{"id":4065,"date":"2019-05-21T17:08:29","date_gmt":"2019-05-21T17:08:29","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=4065"},"modified":"2019-05-21T17:09:48","modified_gmt":"2019-05-21T17:09:48","slug":"ems-quellen-zu-leporinus-8","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=4065","title":{"rendered":"Ems &#8211; Quellen zu Leporinus 8"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\" align=\"CENTER\"><b>Pfarrer Johannes Leporinus zu Ems:<br \/>\na) Erh\u00f6hung seiner Pfarrbesoldung 1696<br \/>\nb) sein r\u00fcckst\u00e4ndiger Bestallungswein vom Kastorstift in Koblenz 1698, 1701<br \/>\n<\/b>HHStAW Abt. 355 Nr. 123<\/p>\n<hr \/>\n<p><b>1 F\u00fcrstl. Konsistorium Hessen-Darmstadt an Pfarrer und Amtskellner zu Braubach <\/b>(Konzept)<\/p>\n<p align=\"RIGHT\">Gie\u00dfen 1696 April 3<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Betreffend des beiliegenden [fehlt in der Akte!] eingereichten Memorials des Pfarrer Johannes Leporinus zu Ems wegen Verbesserung seiner Pfarrbesoldung, solle man ihm zu verstehen geben, dass eine Erh\u00f6hung der Pfarrbesoldung in den jetzigen schweren Zeiten nicht umzusetzen sei und er sich bis zu deren Besserung gedulden solle. Man soll sich aber mit den nass. Inspektoren und Beamten in Verbindung setzen, ihre Meinung dazu anh\u00f6ren bzw. ihnen die diesseitige Ansicht darlegen und dann dar\u00fcber berichten, damit dem Pfarrer dann sp\u00e4ter der gemeinsame Beschluss mitgeteilt werden kann.<\/span><\/p>\n<p>[fol. 2r]<i> Gute Freunde!<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Nachdem bey unserm gn\u00e4digsten F\u00fcrsten und Herrn der Pfarrer zu Embs, Johann Leporinus, wegen Verbesserung seiner Pfarrbesoldung mit einen solchen un[ter]th[\u00e4nig]sten Memoriali eingekommen, wie der Beyschlu\u00df auswei\u00dfet, so befehlen in S[eine]r Hochf[\u00fcrstlichen] D[urc]h[lauch]t Nahmen wir Euch hiemit, vor uns g[n\u00e4dig] gesinnende, da\u00df ihr zwar ihme, dem Pfarrer, andeutet vnd remonstriret, wie bey jetzigen schwehren Zeiten die Pfarr-Competentzien nicht f\u00fcglich k\u00f6nten erh\u00f6het werden vndt er sich wenigstens bi\u00df zu deren Besserung w\u00fcrde zu gedulten haben, doch aber mit den nassauischen <\/i>[fol. 2v]<i> Inspectorn und Beambten daraus communiciret und ihre Gedancken dar\u00fcber vernehmet, auch ihnen dargegen die disseythige er\u00f6ffnete vnd un\u00df so fort so wohl davon al\u00df \u00fcber des Pfarrers Memoriale selbsten Ewern Bericht erstattet, damit hernacher, wann man in den Schlu\u00df mit einander conform ist, ihme, dem Pfarrer, solcher insgehorsambt angedeutet werden k\u00f6nnen. Und wir sind Euch pp.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Gie\u00dfen, den 3ten Aprilis 1696.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>FHPCD[&#8230;] u[nd] \u00fcbrige zu demselben v[er]ord[nete] G. v. W. K. v. Assess&#8230;<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Beylag 1434<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>An Pfarrer und Metropolitanu[m], sodann Ambtskeller zu Braubach<\/i><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"JUSTIFY\"><b>2 Pfarrer Johannes Leporinus an seinen Vorgesetzten wegen r\u00fcckst\u00e4ndigem 1 Fuder Bestallungswein vom Kastorstift in Koblenz f\u00fcr 1696 und 1697 <\/b>(Kopie)<\/p>\n<p align=\"RIGHT\">Ems 1698 Februar 15<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Nachdem der Stiftskellner N\u00f6rvenich an diesem Tag in der gegenw\u00e4rtigen Angelegenheit nach Ems gehen und seine Gesch\u00e4fte erledigen wird, bittet Leporinus Seine Hochw\u00fcrden, N\u00f6rvenich den Auftrag zu erteilen, dass dieser Leporinus 40 oder 50 Rtl. auf Abschlag der Weine f\u00fcr die Jahre 1696 und 1697 entrichten m\u00f6gen, da sich Leporinus mit N\u00f6rvenich schwerlich wird einigen k\u00f6nnen, da dieser ihm 4 Einw\u00e4nde entgegenhalte:<\/span><\/p>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Man k\u00f6nne jetzt an vielen Orten eine Ohm Wein f\u00fcr 4 und 5 Rtl. bekommen. Hierauf wird geantwortet, dass man nicht fragen und sagen m\u00fcsse, was der Wein jetzt koste, sondern was er jedesmal im Herbst, wo er ausgegeben werden sollte, in Ems, Braubach und in der Nachbarschaft gekostet habe, da das geschuldete Fuder Wein nach altem Herkommen und nach Inhalt des hochf\u00fcrstlichen Reskripts von 1676 (s. 2.1) jedes Jahr, so wie der Wein w\u00e4chst, in natura geliefert, oder der ordnungsm\u00e4\u00dfige Preis daf\u00fcr, wie er zur jeweiligen Zeit besteht, entrichtet werden muss. Im Jahr 1696 habe Leporinus das Fuder Wein kaufen und jede Ohm in Braubach auf dem Platz mit 14 Rtl. bezahlen m\u00fcssen, 1697 habe er dort eine Zeit lang nur \u00bd Fuder f\u00fcr 21 Rtl. gekauft. Die Aufwendungen, die Weine herzubringen, sind bekanntlich extra zu bezahlen, da sie geliefert werden m\u00fcssen.<\/span><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Wenn man sagen will, der Pfarrer m\u00fcsste den Wein, den man an vielen Orten zu so geringem Preis haben k\u00f6nne, wohl annehmen, wird darauf geantwortet: Der Emser Pfarrer hat keinen verdorbenen, vermischten, verf\u00e4lschten und erfrorenen Wein verdient, auch nicht den Wein, der in gewissen D\u00f6rfern, Flecken und St\u00e4dten sauer bleibt und daher zu geringem Preis zu bekommen ist.<\/span><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Herr N\u00f6rvenich bezieht sich auch auf die Kammertaxe, sagend: wie die gn\u00e4digen Herrschaften ihre Bedienten bezahle, so wolle er es auch tun. Hierauf wird geantwortet: Das betrifft in erster Linie nur die Bestallungen der weltlichen Bedienten, die sie von den gn\u00e4digen Herrschaften bekommen, nicht aber die alten Stiftungen, die den Geistlichen f\u00fcr ihre heiligen Dienste unver\u00e4nderlich verbunden sind. Daher lassen sich auch die Geistlichen in Braubach, Nast\u00e4tten und anderen Orten nicht nach diesem Kammersatz, sondern mit Wein in natura bezahlen; \u00fcberdies beharre man auf dem vorgenannten f\u00fcrstlichen Spezial-Reskript.<\/span><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Wenn man weiterhin sprechen wolle, der Pfarrer k\u00f6nne zum Kauf jeder Ohm Weins wie bisher Geld zulegen, so antwortet man, dass man es in den letzten 2 Jahren, f\u00fcr die man den Wein noch erwarte, gar nicht habe tun k\u00f6nnen und warte anbei noch auf eine rechtliche Entscheidung \u00fcber die Frage, ob ihm nicht eine Erstattung der vorigen Jahre zustehe.<\/span><\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Nach all diesen Ausf\u00fchrungen werden Seine Hochw\u00fcrden nochmals mit Nachdruck gebeten, reiflich zu erw\u00e4gen und auszusprechen, ob dem Emser Pfarrer von dem Jahr, in dem ihm der Wein nicht entrichtet wurde, nicht Zinsen zustehen. In vielen Jahren habe er den Wein gar nicht oder nicht ganz in natura bekommen, auch sei dessen Bezahlung jedesmal ein Jahr danach geschehen. Unterdessen habe er f\u00fcr die 80, 90 bis 100 Rtl., womit er das Fuder Wein an anderen Orten fast j\u00e4hrlich gekauft habe, ordnungsgem\u00e4\u00df Zinsen zahlen m\u00fcssen und es wird demnach angemessen sein, dass ihm deswegen in g\u00fctlichem Vergleich eine christliche Erkenntlichkeit und Erstattung der Zinsen vom Stift erfolge.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">[fol. 7r] <i>Copie. Tit. Nachdem der Herr Stifftskeller N\u00f6rvenich auff diesen Tag mit gegenwertiger Gelegenheit nach Embs gehen vnd seine habende negotia expediren wird, als bitte E[uer] Hochw[\u00fcrden], demselben sichere Comission zu ertheilen, da\u00df er mit heut etwan 40 oder 50 R[eichsthaler] auff Abschlag derer Wein de annis 1696 vnd 1697 erlegen m\u00f6ge, massen der Herr N\u00f6rvenich vnd ich wegen des Prei\u00dfes derer Wein vns schwerlich werden vereinbahren k\u00f6nnen, weilen selbiger mir folgende 4 Objectiones formiret als <\/i><\/p>\n<ol>\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Man k\u00f6nne jetzt an etlichen \u00d6rtern eine Ohm Wein vor 4 vnd 5 R[eichsthaler] bekommen. Respondetur: da\u00df man nicht fragen und sagen m\u00fc\u00dfe, was itzo der Wein gelte, sondern was jedesmal er im Herbst, da man ihn hat geben sollen, in Embs, Braubach vnd in der Nachbarschafft gegolten? Massen das schuldige Fuder Wein nach alter Observanz vnd Inhalt des bewusten hochf\u00fcrst[lichen] Rescripti 1696 <\/i>[1676!]<i> jedes Jahr, wie der Wein w\u00e4ch\u00dfet, in natura gelieffert oder der billige Prei\u00df daf\u00fcr, was nemlich alsdann Kauff vnd Lauff ist, entrichtet vnd bezahlt werden mu\u00df. Anno 1696 habe ich das Fuder Wein kauffen vnd jede Ohm in Braubach auff dem Platz mit 14 R[eichsthaler] bezahlen m\u00fc\u00dfen, 1697 habe ich interim nur ein halb Fuder daselb pro 21 R[eichsthaler] gekaufft. Die Sumtus, die Wein anhero zu bringen, sind a parte wie bekand zu bezahlen, weilen sie m\u00fc\u00dfen gelieffert seyn.<\/i><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Wann man sagen will, der Pfarrer m\u00fcste den Wein, welchen man an et[lichen] Orten in so geringen pretio haben k\u00f6nne, wohl annehmen. R[espondetur]: Pastor Embsanus hat keinen verdorbenen, vermischten, verf\u00e4lschten vnd verfrornen Wein verdienet, auch nicht den Wein, welcher an gewi\u00dfen Dorffen, Flecken und St\u00e4tten sauer bleibt vnd dahero in gantz geringem Prei\u00df zu bekommen ist.<\/i><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Herr N\u00f6rvenich objicirt auch den Cammertaxt sprechend: wie die gn[\u00e4digen] Herschafften ihre ministros bezahlten, so wolte er auch thun. R[espondetur]: das concernirt vornemlichen derer weltlichen Bedienten Bestallungen, so sie von denen gn[\u00e4digen] Herrschafften bekom[m]en, nicht aber die alte Stifftungen, welche denen Geistlichen pro laboribus sacris vnver\u00e4nderlich gewidmet sind. Dahero sich auch die Geist[lichen] in Braubach, Na\u00dfstetten vnd andern Orten nicht nach solchem Cammer-Satz, sondern mit dem Wein in natura haben contentiren lassen, vber das inh\u00e6rirt mann obged[achtem] f\u00fcrst[lichen] Special-Rescripto.<\/i><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Wann man ferner sprechen will: Ich k\u00f6nnte oder m\u00f6chte zu Erkauffung einer jeden Ohm Weins \/: wie bi\u00dfhero geschehen :\/ Geld zulegen, so antworte, da\u00df ich es in diesen 2 Jahren, da ich die gekauffte Wein noch alle schuldig, gar nicht thun k\u00f6nne vnd seye darbey noch der recht[lichen] Decision \u00fcber die Qu\u00e6stion, ob mir nicht eine Refusion von den vorigen Jahren geh\u00f6re, gew\u00e4rtig.<\/i><\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>In dem dann nun dieses allstets erinnert vnd bey den Bezahlungen excipirt oder reserviret habe, als werden E[uer] Hochw\u00fcrden nochmals flei\u00dfig gebeten, reiff[lich] zu erwegen vnd au\u00dfzusprechen, ob nicht vom Wein dem Pastori Embsano von dem Jahr, da ihme derselbe nicht zugestelt vnd dardurch die Pr\u00fcffung seines Nutzens entzogen wird, Interesse geb\u00fchren? Nun habe ich den Wein in vielen Jahren entweder gar nicht oder nicht gantz in natura bekom[m]en, auch ist de\u00dfen Bezahlung jedesmahl ein Jahr darnach geschehen. Unterde\u00dfen habe ich von 80, 90 bi\u00df 100 <\/i>[fol. 7v]<i> Reichsthaler, mit welchem Geld ich das Fuder Wein an andern Orten fast j\u00e4hr[lich] kaufft, geb\u00fchr[lich] Pension geben m\u00fcssen, wird demnach billig seyn, da\u00df mir di\u00dffals in g\u00fctlichem Vergleich eine christ[liche] Erk\u00e4ntlichkeit vnd Refusion derer Pensionen vom Stifft geschehe.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Embs, den 15ten Febr[uarii] 1698.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Johannes Leporinus.<\/i><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"JUSTIFY\"><b>2.1 Anlage: Ludwig IV. von Hessen-Darmstadt an das f\u00fcrstliche Konsistorium<\/b><\/p>\n<p align=\"RIGHT\">Darmstadt 1676 Dezember 6<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Man habe das Schreiben vom 21.11.1676 empfangen und zur Kenntnis genommen, was es mit dem neulich erfolgten Ansuchen von Dechant und Kapitel des St. Kastorstifts in Koblenz wegen einer verlangten Wiederanbauung der Weing\u00e4rten, der Novalien und des einem Pfarrer j\u00e4hrlich fallenden Fuder Besoldungsweins f\u00fcr eine Bewandnis habe. Nun sei zun\u00e4chst Recht geschehen, dass die Wiederanbauung der w\u00fcst liegenden Weing\u00e4rten, sowohl seit vielen Jahren als auch neulich, die Untertanen wieder befohlen und daraufhin mit der Wiederanbauung der Anfang gemacht wurde bzw. auch k\u00fcnftig von den Beamten darauf geachtet wird, dass das Vorhaben nach Ma\u00dfgabe der Umst\u00e4nde fortgef\u00fchrt und gegen die S\u00e4umigen und Ungehorsamen verfahren werde, wie sie es verdienen. Und da die Novalien dem Landesherrn und nicht den anderen Decimatoren [Zehnteintreiber] geh\u00f6ren, wobei in dieser Sache fr\u00fcher schon an die Beamten ein entsprechender Befehl ergangen sei, l\u00e4sst man es weiterhin dabei verbleiben, dass die Novalien nicht nur zu Ems, sondern im ganzen F\u00fcrstentum nach wie vor vollst\u00e4ndig der Landesherrschaft zu Gutem erhoben und berechnet werden. Im \u00dcbrigen sei es angemessen, das vom Kastorstift den Pfarrern das geschuldete Fuder Wein jedes Jahr, so wie der Wein w\u00e4chst, in natura geliefert oder der angemessene und jeweils aktuelle Preis daf\u00fcr bezahlt werde. Damit, dass dieses befolgt werde, habe es sein Bewenden und k\u00f6nne man nicht hinnehmen, dass der Landesherrschaft Schaden zugef\u00fcgt werde, was die Regierungsr\u00e4te Dechant und Kapitel des St. Kastorstifts in Koblenz durch Beschluss mitzuteilen wissen werden.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Copia. Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, F\u00fcrst zu Her\u00dffeld, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Schauenburg, Y\u00dfenburg und B\u00fcdingen.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>W\u00fcrdiger, auch Ehrsamer und liebe Getreue! Wir haben Ewer Schreiben vom 21ten nechstverwichenen Monats Novembris zu Recht empfangen und darau\u00df gesehen, was es mit des Dechants und Capituls des St. Castors Stifft in Coblentz neulich beschehenem Ansuchen wegen verlangender Wieder-Anbauung derer Weingarten, auch der Novalien und eines des Pfarrers j\u00e4hrlich fallenden ein Fuder Besoldungsweins halber vor eine Bewandnu\u00df habe.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Nun ist zuforderst recht beschehen, da\u00df die Wiederanbauung der w\u00fcstliegenden Weingarten, so wohl vor etlichen Jahren schon, al\u00df noch neulich ererst den Underthanen wieder anbefohlen, sodann darauff mit solcher Wiederanbauung ein Anfang gemacht worden und von Seiten der Beambten billig dahin gesehen, da\u00df auch k\u00fcnfftig m\u00f6glichen und thunlichen Dingen nach darmit continuiret werde und gegen die saumhaffte und ungehorsame nach Verdienst verfahren werde.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Und weil die Novalien dem dominus territorij und nicht den andern decimatoribus zugeh\u00f6ren, wie auch unsern Beambten hiebevor schon deswegen gemessenen Befelch auffgetragen, so lassen wir es dabey nochmal\u00df verbleiben, da\u00df selbige nemlich nicht weniger zu Emb\u00df, al\u00df sonsten in unserm F\u00fcrstenthumb und Land nach wie vor ohnfehlbarlich der Landesherrschafft zu gutem erhoben und berechnet werden.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>In \u00dcbrigem ist billig, da\u00df von dem Castor-Stifft euch, Unserm Pfarrer, das schuldige Fuder Wein jedes Jahrs, wie der Wein w\u00e4ch\u00dfet, in natura geliefert oder der billige Prei\u00df daf\u00fcr, was nemlich al\u00dfdann Kauff und Lauff ist, entrichtet und bezahlet werde und hat es demnach auch darbey, da\u00df <\/i>[fol. 7v]<i> demselben nachgelebet werde, sein Bewandn\u00fc\u00df und k\u00f6nnen Wir nicht geschehen lassen, da\u00df den Un\u00dfrigen einges Pr\u00e6juditz dargegen zugef\u00fcget werde, welches ihr Dechanten und Capituln des Castors-Stiffts auff ihr Anmelden krafft dieses pro Resolution m\u00fcndlich anzuf\u00fcgen wissen werdet.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Und Wir seind euch mit Gnaden wolgewogen.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Darmstatt, am 6ten Decembris anno 1676.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Ludwig, L[andgraf] z[u] H[essen].<\/i><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"JUSTIFY\"><b>3 Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt an das f\u00fcrstliche Konsistorium zu Darmstadt<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Auf fol. 4r das Konzept zu diesem Schreiben<\/span><\/p>\n<p align=\"RIGHT\">Ems 1698 Juni 8<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Aus der Anlage habe man zu ersehen, was der Pfarrer zu Ems, Johannes Leporinus, wegen seines j\u00e4hrlichen Bestallungsweins vom Kastorstift in Koblenz und auch sonst f\u00fcr eine Beschwerde f\u00fchre. Nachdem der F\u00fcrst dem Pfarrer in dessen angemessenen Ersuchen gern geholfen sehen m\u00f6chte, befiehlt er dem Konsistorium, diese Sache zu \u00fcberlegen und Sorge zu tragen, dass der Pfarrer das, was ihm das Kastorstift zu liefern schuldig ist, ohne Schm\u00e4lerung jedes Jahr richtig bekomme.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">[fol. 5r]<i> Von Gottes Gnaden Ernst Ludwig, Landgraf zu He\u00dfen, F\u00fcrst zu Her\u00dffeld, Graf zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Schaumburg, Ysenburg und B\u00fcdingen.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>W\u00fcrdiger, vest- und hochgel\u00e4hrte R\u00e4the, liebe Getreue!<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Ais dem Beyschlu\u00df habt ihr zu ersehen, was der Pfarrer zu Embs, Johann Leporinus, wegen seines j\u00e4hrlichen Bestallungs-Weins, so ihme von dem Castor-Stifft in Coblentz gereichet werden mu\u00df, und sonst \u00fcber selbiges vor Beschwerde f\u00fchret, und unterth\u00e4nigst bittet. Nachdem Wir ihn nun in seinem billigen Suchen gern geholffen sehen m\u00f6chten, al\u00df ist Unser gn\u00e4digster Befehl hiermit, da\u00df ihr die Sache \u00fcberleget und Sorge traget, damit er zu dem Seinigen gelange und dasjenige, was das gedachte Castors-Stifft ihme zu liefern schuldig ist, ohne Schm\u00e4lerung jedes Jahr richtig bekomme. Versehens un\u00df und seynd euch mit Gnaden wohl gewogen.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Emb\u00df, den 8 Junij 1698<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>E[rnst] Ludwig [subscripsit]<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>An das f\u00fcrst[liche] Consistorium zu Darmstatt.<\/i><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"JUSTIFY\"><b>4 F\u00fcrstliches Konsistorium zu Darmstadt an Amtsverweser <i>Keipfen<\/i> zu Braubach <\/b>(Konzept)<\/p>\n<p align=\"RIGHT\">Darmstadt 1698 Juni 25<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Aus der Anlage habe man zu ersehen, was der Pfarrer zu Ems, Johannes Leporinus, wegen seines j\u00e4hrlichen Bestallungsweins vom Kastorstift in Koblenz und auch sonst f\u00fcr eine Beschwerde f\u00fchre. Im Namen des F\u00fcrsten verlange man hiermit, dass der Amtsverweser in dieser Sache wie schon zuvor an das Kastorstift schreibe und das Begehren des Pfarrers insoweit bekannt mache, dass es keinen unn\u00f6tigen Aufenthalt in dieser klaren und wohl gewogenen Sache verursache, sondern dahin sehen m\u00f6chte, dass der R\u00fcckstand des schuldigen Weines nach dem Preis, wie er in den betreffenden Jahren jedesmal in Ems und umher gegolten habe, erstattet und auch k\u00fcnftig die Lieferung in natura richtig eingehalten werde. Betreffend der verlangten Zinsen soll sich der Amtsverweser in G\u00fcte mit dem Pfarrer einigen und ihn aus den vorgeschossenen vorj\u00e4hrigen Auslagen angemessen abfinden.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">[fol. 3r]<i> Besonders guter Freund!<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Aus dem &lt;Bei&gt;schlu\u00df habt ihr zu ersehen, was bey unserm g[n\u00e4]d[ig]sten F\u00fcrsten und Herrn der Pfarrer zu Embs, Johann Leporinus, wegen seines j\u00e4hrlichen Bestallungsweins, so ihme von dem Castor-Stiefft in Coblentz geraichet werden mu\u00df, und sonst \u00fcber selbiges vor Beschwehrde gef\u00fchret und nachgesuchet. In S[eine]r Hochf\u00fcrst[lichen] Durch[laucht] Nahmen begehren wir darauff hiermit, vor uns fr[eundlich] Gesinnende, da\u00df ihr an obbesagtes Castor-Stiefft von Ambts wegen, gleich wie ehe&#8230; auch geschehen, de\u00dfhalben wieder schreibet und demselben des Pfarrers Desiderium dahin vorstellet, da\u00df es kein unn\u00f6thigen Aufenthalt in die\u00dfer klaren und favorablen Besoldungssache verursachen, sondern dahin sehen m\u00f6chte, da\u00df der Ruckstand des schuldigen Weins nach den Jahren, was er jedesmahlen zu Embs oder dort herumb gegolten, abgestattet, auch ins k\u00fcnfftige mit der Liefferung in natura richtig eingehalten werde, mit fernerer Erinnerung, da\u00df es <\/i>[fol. 3v]<i> sich ratione pr\u00e6tens\u00e6 pensionis von den vorgeschossenen vorj\u00e4hrigen Auslagen der Billigkeit nach in G\u00fcthe mit ihme Pfarrern setzen und abfinden m\u00f6ge. Und wir seind auch pp.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Darmstatt, den 25ten Junij 1698.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>FHPCD[&#8230;] u[nd] \u00fcbrige zu demselben v[er]ord[nete] G. v. W. K. v. Assess&#8230;<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Beylag 151<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>An Ambts-Verwee\u00dfern zu Braubach Keipfen<\/i><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"JUSTIFY\"><b>5 Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt an Amtsverweser <\/b><i><b>Keipffen<\/b><\/i><b> zu Braubach <\/b>(Konzept)<\/p>\n<p align=\"RIGHT\"><span style=\"font-size: medium;\">Ems 1701 Juni 4<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><span style=\"font-size: small;\">Aus der Anlage habe der Amtsverweser zu ersehen, was der Pfarrer Leporinus zu Ems wegen seines vom Kastorstift in Koblenz von verschiedenen Jahr noch r\u00fcckst\u00e4ndigen Bestallungsweins, dass er n\u00e4mlich auf das Schreiben des Amtsverwesers hin bisher keine Befriedigung erhalten habe, in seiner Supplik dargelegt habe. Der Amtsverweser soll ein weiteres Mal an das Kastorstift schreiben, die Notwendigkeit der Sache darlegen und \u00fcber den Erfolg berichten.<\/span><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">[fol. 1r]<i> Ernst Ludwig.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Ehrsame, lieber Getreuer! Welchergestalt bey Un\u00df der Pfarrer zu Emb\u00df Leporinus wegen seines bey dem Castors Stifft in Coblentz von verschiedenen Jahren her noch r\u00fcckst\u00e4ndigen Bestallungs-Weins, da\u00df er nemblich auf Dein an da\u00dfelbe beschehenes Zuschreiben noch keine Satisfaction habe erhalten k\u00f6nnen, supplicando eingekommen, solches habt Ihr aus dem Beyschlu\u00df zu ersehen. Unser gn[\u00e4]d[ig]ster Befehl ist darauf hiermit, da\u00df Du noch einmahl an besagtes Castor-Stifft schreibest und demselben die Nothdurfft vorstellest und Un\u00df vom Erfolg unt[er]th[\u00e4nig]st berichtest. Verla\u00dfens Un\u00df und seind Dir p. Emb\u00df, den 4ten Junij 1701.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>An Ambts-Verweser Keipffen zu Braubach<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Beylag: die Supplic E 37<\/i><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"JUSTIFY\"><strong><span style=\"font-size: 10pt;\">Letzte \u00c4nderung: 21. Mai 2019<\/span><\/strong><br \/>\n<strong><span style=\"font-size: 10pt;\">Ralph Jackmuth<\/span><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pfarrer Johannes Leporinus zu Ems: a) Erh\u00f6hung seiner Pfarrbesoldung 1696 b) sein r\u00fcckst\u00e4ndiger Bestallungswein vom Kastorstift in Koblenz 1698, 1701 HHStAW Abt. 355 Nr. 123 1 F\u00fcrstl. Konsistorium Hessen-Darmstadt an Pfarrer und Amtskellner zu Braubach (Konzept) Gie\u00dfen 1696 April 3 Betreffend des beiliegenden [fehlt in der Akte!] eingereichten Memorials des Pfarrer Johannes Leporinus zu Ems &hellip; <a href=\"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=4065\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eEms &#8211; Quellen zu Leporinus 8\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4065","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/4065","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4065"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/4065\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4065"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}