{"id":3964,"date":"2019-04-28T13:49:32","date_gmt":"2019-04-28T13:49:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=3964"},"modified":"2019-04-28T13:50:05","modified_gmt":"2019-04-28T13:50:05","slug":"ems-quellen-zu-leporinus-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=3964","title":{"rendered":"Ems &#8211; Quellen zu Leporinus 2"},"content":{"rendered":"<p align=\"JUSTIFY\"><b>Eigenm\u00e4chtige Ernennung von Kirchensenioren durch Pfarrer Leporinus<br \/>\n<\/b><span style=\"font-size: small;\">HHStAW, Abt. 170 III (Korrespondenzen), Nr. 1549, fol. 24r-27v<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"RIGHT\">Ems 1715 Januar 12<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">[fol. 24r]<i> Hochedelgebohrne und gestrenge, meine hochgeehrtiste Herren!<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Der gemeinschafft[liche] Pfarrer in Emb\u00df Ehrn Leporin[us] hat sich unterstandten, ohnl\u00e4ngst vier neue Kirchen-Seniores, ohne mihr davon den geringsten Post zu geben, in der Gemeinschafft Emb\u00df in aller Stille vor sich allein und ohne Beyseyn odter Consens derer ubrigen Senioren zu erwehlen, auch sogar, welches nie erh\u00f6rt, in Pflichten zu nehmen. Da nun dergleichen Actus-Verrichtungen keinem gemeinschafft[lichen] Pfarrer in der Gemeinschafft Emb\u00df zukom[m]en, besondern die iedesmahl zu bestellen gewe\u00dfene Seniores und denen in officio annoch gestandenen Senioren au\u00df der Gemeinde gewehlet und so dann denen zeitlichen V\u00f6gten oder dem Ambt p[rae]sentirt und vorgeschlagen worden sind, welche so dann, wann wegen g[n\u00e4]d[ig]sten Landsherrschafften oder der vorgeschlagenen Personen dargegen nichts einzuwenden gewe\u00dfen, dieselbe in beederseits hochf\u00fcrst[lichen] Landsherrschafften Nahmen in Pflichten <\/i>[fol. 24v] <i>genommen worden sind, gleich wie solches die noch von 20 Jahren her ungefehr in Kirchen-Seniorats-officio stehende Unterthanen nahmens Cla\u00df Schupp und Jacob Zimmerschiedt deponirt haben, so habe nach Endigung des den 11ten [Novem]ber a[nn]i praet[eriti] gehaltenen monat[lichen] Bettag pastori diesen seinen begangenen Unfug und den m[einer] g[n\u00e4]d[i]sten Herrschafft de[n] novo hierunter erwiesenen Nachtheil vorgehalten, auch da wir leyder! mehr al\u00df zuviel bekandt, die\u00dfeitige iura episcopalia von hochf\u00fcrst[licher] Mitherrschafft bi\u00dfher sehr gekr\u00e4nket worden sindt und t\u00e4g[lich] mehr und mehr vernachtheiliget werdten wollen, auch dieses des pastoris attentatum mit der mitherrschafft[lichen] Intention gewi\u00df[lich] entrem\u00e9liret und er, wie es mihr, so wohl al\u00df dem H[errn] Inspectori Vigelio bekand ist, und sonst de\u00dfen, al\u00df auch meinen Antecessoren bekand gewe\u00dfen, auff die mitherrschafft[liche] mehr, al\u00df nicht auff die\u00dfeitig herrschafft[liche] Seythe ob favorem religionis, auch wohl anderer Ursachen wegen h\u00e4nget, obwohlen er m[einer] g[n\u00e4]d[i]gsten Herrschafft seine Erhaltung dahier, nachdeme er vor 10 a 12 Jahren von mittherrschafft[licher] Seythen von hier auff eine schlechte und so zu sagen Poenitenz-Pastorey dem Vernehmen nach wegen seines damahls <\/i>[fol. 25r]<i> gef\u00fchrten unordentlichen Lebens translocirt werden wollen, blo\u00df allein zu dancken hatt, diese Annehmung vor nichtig declarirt und s\u00e4mbtlichen vermeintlich neuen Kirchen-Senioren bey Straff 50 R[eichsthaler] inhibiret, bi\u00df auff n\u00e4here di\u00dfeitig-hochf\u00fcrst[liche] Verordnung sich dergestalten nicht gebrauchen zu la\u00dfen. Es ist aber Pastor bey angelegt- die\u00dfem Ge- und Verbott weiters so effront\u00e9 gewe\u00dfen, da\u00df er nicht allein sich solchem wiedersetzet, besondern auch denen ged[acht]en vermeint[lich] neu aufgenommenen Senioren mit deutlichen Worten doegegen gebotten, meinem gethanen Ge- und Verbott keinen Gehorsamb zu leisten, allerma\u00dfen ich consquenter ein na\u00dfau-dietzischer Beamtter in der Kirche nicht das allergeringste zu gebiethen oder zu befehlen hette, we\u00dfhalben dann ich die Anwesende erinnert diese Reden wohl zu behalten und allenfal\u00df darvon Urkundt zu geben.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Obzwarn ich nun bi\u00df anhero gehoffet, es w\u00fcrde gem[elte]r gemeinschafft[licher] Pfarrer diesen seinen Unfug und begangene str\u00e4ff[liche] \u00dcbereylung erkennet, bereuet und dordurch Verantworttung und weitere Verdrie\u00dflichkeit evidiret, die vermeint[liche] <\/i>[fol. 25v]<i> modo illegali creirte neue Seniores, welche in lauter Junioren und die zum Theil kaum das 30te, theil\u00df nicht viel mehrere Jahre erreichet, dem die\u00dfeitigen Gebott zufolge dimittiret, eine Observantz und rechtm\u00e4\u00dfige Election in P[rae]sentz beeder f\u00fcrst[lichen] Beambten angetragen und solche von denenselben nahmens beeder g[n\u00e4]d[i]gsten Herrschafften in Pflichten zu nehmen begehret haben, so hat er aber das gantze Contrarium gezeiget und vorgem[elte] vermeint[liche] neue Seniores auff denen monat[lichen] Bett\u00e4gen in tali qualitate zu compariren, disponirt und obligirt, folg[lich] di\u00dfeitig nahmens g[n\u00e4]d[i]gster Herrschafft angelegtes Ge- und Verbott despectiret und andere solches despectiren machen.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Ich halte nicht ermangelt, illo tempore, da dieses Ge- und Verbott angelegt, dem anwesenden mitherrschafft[lichen] Vogt, welcher al\u00df Ambtsvogt vorgestellet und prima instantia absq[ue] appella[ti]o[n]e nach dem Ambt Braubach ihm conferirt worden seyn soll, hiervon Nachricht zu geben und denselben zu fragen, ob etwa er odter der Beambte zu Braubach ahn dieses des pastoris procedere Part nehmeten? So w\u00e4re <\/i>[fol. 26r]<i> allenfal\u00df gen\u00f6tiget, dorgegen zu protestiren. Nachdeme aber mit vielen Contestationen gem[elte]r Vogt declarirte, da\u00df er auch das allergeringste von dieser Sach nicht w\u00fcste und ihm au\u00dfer dem wegen einer unter seinen Papieren gefundenen Kirchen-Senioren Aydtsformul, auch au\u00df m\u00fcnd[licher] Rela[ti]on so viel bekandt seye, da\u00df solche Actus-Verrichtungen keinem pastori in Emb\u00df competirten und er sich mit der Sache, weilen es Consistorialia und die vor seiner Zeit bereits geschehen \/: mit welcher Antwort die Beambte zu Braubach mich \u00e0 l&#8217;ordinaire in ecclesiasic Affairen abzu&#8230; pfleget :\/ nicht melirete, so kombt es mir doch befrembd vor, da\u00df solch meiner gethanen Com[m]unica[ti]on und eventualen Protestation, auch des Vogts Declaration, ohngeachtet derselbe oder der Beambte zu Braubach sich der Sache nicht mit annimbt, vielmehr Erstgem[elte]r zu denen Leuthen, al\u00df sie sich bey ihm befraget, wie sich zu verhalten, gesagt haben solle, wie sie bi\u00df auff S[eine]r g[n\u00e4]d[i]gsten Herrschafft Verordnung nur stehen bleiben und Dienste thun k\u00f6nten. Welchemnach dann au\u00df allen diesen Umbst\u00e4ndten und bi\u00dfherigen vielen p[rae]iudicia ich mihr g\u00e4ntz[lich] und fest perluadire, da\u00df vorgem[elte]r gemeinschafft[liche] Pfarrer Leporinus diese Bestellung derer neuen Senioren nicht vor sich, besondern auff Genehmhaltung oder Befehl der mitherrschafft[lichen] Beambten oder de\u00dfen Con- <\/i>[fol. 26v]<i> -sistorij gethan habe und auff deren Manutenenz sich verla\u00dfe, al\u00df durch welche und derg[leich]en Act[us] sie vermeinen, die hochf\u00fcrst[lich] m[eine] g[n\u00e4]d[i]gste al\u00df eintzig und rechtm\u00e4\u00dfige hie\u00dfige Landes-Herrschafft dero iurium episcopalium nach und nach zu priviren und der hochf\u00fcrst[lich] Ihrer g[n\u00e4]d[i]gsten Herrschafft zu He\u00dfen-Darmbstatt, al\u00df welche ihr hiesiges dominium nur blo\u00df allein iure hypothecae zu exerciren hatt, solches ius episcopale g\u00e4ntz[lich] auff solche Art zuzuspielen, folg[lich] die\u00dfelbe auff eine hohe Lands-Obrigkeit und m[einem] g[n\u00e4]d[i]gsten prima iura nur auff eine Landshochheit und Herrlichkeit zu setzen. Ich lebe aber der zuversicht[lichen] Hoffnung, da\u00df bey gegenw\u00e4rtig h[och]f\u00fcrst[licher] Vormundschafft diese Sach dermahlen hinl\u00e4ng[lich] remedijret und principis gekr\u00e4nkt hohe iura, womit es hohe Zeit ist, solvirt undt &#8230;tablirt werden. In Erwarttung Verhaltung\u00dfbefehl beharre ich in tieffem Respect.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Ew[er] Hochedelgeb[ohrne] Gestr[enge] gehorsahmer \u2026 G\u00f6edeck \u2026<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Emb\u00df, den 12ten Jan[uarii] 1715<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">[fol. 27r]<i> \u2026 auch Hochedelgeb[ohrne] und Gestrenge!<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Der in litteris gem[elte] Pastor hatt auch k\u00fcrtz[lich] de novo die hier in der Gemeinschafft Emb\u00df recipirte reformirte Unterthanen dahin ernst[lichen] zwingen wollen, da\u00df sie ihre Kindter nicht zu der reformirten, sondern zu der lutherischen Religion erziehen und selbige zu ihm umb in dem lutherischen Glauben sich unterweisen zu lassen, anstrengen wollen mit der Betrohung, da\u00df er wiedrigen Fal\u00df durch das Consistorium zu Darmstatt oder die he\u00dfen-darmbst\u00e4ttische Beambten sie darzu obligiren wolle. Und weilen auch offtgem[elte]r Pfarrer die seiter dem Jahr 1696 ohnabgeh\u00f6rte Kirchen-Meisterey-Rechnung hinter sich genommen und die Kirchengelder und Capitalien au\u00dfthut und einziehet ohne dem Ambt oder inspectori darvon die allergeringste Anzeige und Anfrage zu thun, solche Rechnungen auch, obwohlen sowohl ich, al\u00df der H[err] Inspector Vigelius bereits vor etlichen Jahren schrifft- al\u00df m\u00fcnd[lich] wenigstens von iedem Jahr ein Exemplar zu extradiren verlanget, umb un\u00df ein, al\u00df de\u00df andern bevor einer t\u00e4g[lich] n\u00f6tig seyende Kirchen-Visitation vorgenommen w\u00fcrde darau\u00df <\/i>[fol. 27v]<i> informiren zu k\u00f6nnen, solche nicht herau\u00df geben will und sich unsern bereits no[m]i[n]e g[n\u00e4]d[i]gster Herrschafft gethanen schrifft- und m\u00fcnd[lichen] Begehren schnurstracks opponiret und da er auch wie vorgemeldt denen gewe\u00dfenen Kirchenmeistern ihre noch zur Zeit ohniustificirte Kirchenrechnungen mit allen Urkunden und Manualien weggenommen, einiges Exemplar oder Urkund davon gegen alle Billigkeit nicht extradiren will, we\u00dfhalben sich diese und derer theil\u00df verstorbenen Wittiben offt und vielmahls bey Ambt beschwehret und gegen alle k\u00fcnfftige Verantworttung und Schadten protestiret haben, so seynd so wohl ich, al\u00df der Inspector de\u00dfhalben Verordnung gew\u00e4rttig.<\/i><\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"font-size: 10pt;\">Letzte \u00c4nderung: 28. April 2019<\/span><\/strong><br \/>\n<strong><span style=\"font-size: 10pt;\">Ralph Jackmuth<\/span><\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eigenm\u00e4chtige Ernennung von Kirchensenioren durch Pfarrer Leporinus HHStAW, Abt. 170 III (Korrespondenzen), Nr. 1549, fol. 24r-27v Ems 1715 Januar 12 [fol. 24r] Hochedelgebohrne und gestrenge, meine hochgeehrtiste Herren! Der gemeinschafft[liche] Pfarrer in Emb\u00df Ehrn Leporin[us] hat sich unterstandten, ohnl\u00e4ngst vier neue Kirchen-Seniores, ohne mihr davon den geringsten Post zu geben, in der Gemeinschafft Emb\u00df in &hellip; <a href=\"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=3964\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eEms &#8211; Quellen zu Leporinus 2\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-3964","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3964","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3964"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3964\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3964"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}