]d[en] und Hochedelgestr[enge] in einem P[ost] S[criptum] vom 21ten [Novem]br[is] 1714 Erlaüterung verlanget, wo die von denen 284 fl. 16 alb. 5 d. Capital Embser Armenbaadsgelder erschienene jährliche Interesse der 17 fl. 2 alb. 2 d. ad 6 vom 100 gerechnet, vom 4ten April 1704 an, wie es die Obligation besaget, biß zu Wiederablag dem Armuth vergnügt worden, auch dabey verordnet, daß die Hermannische Wittib die betragende Interesse annoch ebenfalls vergüten soll.

Gleichwie aber dieselbe sich hierzu ebenmäßig nicht verstehen will unterm Vorwand, daß alle diese Gelder hochfürst[lich] gnädigste Herrschafft unter ihres Mannes see[lig] Nahmen geliehen hette, mir hingegen von allen diesen Sachen nichts bekant ist. Also habe ein solches hiermit unterthänig berichten sollen ut in literis. Braubach, den 11ten Martij 1715

E[uer] hochwohlgeb[ohrne] Excell[enz] Gn[a]d[en] und Hochedelgestr[enge] unterthänig gehorsamster J[ohann] C[hristian] Kriegsmann [manu propria]


[7] Hessen-darmstädtische Rentkammer an Kellner Kriegsmann (Konzept)

Darmstadt 1715 Mai 27

Man habe aus dem von Kriegsmann am 11. März diesen Jahres erstatteten Bericht ersehen, dass die Witwe des verstorbenen Vogts Hermann zu Ems die 17 fl. 2 alb. 2 d. rückständigen Zinsen der 284 fl. 16 alb. 5 d. Kapital Emser Armenbadgelder deswegen nicht zahlen wolle, weil ihr Mann diese Gelder auf hochfürstlich gnädigste Herrschaft geliehen habe. Nachdem ihr Vorgeben aber nicht erwiesen sei, da ihr verstorbener Mann die Obligation auf sich ausgestellt habe, befiehlt man Kellner Kriegsmann im Namens des Landesherrn, die Witwe dahin anzuweisen, ihre Angaben zu beweisen oder die Bezahlung zu tun.

Erbarer guter Freund! Wir haben aus Eurem am 11 Martij dieses Jahrs erstatteten Bericht ersehen, wasmaßen des verstorbenen Vogt Hermanns Wittib zu Embs die ruckhstendige Interesse derer 17 fl. 2 alb. 2 d. von denen 284 fl. 16 alb. 5 d. Capital Embser Armenbaadgelder umb deswillen nicht zahlen wolle, weilen diese Gelder jhr Mann auf hochfürst[lich] gnädigste Herrschafft geliehen. Nachdeme aber dieses jhr Vorgeben noch nicht erwießen, … die Obligation jhr Mann see[lig] vff sich ausgestelt, [pag.] so befehlen in Jhro hochfürst[lichen] Durch[laucht], unsers g[nä]d[ig]sten Fürsten und Herrn Nahmen wir Euch hiermit vor uns g[nädig] gesinnende, daß Jhr sie dahin anweißet, solch jhr Vorgeben noch zu verificiren oder die Bezahlung zu thun. Verstehens p.

Darmbstatt, am 27 May 1715.
und Cammerräthe daselbsten

An Ambtskeller Kriegsmann zu Braubach


[8] Kellner Johann Christian Kriegsmann an hessen-darmstädtische Rentkammer

Braubach 1715 Juni 22
(präs. Darmstadt 1715 Juli 9)

Kriegsmann übersendet abermals seine Rechnung über die von ihn in den Jahren 1712-1714 erhobenen Emser Armenbadgelder in doppelter Ausfertigung und bittet, diese ordnungsgemäß abzuhören und ihm ein Exemplar wieder zurückzusenden. Und da er für die nicht in seine Funktion fallende Tätigkeit bisher nicht das Geringste bekommen, er aber große Mühe damit und die Kapitalien schon auf 3575 fl. gebracht habe, stelle er es in das Ermessen der Rentkammer, was man ihm wegen der vergangenen achtjährigen Berechnung der Jahre 1707 bis 1714 und auch künftig dafür jährlich vergüten wolle.

2674 — Hochwohlgebohrne, hochedelgestreng und hochgelährte, gnädige und hochgebietende Herrn! E[uer] hochwohlgeb[ohrne] Excell[enz] Gn[a]d[en] und Hochedelgestr[enge] übersende hierbey abermahlen meine Rechnung in duplo über die von mir in annis 1712 biß 1714 beedes inclusive erhobene Embser Armenbaadgelder und bitte gehorsamst, selbige behörig justificiren und ein Exemplar davon mir ohnschwehr remittiren zu lassen. Und weilen ich wegen Berechnung dieser in meine Function nicht lauffender Gelder bißhero noch nicht das Geringste bekommen, ich hingegen damit große Mühe und die Capitalia schon auff 3575 fl. gebracht habe, alß stelle zu E[urer] hochwohlgeb[ohrne] Excell[enz] Gn[a]d[en] und Hochedelgestr[enge] Belieben, was dieselbe sowohl wegen der verflossenen 8jährigen Berechnung de a[nn]o 1707 biß 1714 beedes inclusive, alß auch künfftighin mit etwas jährlich passiren lassen wollen. Der ich in unterthänigem Respect verharre. E[uer] hochwohlgeb[ohrne] Excell[enz] Gn[a]d[en] und Hochedelgestr[enge] unterthänig gehorsamster J[ohann] C[hristian] Kriegsmann

Braubach, den 22ten Junij 1715.

Denen hochwohlgebohrnen, hochedelgestreng und hochgelährten, hochfürst[lichen] hessischen hochverordneten Herrn Präesidenten und Cammer-Räthen, meinen gnädigen und hochgebietenden Herren — Darmstatt — P[raesenta]tum Darmstatt am 9 Julij 1715.


[9] Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt an Regierungsrat Rudolph Friedrich von Schultt und Kammerrat Johann Christoph Oberzeller

Darmstadt 1715 September 9
(präs- Darmstadt 1715 September 10)

Aufgrund des Schreibens von Amtskeller Kriegsmann zu Braubach vom 22. Juni 1715 weist Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt Regierungsrat Rudolph Friedrich von Schultt und Kammerrat Johann Christoph Oberzeller an, die von Kriegsmann erstellte Rechnung der Emser Armenbadgelder von 1712 bis 1714 abzuhören und über das Ergebnis zu berichten.

An Reg[ierungs]-Rath von Schultt, sodann Cammer-Rath Oberzellern

Von Gottes Gnaden Ernst Ludwig, Landgraff zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graff zu Cazenelnbogen, Diez, Ziegenhain, Nidda, Schaumburg, Yßenburg und Büdingen

Edle, sodann ehrsame Räthe, liebe Getreue! Wir geben durch den Anschluß gnädigst zu vernehmen, wasgestalten Unser Ambtskeller Kriegsmann zu Braubach abermahlen für eine Rechnung über die von ihme in annis 1712 biß 1714 beydes inclusive erhobenen Embser Armenbaadgelder zur behörigen Justificirung eingeschicket und wie derselbe ihme wegen dießer Gelder Berechnung tam ratione praeteriti quam futuri etwas zu verordnen gebeten. Nachdem Wir nun euch beyden wiederumb gleich dabevor beschehen zu Abhörung sothaner Rechnung gnädigste Commission aufzutragen für gut befunden haben, so ist Unser gnädigster Befehl hiermit, daß jhr euch derselben gebührend unterziehet, sothane Rechnungs-Abhör vernehmet und Uns, wie jhr solche befunden sowohl [pag.] als auch über gemeldten Ambtskellers Nachsuchen euren unterthänigsten Bericht und Gutachten mit Zurückgebung des Anschlußes erstattet und einschicket. Versehens Uns und seynd euch mit Gnaden wohl gewogen.

Darmbstatt, den 9ten Sept[em]br[is] 1715.
E[rnst] Ludwig [subscripsit]

[pag.] Dem edlen, sodann ehrsamen, Unsern Regierungs-, wie auch Cammer-Räthen alhier und lieben getreuen Rudolph Friederich von Schultt, sodann Johann Christoph Oberzellern. Darmbstatt — Praes[entatum], den 10 Septem[bris] 1715.


[10] Hessen-darmstädtische Rentkammer an Kellner Kriegsmann (Konzept)

Darmstadt 1715 September 12

Nachdem Regierungsrat Rudolph Friedrich von Schultt und Kammerrat Johann Christoph Oberzeller von Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt beauftragt wurden, die eingeschickte Rechnung der Emser Armenbadgelder abzuhören und es nötig sein wird, dass Kriegsmann zur Ersparung einer Reise und anderer Unkosten jemand zu Darmstadt bevollmächtige, der dieser Abhörung beiwohne, will man Kriegsmann davon in Kenntnis gesetzt haben, dass er jemand beauftrage, der sich an dem bestimmten Tag einfinde und Rede und Antwort gebe.

den 12ten [Septem]bris

Wohledler und vergeachter, jnsonders hochgeehrter Herr Ambtskeller! Nachdeme von Jhro hochfurst[lichen] Durch[laucht], unserm gnädigsten Fursten und Herrn, uns beeden die gnädigste Commission aufgetragen worden, die von Euch eingeschickte Armenbaadgelder-Rechnungen de annis 1712, 1713 et 1714 abzuhören und nöthig seyn will, daß derselben an seine Stelle zu Ersparung der Reyße und anderer Unkosten iemand alhier bevollmächtige, der solcher Abhör beywohne, so haben wir ihme solches wissend [pag.] machen und anbegehren wollen, daß er jemanden darzu commitire, welcher auf den bestimmenden Tag darbey sich einfinde vnd … Red vnd Antwortt gebe. Die wir verbleiben

Darmbstatt, am 12 [Septem]ber 1715

An Ambtskeller zu Braubach


[11] Kellner Johann Christian Kriegsmann an hessen-darmstädtische Rentkammer

Braubach 1715 September 25

(präs. Darmstadt 1715 Oktober 1)

Kellner Kriegsmann bezieht sich auf das Schreiben der hessen-darmstädtischen Rentkammer vom 12. September 1715 und ernennt den Kammersekretär Plaustrarius zu seinem Bevollmächtigten bei der Rechnungsabhörung oder wen dieser sonst an seine Stelle setze.

Hochwohlgebohrne, hochedelgestreng, hochgelährte, gnädige und hochgebietende Herrn!

Auff E[uer] hochwohlgeb[ohrne] Gn[a]d[en] und Hochedelgestr[enge] unterm 12ten hujus an mich zu erlassen beliebtes Schreiben die Abhörung meiner überschickten Rechnung über die Embßer Armenbaadgelder betreffend ohnverhalte hiermit gehorsamst, daß ich den fürst[lichen] Cammer-Secretarium Herrn Plaustrarium ersuchet habe, entweder selbsten meo nomine sothaner Rechnungs-Abhör beyzuwohnen oder sonsten jemand darzu zu substituiren. Womit in gehorsamstem Respect verharre.

E[uer] hochwohlgeb[ohrne] Gn[a]d[en] und Hochedelgestr[enge] unterthänig gehorsamster J[ohann] C[hristian] Kriegsmann

Braubach, den 25ten [Septem]bris 1715.

Denen hochwohlgebohrnen, hochedelgestreng und hochgelährten Herrn von Schultt und Herrn Johann Christioph Oberzellern, fürst[lichen] hessischen hochverordneten Regierungs- und Cammer-Räthen, meinen gnädigen und hochgebietenden Herren — Darmstatt — P[raesenta]tum den 1 Oct[obris] 1715.


Rechnung 1729-1730

[1] Nebenrechnung

fl. alb. d. Einnahm Geld 1729
568 14 ist der eygen Recess in voriger Rech[nung]
100 hat Johann Georg Hammes abgelegt zu Anfang des Jahrs den 7ten Maij 1729
668 14 Summa
Außgab 1729
45 An Ludwig Fischer außgeliehen l[aut] Oblig[ation] vom 15ten Martij 1729
75 Dem gemeinen Muller Jacob Müller gleichfalß eodem
75 Dem Müller Jacob Schäffer l[aut] Oblig[ation] 1ten Junij 1729
3 22 4 Besoldung wegen dieser Gelder in ¾ Jahr von 5 fl.
195 22 4 Summa
469
474
21
14
4
Verglichen ist Recess
407 21 4 Hierauff sind an Herrn Cammer-Rath Drachen baar gelieffert
65 22 4 restiren noch

[2] Ernennung von Personen zur Abhörung der Armenbadrechnungen 1715-1720

Darmstadt 1722 März 24

Fürst[liche] Regierung — unterth[äni]gste Anzeige ad R 954

Bet[reffend] die Abhörung der Rechnung über die Armenbaads-Pensiones de 1715 bis 1720

Es ist jezo der Ambtsverweßer zu Braubach alhier und bittet in der Anlage, daß auf nechstkünfftigen Sambstag nebenbemeldte Rechnung abgehöret werden möge. Weilen nun besag der beyliegenden Acten das vorige Mahl der verstorbene … Reg[ierungs]- und Consistorial-Rath von Schultt see[lig] und der Camer-Rath Oberzeller dießem Geschäfft beygewohnet, so stellet man höherer Verordnung un[ter]th[äni]gst anheim, vor dießmahl dazu deputiret und ernennet werden wolle.

Darmbstatt, am 24 Martij 1722
FWLöwenstern — FrGemingen — KSchwartzenaw — LSauigny — Riedesel

Herr Regierungs- und Consistorial-Raht von Gemmingen und Herr Cammer-Raht Oberzeller, wan aber dieser kranck sein solte, Herr Cammer-Raht Eymes konnen diese Rechnung abhohren. Den 24 Mart[ii] 1722. …


Rechnung 1737

[1] Beilage zur Münzabwertung (Devalvierung)

Bey Devalvirung der goldnen und silbern Muntzsorten, da die 10 fl. Carolin auf 9 fl. 10 alb. und die gantze und halbe Kobstücke auf 18 und die halbe auf 9 Xer reduciret worden, habe ich an Emßer Armenbaadsgelder in cassa gehabt und vor voll eingenommen und zwar wie solches eydlich bestärcken kann, wovon alßo verlohren gehet wie folget:

vor voll eingenommen gehet verlohren
fl. alb. d. fl. alb. d.
700 an 10 und 5 fl. Stück allerhandt Carolins à 10 fl., nunmehr aber nach der Devalvirung nur 9 19 alb. 46 20
100 an gantz und halbe Kobstücker à 10 und 5 alb., nunmehro aber 18 und 9 Xer 10
100 an allerhand halben neuen Gulden à 15 alb. eingenommen, nunmehro aber 25 Xer 16 20
Sum[m]a 73 10

Braubach, den 18ten Martij 1737
J[ohann] Christoph Drach — Johann Jacob Hammes, Collector


Rechnung 1741

[1] Konsistorium zu Darmstadt an Amtmann Schenck zu Braubach (18.09.1741)

23 fl. Zinserlass für die Witwe des Philipp Jakob Heiler zu Braubach

Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraff zu Hessen, Fürst zu Herßfeldt, Graff zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Schaumburg, Isenburg und Büdingen.

Ehrsamer und liebe Getreue! Wir haben Unß referiren laßen, was Ihr auf Philip Jacob Heilers Wittib zu Braubach demüthigstes Gesuch um gnädigsten Erlaß der von einem der Emser Armen Baad Casse schuldig geweßenen Capital noch restirenden 23 fl. Interesse unterm 27ten Julii a[nni] c[urrentis] unterthänigst berichtet habt. Nachdene Wir nun bey so bewanden Umständen und in Ansehung der Supplicantin großen Dürfftigkeit gnädigst verwilliget haben, daß derselben diese rückständige Interessen in Gnaden erlaßen und ihr ex massa ihres verstorbenen Mannes ausbezahlet werden sollen, so habt Ihr Euch darnach zu achten und das nöthige darunter zu besorgen. Versehens Unß und seynd Euch mit Gnaden wohlgewogen.

Darmstatt, den 18ten Septembris 1741
Ex speciali commissione Serenissimi
Fürst[lich] heß[ischer] Praesident, Cantzlar und geheimbde Räthe daselbst
K[ilian] v[on] Schwartzenaw. J[ohann] J[akob] Wieger

an die Beambten zu Braubach

p[rae]s[entatum] Braubach, den 1ten Oct[obris] 1741.


[2] Quittung der Margaretha Elisabeth Heiler (07.11. 1741)

Margaretha Elisabeth Heiler quittiert über den Empfang von 23 fl.

[Adressat] Dem ehrsamen, Unserm Regierungs-Secretario und Interims-Beambten zu Braubach, und lieben Getreuen Georg Wilhel, Schenck. Braubach

Zwantzig drey Gulden rückständige Interesse von einem in die Embser Armen Baads Cass schuldig gewesenen Capital, welche mir von gnädigster Herrschafft in Gnaden erlaßen worden, sind mir heüt dato von dem fürst[liche]n Regierungs Secretario Schenck in Uhrkund dieses richtig ausbezahlet worden.

Braubach, den 7ten Nov[embris] 1741
Margaretha Elisabetha Heilerin [Original-Signatur]


Rechnung 1743

[1] Bestellung des Stadt- und Amtsphysikus zu Braubach Dr. Philipp Ludwig Brückmann zum Hof- und Badmedikus (21.06.1743)

Copia

Nachdem von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraff zu Heßen, Fürst zu Herßfeldt, Graff zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Schaumburg und Büdingen pp, Unßern bisherigen Stadt- und Amts-Physicum zu Braubach, Doctorem Philipp Ludwig Bruckmann, in gnädigstem Betracht, deßen zur Auffnahme Unßers Baad zu Embs und in sorgfältiger Bedienung derer alda eintreffenden Cur-Gästen bishero bezeigten Fleißes, auch übrigen gleisteten und ferner von ihme verhoffenden treuen und ersprießlichen Diensten, zu Unßerm ordentlichen Medico in ged[achtem] Baad-Embs krafft dieses bestellt und angenommen, auch ihm anbey das Praedicat als Hoff Medicus gnädigst beygeleget, sodann demselben zu seiner do beßeren Subsistenz über die bereits geniesende Physicato Besoldung à 50 fl. und 3 Ohm Wein aus der Braubacher Kellerey, noch weiter aus Unßern dortigen Amts Revenüen dreyßig Gulden an Geldt, zehen M[a]lt[e]r Korn und zwey und ein halb M[a]lt[e]r Gersten Popparter Maases, ferner aus der Ember Armen Baad Cassa dreyßig Gulden zur jähr[liche]n Bestallung und zwar vom 1ten Julii anni currentis an, in Gnaden zugeordnet haben, so ist sich darnach unterthänigst zu achten, derselbe von nun an vor Unßern Hoff- und ordinairen Embßer Baad Medicum von jedermänniglich zu halten und zu respectiren, auch von Unßerer fürst[liche]n Renth-Cammer der gewöhnliche Bestallungs Brief gnädigst verordnetermassen vor denselben auszufertigen und übrigens vor die richtige respective Bezahl- und Liefferung obbenahmter Geld- und Natural Besoldung behörig zu sorgen. Urkundlich eigenhändigen Unterschrifft und aufgedruckten fürst[liche]n Insiegels.

Darmstatt, den 21ten Junii 1743
Ludwig


[2] Dr. Philipp Ludwig Brückmann quittiert über 30 fl. (04.01.1744)

N[umer]o 1

Zehen R[eichs]th[aler] jährliche Besoldung aus der Armen Bads Cassa vom ersten Julii bieß zu Neü Jahr de anno 1743 haben mit H[err] Kriegß Cassierer Engelhard urkund dießes richtig zahlt.

Braubach, den 4 Jan[uarii] 1744
Ph[ilipp] Ludwig Bruckmann


[3] Bescheinigung des Amtmanns Georg Wilhelm Schenck (04.05.1743)

N[ume]ro 2

Daß das Capital der achtzig zwey Gulden, so der Conrad Steuber allhier in die Embßer Armen-Baads-Cassam schuldig geweßen, ererst heut dato abgetragen werden können, die davon rückständige Interessen aber nicht weiter alß biß auf den10ten Decemb[ris] 1740, da der gegen dießen Schuldner instituirt gewordene Concurs-Process seinen Anfang genommen, mit 2 fl. 5 alb. 5 d. bezahlt worden, ein solches bescheinen hiermit.

Braubach, den 4ten Maii 1743
G[eorg] W[ilhelm] Schenck


Rechnung 1744

[1] Dr. Philipp Ludwig Brückmann quittiert über 20 fl. (07.01.1745)

n[umer]o 1

Zwantzig Reichsthaler jährliche Besoldung aus der Armen Baads Cassa de anno 1744 sind mir von Herrn Kriegß Cassierer Engehard urkundt dießes richtig zahlt worden.

Braubach, den 7 Jan[uarii] 1745
Ph[ilipp] Ludwig Bruckmann


[2] Besoldung von Kriegskassierer Johann Ludwig Engelhard (27.01.1745)

n[umer]o 2

Copi[ia]

Nachdeme Wir auf unterthänigst beschehenes Nachsuchen gnädigst verordnet haben, daß Unserm Kriegs-Cassierer Johann Ludwig Engelhard zu Braubach die Rechnungen über die Emser Armen Baads Gelder in Ansehung seines dabey bezeigten Fleißes und Accuratesse nicht nur fernerhin gelaßen, sondern ihme auch von denen Jahren 1739, 1740 und 1741 für jedes Jahr zwölff Gulden, mithin ratione solche über die abschon jähr[lich] verrechnete 5 fl., annoch überhaupt zwanzig ein Gulden in Ausgab zu bringen erlaubt, pro a[nn]is 1742, 1743 und ferner hingegen deswegen inclusive der Schreibmaterialien jähr[lich] zwanzig Gulden zu verrechnen in Gnaden verstattet, und wofern er in Eintreibung der Liquidation fleißig ist, demselben alsdann ein Douceur verabreicht werden solte, so ist sich darnach unterthänigst zu achten.

Sig[natum] Darmstatt, den 27ten Jan[uarii] 1745
Ludwig

Concordat mit dem orig[inal] Concept …


[3] Kopialgebühr für den Amtsschreiber Johann Philipp Frowein (29.08.1744)

Mit Bemerkung von Amtmann Schenck zum geliehenen Kapital des Bergrat Wagner

n[umer]o 3

Von denen mir zur Abschrifft gegebenen 3 Pieces alß 1) dem Wiederkauffs-Contract über das catzenelnbog[ische] Schmeltz- und Hüttenwesen zwischen des Herrn Landgraffen zu Heßen-Darmstatt hochfürst[liche] Durch[laucht] und dem Berg-Rath Wagner auf 8 Jahr lang; 2) dem 7jährigen Pacht-Contract und deßen h[och]f[ür]st[licher] Confirmation und Ratification zwischen dem gedachten Berg-Rath Wagner und dem Handelsmann Pauli zu Cöllen über das nehmb[liche] Catzenelnboger Berg- und Hütten Weßen, thun die Copialgebühren à 3 alb. p[ro] Bogen von 9 Bogen dießer 3 Pieces 27 alb.

Braubach, den 29 Aug[usti] 1744
Joh. Phil. Frowein [manu propria]

Vorstehende Copial-Gebühr wolle der fürst[lich]e Kriegs Cassierer H[err] Engelhard allhier alß dermahliger Berechner der Embßer Armen Baad-Gelder gegen Quittung bezahlen und behörig verrechnen, maßen der advocatus piarum causarum H[err] Blanck zu Darmstatt vorbemelte beede Copias zu der ihme aufgetragenen Process-Sache gegen den dermahligen Catzenelnboger Hüttenbeständer Pauli p[un]cto derer ehemahlen vom gewesenen Cammer-Rath und Ambtsverweser H[err] Drach dem Berg-Rath H[err] Wagner vorgeliehenen Armen-Baads Capitalien nöhtig gehabt und bey allhiesigem Ambt darum nachgesucht hat.

Braubach, den 29 Aug[usti] 1744
G[eorg] W[ilhelm] Schenck, fürst[licher] hess[ischer] Ambtmann daselbsten


Rechnung 1746

[1] Notamina zur Rechnung 1746 und 1747

Actum Darmstatt, den 4 Mey 1748

Wurden dem Herrn Kriegs Cassier Engelhard die Rechnungen über die arme Baadsgelder de a[nnis] 1746 et 1747 abgenommen und folgendes dabey zu erinnern befunden.

Ad p[agina] 1 der Rechnung de a[nno] 1741 fragte Rechner an, ob die auff den gewesenen CammerRath Drach liquidirte Capitalien mit Pensiones pro futuro in Ausgab zu bringen, alldieweilen dahier doch nichts zu erlangen.

Ad p[agina] 2: vide Notamen.

Ad p[agina] 4: Ist der Jud Süßmännische Capital Posten zu reguliren.

Ad p[agina] 10: ohne Vorbewußte des fürst[lichen] Consistorii seynd an fürst[liche] Rent[cammer] keine baare Gelder mehr abzufolgen.

Ad p[agina] 19: Ist jedesmahlen zu melden, wo der liquidirte Posten in Einnahm stehet.

Post meridiem wurde ferner abgehört die Rechnung de a[nno] 1747

p[agina] 18: Rechner hat die Pensiones nicht auff 3 Jahr anwachßen zu laßen.

p[agina] 22: Pro futuro hat Rechner von dem H[errn] Amtmann Schenck attestiren zu lassen, daß sämmtliche Obligationes noch in originali vorhanden.


Rechnung 1748

[1] Notamina zur Rechnung 1747 und 1748

Actum, den 11 Apr[ilis] 1750

Wurde die Armen Baad Rechnung de a[nno] 1748 zu Embß dem Kriegs Cassier Engelhard abgenommen und

ad p[agina] 1 notirt, daß anzufragen, ob die auff den Cammerrath Drach zur Einnahm gebrachte Capitalien und Pensiones also weiter fortzuführen oder, da er mit denen Seinigen in die aüßerste Armuth gerathen und nichts mehr zu erlangen, in Ausgab zu bringen.

Eodem wurde mit Abhör der Rechnung de a[nno] 1747 contoniuirt und

p[agina] 7 wäre anzufragen, ob diejenige 666 fl. 20 alb., welche der Cammerrath Drach aus der Armen Baad Vassa genommen, nicht von fürst[licher] Rent Cammer zu ersetzen, weilen dieselbe die Caution auf 1000 fl. eingezogen.

Ferner hat der Rechner erinnert, ob ihme von denen singulatim mit großer Mühe eingetriebenen Posten à 3450 fl. … an dem Geld ziemlichen Einbuß erlitten, nicht 1 fl. pro cento zur Douceur verwilliget werden wolle, worüber behörig anzufragen.


[2] Summarischer Extrakt der Rechnungen 1748-1751

Kein Transcript


[3] Dr. Philipp Ludwig Brückmann quittiert über 20 fl. (04.01.1749)

Zwantzig R[eichs]th[aler] jährliche Besoldung aus der Armen Bads Cassa de anno 1748 haben Herr Kriegß Cassierer Engelhard urkundt dießes richtig zahlt

Braubach, den 4 Jan[uarii] 1749.
P[hilipp] Ludwig Bruckmann, p[ro] t[empore] Hof- und Baad Medicus


Rechnung 1750

[1] Notamina zur Rechnung 1750 und 1751

C 552

Actum, den 22 April[is] 1752.

Wurde die Embßer Armen Baads Rechnung de a[nno] 1750 abgehört und

p[agina] 1 angefragt, ob nicht der Drachische Recess wegen des Debitoris nototischer Armuth in Ausgaab zu verschreiben.

p[agina] 14. D[octor] Bruckmann sorgt nicht vor die Arme und hat doch 30 fl. Besoldung aus derselben

Sodann wurde die Rechnung de a[nno] 1751 abgehört.

Sollen denen Capital Brieffen die Taxat. Zettel beygelegt werden.

Sollen nach und nach Betten und alle Jahr eines angeschafft werden in das Steinerne Hauß.

Actum quo supra. W[ilhelm] L[udwig] Steck

pr[aesentatum] D[arm]stadt, den 24ten April[is] 1752


Rechnung 1754

[1] Betrifft die Notamina zur Rechnung 1752 und 1754 (Notizen in flüchtigerSchrift)

Actu[m] den 24 Juli 1755

Wurden die Armen Baad Rechnungen de anno 1752 und 1754 zu Embß dem H[errn] Kriegs Cassirer Engelhard abgenommen.

Die bey voriger abgehörten Rechnungen gemachten Notamina sind noch nicht in Anfrage gebracht, mithin auch noch nicht decidiret und wird also nochmahls erinnert, in specie wegen Anschaffung der Moebel. Die von den Curgästen eingesammelte Gelder werden theils den Armen ausgetheilt, th[ei]ls zum Bauen des Armen Baads angewendet. R[…] Ob darüber nicht soll Rechnung gethan werden. Der H[err] Pf[arrer] producirte eine Rechnung, darin alles notiret, sowohl Einnahm als Ausgab. Soll aber künfftig alle Capitalia, so zu 6 P[ro]cent stehen (…) unterschrieben …, aber eben deswegen aufgekündiget werden, sollen wen die Hypothec sicher ist, auf 5 P[ro]cent gesetzt und beybehalten werden.

P[agina] 11. Ist wegen des Anthon Glasmann ein schriff[liche]er Contract zu machen und beyzulegen und so auch wegen des Chirurgi Rup ist die Vergünstigung zu produciren, damit keine … draus wird.

P[agina] 19. Wegen des Juden Interesse angerechnet worden vor 1739, welches damahls eingegangen, aber nicht berechnet worden, … … daran verlohren gangen, weil in die Subhastation des … … verlohren worden und da ich die gantze Summ von 51 fl. als jahrige Interesse in die Einnahm gebracht worden, da nur 22 fl. 27 alb. 4 d. baar eimgangen, so ist dieses gestrichen und sich vber diesem Punct bey hochfürst[lich] … … melden angegeben worden …, ob die 28 fl. 4 d. passiren sollen in der Rechnung de anno 1755

Die Obligationes sind in Original vorgelegt worden. Summarischer Extract der Rechnung liegt bey und soll der Recess dieses Jahr eingetrieben werden. … Dietz

Bey dem gemeinschafft[lichen] Armen Baad finden sich 75 fl. Capital, worüber der H[err] Pf[arrer] die gericht[liche]e Obligat[ion] hat. Dieses Capital soll in das … Buch in die Einnahm kommen zur Notiz eines künfftigen Successoris.

Weil die Mans- und Weibsleut untereinander liegen, so soll ein Unterscheid … gemacht werden ,in dem schon allerley Unfug entstanden.


[2] Bestellung von Superintendent, Vikar und Hofprediger Johann Hector Dietz und dem Braubacher Amtmann Georg Wilhelm Schenck zur Abhörung der Rechnungen 1752-1754

[präs. 07.06.1755]

Ludwig p

Liebe Getreue! Wir geben euch hierdurch zu vernehmen, welchergestalten die Rechnungen über die Embßer Armen Baad-Gelder de anno 1752, 53 et 54 annoch abzuhören stehen. Nachdeme Wir nun euch unserm Superintendus Vicario und Hof Prediger M. Dietz, sodann Euch, unserm Beamten zu Braubach zu dem Abhör speciale Commission zu übertragen für gut befunden haben, so habt ihr die bemeldete Rechnungen mit behöriger Reflexion auff die vorherige Notamina behörig durchzusehen und vi specialis huius commissionis abzuhören. Zu welchem Ende Wir euch auch die Acta hiermit beyschliesen und seynd euch p

Darmstadt, den 5ten Junii 1755

Ex comissione

Bey[lage]: Acta die Abhör der Armen Baads Rechnung

An den Superintend. Vicarium und Hofprediger M. Dietz und auch an den Beamten zu Braubach


[3] Einsendung der Armenbadrechnungen 1752-1754

C 1085

Unterthänigster Bericht

Nachdeme zu unterthänigster Befolgung des an uns unterm 5ten vorigen Monaths ergangenen gnädigsten Rescripts mir die Embßer Armen-Baad-Rechnungen de a[nn]is 1752, 1753 et 1754 abgehört, so haben wir solche benebst denen dabey gemachten Anmerkungen hiermit unterthänigst einzusenden ohnermangeln sollen.

Embß, den 24ten Julii 1755
J[ohann] H[ector] Dietz G[eorg] W[ilhelm] Schenck


[4] Summarischer Extrakt der Rechnungen 1752-1754

kein Transcript


Rechnung 1755

[1] Notamina zur Rechnung 1755

C 1044

Actum den 22 Jun[ii] 1756

Wurde dem fürst[lichen] Kriegs Cassirer Engelhard zu Braubach die 1755ter Rechnung unter obigem Dati abgehört.

p. 1 Ist anzufragen, ob die Drachischen 4 Posten, davon nichts zu hoffen, pro futuro nur pro nota zu führen. ist befolgt

p. 25 Der Beampte mit zu attestiren, daß die Obligationes nicht nur originaliter vorgezeigt, sondern auch gerichtlich und in der verbindlichen Form ausgefertiget befunden worden. — ist befolgt

pr. D[arm]stadt, den 8ten Julii 1756


Rechnung 1756

[1] Konsistorium in Darmstadt an Amtmann Schenck: Notamina zur Rechnung 1755

Besonders guter Freund!

Nachdeme dem fürst[lichen] Kriegs-Cassier Engelhard zu Braubach die Embser Armen-Baads-Gelder-Rechnung von a[nn]o 1755 unt[er]m heutigen Dato abgehöret und dabey angemercket worden, daß von dem gewesenen Cammer-Rath Drach 4 Posten, davon jedoch nicht zu hoffen, p. 1 dieser Rechnung befindlich sind, so begehren in des Durchlauchtigsten p, daß Ihr berichtet, ob nicht diese Drachische Posten pro futuro nur in der Rechnung pro nota nachzuführen, auch habt Ihr inskünftige mit zu attestiren, daß die Obligationes nicht nur originaliter vorgezeigt, [pag.] sondern auch gericht[lich] und in verbindlicher Form ausgefertiget befunden worden. Versehens p

Darmstadt, den 22ten Junii 1756
F. H. P. C. D. C. das[elbst]

An den Beamten zu Braubach


[2] Amtmann Schenck an Konsistorium in Darmstadt betreffend Schulden von Drach

C 1266

Unterthänig-gehorsambster Bericht

Auf das von einem hochfürst[lichen] hochlöb[lichen] Consistorio zu Darmstatt an mich erlaßene Rescript vom 22ten elapsi berichte hiermit unterthänig-gehorsambst, wie ich schon mehrmahlen und noch jüngsthin gehöret, daß der geweßene Cammer-Rath Drach auf dem Westerwald elendiglich herumgehen und sich kümmerlich ernehren soll und da solchergestalten doch keine Hofnung vorhanden ist, daß derselbe als ein alter, abgelebter etlich und siebentzig jähriger Mann in dießer Zeitlichkeit ad meliorem fortunam und in solchen Stand kommen wird, etwas auf seinen, der Embßer Armen Baads-Cass schuldigen ansehn[lichen] Recess abtragen zu können, so halte meines Orts unterthänig, jedoch gantz ohnzielsetz[lich] dafür, daß die pag. 1 der letztern abgehörten Embßer [pag.] Armen Baads-Rechnung befind[lichen] 4 Posten in künfftiger Rechnung, wo nicht gäntz[lich] zur Ausgab geschrieben, dannoch wenigstens pro nota nachgeführet werden könnten. Wie dann der Recess, so derselbe gnädigster Herrschafft schuldig geblieben, schon seit verschiedenen Jahren in meiner Ambts-Rechnung auch nur pro nota nachgeführet wird.

Braubach, den 19ten Aug[usti] 1756
G. W. Schenck

[Adressat] Zum hochfürst[lichen] heßischen hochlöb[liche]n Consistorio dießes alßo einzuliefern — Darmstatt


[3] Konsistorium in Darmstadt an Amtmann Schenck betreffend Schulden von Drach

Besonders guter Freund!

Auf Euren wegen des geweßenen Cammer Rath Drach der Embser Armen Baads Cass noch schuldigen Recesses unt[erm] 19ten elapsi erstatteten Bericht, begehren in des D[ur]ch[lauchtigsten] p wir hiermiet, daß Ihr diesen Recess einberichteten Umständen nach in künfftiger Rechnung nur pro nota nachführen laßet. Versehens p

D[arm]statt, den 2ten Sept[embris] 1756
F. H. P. C. D. Cons. das[elbst]

An den Beamten zu Braubach


Rechnung 1758

[1] Übersicht der Einnahmen und Ausgaben

kein Transcript


[2] Notamina zur Rechnung 1758

Besonders guter Freund!

Bey Abhör der Embser Armen-Baads-Rechnung vom vorigen Jahr hat sich ergeben, daß 424 fl. 16 alb. 7 d. in Cassa baar vorräthig geblieben sind. Nachdeme wir nun darauf verordnet haben, daß Ihr Euch diesen baaren Vorrath vorzeigen laßen und mit dem Rechner bedacht seyn sollet, daß diese Gelder der Arme Cass zum Besten je eher, je beßer, sicher ausgelehnet werden, so begehren in des Durch[lauchtigsten], daß Ihr Euch hiernach unterthänig-gehorsamst achtet und das nöthige darunter besorget. Versehens p

D[arm]statt, den 5ten Apr[ilis] 1759 [präs. 19.04.1759]
F. H. P. C. D. Cons. p das[elbst]

An den Beamten zu Braubach


Rechnung 1760

[1] Notamina zur Rechnung 1759 und 1760

C 629

Actum Darmstatt, den 22ten Maii 1761.

Wurden die Armen Baads-Rechnungen de a[nn]is 1759 und 1760 von Ihro Hochwürden H[errn] Superintendenten M[agister] … und des Herrn Oberappellations-Rath … Stecken Wohlgebohren abgehört.

ad pag[ina] 4

Sich zu erkundigen, wie es mit dem Wagnerischen Prosess stehe.

cessat

Bey denen ausgelehnten Capitalien ist pro futuro der Monath vom Debitore, sodann der Tag und Jahr des ausgelehnten Capitals bey jedem Posten beyzusetzen.

p[agina] 11

Ist angezeigt worden, daß der Chirurgus Rupp das Plätzgen zur Mist-Statte nicht mehr vor 3 fl. verlange, sondern wolte nur 2 fl. jähr[lich] zahlen. Res[olutum]. Rechner hat mit dem Rupp einen neuen Bestand auff 4 Jahr zu errichten und solchen in künfftiger Rechnung beyzulegen.

p[agina] 25

Ist ein Attestat beyzubringen, daß wegen des Drachischen Recesses nichts mehr zu erlangen.

pr[aesentatum] D[arm]stadt, den 25 Maii 1761

Summarische Rechnungsauszüge 1759 und 1760: kein Transcript


[2] Notamina zur Rechnung 1760

Den 9ten Julii accepi …

p. Besonders guter Freund.

Ab beykommenden summarischen Extract der Embßer Armen-Baads-Rechnung de a[nn]o 1760 habt Ihr des mehreren zu ersehenm wie viel zu Recess an baarem Geld vorräthig geblieben.

Nachdeme nun der Rechner, fürst[licher] Kriegs-Cassierer Engelhard bey Ablag dieser Rechnung angezeigt, wie nicht nur der Recess, sondern auch noch mehrere Gelder, so inzwischen eingegangen, vorräthig seyen, welche er aber zu 5 p[ro] c[en]to unterzubringen nicht im Stande seye, als begehren in des D[urc]h[lauchtigsten] Wir hiermit bemelten Kriegs-Cassier Engelhard dahin zu bedeuten, daß er so bewandten Umständen nach die vorräthige Gelder, welche er zu 5 p[ro] c[en]to nicht anbringen kann, alß dann bemeldten Kriegs-Cassier Engelhard als Berechner der Armen Badgelder den baaren Vorrath wie bisher alß auch noch furs Kunfftige ad 5 p[ro] c[ento] auff sicheres Capital anzuleyhen behülfflich zu seyn, oder im Fall darzu keine Gelegenheit vorhanden, solch… … es … lassen zu 4 p[ro] cen[to], doch dergestalt, daß diejenige, so Capitalia darauff machen werden, solches verschwiegen halten solte, auszulehnen soll sicher auslehnen lasset.

Und weilen man auch nicht weiß, wie es mit dem Wagnerischen Process dermahlen stehet, als habt Ihr Euch deßen zuverläßig zu erkundigen und davon unterthänig gehorsamsten Bericht zu erstatten. Versehens p

Darmstatt, den 28 Maii 1761
F. H. P. C. D. Cons pp

Bey[lag] cop[ia] summarischen Extractus de a[nn]o 1760

An den f[ürstlichen] Ambtmann Schenck zu Braubach


Rechnung 1761

[1] Quittung Nr. 1

Zwantzig R[eichs]th[aler] jöhrliche Besoldung de anno 1761 sind mir aus der Armen Bads Cassa von Herrn Kriegß Cassierer Engelhard urkundt dießes zahlt worden.

Braubach, den 4 Jan[uarii] 1762
Ph[ilipp] Ludwig Bruckmann
p[ro] t[empore] Hoff- und Baad Dr. Medicus


Rechnung 1762

[1] Amtmann Kekule an Konsistorium in Darmstadt (02.02.1764)

[Adressat] Zu hochfürst[lichem] hochlöb[lichem] heßischen Consistorio dießes alßo einzulieffern. Darmstatt

C 142

Unterthänig gehorsamster Bericht

Nachdeme mir die verwittibte ältere Kriegs Cassierer Engelhardtin allh[ier] dießen Morgen ansagen laßen, wasmaßen ihr eintziger Sohn, der bißherig fürst[liche] Kriegs Cassierer Engelhardt hieselbst, gestern abend zwischen 5 v[nd] 6 Uhr verstorben seye, wobey sich dießelbe erklähret, ihres Sohnes aufhabende Emßer Armen Baads Casse Rechnung ohnverlängt fertigen zu laßen, als habe ich solches hiermit unterthänig gehorsamst zu berichten ohnermanglen sollen.

Braubach, den 2ten Febr[uarii] 1764.
J[ohann] P[eter] Kekule


[2] Notamina zur Rechnung 1762 (04.06.1764)

Actum Darmstadt, den 4ten Junii 1764

Wurde die Embßer Armen Baads-Rechnung de a[nn]o 1762 in praesentia der F[rau] Kriegs Cassirerin Engelhardin und dem Mandatori H[err] Cammer Consulent Schöndorffs behörig abgehört und zuvorderist die bey der Rechnung von a[nn]o 1761 gestelte Notamina binnen 3 Monathen zu erlautern und re[spectiv]e zu adimpliren [erfüllen] auffgegeben.

    1. Hiernechst wurde ad pag[inam] 1 der Rechnung de a[nn]o 1762 den in fine der Rubric „Einnahm Geld Recess“ befind[liche] Posten ad 1218 fl. 8 alb. 5 d. zu erläutern sub eod[em] termino injungirt [auferlegt], indem vermög der vorhergehenden Jahrs Rechnung der baare Vorrath nur 1039 fl. 9 alb. 7d. ausgemacht.

    2. Wegen der abgelegten Capitalien ist das Monitum [Beanstandung] von voriger Jahrs Rechnung ad pag[inam] 13 zu repetiren dergestalt, daß von dem H[errn] Beambten der terminus ad quem [Endzeitpunkt, letztmöglicher Termin] vom H[errn] Beambten noch besonders attestirt werde.

    3. Bey der Rubric „Pension“ sind die allegirte Obligationes zusammen originaliter dem H[errn] Beambten zu Braubach vorzuzeigen und von demselben, daß sie vorhanden gewesen, in der Rechnung attestiren. Hierbey wird ex officio [von Amts wegen] das Monitum pro futuro beygefügt, daß ein zeitiger Rechner alle Jahr die vorhandene Obligationes genau durchgehen wo der mindeste Anstand ratione securitatis oder ratione der unrichtig bezahlten Int[er]e[ss]e sich ergäbe, sofort zur Loßkündigung und Eintreibung des Capitals zu schreiten

    4. Wird das vorhergehende Monitum hieher repetiret.

In fidem
Huber [manu propria]


[3] Ermäßigung Hauszins Kelterhaus (09.12.1763)

Nachdem wir dem Beständer des so genanten Kelter-Haußes zu Baad Embß, Anthon Glaßmann, auf sein beschehenes geziemendes Ansuchen, wie auch bewandten und berichteten Umständen nach die Helffte an dem diesjährigen Hauß-Zinß mit 5 fl. krafft dieses in Gnaden erlaßen haben, so ist sich darnach unterthänigst zu achten.

Darmstadt, den 9ten Dec[embris] 1763

Ex commissione


[4] Einschätzung zum Gesuch des Anton Glasmann (03.11.1763)

Fürstlichen consistorii alhier unterthänigstes Bedencken ad n[umerum] C 1171

Das von dem Inquilino [Mieter] des Kelter Haußes zu Baad Embß Anthon Glaßmanns beschehene Nachsuchen um HaußZinßErlaß betreff[end]

Der Supplicant hat bemeldtes Kelterhauß wegen einer entstandenen großen Wasserfluth, wodurch es schadhaft worden und eingestürtzt ist, testantibus actis ein gantz halbes Jahr lang nicht bewohnen können, mithin ist dessen Suchen remissionis in der Billigkeit gegründet. Man ist demnach mit dem fürst[lichen] Beamten des ohnzielsetzlichen Davorhaltens, daß ihme der halbjährige Hauß Zinß mit 5 Gulden erlassen werden könne. Doch dependiret alles von höherer gefälliger Verordnung.

Darmstadt, am 3ten [Novem]bris 1763.
[Unterschriften]

Conform, und ist nach dem Antrag zu expediren. In … secret., den 9ten Decemb[ris] 1763.
[Unterschriften]

P[rae]s[en]t[atum], den 8ten [Decem]br[is] 1763.


[5] Amtmann Kekule an Konsistorium in Darmstadt (24.10.1763)

C 1171

Unterthänig gehorsamster Bericht Anton Glaßmanns zu Baad Embß Nachsuchen um Hauß-Zinß-Erlaß

Nachdeme es wie in der hierbey zurückgehenden mir per rescriptum unterm 18ten elapsi zum Bericht zugefertigten Anlage angeführet wird, in facto gantz richtig ist, daß supplicirender Anton Glaßmann zu Baad Embß das gegen jährliche Entrichtung von 10 fl. in der Miethe habende, durch einen unterm 19ten Junii a[nno] p[raeterito] p[raeterito] [vorvergangenen Jahres = 19.06.1761] sich ereignete große Waßerfluth eingestürtzte so genannte Kelter-Hauß, ein gantzes halbes Jahr lang, während welcher Zeit es befohlenermaßen repariret worden, nicht bewohnen können, sondern sich anderwärts unterzubringen suchen müßen, einfolglich allerdings billig ist, daß ihm währender Zeit, da er das Hauß nicht bewohnen können, auch kein Hauß-Zinß abgenommen werde, als wäre nach meinem unterthänig ohnmaßgeblichen Ermeßen demselben sothaner halbjährige Hauß-Zinß mit 5 fl. in Gnaden zu erlaßen und ihme darüber das erforderliche Erlaß-Decret zu ertheilen, so fort darmit von dem Armen Baads Cassen Administratore fürst[lichen] Kriegs-Cassirer Engelhard allhier gebührend zu verrechnen.

Braubach, den 24ten Oct[obris] 1763
J[ohann] P[eter] Kekulle

pr[aesentatum] D[arm]statt, den 1ten Nov[embris] 1763


[6] Konsistorium zu Darmstadt an Amtmann Kekule (08.09.1763)

ausgeth[eilt] den 4ten Oct[obris]

Besonders guter Freund!

Welchergestalten Anthon Glaßmann zu Baad Embs bey uns supplicando eingekommen und gebethen, daß ihm, weilen er das so genannte Kelter-Hauß während einem halben Jahr nicht bewohnen können, der Zinß dafür möchter erlaßen werden. Ein solches habt Ihr aus dem Anschluß des mehreren zu ersehen. Nachdem wir nun Euch mit neuem Bericht darüber zu hören für gut gefunden, so habt Ihr solchen fordersamst anhero einzusenden. Versehens uns.

Darmstatt, den 8ten Sept[embris] 1763
F[ürstliche] H[essische] P[raesident] C[antzlar] D[irectores] C[onsistorii] u[nd] übr[rige]

Bey[lage] n[umerus] C 909

An den f[ürstlichen] Beambten zu Braubach


[6a] Beilage: Anton Glasmann vom Emser Bad an Konsistorium zu Darmstadt (08.08.1763)

C 909

Hochwohlgebohrne, hochwürdige, hochedelgebohrne, hochgelahrte, hochfürst[lich] hess[ische] hochverordnete Herrn Praesident, Cantzlar, Director Consistorii, wie auch übrige geist- und welt[lich]e Räthe und Assessores, gnädig und hochgebiethende Herrn!

Ew[re] hochwohlgeb[ohrne] Exell[enzen], Hochwürden, wie auch Hochedelg[ebohrne] habe ohnlängst die unterthänige Ansuchung gethan, mir den Zinß wegen Bewohnung des so genanten Kelter Hausses (weilen ich solches ein halb Jahr lang nicht bewohnen können) in Gnaden zu erlassen. Nachdeme mir aber hierinnen bis dato noch nicht willfahret worden, der fürst[liche] Kriegs-Cassier Herr Engelhardt aber auch die Bezahlung gedachten Zinßes ernstlich treibet, als ergehet an Ew[re] hochwohlgeb[ohrne] Exell[enzen], Hochwürden, wie auch Hochedelg[ebohrne] mein nochmalig unterthäniges Bitten, mir mehrgedachten Hauß-Zinß wegen des 1762ten Jahres in Gnaden zu erlassen, sodann auch an ersagten fürst[lichen] Kriegs-Cassier den benöthigten Befehl ergehen zu lassen, daß solcher mich zur Bezahlung mehrerwehnten Hauß-Zinsses weiters hin nicht mehr dringe. Gnädigster Erhörung getröstend verharre.

Ew[re] hochwohlgeb[ohrne] Exell[enzen], Hochwürden, wie auch Hochedelgebohrnen unterthänigster Knecht Anthon Glaßmann

Baad Embs, den 8ten August 1763


[7] Konsistorium zu Darmstadt an Amtmann Kekule (18.02.1763)

Besonders guter Freund!

Wir haben referiren hören, was Ihr wegen der vorgenommenen Reparation des zum Steinern Hauß gehörigen Kelterhauß zu Baad Embß vom 31ten Jan[uarii] a[nni] <currentis> berichtet habt.

Nachdem wir nun die hierneben zurückgehende Arbeits Zettel nach Eurem Antrag moderiret und kraft dieses ratificiret haben, daß sothane Reparations-Kosten, welche <in> Summa 137 fl. 22 alb. 4 d. a<us>machen, von dem fürstlichen Kriegs-Cassirer Engelhard ausbezahlet werden sollen, so lassen wir Euch solches zu Eurer Nachricht und Besorgung der Nothdurfft hierdurch ohnverhalten und seynd Euch p

Darmstadt, am 18ten Febr[uarii] 1763
F[ürstliche] H[essische] P[raesident] C[antzlar] D[irectores] C[onsistorii] u[nd] übr[rige]

Bey[lage] die sub n[umero] C 130 befind[lich]e ArbeitsZettel

An den f[ürstlichen] Beamten zu Braubach


[7a] Zettel

Ex resolutione consistorii d[e] d[ato] 18ten Febr[uarii] 1763 ad num[erum] C 130

Moderentur et ratificentur nach diesem Amts-Bericht die anliegende 6 ArbeitsZettel deinde rescribatur approbatorie. Exped.


[7b] Beilage: Bericht Amtmann Kekule an Konsistorium zu Darmstadt (31.01.1763)

p[rae]s[entatum] D[arm]stadt, den 8ten Febr[uarii] 1763.

C 130

Unterthänig gehorsambster Bericht der Reparation des zum Steinernen Hauß gehörigen ehemahligen Kelter-Haußes zu Baad Embß betr[effend]

Es ist mir wegen nöthig gefundener Reparation oben rubricirten, durch die unterm 19ten Jun[ii] a[nno] p[raeterito] praet[erito] [vorvergangenen Jahres = 19.06.1761] entstandene große Waßer-Fluth grösten Theils eingestürtzten, zu dem sogenanndten Steinernen Hauß gehörigen ehemahligen Kelter-Haußes zu Baad-Embß unterm 1ten Jul[ii] d. a. der gnädige Befehl per Rescriptum dahin ertheilet worden, daß ich mich alsbalden ad locum verfügen und mit Beyziehung des fürst[liche]n Kriegs-Cassirer Engelhards einen gründlichen Uberschlag über die Wiederherstellung des eingestürtzten Häußgens in wohnbaren Stand machen, sofort darunter aus der Armen-Baads-Casse die erforderliche Remedur [Verbesserung] fordersambst vorkehren laßen und demnechst darüber berichten solte.

Nachdeme ich mich um dem zur schuldigsten Folge nicht allein mit dem fürst[liche]n Kriegs-Cassirer Engelhard ad locum verfüget, sondern auch von denen Handwercks-Leuthen beykommende Überschläge fertigen und unter Vorschüßung einiges Geldes aus der Armen Baads-Casse als dem darzu verordneten Fond das Häußgen in solchen Stand wieder setzen laßen, daß der Inquilinus [Mieter] Glaßmann solches seit dem Winter wieder würck[lich] bewohnet, als habe ich solches hiermit unterthänig-gehorsambst zu berichten ohnermanglen wollen, des ohnmaasgeb[liche]n Dafürhaltens, es seyen bemelte Überschläge und Arbeitszettelen und zwar

fl. alb. d.
1) Vor den Schloßer Anton Müller an Arbeits-Lohn auf 8 22 4
2) Vor den Leyendecker Römer an Arbeits-Lohn exclusive der Materialien auf 10
3) Vor den Zimmer-Meister Sybert an Arbeits-Lohn ohne Materialien auf 40
4) Vor den Maurer und Weißbinder Sturm an Arbeits-Lohn auschlüß[lich] der Materialien auf 52 15
5) Vor den Glaßer Meyerer vor Arbeits-Lohn und Zugehör auf 10
6) Vor den Schreiner Meister Kayßer an Arbeits-Lohn und Materialien auf 16 15
S[umma] 127 22

zu moderiren und gnädig und hochgr[oß]g[ünstig] zu ratificiren, sofort die Hand-Wercks-Leuthe aus der Armen Baads-Casse durch den fürst[liche]n Kriegs-Cassierer Engelhardin völlig auszuzahlen. Alles jedoch gnädig gefälliger Verordnung in geziemendem Respect ledig anheim stellen.

Braubach, den 31ten Jan[uarii] 1763.
J[ohann] P[eter] Kekule

[Adressat] Zu hochfürst[lichem] heßisch hochlöb[lichem] Consistorio dießes alßo einzulieffern. Darmstadt


[8] Ludwig IX von Hessen-Darmstadt an Amtmann Kekule (23.03.1770)

Ludwig p

Lieber Getreuer!

Nachdeme Wir zu verordnen gnädigst gut befunden haben, daß die Int[er]e[ss]e von denen bey Unserer General Cass nunmehro stehenden dreyen zur Armen Baad Cass gehörigen Capitalien ad re[spectiv]e 333 fl. 10 alb., 600 fl. und 609 fl. 12 alb. anstatt 3 ½ p[ro]c[en]to fernerhin zu 4 proc[en]to ausbezahlet werden sollen, als laßen Wir Euch solches nachricht[lich] mit dem gnädigsten Befehl hierdurch ohnverhalten, daß Ihr die von obigen Capitalien fallende Int[er]e[ss]e zu 4 p[ro]c[ent]to gegen Quittung an die Behörde bezahlet und behörig verrechnet. Versehens Uns.

Darmstadt, den 23ten Martii 1770
Ex commissione

An den f[ürstlichen] Amtmann Keckule zu Braubach

N[o]ta. Post expeditionem … Acta an das f[ürstliche] Consistorium allhier ad notitiam, jedoch p[ro] … com[m]unicat[ione]


[9] Ex resolutione consistorii (08.03.1770)

RC 1710

Ex resol[utione] consistorii d[e] d[ato] Darmst[a]dt, den 8ten Mart[ii] 1770 ad n[umerum] C 292

Communicetur [Es möge mitgeteilt werden] in Freundschafft mit fürstlicher RentCammer, da die Interessen zu 4 p[ro] Cent gesetzet worden, so möchten Sie den deßfals nöthigen Befehl an den Beamten ergehen laßen.

p[rae]s[entatum] D[arm]bstadt, den 21ten Martii 1770


[10] Friedgen an Konsistorium zu Darmstadt (17.02.1770)

Unterthänig gehormbster Bericht

Es hat der hießige fürstliche Beambte Herr Keckule allemahl bey Antritt des Neüen Jahres von folgenden herrschafftlichen Capitalien die Interesses zur Arme-Baadt Cassa richtig abgeführet, alß:

fl. alb. d.
von n[umer]o 4 Obligation von den sogenannten 333 fl. 10 alb. Strobelische Caution a 6 p[ro] C[en]to 20
von n[umer]o 20 Von denen 600 fl. Capital a 5 p[ro] C[en]to 30
von n[umer]o 33 Von denen 609 fl. 12 alb. Capit[al] a 5 p[ro] C[en]to 30 13 6
Alßo 80 13 6

Dahe nun dieße Interesses dermahlen wieder fällig, so will er von dießen dreyen Capitalien vermög von Ser[enissi]mo an ihn ergangen sein sollender gnädigste Befehls nicht mehr alß 3 ½ p[ro] C[en]to die Interessen mit 52 fl. 29 alb. entrichten und die Quittungen darüber außgestellet haben. Weyhlen mir aber nun darüber der gn[ä]d[i]gste Befehl abegehet, so habe zu vor solches unterthänigst anzeigen und mir die gn[ä]digste Verhaltungs Befehlige unterthänig gehorsambst außbitten wollen.

Braubach, den 17ten Febr[uarii] 1770
Friedtgen

p[rae]s[entatum] D[arm]st[a]dt, den 22 Febr[uarii] 1770

[Adressat] Dem hochfürst[lichen] heßischen hochverordtneten Consistorio werdte dießes also verwahrlich geliefert â Darmstadt


[11] Konsistorium zu Darmstadt an Kriegskassierer Engelhard zu Braubach (20.08.1755)

Guter Freund!

Wir haben empfangen und verlesen, was Ihr wegen rückständigen Interessen von 28 fl. 4 d., welche der Jud Süßmann von einigen der Embser Baad Armenstiftung schuldigen Capitalien an Euch zu zahlen hat unt[erm] 4ten h[uius] m[ensis] berichtet habt. In des D[urc]hl[auch]t p begehren wir p, daß Ihr bemelten R<…> a 28 fl. 4 d. als inexigibel [uneintreiblich] denen von Euch berichteten Umständen in Rechnungs-Ausgabe verschreibt. Vers[ehens Uns].

D[arm]st[a]dt, den 20ten Aug[usti] 1755 [präs. 29.08.1755]
F[ürstliche] H[essische] P[raesident] C[antzlar] D[irectores] C[onsistorii] …

An Kriegs Cassier den Rentmeister Engelhard zu Braubach


[12] Kriegskassierer Engelhard an Konsistorium zu Darmstadt (04.08.1755)

p[rae]s[entatum] D[arm]stadt, den 11ten Aug[usti] 1755

Ad Consistorium

C 1070

Unterthänig-gehorsambster Bericht

Wie die durch mich geführte Embser Armen-Baads-Rechnungen anzeigen, habe ich die Interessen von denen vom Juden Süßmann schuldigen 3 Capitalien nur von a[nn]o 1740 an biß hierher liquidiret, da ich doch solche auch von dem Jahr 1739 hette liquidiren sollen, indeme mir solche von dem Juden eben so wenig bezahlt worden, als in denen nachgefolgten Jahren. Daß ich aber solches unterlaßen, ist daher gekommen, weilen besag des copey[lichen] Anschlußes der Jud vor dem gegen ihn instituirten Concurs-Process mir verschiedenes Leinen Zeüg und Zinnwerck zur Versicherung seines Pension-Rückstands de a[nn]o 1739 in Verwahrung gegeben und ich geglaubt gehabt, daß diese Stücke eben so viel als dieser einjahrige Pension-Rückstand von 51 fl. werth seyen. Nachdeme aber der Jud solche nicht wieder eingelöset und ich genöthiget worden, solche verschiedene Jahre hernach versteigern zu laßen, bey der Versteigerung aber daraus mehr nicht als 22 fl. 29 alb. 4 d., mithin 28 fl. 4 d. weniger alß vorwerwehnter Betrag des quaestionirten Rückstands erlöset worden, so hette ich auch billig damahls in dem Jahr, da die Versteigerung geschehen, mit diesen 28 fl. 4 d. liquidiren sollen. Es ist mir aber solches aus dem Sinn gekommen und die Beylage, welche mich daran hette erinnern könne, habe ich verlegt gehabt und solche eher nicht wieder gefunden, als da ich meine 1752te Rechnung gemacht, in welcher ich dann mit diesen 28 fl. 4 d. weiters liquidirt gehabt, welche mir aber von denen hochgeehrtisten Herrn Commissariis, so meine von denen 3 leztern Jahren abgehöret, biß zur höherer Verordnung gestrichen worden. Da ich nun aber diese 28 fl. 4 d. niemahlen bekommen, auch solche nicht mehr zu erhalten weiß, indeme mann sich mit des Juden Kindern nur über den bißhero in meinen Rechnungen nachgeführten Pensions-Rückstand vom Jahr 1740 an verglichen, so habe solches unterthänig berichten und gehorsambst bitten wollen, gnädig und hochgeneigt zu verordnen, daß mir diese 28 fl. 4 d. in meiner dißjährigen Rechnung in Ausgab passiret werden mögen.

Braubach, den 4ten Aug[usti] 1755
J[ohann] L[udwig] Engelhardt


[12a] Anlage: Versteigerungsliste (12.03.1743)

Copia

Specification desjenigen Weißzeüg und Zinneß, so der alhiesige Schutz Jud Sußmann vor Anfang seines Concurs-Processes zu Abtragung seiner rückständigen Armen Baads Pensionen in meine Verwahrung überbracht. Als

    • 2 große Leylachen von 3 Breiten
    • 3 Tisch-Tücher
    • 4 damastene Servietten
    • 2 kleine dergleichen
    • 6 weiße Küßen Ziechen mit Modeln [Kissenbezüge mit Mustern]
    • 1 alte blaue Zieche
    • 6 grose flache Zinn Schüßeln
    • 1 grose Suppe Schüßel
    • 1 kleiner Suppen Kumpf [Napf, Schale]
    • 12 Teller von englischem Zinn [Pewter, Hartzinn]
    • 6 Teller von anderem Zinn
    • 1 klein Schüßelgen
    • 4 kleine Teller
    • 5 Löffel mit runden Stiehlen

Braubach, den 12ten Martii 1740
J[ohann] L[udwig] Engelhardt

Braubach, den 12ten Martii 1743

Wurden folgende Stücke aus anderseitigen Specification, auch vorher beschehener Publication versteigert und dem Meistbiethenden anheimgeschlagen, als:

30 lb an 6 grosen flachen Schüßeln und 12 Tellern, alles von eng[lischem] Zinn, jedes lb pro 11 Peter[menger] 4 d., facit 9 fl. 20 alb.
19 lb an 1 großen Suppen Kumb
6 Teller
1 klein Schüßelgen
4 kleine Teller
1 kleiner Suppen Kumb
5 Löffell
alles gemein und schlecht Zinn, jedes lb 12 x, facit
4 fl. 3 alb. 4 d.
H[err] Carl Bruckmann 13 fl. 23 alb. 4 d.
1 gebild gemein Tischtuch, Stattschreiber Frowein 29 4
1 dito etwas schlechter, H[err] Chirurgus Friedge 20
1 dito etwas beßer als ersteres, H[err] Chirurgus Friedge 1 2
1 dreybreitiges halbreines Leintuch, Jud Aron 2 2
1 dito von 2 ½ Breiten, so dünn und schlecht, Joh[annes] Söhn 1 5
19 fl. 22 alb.
6 kleine ungleiche Serviette, H[err] Chirurgus Friedge 1 12 4
4 Küßen Züchen, Jud Aron 1 15
3 dito, worunter aber eine blaue, so gantz alt und fast von keinem werth, Jud Abraham Jonas 1
3 27 4

Summa 23 fl. 19 alb. 4 d.

Ex commissione fürst[liche]n Ober Ambts dahier
Joh[ann] Ph[ilipp] Frowein

Hiervon gehen ab die Versteigerungsgebühr vor H[errn] Statt-Schreiber mit 20 alb., verglichen, bleiben 22 fl. 29 alb. 4 d.

Braubach, den 12ten Mart[ii] 1743
G[eorg] W[ilhelm] Schenck


[13] Kriegskassierer Engelhard an Konsistorium zu Darmstadt (präs. 16.04.1750)

Engelhard bittet um eine Erkenntlichkeit wegen seiner außerordentlichen Mühle bei der Beschaffung des Kaufschillings zum Erwerb des Steinernen Hauses

praes[entatum] den 16 Ap[ril] 1750

Hochwohlgebohrne, hochwürdige, auch hochedelgebohrne und hochgelahrte, zum hochfürst[lichen] Consistorio hochverordnete Herrn, Herrn Praesident, Cantzlar, Director und übrige dazu bestellte, so geistl- als weltliche Räte und Assessores, gnädige und hochgebietende Herren!

Es wird ab meiner jüngsten Rechnungs-Ablage des Mehrern gnädig und hochgeneigt zu ersehen seyn, wasmassen wegen des zu Embß erkaufften Haußes viele außerordentliche Mühe in Eintreib- und Herbeyschaffung des Kaufschillings gehabt habe. Nachdeme nun bekandtlich ein geringes mir von dieser Administration zuflieset, dabey auch von selbsten leicht zu ermeßen, daß bey EinCassirung derer Capitalien und dermalig difficilen Valor [Wert] derer Geldsorten hier und da einbüßen …, weilen bey denen Landleuten, welchen es zumal mit der Zahlung ohnehin hart gehalten, nicht so genau darauf zu sehen, als habe Ew[re] Hochwohlgeb[ohrne], Excellenz, Hochwürden und Hochedelgeb[ohrne] ein solches hiermit geziemend vorstellen und unterthänig gehorsamst bitten sollen, ob mit nicht wegen dieser extraordinairen Mühe und zu einiger Schadloßhaltung ein billigmäßiges Gratiale [Erkenntlichkeit] zu gönnen seyn möchte. Deßen mich getröstende Ew[re] Hochwohlgeb[ohrne], Excellenz, Hochwürden und Hochedelgeb[ohrne] unterthänig geh[orsamster] J[ohann] L[udwig] Engelhardt, qua Receptor derer Embßer Armen Baads Gelder

[Adressat] An hochfürst[liches] hochlöb[liches] Consistorium unterthänig-gehorsambste Vorstellung mit gleichmäßiger Bitte masen des fürst[lichen] Kriegs-Cassier Engelhardts zu Braubach, qua receptoris derer Embsischen Armen Baadts Gelder


[14] Konsistorium zu Darmstadt an Kriegskassierer Engelhard (16.04.1750)

Engelhard erhält 12 fl. für seine außerordentliche Mühe lt. seinem Gesuch

Nachdeme die dem fürst[lichen] Kriegs Cassier Engelhard zu Braubach <…> Verrechner derer Embsischen Armen Baads Gelder, wegen der bey Eintreibung derer zu Erkauffung des in Embs gelegenen so genannten Steinern Hauses erforderlichen Gelder, gehabten auserordentlichen Mühe und bey dem Gelde erlittenen Verlustes, überhaupt und ein vor allemahl zwölff Gulden als eine Douceur [Geschenk] in Gnaden verwilliget haben, so wird demeselben ein solches pro resolutione hiermit angefügt und hat er solche 12 fl. in der Armen Baads Rechnung zur Ausgabe zu bringen.

Sig[natum] Darmstadt, den 16ten Apr[ilis] 1750.
Ex spec[iali] commissione

Port. exped: app: des gewesenen Cammer Rath Drachen Recess acte et … … distribut:

liegen bey


[15] Gesuch des Christian Philipp Wagner aus Dachsenhausen (Januar 1749)

Durchleuchtigster Landgraff, gnädigster Fürst und Herr!

Ew[re] hochfürst[liche] Durch[lauch]t geruhen gnädigst, sich hierdurch unterthänigst vortragen zu laßen, daß, als mein Vatter bereits vor 15 Jahren verstorben [Georg Daniel Wagner, + 25.04.1733] und eine Wittib mit 6 ohnerzogenen Kinder und dabeneben viele Schulden hinterlaßen, meine Mutter im Witwen-Stand die Haußhaltung fortgeführet und sich mit ihren Kindern biß an ihr Lebensende kümmer[lich], doch ehrlich zu ernehren gesucht. Als aber nicht lange hernach und zwar in a[nn]o 1736 auch meine Mutter mit Todt abgangen [Anna Christina Wagner geb. Oppel, + 06.12.1735] und ich allein unter meinen Geschwistern etwaß erwachßen geweßen, ist mit damahls von dem damahligen Beambten zu Braubach, dem geweßenen Cammer-Rath Drach aufgebürdet worden, mich der geringen und mit vielen Schulden beschwerten Verlaßenschafft, so in einem Wohnhauß und wenigen Güthern bestanden, anzunehmen, die Güther zu bauen und davon meine sämbt[lich]e Geschwister, biß sie alle erwachßen und ihr Brod selbsten verdienen könten, zu erhalten, welches ich dann auch alß treulich befolget, daß ich selbige biß nach ihrer erfolgter Confirmation nicht nur fleißig zur Kirch und Schule angehalten und mit nothdürfftiger Kleidung versehen, sondern auch von der elterlichen Verlaßenschafft ohne selbige weiters sonderlich zu abaeriren [aberrieren], alle herrschafft[lichen] Beschwerden biß daher richtig, auch so viel mög[lich] die Interessen von denen elter[liche]n Capital-Schulden abgetragen. Nachdeme ich aber jedoch bey denen mittlerweil geweßenen verschiedenen Miß-Wachß und brod-theuren Jahren, auch ausgestandenen frantzösischen und andern Völcker Einquartirungen, auch erlittenen großen Vieh-Schaden, indeme mir in a[nn]o 1740 bey der damahligen grassirten Seuche 5 Stück Rindviehe und in a[nn]o 1746 abermahlen 2 Ochßen crepirt, nicht alles, so wie ich zwar gewolt, ausrichten können, sondern von einem von meinen Eltern bey der Embßer Baads-Cass bereits in a[nn]o 1735 aufgeborgten Capital a 225 fl. die Interessen ziemlich aufwachßen laßen müßen alßo, daß sich dießer Interesse Rückstand biß Ende des 1748ter Jahres vermög beyliegenden Scheins von dem Administratore gedachter Cassae auf 48 fl. 21 alb. 4 d. belaufet, welche alle nachzuzahlen mir und meinen übrigen armen Geschwistern allzu schwer fället, als gelanget an Ew[re] hochfürst[lich]e Durch[lauch]t mein unterthänigstes Bitten, Höchstdießelben geruhen in mehrerem gnädigsten Betracht, daß von dießem Capital bereits seit dem Jahr 1735 die Pension jähr[lich] mit 6 pro Cento entrichtet worden, mir und meinen übrigen bedürfftigen Geschwistern die Gnade zu erweißen und unß dießen Interesse-Rückstand, wo nicht gantz, dannoch biß auf ⅓ nicht nur zu erlaßen, sondern auch gnädig zu verordnen, daß von dießem auf sichere Unterpfänder stehenden Capital von Anfang dießes Jahrs an und künfftig jähr[lich] mehr nicht als 5 pro Cento, gleich auch bey andern piis coporibus gewöhnlich, erhoben werden möge. Gnädigster Erhörung sich getröstend

Ew[re] Hochfürst[liche] Durchleucht pp unterthänigster Knecht Christian Phil. Wagner nahmens meiner undt meiner armen Geschwister

[Adressat] Ahn Ihro Hochfürst[lich]e Durchleucht zu Heßen-Darmstatt pp unterthänigstes Memoriale mein Christian Phil. Wagners zu Dachßenhaußen Ambts Braubach nahmens meiner und meiner Geschwister. Pro ut intus

Kinder des Georg Daniel Wagner in Dachsenhausen (OFB Dachsenhausen, Nr. 2684)

    1. Philipp Friedrich * 13.09.1711; + 18.12.1735
    2. Christian Philipp * 31.08.1713; + 24.04.1758; oo 27.04.1738 mit Maria Margaretha Ludwig; In einer Notiz bei Geburt des 1. Kindes wird er „unordentlich lebender Hofmann“ genannt (weiteres s. OFB Dachsenhausen, Nr. 2691)
    3. Anna Elisabeth * 20.09.1715
    4. Johann Georg * 03.03.1717; + 21.01.1718
    5. Johann Jost * 04.04.1721; + 17.04.1727
    6. Elisabeth Magdalena * 21.06.1723; oo 04.07.1752 mit Johann Henrich Harlos
    7. Maria Veronika * 23.01.1727
    8. Anna Margaretha * 16.02.1730; + 29.06.1744
    9. Anna Maria * 01.07.1733; oo 25.11.1760 mit Johann Daniel Schmidt

[16] Bescheinigung von Kriegskassierer Johann Ludwig Engelhard (10.01.1749)

Daß wey[land] Georg Daniel Wagners Erben zu Dachsenhaußen der Embser Armen-Baads Cass von einem von ihrem Vatter see[lig] in a[nn]o 1735 gegen jähr[lich] abzutragen versprochene 6 p[ro] Cento Interessen entlehnten Capital à 225 fl. biß Ende nechst abgewichenen 1748ten Jahrs an Interesse annoch 48 fl. 21 alb. 4 d. schuldig sind, selbige aber solche allesambt ohne etwas von ihrem wenigen Güthern zu vereußern und sich solcher gestalten wehe zu thun, abzutragen nicht im Stande sind, ein solches wird von mir hierdurch beschienen.

Braubach, den 10ten Januarii 1749
Johann Ludwig Engelhardt


[17] Amtmann Schenck an Konsistorium zu Darmstadt (10.01.1749)

pr[aesentatum] D[arm]stadt, den 29ten Jan[uarii] 1749

C 97

Unterthänig-gehorsambster Bericht Christian Wagners zu Dachßenhaußen unterthänigstes Memoriale betr[effend]

Supplicant bittet in dem hier beygehenden unterthänigsten Memorial nahmens seiner und seiner 4 Geschwister, daß ihm der Interesse-Rückstand a 48 fl. 21 alb. 4 d. von einem in die Embßer Armen Baads-Cass schuldigen Capital à 225 fl. biß auf ⅓theil nicht nur gnädigst erlaßen, sondern auch verordnet werden mögte, daß künfftig von dießem Capital statt 6 pro Cento nur 5 pro Cento Interesse jähr[lich] zu entrichten seyen. Nachdeme nun alle in Supplica angeführte Umbständen und Motiven der Wahrheit gemäß und so beschaffen, daß denen Supplicanten er erklecklicher Erlaß an dem Interessen-Rückstand wohl zu gönnen, auch nicht unbillig, daß denenselben als dürfftigen Personen und dahingegen die Armen Baads-Cassa bey guten Mitteln stehet, an denen künfftigen Interessen der 6te pro Cento nachgelaßen werde, so habe solches zu weiterer gnädig gefälligen Disposition unterthänig-gehorsambst zu berichten ohnermangeln wollen.

Braubach, den 10ten Jan[uarii] 1749
G[eorg] W[ilhelm] Schenck

[Adressat] Zum hochfürst[lichen] heß[ischen] hochlöblichen Consistorio dießes alßo verwahr[lich] einzuliefern. Darmstadt


[18] Konsistorium zu Darmstadt an Amtmann Schenck zu Braubach (30.01.1749)

Besonders guter Freund!

Nachdeme wir Christian Philipp Wagners zu Dachßenhaußen nahmens seiner und derer 4 Geschwistern beschehen unt[er]th[äni]gsten Petito berichteten Umständen nach insoweit uns dergestalt deferiret haben, daß ihnen der Intere[ss]e-Rückstand à 48 fl. 21 alb. 4 d. von einem in die Embßer Armen Baads Cass schuldig seyenden Capital à 225 fl. biß auf ⅓t[eil] erlaßen, dahingegen die übrige ⅔t[eil] gleich bezahlt werden sollen, sodann das Capital à 6 pro C[en]to von a[nn]o 1749 pro futuro auf 5 pro C[en]to gesetzet werde, so laßen wir Euch solches hierdurch ohnverhalten und habt Ihr Supplicanten deßen zu bedeuten. Vers[ehens uns].

Darmstatt, den 30ten Jan[uarii] 1749
F[ürstliche] H[essische] P[raesident] C[antzlar] D[irectores] C[onsistorii], auch übrige pp

An den Amtmann zu Braubach


Rechnung 1763

[1] Notamina zur Rechnung 1763 (04.06.1764)

C 1369

In praes[entia] H[errn] Superint[endent] Weitz, Hochwürden

H[errn] … … …

H[errn] … …

Actum Darmstadt, den 4ten Junii 1764.

Wurde die Engelhardische Schluß-Rechnung vor die Hand genommen und dabey in den 2 nechst vorhergehenden Jahren sub n[ume]ris 1, 2, 3 et 4 simpliciter hierher wiederhohlet.

N[umer]o 1. Sind die Obligationes über die neu ausgelehnte Capitalia dem H[errn] Beamten vorzuzeigen.

N[umer]o 2. Die pag[ina] 18 der Stumpff-Rechnung als Vorrath und passive zu Recess verbliebene 1120 [?] fl. 25 alb. 2 d. sind à dato dieses binnen 4 Wochen entweder baar oder mit annehm[lichen] Güterbrieffen ohnfehlbar dahin abzusichern, wo fürst[liches] Consistorium es hin rescribiren und … zu commitiren gut befunden wird.

N[umer]o 3. Fiat copia der Stumpff Rechnung vor die Fr[au] Kriegs Cassirin Engelhardin. Ist geschehen.

In fidem Huber

P[rae]s[entatum] D[arm]st[a]tt, den 13ten Dec[embris] 1764


[2] Zettel (13.12.1764)

Ex res[olutione] consist[orii] d[e] d[ato] 13ten Dec[embris] 1764 ad n[umerum] C 1369 a et b

Appon[atur] [Es ist beizulegen] des wegen des Kriegs-Cassier Friedge erstattete Votum, welches wohl auf fürst[liche]r Kriegs-Cantzley befindlich seyn dörfte.

Dieses Gutachten ist nicht zum fürst[liche]n Kriegs-Rath gekommen.


[3] Maria Katharina Engelhard an einen Regierunsrat (08.12.1764)

C 1369 b

P[rae]s[entatum] Darmstadt, den 13ten Dec[embris] 1764

Wohlgebohrner, hochgelahrter, sonders hochgeehrtester Herr Regierungs Rath!

Ew[er] Wohlgebohrn werden hochgeneigt erlauben, daß ich durch diese Zeilen meiner Schuldigkeit gehorsambst nachkomme, um zu vernehmen, wie ich mich zu verhalten mit der bis daher machgelassenen Armenbaads Casse, weillen nunmehro daß 1764 Jahr zu Ende laüfft und nothwendig ein Manual wegen Einnahm Interese, so anjetzo im Anfang des Januarii erhoben werden muß, verfertigt werden, zumahlen da schon verschiedene Schuldner bey mir angefragt, ob ich die Pensieonen noch einnehme, so wolten sie mir sie bringen. Da ich nun nicht weiß, wie ich mich zu verhalten, ob ich ein Manual oder der neüe Kriegs Cassirer Friedgen, <…>fals habe hierdurch gehormbst anfragen sollen. Meine abgelegte Stumpffrechnung ist zwar bis Ende Junii geschlossen, weillen mir aber bis hieher die Casse noch anvertrauet, so habe mit Consens des H[errn] Ambtmans gegen gerichtliche Versicherung 3 Capitalien außgeliehen, so bey 600 fl. außmachen werden und sind auch noch in der Zeit Pensionen eingangen, lebe also der zuversichtlichen Hoffnung, es werde ein hochfürst[liches] hochlöblich Consistorium mir als einer dopelten betrübten und verlassenen Wittib die halbjährige Besoltung bis Ende [Decem]bris gnädigst überlassen, zumahlen da mein s[eliger] Mann diese Rechnung bey 25 Jahr mit schuldiger Sorgfalt und Treüe verwaltet und zwar anfänglich jährlich um 5 fl., hernacher lange Jahre um 12, wie auß denen bereits abgelegten Rechnungen zu ersehen. Solte nun der gnadigste Befehl erfolgen, daß im Beyseyn des H[errn] Ambtsmans Kekule dem H[errn] Friedgen die Casse überlieffern soll, so wolte gehorsambst anfragen, ob derselbe mir die Caution a 30 fl., welche mein Mann wegen dieser Rechnung gestellet, von seiner Caution nicht abzahlen soll. Ubrigens embfehle mich in dero hohe Gewogenheit und verharre mit volkomener Hochachtung.

Ew[er] Wohlgebohrn, meines hochgeehrtesten H[errn] Regierungs Raths, die hochzuehrente Frau Regierungs Räthin ergehet meine gehormbste Embfehlung

Gantz gehorsame Dienerin M[aria] C[atharina] Engelhardin

Braubach, den 8ten Decembr[is] 1764.


[4] Notamina zur Rechnung 1763 (04.06.1764)

Actum Darmstadt, den 4ten Junii 1764

Wurde mit Abhörung der Embßer Armen Baads Rechnung de a[nn]o 1763 continuirt und folgendes notirt:

    1. soll das Notamen vorigen Jahrs n[umer]o 1 hieher wiederhohlt und der Anstand ratione summa, wie alldorten befind[lich] ins Klare gestellt werden

    2. similiter ist allhier bey den abgelegten Capitalien das monitum 2dum protoc[olli] spec[ialis] ohnfehlsam zu befolgen

    3. ad pag[imam] 12 ist dasjenige, so ad num[erum] praecedent[er] 2 ratione attestationis annotirt zu befinden ebenwohl bey der gantzen vorstehenden Rubric von Pensionen zu beobachten

    4. desg[leichen] dasjenige, was monito quarto vorigen Jahrs enthalten

In fidem Huber


[5] Kriegskassierer Johann Christian Friedgen an Konsistorium zu Darmstadt (12.12.1764)

P[rae]s[entatum] Darmstadt, den 17ten Dec[embris] 1764

C 1381

Unterthänig-gehorsambster Bericht die Embßer Arme-Bath Cassa betreffend vom fürst[lichen] Kriegs-Cassierer Friedtgen

Nachdeme mir das g[nä]d[i]gste Decretum vom 11ten Julii über die Verwaltung der Embßer Armenbadt Cassa richtig zuhandten kommen und ich biß daher auf das g[nä]d[i]gste Rescript an den fürst[lichen] Ambtman Kekule, wo durch denselben der Auftrag geschehe, der verwitibte Frau Kriegs Cassierin Engelhardtin besagte Cassa abnehmen und mir zu übergeben, gewardtet.

Dahe aber dießes biß daher noch nicht erfolget, die Frau Kriegs Cassierin von dem vorräthigen Geldt weder außlehnet, noch sich in der Einnahm der morossen [verdrießlichen] Interessen Zahler sich etwas bekümmert, die Cassa aber in Ansehung der gegenwärtigen Geldtdevalvation [Geldabwertung] einen großen Schaden leidet, alß habe umb besagten Auftrag an den fürst[lichen] Ambtman Kekule hiermit unterthänigst anstehen wollen, damit die Cassa vor weitherm Schaden bewahret werde. Der ich in deren Erwarttung p eines hochfürst[lichen] heßischen hochlöb[lichen] Consistorii unterthänig gehormbster Johann Christian Friedtgen

Braubach, den 12ten [Decem]bris 1764

[Adressat] An das hochfürst[liche] heßen-darmstädtische hochlöb[liche] Consistorium alßo verwahrlich einzulieffern a Darmstadt


[6] Konsistorium zu Darmstadt an Amtmann Kekule (20.12.1764)

den 11ten Jan[uarii] q[ui] acc. m.

Besonders guter Freund!

Nachdeme uns von dem f[ürstlichen] Kriegs-Cassier Friedtgen zu Braubach vor kurtzen die Anzeige geschehen ist, daß ihme die Rechnung über die Emßer Armen Bad Cass per decretum clementissimum vom 11 Julii a[nni] c[urrentis] übertragen worden und dahero nöthig seye, daß die verwittibte Kriegs Cassier Engelhardin ihres Mannes Rechnung in Richtigkeit setze, so begehren in deß … für uns, daß ihr vi specialis huius commissionis die Engelhardische Rechnung abhöret und die Wittib alle zu der Armen Cass gehörige Capital Briefe an den neuen Berechner extradiren laßet, nicht weniger dieselben zu Bezahlung deß etwas verbleibenden Passic Recess Terminum von vier Wochen anberaumet, auch die Richtigkeit der Liquidation genau untersuchet, von dem Erfolg aber Euren Bericht fordersamst erstattet und einsendet. Versehens [uns].

Darmbstadt, den 20ten Dec[embris] 1764
F[ürstliche] H[essische] P[raesident] C[antzlar] D[irectores] C[onsistorii], u[nd] übr[ige] das[elbst]

An den f[ürstlichen] Beamten zu Braubach


[7] Friedrich Jakob Schöndorf [Regierungsrat] zu Darmstadt als Erbe der Witwe des Johann Ludwig Engelhard (31.08.1775)

Biographische Angaben (aus Arcinsys: HStAD, R 21 C 1, NACHWEIS):

    • 1765 Polizeirat, Stadt-Syndikus in Darmstadt
    • Vater Benjamin Schöndorf, fürstlicher Kammerdiener und Leibschneider zu Darmstadt, oo mit Elisabetha Dorothea
    • oo mit Maria Sybilla Philippina
    • Unterschrift der Eltern 16.03.1754 für ihren Sohn Friedrich Jakob und seine Frau Maria Sybilla Philippine mit Zustimmung von drei Geschwistern des Friedrich Jakob, und zwar Ludwig Benjamin, Konrad Ferdinand und Maria Elisabetha Dorothea
    • 29.04.1771 Unterschriften des Friedrich Jakob Schöndorf und Ehefrau Maria Sybilla Philippine am Amtsgericht Darmstadt
    • 1777 Geheimer Regierungsrat in Eppstein

Friedrich Jakob Schöndorf fordert als Erbe seines Onkels Johann Ludwig Engelhard die von jenem am 01.03.1746 hinterlegte Kaution von 300 fl. wieder zurück. Verwandtschafts-verhältnisse werden dargelegt.

Praes[entatum], den 31ten Aug[usti] 1775

C 1048

Ex resol[utione] consist[orii] d[e] d[ato] 7ten Septembr[is] 1775. Da der Recess nunmehro abgethan, so kann gegen Retradirung des Recognitions-Scheins dem Supplicanten die Original-Obligation extradirt werden. Ist geschehen.

Unterthänigste Anzeige die Rückgabe der … dem gewesenen fürst[lichen] Kriegscassier Engelhard zu Braubach wegen der auf sich gehabten Embser Armenbadsrechnung bei dem fürst[lichen] Consistorium unt[erm] 9ten Junii 1746 cautionis loco hinterlegten fürst[lichen] Obligation von 300 fl. betr[effend]

Es hat mein Oncle, der wei[land] gewesene fürstliche Kriegscaßierer Engelhard zu Braubach bekandtlich die Berechnung der Emser Armenbaadtgelder über sich gehabt und zu dem Ende eine unterm 1ten Mart[ii] 1746 auf 300 fl. ausgestellte fürstliche Obligation bei einem hochfürst[lichen] Consistorium cautionis loco hinterleget, wie der darüber ausgefertigte und in Abschrift hier beigehender Revers des mehrern besaget.

Nachdeme nun ersagter mein Oncle und dessen gewesene Eheconsortin, eine gebohrne Ritterin ohne Hinterlassung ehelicher Leibes Erben bereits längstens verstorben und deren Verlassenschaft nach der von dessen Wittib gemachten Disposition auf die beiderseitige Geschwisterkinder, mithin die eine Helfte auf mich und meine Geschwistern, die andere Helfte aber auf dessen … …kinder, die Pfarrer Granische Töchter, jure hereditario [durch Ebrecht] gekommen ist, und dann aus dem in originali hier anliegenden amtlichen Attestat des mehrern gefälligst zu ersehen seyn wird, daß ich, um aus der verdrieslichen Gemeinschaft zu kommen, denen anderseitigen Miterben, den gedachten Granischen Töchtern das in sothanem Capital zur Helfte gehabte Antheil baar herausbezahlet und dargegen solches ex jure cessio auch an mich gebracht habe, so habe hiervor die unterthänigste Anzeige thun und in gleichmäsigem Respect bitten sollen, um an die Behörde die Verfügung zu erlassen, daß mir die quaestionirte Originalobligation gegen Aushändigung des in Händen habenden Originalreverses so fordersamster ausgeliefert werden möge, als bekandt es ist, daß die Engelhardische Rechnungen insgesamt abgeleget und alles … worden, so daß nicht der mindeste Receß zurückgeblieben ist.

Darmstadt, den 31ten Aug[usti] 1775
Friederich Jacob Schöndorf


[7a] Anlage: Revers des Kriegskassierers Engelhard über 300 fl. Kaution (09.06.1746)

Nachdeme der fürst[lich]e Kriegs Cassierer Engelhardt zu Braubach eine fürst[liche] Obligation a drey hundert Gulden de dato 1ten Mart[ii] 1746 cautionis loco wegen der ihm anvertrauten Berechnung derer Emßer Armen Baad Gelder injungirtermaßen an das fürst[liche] Consistorium in originali würcklich eingeliefert, als wird demselben dießer Revers mit der Versicherung hiermit ertheilet, daß sothane Caution ihme oder seinen Erben über kurtz oder lang, wann er seine Rechnung abgelegt und praestanda praestiret haben, mithin also nichts schuldig bleiben wird, mittelst Zurückliefferung der Original-Obligation wieder extradirt werden solle. Urkund[lich] des hierauf gedruckten fürst[lichen] Consistorial Insiegels. Darmstatt, den 9ten Jun[ii] 1746.

[Papiersiegel] GMGreuhm, fürst[licher] heß[ischer] Reg[ierungs] Secretarius


[7b] Abschrift von [7a]


[8] Amtliches Attestat von Amtmanns Kekule (21.08.1775)

Wasmaßen des ehemahls zu Schönborn gestandenen Pfarrer Grans beyde Töchter zweyter Ehe, als Catharina Sußanna verheirathete Cramerin zu Ems, Daußenauer Seits, und Friederica Henrietta Martina verheurathete Buchholtzin zu Heddesdorf im Neuwiedtischen, ihr Antheil und die Helffte, welche sie als Kriegs Cassierer Engelhardische Miterben zu einem Stamm von Seiten wey[land] ihrer Mutter eine gebohrnen Ritterin her mit 150 fl. an denenjenigen 300 fl. Capital bißhero mit beseßen und benutzet, welche wey[land] der geweßene fürst[lich]e Kriegs Cassierer Engelhardt allhier wegen der ihme anvertraut geweßenen Administration der Emßer Armen Baads Casse bey fürst[lichem] Consistorio zu Darmstadt p[ro] cautione eingeleget, an den fürst[liche]n Ober Appellations Rath H[errn] Schöndorff zu Darmstadt cum omni jure et actione gegen eine gewiße Geld Summe cediret haben, solche Geld Summe auch an gedachte beyde Pfarrer Granische Töchter von hießigen Amts wegen richtig und baar gegen Quittung ausbezahlet worden, mithin dießelbe an sothanem Capital ad 300 fl. nicht mehr zu praetendiren haben, dahingegen solches nunmehro gantz und allein als eigenthümlich ersagtem fürst[liche]n Ober Appellations Rath H[errn] Schöndorff und deßen Geschwistern gehöret, inmaßen selbige die andere und ohncedirte Helffte daran bißhero allschon ex jure haereditario beseßen haben, darüber wird hiermit auf Verlangen dießes Attestat von Amts wegen ertheilet. Urkund[lich] des hierauf gedruckten fürst[liche]n Amts Siegels und mein, des zeitigen Beamtens Unterschrift. So geschehen, Braubach, den 21ten Aug[usti] 1775.

J[ohann] P[eter] Kekule, fürst[licher] heß[ische]r Amtmann daselbst


Rechnung 1764

[1] Summarischer Auzug der Rechnung 1. Halbjahr 1764 „Stumpfrechnung“ (Engelhard)

kein Transcript


[2] Summarischer Auzug der Rechnung 1764 (Friedgen)

kein Transcript


[3] Konsistorium zu Darmstadt an Kriegskassierer Friedgen (14.02.1765)

Verrechnung von 156 fl. 16 alb. 6 d. Baukosten (Kelterhaus)

Unsern g[nädigen] Gruß zuvor, ehrbarer guter Freund!

Nachdeme wir verordnet haben, daß die in dem vorigen Sommer zu höchst nöthiger Reparation des Armen Baadhaußes zu Embs verwendete, zu diesseitiger Helffte betragende 156 fl. 16 alb. 6 d. Baukosten aus der Armenbaad Cassa bezahlet werden sollen, so laßen wir Euch solches nachrichtlich hierdurch ohnverhalten und habt ihr sothane Baukosten an den Amtsverweßer Gläßer daselbsten gegen Quittung auszuzahlen und gebührend zu verrechnen. Versehens uns und seynd Euch g[nädig] geneigt.

Darmstatt, den 14ten Febr[uarii] 1765
Fürst[lich] Heßische Praesident, Canzlar, Director Consistorii, auch übrige geist- und welt[lich]e Räthe und Assessores das[elbst]
Schulz

An den f[ürstlichen] Kriegs Cassier Friedgen zu Braubach. Hoffmann

p[rae]sentirt Braubach, den 14ten Martii 1765

[Adressat] Dem erbaren unserm guten Freund N. N. Friedgen, fürst[lich] heßischen Kriegs Cassier zu Braubach


Rechnung 1765

[1] Quittung Nr. 6 zur Rechnung (20.12.1765)

N[umer]o 6

Eilff alb. 2 d. Grund Zinß von dem Steinern Hauß zu Embß sind mir von dem fürst[lichen] Kriegs Cassirer Friedgen von Braubach in Uhrkundt dießes richtig ausgezahlt worden.

Braubach, den 20ten Dec[em]br[is] 1765.
J[ohann] P[hilipp] Gläßer


[2] Summarischer Auzug der Rechnung 1765

kein Transcript


[3] Kriegskassierer Friedgen an Konsistorium zu Darmstadt (01.06.1768)

Friedgen muss den syndicus piorum corporum kennen, um einen Prozess mit dem Bergrat Wagner anzustrengen (Zinsen werden seit 1739 nicht mehr bezahlt)

C 713

p[rae]s[entatum] D[arm]st[a]dt, den 10 Junii 1768

Ex resolut[ione] cons[istorii] d[e] d[ato] 16 Junii 1768 apponantur acta concernentia. Liegen bey.

Unterthänigster Bericht!

Es hat mir der hießige fürst[liche] Ambtman Kekule den g[n]äd[i]gsten Befehl vom 17ten Mertz a[nni] c[urrentis] communiciret, vermög weßes ich

    1. in der ferneren Embßer Armen Baadt Cassa Rechnung jedesmahlen einen Schein vom geweßenen Debitore, wann jedesmahlen ein Capital abgeleget worden, beylegen solle, umb darauß Jahr und Tag, wann die Interesses abgehen, zu ersehen

    2. Die Interesses Restanten, womit liquidiret wirdt, jedesmahl der fürst[lichen] Verordnung von denen Restantiariis zu attestiren und dann

    3. daß ich die Wagnerische Processangelegenheithen gehörigs Orths fleißig urgiren [darauf drängen] und zu einem gedeylichen Endte zu befürdern suchen solle.

Ob ich nun wohl beyde erstere Posten leichtlich und unterthänigst schuldigst befolgen werde, so stehe ich doch im 3ten Punct der höchstnöthigen Wagnerischen Processangelegenheithen an, weyhlen ich nicht weiß, wer dermahlen synthicus piorum corporum ist.

Es haben mir zwaren des Herrn Superintentes Hochwürden bey Ihrer letzteren dahießigen Kirchenvisitation die Attresse an den Advocaten Plüs zu geben beliebet und mich versichert, daß dießer synthicus pior[um] corp[orum] seye, worauf ich alßo zweymahlen wegen dießer Sache geschrieben und angelegentlichst gebethen, gehöriges Orthes die Wagnerische Sache zu betreiben, allein biß dahero von ihme nicht die mintiste Antwordt erhalten, worauß vermuthe, ob dießer vielleicht nicht mehr synth[icus] pior[um] corp[orum] seye.

Gleichwie ich aber nun nicht gerne in meiner Schuldigkeit etwas versaümen will, die Wagnerische Process Sache aber auch höchstnöthig zu betreiben ist, damit die Ar[men] Baadt Cassa nicht endtlich gar umb dieße Capitalien kommen mögte, alß ergehet an ein hochfürst[liches] hochpreyß[liches] Consistorium mein unterthänigstes Bitten, Höchstdieselbe geruhen gnädigst zu befehlen, an wen und wohin ich mich wegen dießer Wagnerischen Process Sache wendten solle.

Braubach, den 1ten Junii 1768
Eines hochfürst[lichen] hochpreyßlichen Consistorii unterthänigst gehorsambster Knecht
Friedtgen


[4] Konsistorium zu Darmstadt an Amtmann Kekule (18.03.1768)

Grundlage zu [3]

Zur Bottenmeisterey gekommen den 14ten Apr[ilis]

Abgelaufen den 16ten dito

Besonders guter Freund!

Wir haben erhalten, was uns Ihr wegen der Euch vi specialis commissionis aufgetragenen und von Euch ordnungsmäsig geschehenen Abhörung der Ambser Armen Baad Cassa Rechnungen de a[nn]is 1764 & 1765 mit Beschliesung der lezten unterm 20ten vorigen Monats gehorsambst berichtet habt. Nachdeme wir nun darauf zu verordnen für gut gefunden, daß

    1. in Ansehung derer abgelegten Capitalien pro futuro allemahl ein Schein, wann das Capital abgetragen worden und daraus Jahr und Tag zu ersehen, wann sich die Interesse endigen, beygelegt, und

    2. die Interessen Restanten, womit liquidiret wird, jedesmahlen nach denen hierunter vorhandenen fürst[lich]en Verordnungen von denen Restantiariis attestiret werde sollen,

so habt Ihr solches dem Kriegs-Cassierer Friedgen als Berechner dieser Casse bekannt zu machen und ihn zu dessen künftiger Befolgung sowohl als auch dahin anzuweisen, daß er die Wagnerische Process Angelegenheiten gehörigen Orts fleißig urgiren und zu einem gedeyhlichen Ende zu befördern suchen sollte. V[ersehens] u[ns].

D[arm]st[a]dt, den 18ten Martii 1768
F[ürstlich] h[essische] P[räsident], C[antzlar], D[irectores] C[onsistorii] pp

An den Beamten zu Braubach


[5] Konsistorium zu Darmstadt an Amtmann Kekule (10.07.1766)

Einsendung der Rechnungen von 1764 und 1765

<Zur> Bottenmeisterey gekommen den 8ten Dec[embris]

Abgelaufen den 9ten dito

P. S. auch besonders guter Freund!

Nachdeme die Armen Baads Casse Rechnungen von denen Jahren 1764 und 1765 annoch abzulegen sind, so habt Ihr solche dem Berechner derselben, fürst[lichen] Kriegs Cassier Friedgen vi specialis commissionis fordersamst abzunehmen und an uns hiernächst zu weiterer Verordnung unterthänig einzusenden. Versehens [uns].

Darmstadt, den 10ten Julii 1766
F[ürstlich] h[essische] P[räsident], C[antzlar], D[irectores] C[onsistorii] und übrige

An fürst[lichen] Beamten zu Braubach


[6] Konsistorium zu Darmstadt an Kriegskassierer Friedgen (10.07.1766)

Bekanntgabe von [5]

Zur Bottenmeisterey gekommen den 8ten Dec[embris]

Abgelaufen den 9ten dito p[ro] conv. an den f[ürstlichen] Kr[iegs]Cassier Friedgen

Nachdeme wird dem fürst[lichen] Beamten zu Braubach zu Abhörung derer zwey noch rückständigen Armen Baads Casse Rechnungen speciale Commission unterm heutigen Dato ertheilet haben, so wird dem fürst[lichen] Kriegs Cassier Friedgen daselbsten ein solches nachricht[lich] und um sich darnach achten zu können hiermit angefüget.

Sig[natum] Darmstadt, den 10ten Julii 1766
F[ürstlich] h[essische] P[räsident], C[antzlar], D[irectores] C[onsistorii] und übrige


[7] Amtmann Kekule an Konsistorium zu Darmstadt (20.02.1768)

Abhörung der Rechnungen 1764 und 1765; Friedgen hat noch keine offizielle Ernennung zum Rechnungsführer und bisher keine Kaution gestellt

C 262

p[rae]s[entatum] Darmstadt, den 24ten Febr[uarii] 1768

App[onatur] die Stumpff Rechnung vom vorigen und die Bestellungs Acten wegen des Friedgens. Liegen bey.

Unterthänig gehorsambster Bericht die Embßer Armen Baads Casse Rechnung betr[effend]

Es ist mit per rescriptum vom 10ten Jul[ii] 1766 der h[och]fürst[lich]e Befehl zugekommen vi specialis commissionis, die Embßer Armen Baads Casse Rechnungen de a[nn]is 1764 & 1765 abzuhören.

Nachdeme mir darauf der dermahlige Administrator, fürst[licher] Kriegs Cassierer Friedge die 1764er Rechnung unterm 4ten Aug[usti] a[nno] p[raeterito] pr[aeterito] [vorvergangenen Jahres = 04.08.1764] zur Abhör übergeben, ich auch dieselbe eodem abgehöret, so fort die 1765ter Rechnung unterm 8ten dießes exhibiret, die ich unterm vorgestrigen Dato ebenfals abgehöret habe, wie anschlüßige beyde Rechnungen sambt Urkunden des mehreren besagen, als ermangle ich nicht, solches mit dem Beyfügen hiermit unterthänig gehormbst zu berichten, wasmaßen ich meines Orts bey solchen Rechnungen nichts weiters zu erinnern finde als daß, wie in beyliegenden Notaminibus bemercket, pro futuro allemahl bey Ablegung eines Capital von dem Debitore ein Schein ausgestellet werden, wann das Capital abgetragen worden, um damit zu belegen und zuzusehen, in welchem Jahr und Tag die Interessen sich sistiren [einstellen], so fort daß ebenfalls in Zukunfft die Inte[ress]e Restanten, womit liquidiret wird, jedesmahlen nach fürst[licher] Verordnung zu attestiren seyen.

Wobey ich dießes noch anführen muß, welchergestalten meines Wißens der dermahlige Administrator, fürst[liche]r Kriegs-Cassierer Friedge, wegen der anvertrauten Armen Baads Cassen weder verpflichtet, noch Caution gestellet hat.

Braubach, den 20ten Febr[uarii] 1768
J[ohann] P[eter] Kekule


[7a] Anlage zu [7]: Notamina zur Rechnung 1765

Notamina zur Emßer Armen Baads Casse Rechnung de a[nn]o 1765

Ad pag. 3) mangelt bey dem 2ten Posten ad 10 fl. 4 alb. das Steigerungs Protocoll sub n[umer]o IIdo, so noch beyzulegen. Liegt bey

Und gebühret sich in Zukunft allemahl Schein beyzulegen, wann ein Capital abgetragen worden, um daraus Jahr v[nd] Tag zu ersehen, wann sich die Intere[ss]en endigen.

Ad pag. 4) Ist die Wagnerische Process Angelegenheit gehöriger Orten zu urgiren.

Ad pag. 5) Ist bey dem zweyten Posten copia decreti beyzulegen. Legt bey.

Ad pag. 25) Müßen in Zukunft die Intere[ss]en Restanten, womit liquidiret wird, jedesmahlen nach denen fürst[lichen] Verordnungen von denen Restantiariis attestiret werden.


[8] Versteigerungsprotokoll Güter des Johann Georg Pfeiffer (15.12.1766)

Actum Braubach, den 15ten Decemb[is] 1766

Wurden nachfolgende zur Sicherheit der Emßer Armen-Baads-Casse bishero mit Arrest bestrickt geweßene Pfeifferische Effecten [Güter] praevia publicatione an den Meistbiethenden versteigert:

fl. alb. d.
Ein Kißen mit blau und weißem Überzug
Die Abrahamin
2 11
Ein dito von Karget [?] mit derg[leichem] Überzug
Joh: Phil: Artzbächer
2 22
Ein blau leinene Schürtze
Mousquetier Knittels Ehefrau
21
6 St[ück] zinnene Teller, englisch Zinn
Georg Conrad Schinckenberger
2 15
Ein goldenes Angehäng
Salomon Mars
1 25
[Summe] 10 4

In fidem p[ro]tocolli J[ohann] P[eter] Kekule


[9] Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt ernennt Kriegskassierer Johann Christian Friedgen zum Rechnungsführer der Emser Armenbadkasse (11.04.1764)

Copia

Nachdeme Wir Unserm Kriegs-Cassier Friedgen zu Braubach befundenen Umständen nach die Rechnung über die E[m]bßer Armen Baad-Cass gegen die davon abhangende Emolumenten praestita cautione [durch geleistete Kautin] krafft dießes in Gnaden conferiret und übertragen haben, so ist sich darnach unterthänigst zu achten.

Darmstadt, den 11ten Ju[lii] 1764
Ludtwig


Rechnung 1766

[1] Vollmacht von Kriegskassierer Friedgen an Kriegssekretär Hill in Darmstadt (27.08.1768)

Friedgen gibt Hill die Vollmacht, die Rechnung für 1766 in seinem Namen abhören zu lassen, da Friedgen die Reisekosten nach Darmstadt nicht erstattet werden.

Weyhlen ich gleich allen Menschen sterblich bin und den Meinigen nicht gerne nur zweyjährige Arme Baad Cassa Rechnung hinterlaßen wolte, ich auch schon längstens die Arme Baad Cassa Rechnung pro 1766 fertig habe, darin dann keine Reiß- und Zehrungs Kosten, daß selbsten darumb hinauf reißen könte, g[n]äd[i]gst verstattet werden wollen, alß gebe hiermit und krafft dießes dem hochfürst[lichen] heßischen Kriegs Secretario Herrn Hill völlige Vollmacht und Gewaldt, die pro 1766 hierbey gehende Arme Baads Cassa Rechnung vor mich und in meinem Nahmen in douplou bey dem hochfürst[lichen] horverordneten Consistorio abzulegen und so dann ein Exemplar zu remittiren, forth was alßo derselbe hierin thun, schließen und handelen wirdt. soll mir so angenehm seyn, alß wann solches selbsten gethan hätte. Braubach, den 27 Aug[usti] 1768.

Friedtgen


[2] Anzeige des Kríegskassierers Hill dem Konsistorium zu Darmstadt (07.10.1768)

Kríegskassierer Hill zeigt dem Konsistorium zu Darmstadt die in [1] genannten Umstände an.

p[rae]s[entatum] Darmstadt, den 11 Octob[ris] 1768

C 1160

Unterthänig-gehorsamste Anzeige

Es hat der fürst[lich]e Kriegs-Cassierer Friedge zu Braubach mir anliegende Vollmacht ertheilet, dessen 1766er Emser Armen-Bad-Gelder-Rechnung, weilen er vor die verordnete Diäten die weite und kostspielige Reyse nicht anhero thun und solche in Person ablegen könnte, in seinem Nahmen abzulegen. Die Rechnung ist vom fürst[lich]en Rechnungs-Probatore Möller nicht nur probiret, sondern auch die bey der Prob sich ergebene Notamina, wie ab der fernerweiten Beylage sich ergiebt, behörig erläutert worden, daß dahero für deren Abhör keine weitere Anstände obwalten dörfften. Einem hochfürst[lichen] hochlöb[lich]en Consistorio haben demnach hiervon die geziemende Anzeige thun und in gleichmäsigem Respect zu hohem Gutbefinden lediglich anheim stellen sollen, ob zu deren Ablag um so mehr ein fordersamster Termin anberaumet werden wolle, als die folgende 1767er Rechnung von der Abhör dieser Rechnung lediglich abhanget und sothane 1767er Rechnung ebenfals zur hohen Abhör des ohnverlängten eingegeben werden soll.

Darmstatt, den 7ten Octob[ris] 1768
Hill


[3] Beauftragung zur Rechnungsabhörung (13.10.1768)

Ex res[olutione] consist[orii] d[e] d[ato] 13 Oct[obris] 1768 ad n[umerum] C 1160

Detur commissio dem fürst[liche]n Herrn Superintendenten Weiz und dem Herrn Referenten, die Rechnung abzuhören.


Rechnung 1767

[1] Begleitschreiben zu den Notamina zur Rechnung 1767 (10.05.1770)

acc. den 28ten Maii

den 29ten dito …

abgelaufen, den 5ten Jun. c. c.

Anliegende, die Emser Armen-Baads-Gelder-Rechnung de a[nn]o 1767 betreffende, bey der beschehenen diesjährigen Abhörung derselben gemachte Notamina, werden dem Kriegs-Cassierer Friedtgen zu Braubach zu dem Ende und mit dem Befehl hiermit zugestellet, um denselben künftighin genau nachzuleben.

Sign[atum] D[arm]statt, den 10ten May 1770.
F[ürstlich] h[essisches] Cons[istorium] das[elbst]

Bey[lage]: …dirte Notamina in Abschrifft

An den Kriegs Cassier Friedtgen zu Braubach


[1a] Anlage zu [1]: Notamina zur Rechnung 1767

Notamina, so bey Abhörung der 1767er Rechnung über die Emser Armen-Baad-Gelder sich ergeben:

    1. Soll dieselbe künftighin kein Capital anders als gegen die gewöhn[lich]e Interess[en] zu 5 p[ro] Cento ausgelehnet worden.

    2. Soll das Decret über die erhaltene 10 fl Besoldungs Zulage annoch zu des Rechners künftigen Legitimation bey hochf[ür]st[lichem] Consistorio nach dem hochpreyß[lichen] geh[…] Raths-Resoluto expediret worden.

      Da das Decret test. act. würck[lich] expedirt worden, so fällt dieses Notamen zwar hinweg, es hätten aber diese 10 fl. billig erst in der [17]68er Rechnung zum erstenmahl vorkommen sollen.

    3. So viel, als es thun[lich], soll der Rechner retro verordnetermasen die Gelder zu Anfang des Jahres suchen unterzubringen

    4. Hat derselbe die beyde Rechnungen de a[nn]is 1768 und [17]69 ebenfals noch in diesem Jahr zu stellen und zur Abhör einzusenden


[2] Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt an Superintendent Weiz und Kammerrat Hanitzsch (29.03.1770)

Betrifft Notamina [1a] Nr. 2

Ludwig p

Lieber Getreuer! Nachdem von dem Administratore der Embser Armen Baad Cassa, Unserm KriegsCassier Friedgen zu Braubach die Rechnung über diese Cassa Gelder pro a[nn]o 1767 zur Abhör eingesandt worden und Wir Euch hierzu speciale Commission hiermit übertragen haben, so habt Ihr Euch dieses Geschäffts gebührend zu unterziehen und dabey die von dem Rechner sich zur Ungebühr und zu viel angesezte 10 fl. Besoldungs Addition zu streichen und denselben damit ad supplicandum anzuweisen. Versehens uns p. Darmstadt, 29 Mart[ii] 1770

Ex commissione Bey[…] sämt[lichen]Acta, welche H[errn] Superintendens Hochwürden, zuzustellen

An den f[ürstlichen] Superintendenten Weiz und f[ürstlichen] C[ammer]Rath Hanitzsch


[3] Quittung des Johann Henrich Rußwurm (24.07.1767)

Daß ich unterschriebener daß von meinem Schwieger Vatter Johann Phillipp Schück in die Arme Baad Cassa schuldige geweßene Capital von 150 fl. abgetragen und übernohmen und von dem fürst[lichen] KriegsCassieren und Administratores noch 15 fl. darzu empfangen habe, so daß ich dermahlen der Arme BaadCassa vermög Obligation 165 fl. schuldig bin, ein solches wirdt von mir dato der Obligation hiermit attestiret den 24 Julii 1767. Johan Henrich Roswurm [Originalsignatur]


[4] Begleitschreiben zu den Notamina zur Rechnung 1766 (24.11.1768)

abgelaufen cum notamin[ibus]

Gegenwärtige, die Emser Armen-Baads Gelder Rechnung betreffende Notamina werden dem Kriegs-Cassierer Friedtgen zu Braubach zu dem Ende und mit dem Befehl hiermit zugeschickt, denenselben in Zukunft genau nachzuleben.

Sig[natum] D[arm]st[a]dt, den 24ten Nov[embris] 1768
F[ürstlich] h[essisches] Cons[istorium] das[elbst]

Bey[lage]: …dirte Notamina in Abschrifft

An den Kriegs-Cassier Friedtgen zu Braubach


[4a] Anlage zu [4]: Notamina zur Rechnung 1766 (18.11.1768)

Notamina, so bey Abhörung der 1766er Emser Armen-Baad-Gelder-Rechnung sich ergeben:

    1. Wäre sich zu bemühen, die baar vorräthig seyende Gelder zum Vortheil der Casse, so bald als möglich, gegen hinläng[liche] Sicherheit auszuleyhen

    2. So viel, als es thunlich, die Gelder zu Anfang des Jahres suchen unterzubringen

    3. Die Capitalien jederzeit nach denen Jahren und Datis, so wie solche ausgeliehen werden, in die Rechnungen zu setzen

    4. Seynd die ausstehenden und liquidirten Interessen quovis modo [wie auch immer] einzubringen

Darmstad, den 18ten Nov[embris] 1768


[5] Kriegskassierer Friedgen an Konsistorium zu Darmstadt (31.01.1770)

C 217

Apponantur acta die Zulage quaest[lich] betr[effend]. Liegen bey

p[ra]s[entatum] Darmstadt, den 9 Febr[uarii] 1770

Unterthanig-gehor[am]ster Bericht, Vorstellung und Bitte

Anbey solle gehorsambst die längst verfertigte 1767te Armen Baadts Cassa Rechnung einsendten und dabey unterthänigst vorstellen, da0 ich die mir unterm 26ten Maii a passati g[n]äd[i]gst vewrwilligste 10 fl. Besoltungs Zulaage in unterthänigsten Zutrauen zwarn mit in Außgab Besoltung gebracht. Es mögte ein hochfürst[liches] hochpreyß[liches] Consistorium solches gnädigst passiren laßen weyhlen, pro

    1. Mir durch einen mir contrairen Amts Bericht von denen Engelhardischen vacant gewordenen 20 fl. Gnade nur 10 fl. gnädigst außgeworfen, dahe mir doch vorhero durch den geweßenen Secretarium Hill ex commissione eines hochfürst[lichen] Consistorii geschrieben worden, daß auch auf 20 fl. Besoltungs Addition gesichert halten könnte.

    2. Wirdt sich (ohne eydlen Ruhm) in keiner meiner Rechnungen ein Posten finden von Geld Verlust, alß in der ersten und 1765ter Rechnung, welcher sich nicht bey mir, sondern vielmehr bey der Engelhardtischen Wittib durch daß Stillliegen der Geldter in den abgewürthigsten würthenbergischen 6 Xr Stücker ergeben, dahe ich im Gegentheihl zwaren die 1764ter Rechnung nachgeführet, die Wittib Engehardtin aber die 20 fl. Besoldung gezogen hat.

    3. Habe ich die Arme Baads Cassa erst 1765 14 Tage von der Devalfacion [Devalvation = Abwertung], dahe die Dehordatoria [Dehortatorium = Abratungs- oder Abmahnungsschreiben] vom 20 fl. Fuß noch nicht publiciret waren, mit 1100 fl. baar mehrentheils in gantz neü gemüntzten, hernacher aber a 4 Xr abgewürthigten 6 Xr Stü[cken] annehmen müßen, solche aber so forth gegen gerichtliche Obligationes suchen forthzuschaffen und dahero die Cassa vor ohngefehr 3 biß 400 fl. Schaden bewahret. Und wirdt in der 1765ter Rechnung kein Heller Devalfacion sich finden und dahe ich qua[m] Administrator Pflichten geleistet, Caution gestellet, die viele Arbeit thun muß, forth prestantis prestiren soll.

So ergehet an ein hochfürst[liches] hochpreyß[liches] Consistorium mein abermahlich unterthänigstes Bitten, Höchstdießelben geruhen gnädigst, mir die übrige 10 fl. in hohen Gnaden angedeyhen zu laßen. Darüber

eines hochfürst[lichen] hochpreyßlichen Consistorii
unterthänigst gehormbster Knecht Friedtgen

Braubach, den 31ten Jan[uarii] 1770

[Adressat] Dem hochfürst[lichen] heßischen hochverordtneten Consistorio werdte dießes alßo verwahrlich eingeliefert â Darmstadt


[6] Vollmacht von Kriegskassierer Friedgen an Kriegssekretär Helffmann in Darmstadt (30.01.1770)

Friedgen gibt Helffmann die Vollmacht, die Rechnung für 1767 in seinem Namen abhören und unterschreiben zu lassen.

Ich zu Endt Unterschriebener gebe hiermit dem fürst[lichen] Kriegs Secretario Helffmann völlige Vollmacht und Gewaldt, dieße mein hiebey kommende 1767te Ar[men] Baad Cassa Rechnung in meinem Nahmen bey einem hochfürst[lichen] hochpreißlichen Consistorio zu Darmstadt nicht allein vorzulegen und abzuthun, sondern auch zu unterschreiben dergestalten, daß was besagte Herr Kriegs Saecreatrius Helffmann hierunter thun und handlen wirdt, soll mir angenehm seyn, als wann solches selbsten gethan hätte.

Braubach, den 30ten Jan[uarii] 1770
Friedtgen


[7] Notamina bei der Probatur der Rechnung 1767

Notamina bey Probirung der Embßer Armen Baad Gelder Rechnung de a[nn]o 1767

p[agina] 13: Der 7te Posten wegen Gottfried Heyhlers thut vor 5 ½ Monath von 200 fl. Capit[al] à 5 p[ro] c[en]to 4 fl. 17 alb. 4 d., welches in beyden Exemplarien durch alle Summen bereits abgeändert worden.

p[agina] 16: … ob der Beständer Peter Permentie keine schrifft[lich]e Leyhe erhalten, weilen solche in der Rechnung allegirt [angeführt] worden, bey denen Acten sich aber nichts finden will.

p[agina] 18: M[angelt] Decr[etum] wegen des H[err]n Rechners Addition à 10 fl.

p[agina] 22: Mangelt Befehl wegen des 1ten Postens, sodann Sterb-Sch[ein] wegen der Frau Kriegs-Cassier Engehardin


[8] Summarischer Extrakt der Rechnung 1767

kein Transcript


Rechnung 1768

[1] Summarischer Extrakt der Rechnung 1768

kein Transcript


[2] Amtmann Kekule an Konsistorium zu Darmstadt (03.01.1771)

Bericht über die getroffenen Maßnahmen nach Tod des Rechnungsführers Friedgen am 03.01.1771

C 18

Unterthänig-gehorsambster Bericht den verstorbenen Kriegs-Cassierer Friedgen betr[effend]

Nachdeme der fürst[lich]e Kriegs-Cassierer Friedgen gestern Abend um 8 Uhr verstorben ist und darauf der fürst[lich]e Commandant und Obrist-Lieutenant H[err] Rohr und ich sowohl intuitu [angesichts] der Kriegs-Casse, als auch der Embßer Armen-Baads-Casse und daß der verstorbene 4 kleine unmündige Kinder verläßt, gehörig obsigniren [versiegeln] laßen, auch dem fürst[liche]n Gegenschreiber und Raths-Verwanthen Menges allhier die Interims-Verwaltung des Defuncti [Verstorbenen] seiner Diensten sub spe rati [unter Genehmigung] übertragen haben, als ermangle ich nicht, solches meines Orts zu weiterer gnädig gefälliger Verordnung hiermit unterthänig-gehorsambst zu berichten.

Braubach, den 3ten Januar[ii] 1771.
J[ohann] P[eter] Kekule

[Adressat] Zu hochfürstlich heßisch hochlöblichem Consistorio dießes alßo einzuliefern. Darmstatt


[3] Gegenschreiber Menges an Konsistorium zu Darmstadt (12.01.1771)

Menges als Vormund über die Kinder des Kriegskassierer Friedgen berichtet, dass die Rechnungen für 1768, 1769 und 1770 bereits fertig sind und abgehört werden können.

C 860

Unterthänig-gehorsambster Bericht

Curatorio nomine wey[land] des geweßenen fürst[lichen] Kriegs-Cassiers und Embßer-Armen- Baads-Casse-Administratoris Friedgens dahier hinterlaßener unmundiger Kinder habe ich in ehrfurchtsvollem Respect hierdurch berichten sollen, wasmaßen des gedachten Defuncti aufgehabte Armen Baads-Casse Rechnungen de a[nn]is 1768, [17]69 et 1779 bereits dergestalten gefertiget sind, daß sie gehörig abgeleget werden können. Weshalben um gnädig gefällige Verordnung in allgeziemender Unterthänigkeit hiermit bitten wollen.

Braubach, den 12 Jan[uarii] 1771
Joh. Friederich Menges, fürst[licher] Gegenschreiber

p[rae]s[entatum] D[arm]st[a]dt, den 17 Junii 1771

[Adressat] Zum hochfürstlich heßischen hochlöb[liche]n Consistorio dießes also verwahr[lich] einzuliefern. Herrschafft Darmstatt


[3] Konsistorium zu Darmstadt an Gegenschreiber Menges (20.06.1771)

Menges soll die in [2] genannten Rechnungen einsenden und einen Vertreter für sich bestellen, der der Abhörung beiwohnt.

Dem fürst[lichen] Gegenschreiber Johann Friederich Menges zu Braubach wird auf seinen wegen des verstorbenen fürst[lichen] Kriegs Cassiers und Embser Armen-Baads-Casse Administratoris Friedgens abzulegenden Armen Baads Casse-Rechnungen de a[nn]is 1768, [17]69 et [17]70, unt[erm] 12 diese übergebenen Bericht hiermit auferleget, ersagte Rechnungen fordersamst einzusenden und jemand dahier zu bestellen, welcher der Rechnungs Abhör beywohne. Wornach sich geziemend zu achten ist.

Signatum Darmstatt, den 20 Jun[ii] 1771.
Fürst[liches] h[essisches] C[onsistorium] daselbst


Rechnung 1769

[1] Summarischer Extrakt der Rechnung 1769

kein Transcript


Rechnung 1770

[1] Johann Friedrich Menges an Konsistorium zu Darmstadt (26.08.1771)

Menges sendet die von seinem Vorgänger Friedgen erstellten Rechnungen der Jahre 1768 bis 1770 zur Abhörung ein. Vorher kann das Inventarium über die Verlassenschaft von Friedgen nicht abgeschlossen und der sich in den Rechnungen ergebende Rezess nicht berichtigt werden. Menges hat dem Regierungssekretär Hofmann zu Darmstadt Vollmacht erteilt, an der Abhörung teilzunehmen.

p[rae]s[entatum] Darmstadt, den 2 Sept[embris] 1771

C 1195

Unterthänig-gehorsambster Bericht, die Embßer Armen Baads-Casse-Rechnungen de a[nn]is 1768, [17]69 et [17]70 betr[effend]

In Gemäsheit des von hochfürst[lichem] hochlöb[liche]m Consistorio zu Darmstatt unterm 20ten Junii a[nni] c[urrentis] ergangenen gnädigen Befehls ermangle ich nicht, die oben rubricirte 3 Embßer Armen Baads Casse Rechnungen des verstorbenen fürst[lichen] Kriegs-Cassiers Friedgens als geweßenen Armen Baads-Casse-Administratoris, von jedem Jahr in duplo mit allen darzu gehörigen Urkunden und Belegen und zwar von der de a[nn]o 1768 von n[umer]o 1 biß n[umer]o 9 beedes incl[usive], von der de a[nn]o 1769 von n[umer]o 1 biß n[umer]o 17 incl[usive] und von der de a[nn]o 1770 von n[umer]o 1 biß 10 beedes incl[usive] zur gnädig gefälligen baldigen Abhör und Justificirung, weilen ehe und bevor dießes geschehen, das Inventarium über wey[land] des Defuncti, Kriegs-Cassier Friedgens Verlaßenschafft nicht finalisiret und der in deßen besagten Armen-Baads-Casse-Rechnungen sich ergebende eigene Recess nicht berichtiget werden kann, durch einen Expressen hiermit in unterthänigem Respect einzusenden mit dem gleichmäßigen unterthänigen Beyfügen, wasgestalten dem fürst[liche]n Regierungs-Secretario Herrn Hofmann zu Darmstatt Vollmacht ertheilet worden meo nomine der Abhör sothaner Rechnungen gebührend beyzuwohnen.

Braubach, den 26ten Aug[usti] a[nn]o 1771.
Johann Friedrich Menges

[Adressat] Zum hochfürstlich heßischen hochlöblichen Consistorio dießes also verwahrlich einzuliefern nebst einem verschloßenen Paquet Embßer Armen-Baads-Casse-Rech[nungen]. Darmstadt.


[2] Vollmacht des Johann Friedrich Menges (26.08.1771)

Johann Friedrich Menges bevollmächtigt den Regierungssekretär Hofmann zu Darmstadt, bei der Rechnungsabhörung teilzunehmen.

Nachdeme von hochfürst[lichem] hochlöb[liche]m Consistorio zu Darmstatt mir, dem über wey[land] des fürst[lichen] Kriegs-Cassier und Embßer Armen Baads-Casse-Administratoris H[errn] Johann Christian Friedgens zu Braubach nachgelaßene Kinder bestellten curatori bonorum, der gnädige Befehl zugekommen, daß des besagten Defuncti gefertigte, von denen Jahren 1768, [17]69 et [17]70 rückständige Armen-Baads-Casse-Rechnungen ohnverweilt einschicken und zugleich jemanden zu D[arm]statt bestellen solle, welcher der Abhör solcher Rechnung beywohne, und dann tit. der fürst[liche] heßische Regierungs-Secretarius zu Darmstatt Herr Hofmann sothanes Beywohnungs-Geschäffte auf Ersuchen zu übernehmen sich resolviret haben, als gebe wohlgedachtem H[errn] Regierungs-Secretario Hofmann hiermit und in krafft dießes und zwar sub clausulis consuetis Vollmacht, daß er in mein, des Curatoris, Nahmen der Abhör Friedgischer 3 Rechnungen um die Gebühr persönlich beywohnen und das nöthige beobachten und verrichten möge. Urkund[lich] meiner eigenhändigen Nahmens Unterschrifft und meines beygedruckten gewöhn[lichen] Pettschaffts.

So geschehen Braubach, den 26ten Aug[usti] 1771
[Original-Petschaft] Johann Friederich Menges


[3] Begleitschreiben zu den Notamina zur Rechnung 1768-1770 (19.09.1771)

Abgel[aufen] den 20ten dito

Anliegene Notamina über die von dem verstorbenen Kriegs-Cassierer Friedtgen zu Braubach geführte Emser Armen Baads Casse Rechnungen de a[nn]is 1768-1770 inc[lusi]ve werden fürst[lich]en Gegenschreiber Menges, welcher diese Rechnungen aufgestellet hat, mit dem Befehl hiermit communiciret, daß er dieselbe innerhalb 14 Tägen ohnfehlbar schrift[lich] erläutern und sich hiernächst des Weitern gewärtigen solle.

Sig[nat]um D[arm]st[a]dt, den 19ten Sept[embris] 1771.
F[ürstliches] H[essisches] Cons[istorium] das[elbst]

An den f[ürstlichen] Gegenschreiber Menges zu Braubach

Bey[lagen]: Anliegende …dirte Notamina


[3a] Notamina zur Rechnung 1768

Notamina bey Probirung der Embßer Armen Baads Casse Rechnung de a[nn]o 1768

pag: 1. Thut der Recess 2 d. mehr

pag: 12. Beym 8ten Posten die Obligation wegen des termini a quo zu inspiciren.

pag: 15. M[angelt] Befehl.

[pag.] 16. Beym 1ten Posten den Bestandbrieff zu inspiciren.

Ead[em]. Beym 3ten sim[iliter].

[pag.] 19. … wo bey dem 2ten Posten die Intere[ss]e in Einnahm befind[lich] ist.

Ead[em]. Similiter beym 5ten Posten.

[Marginalie am linken Rand] Da die 100 fl. nicht ausgelehnt werden können, solche auch nicht in Ausgab passiren, wehalben Rechner zu hören wäre.

Ead[em]. Die Obligationes wegen des termini a quo zu produiciren.

[pag.] 21. Bey dem 1ten Posten ein Sterb Schein beyzulegen.

Ead[em]. Beruhen die ohngezeichnete Posten auf Ratification.

[pag.] 26. Die Obligationes richtig zu stellen.

N[ot]a. In der 1767ger Rech[nung] sind pag[ina] 24 1 fl. 20 alb. notirt, so Joh. Gottfried Heyler an Inte[ress]e von 200 fl. pag. 13 vor 5 ½ Monath zu wenig bezahlt hat u[nd] von ihm demnächst noch einzubringen stehn.


[3b] Notamina zur Rechnung 1769

Notamina bey Probirung der Armen Baad Casse Rechnung de a[nn]o 1769

pag: 5. Thut der 8te Postne 4 d. mehr …

[pag.] 10. Die neuen Obligationes wegen des termini a quo zu inspiciren

[pag.] 11. Thut die Summ 4 d. mehr

[pag.] 16. Können die 50 fl. nicht noch einmahl in Ausgab verschrieben werden, weilen solche schon in voriger Rechn[ung] pag: 19 ausgäb[lich] verrechnet werden

[pag.] 19. M[angelt] Ratif[ication]

[pag.] 20 et 21. Sim[iliter]

[pag.] 22. Sim[iliter] beym 2ten und 3ten Posteb

Ead[em] andert sich das Lat[us]


[3c] Notamina zur Rechnung 1770

Notamina bey Probirung der Embßer Armen Baad Casse Rechnung de a[nn]o 1770

pag: 5. Thut das Lat[us] (…)

pag: 25. Hätte diese starcke [?] Liquidation von allen Debenten sollen unterschrieben seyn.

pag: 29. Ist die Summ 4608 fl. 4 d.

N[ot]a. An Obligationen sind nicht angesetzt:

pag: 5 1) Emrich Zierres zu Dachßenhaußen 75 fl.

pag: 6 2) Johannes Schmitt zu Braubach mit 100 fl.

pag: 8 3) Andreas Müller zu Braubach modo Joh: Georg Weygand mit 50 fl.

N[ot]a. Dahingegen sind an Obligationen vorhanden, so bey denen Intere[ssen] nicht ausgeworffen:

pag: 31. Joh: Friederich Baschen Erben mit 75 fl.

pag: 32. Wilhelm Lucas Gran mit 100 fl.


[4] Erläuterungen von Menges zu den Notamina (02.10.1771)

p[rae]s[entatum] D[arm]st[a]dt, den 7 Oct[obris] 1771

C 1382

Unterthänig-gehorsamster Bericht

Dem unterm 19ten elapsi erlaßenen gnädigen Befehl zu unterthäniger Folge schließe ich hierbey die mir gnädig aufgegebene Erläuterungen über die bey Probierung derer eingeschickten, von dem verstorbenen Kriegs-Cassier Friedgen zu Braubach geführte, Emßer-Armen-Baads-Casse-Rechnungen de a[nn]is 1768, [17]69 et 1770 gemachte Notamina.

Braubach, den 2ten Octob[ris] 1771
J[ohann] F[riedrich] Menges

Unterthänige-gehorsamste Erläuterungen über die bey Probirung der Emßer Armen Baads-Cassa-Rech[nng]en gemachte Notamina

Zur 1768ger

Not[amen]. Die in der 1767ger Rechnung pag. 24 notirte 1 fl. 20 alb., so Joh. Gottfried Heyler an Inte[ress]e von 200 fl. Capital, pag. 13 ibidem von 5 ½ Monat zu wenig bezahlt hat, sind in dießer Rechnung nicht zur Einnahm gekommen.

Dieße 1 fl. 20 alb. sind unter dem aus nechst voriger Rechnung de a[nn]o 1767 in dieße Rechnung übertragenen Recess mitbegriffen, einfolg[lich] also auch mit zur Einnahm gebracht.

Not[amen]. Pag. 15 mangelt Befehl.

Der Befehl ist zwarn daselbst allegirt, es hat sich aber solcher unter des Defuncti Rechnungs- und andern Papieren alles beschehenen fleißigen Nachsuchens ohnerachtet nicht finden laßen. Defunctus hat in seinem Rechnungs Manual sich ebenfals auf dießen Befehl bezogen, worab dann sicher zu vermuthen, daß er solchen Befehl gehabt haben müße.

Not[amen]. Pag. 16 beym 1ten Posten wäre der Bestand-Brief zu inspiciren.

Dießen hat man ebenfalls nicht fürfinden können; vid[e] aber pag. 16 der 1767ger Rechnung.

Not[amen]. Pag[ina] ead[em] bey dem 3ten Posten similiter.

Hat mit ersterm gleiche Bewandnus.

Natam[en]. Pag. 19 … wo bey dem 2ten Posten die Inte[ress]e in Einnahm befindlich sind ? Da die 100 fl. nicht ausgelehnet worden, so können solche nicht in Ausgab passiren.

Die Inte[ress]e von dießen 100 fl. quaest[lich] stehen pag. 13 im 9te Posten mit 4 fl. 17 alb. 4 d. vom 1ten Febr[urarii] als termino a quo biß ult[imo] [Decem]b[ris] 1768, sodann die Inte[ress]e von denen andern 100 fl. Capital vom 1ten Januar als termino a quo biß ult[imo] [Decem]b[ris] d[e] a[nno] pag. 5 mit 5 fl. ebenfalls in Einnahm.

Not[amen]. Pag. 19 sind die Obligationes wegen des termini a quo zu produciren.

Bey Andres Schweitzer über 100 fl. Capital ist terminus a quo der 16te Tag Mertz 1768. Vid[e] quoque pag. 32 allwo die Obligation vorher dem fürst[lichen] Ambtmann H[errn] Kekule l[au]t seines am Ende ertheilten Attestats nebst andern producirt und von demselben eingesehen worden.

Bey Joh. Gottfried Heyler über 300 fl. Capital ist terminus a quo der 1te Tag Jun[ii] 1768. Vid[e] quoque pag. 31 wie beym 1ten Posten.

Bey Joh. Andres Bücher über 50 fl. ist terminus a quo der 31te Tag Decemb[ris] 1768. Vid[e] quoq[ue] pag. 32 in finde.

Not[amen]. Pag. 21 bey dem 1ten Posten ein Sterb-Schein beyzubringen.

Solcher lieget hierbey.

Not[amen]. Pag[ina] ead[em] 21 beruhen die ohngezeichnete Posten auf Ratification.

Dieße, da sie ermanglete, dependiret von gnädig gefälliger Verordnung.

Not[amen]. Pag. 26 sind die Obligationes richtig zu stellen.

Dieße thun dicta pag[ina] nunmehro 17 Stück.

Zur 1769ger Rech[nung]

Not[amen]. Pag. 10 sind die neue Obligationes wegen des termini a quo zu inspiciren.

Eine über 100 fl. haltend auf Joh. Georg Schumacher zu Klingelbach. Davon ist terminus a quo der 1te Tage Mertz 1769. Vid[e] quoque pag. 38.

Eine über 60 fl. haltend auf Joh. Henrich Koch zu Klingelbach. Darinnen ist terminus a quo der 2te Tage Januar[ii] 1769. Vid[e] quoque pag. 37.

Eine über 60 fl. haltend auf Joh. Georg Koch zu Oberfischbach. Darinnen ist terminus a quo der 1te Tag Mertz 1769. Vide quoq[ue] pag. 36.

Not[amen]. Pag. 16 können die 50 fl. nicht noch einmahl in Ausgab verschrieben werden, weilen solche schon in voriger 1768ger Rech[nung] ausgeblich verrechnet worden.

Es hat seine Richtigkeit, daß dießes Capital der 50 fl. zur Ungebühr nochmahlen allda ausgeb[lich] verschrieben worden, welches aber daher gekommen daß Defunctus Kriegs-Cassier Friedgen solche in seinem Rechnungs-Manual pag. 20 als neuer[lich] ausgeliehen zur Ausgab gesetzt und man dießem Manual bona fide gefolget. Welchemnach dann der eigene Recess sich nun soviel verrechnet.

Not[amen]. Pagina 19 mangelt Ratification

[pagina] 20 similiter

[pagina] 21 similiter

[pagina] 22 similiter bey dem 2ten u. 3ten Posten

Von allen dießen desiderirten Ratificationen hat sich unter des Rechners Papieren keine gefunden, consequenter sind keine von demselben ausgebracht worden und dependiret demnach von höherer Verordnung, ob solche annoch gnädig-gefällig ratificirt werden.

Zur 1770ger Rech[nung]

Not[amen]. Pag[ina] 25 die starcke Liquidation von allen Debenten unterschrieben seyn sollen.

Dießes hette billig und regelmäßig geschehen sollen, da aber die Debenten ziemlich zerstreuet und zum Theil 1, 2, 3, 4, 5, 6 biß 7 Stunden weit abwohnen und zu Habhafftwerdung solcher Subscriptionen Mühe und Kosten würde verursachet haben, so hat man Bedenken getragen, denen Friedgischen Pupillen einige Kosten hierunter zu machen. Hingegen wird sich deshalben das Clare bey dem Successore, der dabey attentus ad rem ist, dennoch ergeben.

Not[amen]. An Obligationen sind nicht angesetzet:

pag. 5 Emrich Zierres zu Dachßenhaußen mit 75 fl.

pag. 6 Johannes Schmitt zu Braubach mit 100 fl.

pag. 8 Andres Muller modo Joh. Georg Weygant mit 50 fl.

Vorstehende 2 erstere Obligationen finden sich unter denen Nahmen der alten Debenten als:

pag. 31: bey Joh. Fried. Baschen Erben, von welchen es auf Emrich Zierres als Mit-Erbe uxorio nomine transferirt worden.

pag. 32: bey Wilhelm Lucas Gran zu Braubach, von welchem es auf deßen Tochtermann Johannes Schmitt daselbst verschrieben worden.

Die Obligation oder vielmehr deren Ausfertigung über 50 fl. Capital auf den Joh. Georg Weygant zu Braubach ist durch den sich inzwischen ereigneten Todtesfall und vorherige Kranckheit des Defuncti Kr[iegs] Cass[ierer] Friedgens unterblieben, hat aber nunmehro seine Richtigkeit und kommt in der nechstfolgenden Rechnung zum Ansatz.

Braubach, den 2ten Octob[ris] 1771
J[ohann] F[riedrich] Menges

[Adressat] Zum hochfürst[lichen] hessischen hochlöb[liche]n Consistorio dießes also verwahr[lich] einzuliefern. Darmstatt. Consistorial-Sachen betr[effend]


[4a] Beilage: Todesschein für Katharina Maria Engelhard

Den 15ten Februarii 1768 starb Fr[au] Catharina Maria, weyland H[err]n Johann Ludwig Wendel Engelhards, fürst[lichen] Kriegs Cassierers dahier nachgelaßene Wittwe. Extrahiret aus dem hiesigen Kirchenbuch.

Braubach, den 11ten October 1771
H[enrich] M[artin] Hammes, fürst[lich] hessischer Pfarrer


[5] Konsistorium zu Darmstadt an Kriegskassierer Frowein (28.11.1771)

Endgültige Bestimmung des Passiv-Rezesses in der Rechnung von 1770

17ten Jan[uarii] 1772 q… acc. m.

abgelaufen, den 25ten d[it]o

p. couv. ans Amt Braubach

Nachdeme auf die von dem f[ürstlichen] Gegenschreiber Menges zu Braubach unterm 2ten Oct[obris] a[nn]i curr[entis] anhero communicirte Erläuterungen über diejenige Notamina, welche bey Abhörung derer Friedtgischen Armen Baads Casse Rechnungen formiret worden, der in der 1769ger Rech[nung] pag[ina] 16 doppelt in Ausgab verschriebene Posten ad 50 fl. bewendten Umständen nach gestrichen, mithin also der propre Passiv-Receß, den der verstorbene Kriegs Cassierer Friedgen in der 1770ger Rechnung schuldig verblieben, auf 754 fl. 5 alb. 6 d. festgesetzet worden, so wird solches bemeldtem Gegenschreiber zu dem Ende hiermit bekannt gemacht, damit er nunmehro besagten Recess an den neuen Administratorem f[ürstlichen] Kriegs Cassirer Frowein, fordersamst berichtigen soll.

Sig[natu]m D[arm]st[a]dt, den 28 [Novem]br[is] 1771
F[ürstliche] H[essische] P[raesident] C[antzlar] D[irectores] Cons[istorii]


[5a] Begleitschreiben zu [5]

abgelaufen, den 25ten Jan[uarii] 1772

p. couv. ans Amt Braubach

Anliegendes an den f[ürstlichen] Gegenschreiber Menges zu Braubach erlassenes Decret, den Friedtgischen Passiv-Recess in denen Embser Armen Baads Casse Rechnungen betr[effend] wird dem neu bestellten Administratori Kriegs-Cassierer Frowein in gedachtem Braubach zu dessen Nachricht und gebührenden Nachachtung in Abschrift hiermit ertheilet.

Sig[natu]m D[arm]st[a]dt, den 28ten Nov[embris] 1771
F[ürstliches] H[essisches] C[onsistorium]

Bei[lage]: Vorstehendes Decret an den Menges


[6] Summarischer Extrakt der Rechnung 1770

kein Transcript


Anmerkungen

1Johann Christian Kriegsmann: * 30.09.1673 Bechtheim, Rheinhessen; + 02.12.1727 Braubach; oo 03.01.1699 Wertheim mit Anna Katharina Stieff

2Rudolph Friedrich Schultt: Regierungsrat in Darmstadt; * 1644, + 1718 Darmstadt (https://www.deutsche-biographie.de/pnd102533490.html)

3Johann Christoph Oberzeller: Kammerrat in Darmstadt; * 1650, bg. 12.05.1727 Darmstadt (HStAD Bestand R 21 C 1 Nr. Nachweis)

4Diese Kollekten wurden vom hessen-darmstadtischen Vogt Johann Nikolaus Hermann entrichtet (bg. 12.09.1710 Ems) und nach dessen Tod von seiner Witwe

5Philipp Ernst von Bobenhausen: 1704 Haushofmeister, 1709 Hausmarschall, 1720 Rat und Hofmarschall (HStAD Bestand R 21 C 1 Nr. Nachweis)

6Dorothea Charlotte von Brandenburg-Ansbach (* 28. November 1661 Ansbach; + 15. November 1705 Darmstadt) oo 01.12.1687 mit Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt.


Letzte Änderung: 13. Mai 2026
Ralph Jackmuth