Ems – Quellen zu Leporinus 6

Bericht von Amtmann Goedecke und Inspektor Vigelius zu Nassau betreffend Krankheit von Pfarrer Leporinus
HHStAW, Abt. 171, Nr. E 661


Nassau 1724 November 21
(präs. 1724 November 22)

Hochwohlgebohrner Freyherr, hochedelgebohr[n]e, gestr[eng]e, vest und hochgelehrte, gn[ä]d[ige]r, hochgeehrtiste Herren!

Ew[re] hochwohlgebohr[e]n Excell[enz], Hochedelgebohr[e]n, Gestr[engen] mögen wier hierdurch nicht verhalten, wie daß der bißherige Gemeinschafts-Pfarrer Leporinus zu Embß nicht alleine geraume Zeit her Alters halber sich sehr ohnkräfftig und ohnvermögend im Predigen befunden habe, sondern sich nunmehro allerdings würcklich bettlägerig und schwach befinden solle, daß er auch am nächstverwichenen Sonntag den gewöhnlichen Gottesdinst, so dann tags darauf als gestern montags einen Leichendienst nicht mehr selbsten hat versehen können, sondern solchen durch der jungen Herrn von Stein informatorem dahier hat verrichten laßen müßen. Wann nun allem menschlichem Urtheile nach dieser, wie gedacht, alte und außer dem gantz entkräfftete Mann schwehrlich mehr das Bett lebendig quittiren oder in den Stand kommen wird, sein Predigambt fürohin weiters der Gebühr nach verrichten zu können, so haben wier in Ansehung der bey der Vacantz, so wohl als Widerbestellung eines ordentlichen Gesambt-Pfarrers daselbsten jedesmahl große [pag.] … und Verdrießlichkeiten, wie ex actis bekant, passiret sind, Ewr[e] hochwohlgebohr[ne] Excell[enz], Hochedelgebohr[e]n Gestr[enge]n diesen des Pfarrers Zustand nicht allein zeitlich geziemend berichten, sondern auch ohne alle un[ter]th[äni]ge Maaßgabe dieses anfragen sollen, ob Ewr[e] hochwohlgebohr[n]e Excell[enz] und Hochedelgebohr[e]n Gestr[enge]n nach dero beliebigen Guthfinden jedoch resolviren und geruhen möchten, an ser[enissi]mi tutoris hochfürst[lich]e Durch[laucht] diesen Zustand sonder Auffschub und vor allem andern nachtrücklichst zu berichten und dieses etwa un[ter]th[äni]gst ohnmaßgeblich anzutragen, ob Höchstdieselbe g[nä]d[i]gst geruhen wolten zu Behinder- und Vorkom[m]ung aller fernern Ohngebührnüßen und Verdrießlichkeiten Ihro hochfürst[liche] Durch[laucht], den Herrn Landgraffen zu Heßen-Darmstad p[er] literas /: deßen Concept wohl beyzulegen wäre :/ zu ersuchen, mit Deroselben die alternativam des Vicariats, daß nehmlich eine Predigt oder Gottesdinst durch einen darmstättischen und die andere durch einen naßau-dietzischen Prediger et sic vice versa gehalten und administrirt oder aber mit Zuziehung derer Beambten und Inspectoren von denen Ältisten der Gemeinde ein tertius, jedoch ordinatus candidatus weder in dem hochfürst[lich] heßen-darmstättischen, noch naßau-dietz[ischen] Diensten stehende Vicarius gewählet, der biß dahin die beederseits [pag.] hochfürst[liche] g[nä]d[i]gste Herrschafften sich ratione eines bequemen subjecti halber, deßen Praesentation das Stifft s[anc]ti Castoris in Coblentz hat, gütlichen vergleichen, die Pfarrdinste zu versehen hätte. Worbey dann dieses ohnerinnert nicht laßen können, daß, wann diese Pfarstelle vacant werden solte, zu deren Widerbestellung so viel nicht auf das jus praesentationis, als den praesentatum an diesem considerablen Orth Embß zu reflectiren wäre, gleichwie es 1) nicht allein die selbst redente Billigkeit, als 2tens der Orth wegen der großen Frequentz von hohen Standts und andern consinderablen Persohnen und 3) die über 130 Familien gegenwärtig starck seyende Gemeinde, mithin auch 4tens die nächst daran stoßende verschiedene catholische Pastoreyen, in specie die gegenwärtige uff dem Baad Embß churmayntzischer Seythe allerdings erfordert, daß ein nicht allein ge… und bequemes, mit guten Gaben von Gott versehenes, sondern auch ein friedfertiges subjectum dahin praesentiret und bestellet werden möge, … Gott, bederseits Herrschafften und dero Unterthanen allerdings ohnfehlbar gedienet, mithin dardurch die bißherige Verdrießlichkeiten, so von einem zeit[liche]n pastore mehrentheils hergekom[m]en sind, bey Seyth gebracht und alles zur göttlichen Ehre und der armen Seelen Besten angeordnet werden wird. Ew[re] hochwohlgebohr[ne] Excell[enz] und Hochedelgebohr[e] Gestr[enge]n werden außer Zweiffel ohne unßere geziemende Erinnerung sich [pag.] von selbst die Idees machen können, was vor Gutes allenfals hierdurch gestifftet werden wird, wann diese unsere ohnmaßgeblich pflichtmäßige Vorstellung zur Execution gebracht werden solte, als wie hierbey zu erinnern vermögen und wie Deroselben der bißher verdorbene Embßer Zustand außer dem bekant ist, alß hoffen wier, Dieselbe geruhen werden, dieses Werck sich ohne Anstand angelegen seyn zu laßen. Die wier mit allem Respect verbleiben Ew[re] … hochwohlgeb[ohrne] Excell[enz], hochedelgeb[ohrne], gestr[enge], gn[ä]d[i]gste, hochgeehrte Herrn treu gehorsambste … Göedeck [und] P. A. Vigelius

Naßau, den 21ten [Novem]ber 1724


Letzte Änderung: 28. April 2019
Ralph Jackmuth