{"id":1963,"date":"2017-07-25T14:41:33","date_gmt":"2017-07-25T14:41:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=1963"},"modified":"2017-07-25T14:41:33","modified_gmt":"2017-07-25T14:41:33","slug":"historischer-kontext","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=1963","title":{"rendered":"Historischer Kontext"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\"><b>Erhebungen der Reichst\u00fcrkenhilfe in der ehemaligen Grafschaft Diez 1532 und 1542 und ihr historischer Kontext<\/b><\/p>\n<hr \/>\n<p><a href=\"#01\">1 Reichsreform und T\u00fcrkengefahr als wichtigste Themen neben dem Religionsstreit<\/a><br \/>\n<a href=\"#02\">2 Reichsmatrikel und R\u00f6mermonat<\/a><br \/>\n<a href=\"#03\">3 Beschl\u00fcsse zur Reichst\u00fcrkenhilfe auf den Reichstagen 1530-1542<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.1\">3.1 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 (20.06.-19.11.)<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.2\">3.2 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag zu Regensburg 1532 (17.04.-27.07.)<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.3\">3.3 Die Reichs(kreis)tage zu Worms 1535 (keine Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe)<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.4\">3.4 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag zu Regensburg 1541 (05.04.-29.07.)<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.5\">3.5 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag zu Speyer 1542 (09.02.-11.04.)<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.5.1\">3.5.1 Motivation<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.5.2\">3.5.2 Beschl\u00fcsse zum Reichsheer<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.5.3\">3.5.3 Finanzierung der T\u00fcrkenhilfe (H\u00f6he, Personengruppen)<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.5.4\">3.5.4 Der Einnahmeprozess<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.5.4.1\">3.5.4.1 Die Kreiseinnehmer<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.5.4.2\">3.5.4.2 Sanktionsma\u00dfnahmen<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.5.4.3\">3.5.4.3 Die Obereinnehmer in F\u00fcrstent\u00fcmern und ihre Untereinnehmer<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.5.4.4\">3.5.4.4 Sonstige Einnehmer anderer Reichsst\u00e4nde<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.5.4.5\">3.5.5 Ausblick<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.6\">3.6 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag zu N\u00fcrnberg 1542 (13.07.-26.08.)<\/a><br \/>\n<a href=\"#03.7\">3.7 Weitere Ereignisse (bis 1547)<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p><a name=\"01\"><\/a><b>1 Reichsreform und T\u00fcrkengefahr als wichtigste Themen neben dem Religionsstreit<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Seit dem Fall Konstantinopels 1453 betrieb das osmanische Reich eine Expansionspolitik \u00fcber den Balkan und Ungarn nach Westen, die unter Sultan S\u00fcleyman I. (reg. 1520-1566) ihren H\u00f6hepunkt erreichen sollte. Wichtige Stationen seiner zahlreichen Feldz\u00fcge waren die Einnahme von Belgrad im Sommer 1521, die Besetzung von weiten Teilen Ungarns und Kroatiens nach der Schlacht von Moh\u00e1cs am 29. August 1526 oder die Belagerung von Wien vom 27. September bis 14. Oktober 1529. Dieses wurde f\u00fcr das Heilige R\u00f6mische Reich (HRR) zu einer immer gr\u00f6\u00dferen Bedrohung, zumal auch 1526\/1527 Teile Unganrs an die Habsburger kamen, und war auf den Reichstagen ab 1521 immer wieder eines der Hauptthemen. Im Zuge der sog. Reichsreform Anfang des 16. Jhs., in der man die Verwaltungsstruktur des HRR an die fr\u00fchneuzeitlichen Erfordernisse anzupassen versuchte, wie z. B. die zur Verbesserung des sog. Reichsregiments vorgenommene Einrichtung von Reichskreisen als \u00fcbergeordnete territoriale Einheiten (1500 und 1512), der Aufhebung des mittelalterlichen Fehderechts durch den Ewigen Landfrieden (1495) und die daraus resultierende Gr\u00fcndung eines Reichkammgerichts (ebenfalls 1495), damit ordentliche Rechtsprozesse anstelle von Fehden treten k\u00f6nnen, wurde auf dem Wormser Reichstag 1521 nun auch im Hinblick auf die t\u00fcrkische Bedrohung das sog. zweite Reichsregiment eingerichtet und eine Reichsmatrikelordnung beschlossen, wobei letztere noch von Bedeutung sein wird. Auf dem Wormser Reichstag 1495 kam es zur Einf\u00fchrung des sog. gemeinen Pfennigs, eine von jedem Untertanen ab 15 Jahren zu zahlende Reichssteuer, die dem Kaiser die f\u00fcr die Kriege gegen Frankreich und das osmanische Reich notwendige finanzielle Unterst\u00fctzung liefern sollte. Schwierigkeiten bei der Eintreibung f\u00fchrten aber schon 1505 wieder zu einer Aussetzung. Als Gegenleistung f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer solchen Steuer verlangte der Mainzer Kurf\u00fcrst Berthold von Henneberg die Schaffung eines aus den Reichsst\u00e4nden gebildeten Gremiums, dem die Finanz-, Verteidigungs und Au\u00dfenpolitik des HRR oblag. Maximilian I., r\u00f6misch-deutscher K\u00f6nig (ab 1508 Kaiser) sollte den Ehrenvorsitz f\u00fchren. Den drohenden Machtverlust vor Augen lehnte der Kaiser zun\u00e4chst die Bildung eines solchen Gremiums ab, musste aber unter dem Druck seiner finanziellen Lage und auch weil s\u00e4mtliche F\u00fcrsten auf dem Reichstag zu Augsburg 1500 auf der Aufstellung einer Reichsarmee bestanden, der Gr\u00fcndung eines solchen Gremiums schlie\u00dflich zustimmen. Diesem sog. ersten Reichtsregiment mit Sitz in N\u00fcrnberg, dem neben Maximilian I. auch 20 Vertreter der Reichsst\u00e4nde angeh\u00f6rten, verweigerte der Kaiser jedoch die Zusammenarbeit, sodass es schon 1502 zur Aufl\u00f6sung kam. Auch unter Maximilians Nachfolger Karl V. (reg. 1519-1556) blieb die Forderung nach einem Reichsregiment bestehen. Denn das Problem war, dass sich Karl V. aufgrund seiner vielfachen territorialen Zust\u00e4ndigkeiten, u. a. als K\u00f6nig von Spanien, sich nie dauerhaft im Reich aufhalten konnte. Somit kam es auf dem Reichstag zu Worms 1521 zur Bildung des sog. Zweiten Reichsregiments, das unter dem Vorsitz Ferdinands I., Erzherzog von \u00d6sterreich und ein Bruder Karls V., das Reich in seiner Abwesenheit verwaltete, sonst aber nur beratende Funktion hatte. Auch diesem Reichsregiment war keine kaiserliche Unterst\u00fctzung beschieden und wurde 1531 aufgel\u00f6st. Die Reichsreform war also in diesem Punkt wegen mangelnder Beteiligung des Kaisers von vorneherein zum Scheitern verurteilt.<\/p>\n<hr \/>\n<p><a name=\"02\"><\/a><b>2 Reichsmatrikel und R\u00f6mermonat<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Die auf dem Reichstag 1521 beschlossene Reichsmatrikelordnung hatte jedoch dauerhaften Charakter. Nach dieser wurden erstmals die von den Reichsst\u00e4nden zur Reichsarmee zu stellenden Kontingente f\u00fcr Infanterie und Kavallerie mit ihrem Gegenwert in einem Verzeichnis (Matrikel) niedergelegt. Dies hatte einerseits den Vorteil, dass nun eine verl\u00e4ssliche und dauerhafte Einnahmequelle existierte und sich der Kaiser nicht wie vorher jede zu erhebende Steuer zu einem Vorhaben einzeln vom Reichstag genehmigen lassen musste, andererseits musste sich im Gegensatz zum vorherigen System des Gemeinen Pfennigs nun nicht mehr das Reich, sondern die Reichsst\u00e4nde in ihren eigenen Territorien um die Umsetzung k\u00fcmmern. Ein weitere Vorteil lag f\u00fcr die Landesherren darin, dass die in der Reichsmatrikel festgelegten Kontingente und Zahlungen nun komplett auf die Untertanen umgelegt wurden und diese finanziell nicht betroffen waren. In der Reichsmatrikel war jeder Reichsstand mit seiner Wertigkeit abgebildet. In der Wormser Matrikel von 1521 erscheinen die drei geistlichen Kurf\u00fcrstent\u00fcmer (Trier, K\u00f6ln, Main) mit je 60 Reitern und 277 Fu\u00dfknechten im Gegenwert von 600 fl. Das gleiche galt f\u00fcr die weltlichen Kurf\u00fcrstent\u00fcmer Pfalz, Sachsen und Brandenburg, B\u00f6hmen bildete mit 400 Reitern und 600 Fu\u00dfknechten eine Ausnahme. Unter den freien Reichsst\u00e4dten finden sich z. B. N\u00fcrnberg mit 40 Reitern und 250 Fu\u00dfknechten im Wert von 600 fl., das etwas kleinere Frankfurt hingegen mit 20 Reitern und 140 Fu\u00dfknechten im Wert von 500 fl. Die Gesamtsumme dieser Matrikel, also die aufzubringende Armeest\u00e4rke, betrug ca. 4 000 Reiter und ca. 20 000 Fu\u00dfknechte. Ab 1542 begann man den Gegenwert der Kontributionen in sog. Matrikulargulden auszudr\u00fccken, indem man man die Reiter zu 12 fl. (vorher 10 fl.) und die Fu\u00dfknechte zu 4 fl. rechnet. Somit ergibt sich f\u00fcr die Matrikel 1521 ein Betrag von etwa 128 000 fl. Dieser Gesamtbetrag wird auch als sog. R\u00f6mermonat bezeichnet und bildet die Berechnungsgrundlage f\u00fcr sog. Reichshilfen (Reichssteuern) wie der Reichst\u00fcrkenhilfe oder dem Unterhalt des RKG. Urspr\u00fcnglich leitet sich der Name von der Pflicht zur Heeresfolge der Reichsst\u00e4nde bei einer Romfahrt (Romzug)<a class=\"sdfootnoteanc\" href=\"#sdfootnote1sym\" name=\"sdfootnote1anc\"><sup>1<\/sup><\/a> ab und wird deswegen auch als Romzugshilfe bezeichnet. Die Wertigkeit eines R\u00f6mermonats variierte stark, so betrug er Mitte des 16. Jhs. 80 000 fl. und Anfang des 17. Jhs. nur noch 60 000 fl. Ein einfacher R\u00f6mermonat wird auch als Simplum, die doppelte Menge als Duplum und die dreifache Menge als Triplum bezeichnet. Viele Reichsst\u00e4nde waren mit ihrer Kontingentierung unzufrieden, war sie doch oft pauschal und ungerecht. Dieses Problem versuchte man auf sog. Moderationstagen zu beseitigen. Auf dem Reichstag zu Speyer 1544 wurden die Reichskreistage hierf\u00fcr bestimmt. In den 1530er Jahren waren diese jedoch noch nicht realisierbar, weder als Reichsmoderationstag, noch als Reichskreistag im Sinne eines Reichstages. Die erste gro\u00dfe Matrikelmoderation fand von Okt. 1544 bis M\u00e4rz 1545 als Reichskreistag in Worms statt. Die Wormser Matrikel wies etliche Strukturfehler auf. Zum einen war die Aufnahme von Territorien mit Sonderstatus wie B\u00f6hmen und der Eidgenossenschaft in die Matrikel unrealistisch, auch beschwerten sich die Reichsst\u00e4dte, die nach ihrer Aussage 1\/20 des Reichsgebiets ausmachten, aber \u00bc der Matrikel zu stemmen hatten, auf den Reichstagen immer wieder. Die am 8. Mai 1545 erstellte vorl\u00e4ufige Moderationsordnung war f\u00fcr drei Jahre ausgelegt und hatte nur noch ein Volumen von ca. 80 285 fl.<a class=\"sdfootnoteanc\" href=\"#sdfootnote2sym\" name=\"sdfootnote2anc\"><sup>2<\/sup><\/a> Weitere Moderationstage fanden als Reichsmoderationstage im Herbst 1549 und 1551\/1552 in Worms und dann als Reichskreistage 1557 und 1567 erneut in Worms und 1571 und 1577 in Frankfurt am Main statt. Zu einer notwendigen dauerhaften \u00dcberarbeitung der Reichsmatrikel kam es jedoch nicht.<a class=\"sdfootnoteanc\" href=\"#sdfootnote3sym\" name=\"sdfootnote3anc\"><sup>3<\/sup><\/a> Konkret kommt eine Analyse von Arndt Brendecke et al. bei einer Gegen\u00fcberstellung der Matrikeln von 1545 und 1577 zu einem Verlust 1 184 fl., sodass die 1577er Matrikel nur noch ein Volumen von<br \/>\n79 101 fl. hatte<a class=\"sdfootnoteanc\" href=\"#sdfootnote4sym\" name=\"sdfootnote4anc\"><sup>4<\/sup><\/a>.<\/p>\n<hr \/>\n<p><a name=\"03\"><\/a><b>3 Beschl\u00fcsse zur Reichst\u00fcrkenhilfe auf den Reichstagen 1530-1542<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Wie eingangs schon erl\u00e4utert, war die drohende T\u00fcrkengefahr sp\u00e4testens seit Aufstellung der Reichsmatrikel 1521 auf den Reichstagen immer wieder Thema. So kam die Idee auf, auf Basis der Worrmser Matrikel eine Reichst\u00fcrkenhilfe zu schaffen, um die Ungarn gegen die Osmanen zu unterst\u00fctzen. Hierzu hatten die Ungarn verl\u00e4ssliche Angaben \u00fcber ihren milit\u00e4rischen Status zu liefern, was sie jedoch nicht konnten. Auch wollten die Reichsst\u00e4nde zun\u00e4chst nur zustimmen, wenn das Reich selbst in Gefahr sei und waren der Ansicht, dass der Kampf gegen die Osmanen Angelegenheit der gesamten Christenheit sei. Somit war die drohende T\u00fcrkengefahr auf den Reichstagen in den 1520er Jahren zwar immer auch ein Thema, \u00fcber das debattiert wurde und sich auch in den jeweiligen Reichsabschieden niederschl\u00e4gt, es wurde aber nie eine konkrete T\u00fcrkenhilfe beschlossen.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Man unterschied zwischen einer sog. eilenden (sofortigen) und einer sog. beharrlichen (dauerhaften) T\u00fcrkenhilfe. Diese basierte \u00fcberwiegend auf den Anschl\u00e4gen (Truppenkontingente) der Reichsst\u00e4nde in der Reichsmatrikel, wurde aber auf dem Reichstag zu Speyer 1542 als Gemeiner Pfennig beschlossen, da sich die Reichsst\u00e4nde wegen ungleicher Anschl\u00e4ge in der Reichsmatrikel beschwert hatten (RA Speyer 1542 \u00a7\u00a7 49-50). Die T\u00fcrkenhilfe konnte in reinen Truppenkontingenten (z. B. 1532) oder aus dem Gegenwert in Matrikulargulden als finanzielle Unterst\u00fctzung bestehen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><a name=\"03.1\"><\/a><b>3.1 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 (20.06.-19.11.)<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>T\u00fcrke in Ungarn, Belagerung Wien 1529, Bedrohung f\u00fcr das Reich \u2014 dreij\u00e4hrige beharrliche T\u00fcrkenhilfe geplant \u2014 zuvor eilende T\u00fcrkenhilfe (bei Bedarf): reines Truppenkontingent auf Basis der Reichsmatrikel in H\u00f6he von 6 R\u00f6mermonaten (bei Bedarf 8 R\u00f6mermonate), kann im Folgejahr wiederholt werden, Reichsst\u00e4nde k\u00f6nnen Untertanen an Finanzierung beteiligen.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Der Reichstag wurde von Karl V., den Papst Clemens VII am 24. Februar 1530 in Bologna zum Kaiser kr\u00f6nte, am 21. Januar 1530 f\u00fcr den 8. April ausgeschrieben, aber erst am 20. Juni von ihm er\u00f6ffnet. Er endete mit dem Reichsabschied vom 19. November. Eines der Hauptthemen war der Religionsstreit im Reich (RA Augsburg 1530, Einleitung). Von den 150 Paragraphen des Reichsabschieds besch\u00e4ftigen sich die \u00a7\u00a7 100-131 und 138-140 mit der T\u00fcrkenhilfe. Zun\u00e4chst wird die wachsende Bedrohung durch den T\u00fcrken festgestellt. Innerhalb kurzer Zeit ist er in Ungarn eingefallen und stand auch schon vor Wien (27.09.-14.10.1529, Einnahme scheitert und R\u00fcckzug). Da zu bef\u00fcrchten ist, dass er irgendwann auch deutschen Boden betritt, m\u00fcssen Vorkehrungen getroffen werden (\u00a7 100). Die Reichsst\u00e4nde stellen eine dreij\u00e4hrige Hilfe in H\u00f6he von soundsoviel 1000 Reitern und soundsoviel 1000 Fu\u00dfsoldaten pro Jahr in Aussicht, wollen aber informiert werden, an welchem Ort und in welcher St\u00e4rke ein solcher Heereszug stattfinden soll, ferner \u00fcber die Absichten von Papst, Italien, Frankreich, Ungarn, England, B\u00f6hmen, Portugal, Polen, D\u00e4nemark, Schottland und anderer christlicher L\u00e4nder, auch \u00fcber die Absicht des T\u00fcrken an mehr als nur an einem Ort zu Wasser und Land anzugreifen (\u00a7 101). Da man hier aber kurzfristig zu keinem Entschluss komme, will der Kaiser sich mit dem Papst und anderen christlichen Herrschern verst\u00e4ndigen und dann einen neuen Reichstag ausschreiben, wo man sich dann mit den Reichsst\u00e4nden und den Repr\u00e4sentanten anderer L\u00e4nder beraten will (\u00a7 102). Sollte sich der T\u00fcrke jedoch im n\u00e4chsten Fr\u00fchling mit einer gleich gro\u00dfen Streitmacht wie im letzten Jahr aufmachen, Ungarn, M\u00e4hren, Schlesien, \u00d6sterreich und andere zum R\u00f6mischen Reich geh\u00f6rige L\u00e4nder zu erobern, will man eine sog. eilende Hilfe auf Basis der Wormser Matrikel mit soundsoviel 1000 Reitern und soundsoviel 1000 Fu\u00dfsoldaten nicht nur f\u00fcr dieses Jahr, sondern auch f\u00fcr die folgenden Jahre bewilligen, solange, bis man sich mit der sog. beharrlichen Hilfe einig w\u00e4re (wozu es aber bis zum Regensburger Reichstag 1532 nicht kommt). Diese eilende Hilfe soll nur aus Truppenkontingenten und nicht aus Geldleistungen bestehen und 6 Monate zu 30 Tagen w\u00e4hren (d. h. f\u00fcr 1530 6 Monate Kontingent, f\u00fcr 1531 bei Bedarf wieder 6 Monate). Jedoch sollen sich die Reichsst\u00e4nde auf acht Monate einstellen, sollte der T\u00fcrke in Ungarn ein Winterquartier beziehen oder wenn man nach einem gottgewollten Sieg dem Feind nachfolgen w\u00fcrde. Es k\u00f6nne auch sein, dass der Oberbefehlshaber mit seinen sechs Kriegsr\u00e4ten bei unerwarteter \u00dcberlegenheit des Feindes die eilende Hilfe auf sieben oder acht Monate ausdehnen w\u00fcrde. Als Kriegsr\u00e4te werden die Kurf\u00fcrsten von Sachsen und Brandenburg, der Erzherzog von \u00d6sterreich, der Erzbischof von Salzburg, Herzog Wilhelm von Bayern und Markgraf Georg von Brandenburg genannt. Die Notwendigkeit einer Ausdehnung der eilenden Hilfe um zwei Monate soll den Reichsst\u00e4nden durch die Kriegsr\u00e4te rechtzeitig bekanntgegeben und an einem zu bestimmenden Ort verhandelt werden. Das Ergebnis dieser Verhandlungen soll dann dem Kreishauptmann (ab 1555 Kreisobrist) eines Reichskreises mitgeteilt werden, der dann die anderen Kreisst\u00e4nde informiert, damit die verl\u00e4ngerte Unterst\u00fctzung auch von allen geleistet wird. Die Kreisobristen sollen dann ihre Kreisst\u00e4nde auffordern einen Vertreter zu bestimmen, an den sich der Oberbefehlshaber mit seiner Ausschreibung f\u00fcr einen solchen Verhandlungstag richten kann (\u00a7 103). Jeder der Kreisst\u00e4nde soll so bald wie m\u00f6glich sein Truppenkontingent in dem vom Kreishauptmann genannten Umfang bereithalten, um es dann bei Bedarf zu entsenden, wobei Oberbefehlshaber und Kriegsr\u00e4te Zeit und Ort bestimmen. W\u00fcrde aber einer der Reichsst\u00e4nde nur wenig oder gar kein Truppenkontingent schicken, soll er mit der H\u00e4lfte seines Anschlags in der Reichsmatrikel bestraft werden. Auch kann der kaiserliche Fiskal gegen ihn prozessieren. Die eingenommenen Strafen sollen zum Nutzen des Reichs verwendet werden (\u00a7 104). An diesem vom Oberbefehlshaber bestimmten Sammelplatz soll die Truppe erneut gemustert, wie auch die Besoldung und Anfangs- und Endmonat des Truppeneinsatzes geregelt werden (\u00a7 105). Jeder Reichsstand hat den Oberbefehlshaber dar\u00fcber zu informieren, wann er sein Truppenkontingent gemustert hat, ab wann er den Sold zahlt und ab wann er das Kontingent bereitstellt. Bei den Reisigen (Reitern) sollen vier Meilen auf eine Tagesreise gerechnet werden und am f\u00fcnften Tag sollen sie still liegen (\u00a7 107). Das Truppenkontingent soll gen\u00fcgend mit Geld ausgestattet sein, sodass die Besoldung innerhalb der 6 Monate gew\u00e4hrleistet ist. Auch soll in der Soldatenbestellung vermerkt sein, dass die Soldaten im Bedarfsfall auch l\u00e4nger als 6 Monate im Sold stehen (\u00a7 108). Weiter wurde, um Gleichheit zwischen den Reichsst\u00e4nden zu halten, folgendes beschlossen (\u00a7 109): Jeder Reisige mit Pferd erh\u00e4lt 12 fl. zu 15 Batzen monatlich (\u00a7 110). Auf 12 Pferde sind ein max. viersp\u00e4nniger Wagen (\u00a7 111) und ein Sch\u00fctze zu rechnen (\u00a7 112), auf zehn Pferde ein Trossknecht (\u201eTrosser\u201c) mit halbem Sold (\u00a7 113). Ein Fu\u00dfsoldat erh\u00e4lt 4 fl. zu 15 Batzen monatlichen Sold (\u00a7 114). Die Reichsst\u00e4nde m\u00fcssen Wagen und Trossknechte, die auf die Reisigen geh\u00f6ren, selbst unterhalten (\u00a7 115). Unter einem F\u00e4hnlein sollen nicht mehr als 500 Mann stehen, von denen max. 50 einen h\u00f6heren Sold haben (\u201e\u00dcbersold\u201c), bei 300 Reitern unter einem Hauptmann max. 10 mit h\u00f6herem Sold (\u00a7\u00a7 116-117). Die Reichsst\u00e4nde k\u00f6nnen ihre Untertanen zur finanziellen Unterst\u00fctzung des Vorhabens anhalten (\u00a7 118). Um den Handel durch M\u00fcnzumtausch nicht zu erschweren, bewilligt K\u00f6nig Ferdinand, dass in Ungarn, \u00d6sterreich, Schlesien, M\u00e4hren und seinen anderen Erblanden, dass alle M\u00fcnzen dieser L\u00e4nder G\u00fcltigkeit haben und nicht umgetauscht werden m\u00fcssen (\u00a7 119). Es wird ein Oberbefehlshaber (\u201eoberster Feldhauptmann\u201c) ernannt (\u00a7 120) und diesem sechs Kriegsr\u00e4te zugeordnet: Philipp der Streitbare, \u201eWilhelm, Herr zu Ronnenberg\u201c, Graf Friedrich (II.) zu F\u00fcrstenberg, Wirich V. von Daun-Falkenstein, Siegmund von He\u00dfberg (althess. Ritterschaft), Konrad (VII.) Got(t)smann (<i>Kuntz Gotzmann<\/i>) (\u00a7 121). Die Kriegsr\u00e4te haben 12 Stellvertreter, falls diese z. B. durch Tod ausfallen (\u00a7 122). Erh\u00e4lt der Oberbefehlshaber mit seinen Kriegsr\u00e4ten mindestens drei gleiche Berichte, dass der T\u00fcrke in Ungarn, M\u00e4hren, Schlesien, \u00d6sterreich oder anderen L\u00e4ndern des R\u00f6mischen Reichs eingefallen sei, soll er den jeweiligen Kreishauptmann informieren, der wiederum die Kreisst\u00e4nde benachrichtigt, zu welcher Zeit und an welchem Ort (bestimmt durch Oberbefehlshaber Kriegsr\u00e4te), sie ihr Truppenkontingent bereitzustellen haben (\u00a7 123). Die Hauptleute der Reichskreise wie auch die Soldaten haben dem Oberbefehlshaber Treue zu schw\u00f6ren und sich ihm f\u00fcr die Dauer der Unternehmung zu verpflichten. Die Reichsst\u00e4nde haben ihre Truppenkontingente dahingehend anzuweisen. Oberbefehlshaber und Kriegsr\u00e4te haben die eilende T\u00fcrkenhilfe nur gegen den T\u00fcrken und \u201eseine Anh\u00e4nger und Helfer\u201c zu verwenden, sollte er wie im Vorjahr mit \u201eeinem gewaltigen Heerzug\u201c in die genannten Gebiete einfallen (\u00a7\u00a7 124, 126). Um aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen, obliegt Oberbefehlshaber und Kriegsr\u00e4ten die v\u00f6llige Ausgestaltung des Unternehmens (\u00a7 125). Sollte der T\u00fcrke durch Polen auf die Mark, Schlesien, Pommern und andere Territorien des Reichs kommen oder in Ungarn und Kroatien einfallen, sollen die angrenzenden Reichsst\u00e4nde den Oberbefehlshaber unterst\u00fctzen (\u00a7 127). Proviantmeister organisieren die zollfreie Truppenverpflegung (\u00a7 128). Auf Bitte der Reichsst\u00e4nde verzichtet K\u00f6nig Ferdinand auf die ihm in einer p\u00e4pstlichen Bulle gew\u00e4hrte Erlaubnis, G\u00fcter der Geistlichen zu verkaufen und verspricht ihnen, sie wegen bereits verkaufter G\u00fcter zu entsch\u00e4digen. (\u00a7 129). Auch will K\u00f6nig Ferdinand von den G\u00fctern der Reichsst\u00e4nde seiner Erblande keine Steuer w\u00e4hrend der T\u00fcrkenhilfe erheben (\u00a7 130). Diejenigen Reichsst\u00e4nde, die sich mit ihren Anschl\u00e4gen in der Reichsmatrikel zu hoch eingestuft glauben, sollen sich dieses Mal noch in Geduld \u00fcben, m\u00fcssen aber bis zu Kl\u00e4rung der Sache in keine weiteren Anschl\u00e4ge mehr einwilligen (\u00a7\u00a7 131, 138). Hierf\u00fcr wird ein Moderationstag auf den 8. M\u00e4rz 1531 in Speyer angesetzt (\u00a7 139). Gegen diejenigen Reichsst\u00e4nde aber, die mit ihren Beitr\u00e4gen im Verzug sind, darf der kaiserliche Fiskal prozessieren (\u00a7 140).<\/p>\n<hr \/>\n<p><a name=\"03.2\"><\/a><b>3.2 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag zu Regensburg 1532 (17.04.-27.07.)<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Aufgrund neuer Berichte aus dem Erzherzogtum \u00d6sterreich Konkretisierung der im Augsburger Abschied 1530 bei Bedarf in Aussicht gestellten sog. eilenden T\u00fcrkenhilfe als reines Truppenkontingent der Reichsmatrikel in H\u00f6he von 6 R\u00f6mermonaten f\u00fcr 1532 und nochmals 6 R\u00f6mermonaten f\u00fcr 1533.<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Der Reichstag wurde durch Kaiser Karl V. am 1. Juli 1531 f\u00fcr den kommenden 14. September nach Speyer ausgeschrieben, am 8. Oktober aber f\u00fcr den 6. Januar 1532 nach Regensburg prorogiert, wo er dann ab 17. April begann und mit dem Reichsabschied vom 27. Juli 1532 endete.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Der Abschied gliedert sich in die folgenden Abschnitte: 1) T\u00fcrkenhilfe (\u00a7\u00a7 1-8), 2) Geplantes Konzil zum Relgionsstreit (\u00a7\u00a7 1-6), 3) Reichskammergericht (\u00a7\u00a7 1-21), 4) Halsgerichtsordnung, 5) Hofgericht Rottweil, 6) Matrikelmoderation (\u00a7\u00a7 1-2), 7) Rechnungen von Reichsregiment, Kammergericht und Reichspfennigmeister (\u00a7\u00a7 1-2), 8) Polizeiordnung, 9) M\u00fcnzwesen (\u00a7\u00a7 1-4), 10) Vergleichung geistlicher und weltlicher Beschwerden in Form einer Konstitution; Schlu\u00dfformel (\u00a7\u00a7 1-5)<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Einleitend werden die drei gro\u00dfen Themenkomplexe, die in dieser Zeit die Verhandlungen des Reichstags bestimmen, genannt: Religionsstreit, T\u00fcrkengefahr und Reichsreform. Nachdem der Reichstag f\u00fcr den 14. September 1531 ausgeschrieben war, kamen wieder Berichte (<i>vielf\u00e4ltige Kundschafften und Zeitung<\/i>)<i> <\/i>\u00fcber die gro\u00dfe Heeresmacht des T\u00fcrken (<i>in mercklicher grosser R\u00fcstung und Gereitschafft<\/i>) und seine Absicht im Sommer 1532 wiederzukommen, sodass der Beginn des Reichstags f\u00fcr den 6. Januar 1532 nach Regensburg verlegt wurde. Auch hat der Kaiser alles daran gesetzt, pers\u00f6nlich anwesend zu sein (\u00a7 1). Der Reichstag wurde von den Reichsst\u00e4nden gut besucht (\u00a7 2). Das Thema der T\u00fcrkengefahr ist wegen der Ereignisse im Jahr 1529 wichtiger als das des Religionsstreits und wird zun\u00e4chst abgehandelt (\u00a7 3). Der T\u00fcrke soll mit gr\u00f6\u00dferer Macht als je zuvor anr\u00fccken und habe bereits einen Teil an Reisigen und Schiffe mit Munition die Donau herauf geschickt (\u00a7 4). Gesandte der Erzherzogtums \u00d6sterreich, also aus \u00d6sterreich ob und unter der Enns, aus den Herzogt\u00fcmern Steyer, K\u00e4rndten und Krain, berichten, dass der T\u00fcrke auf sie im Anzug sei und bitten um Hilfe (\u00a7 5). Da die Christenheit keinen \u201egeh\u00e4ssigeren, noch blutd\u00fcrstigeren Feind\u201c als den T\u00fcrken hat, wird nochmals die Wichtigkeit betont, sich mit diesem Problem als erstes zu befassen (\u00a7 6). Es wird eine eilende T\u00fcrkenhilfe als Truppenkontingent nach Vorgabe Augsburger Abschieds von 1530 bewilligt mit dem Zusatz, dass der Fiskal gegen denjenigen, der glaubt, sein Truppenkontingent in irgendeiner anderen Weise zu leisten und so diesem Reichsabschied nicht Folge leistet, prozessieren kann, wie im Augsburger Abschied verk\u00fcndet. Reichsst\u00e4nde d\u00fcrfen sich gegenseitig mit Truppenkontingenten bei Bedarf aushelfen, der Kreishauptmann muss sp\u00e4ter bei der Musterung nur Vollz\u00e4hligkeit feststellen (\u00a7 7). Wie im Augsburger Abschied bereits beschlossen, obliegt die Organisation der Verpflegung des Reichsheeres den Proviantmeistern bzw. soll der Proviant zoll- und mautfrei sein und diejenigen Obrigkeiten, die Zoll und Maut erheben, sollen in diesem Fall darauf verzichten (\u00a7 8).<\/p>\n<hr \/>\n<p><a name=\"03.3\"><\/a><b>3.3 Die Reichs(kreis)tage zu Worms 1535 <\/b>(keine Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe)<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Die erste von drei solcher Versammlungen wurde im Abschied der Koblenzer Kreisst\u00e4ndeversammlung vom 26. Dezember 1534 f\u00fcr den 4. April 1535 in Worms festgesetzt und am 1. M\u00e4rz 1535 von K\u00f6nig Ferdinand den ausschreibenden Kurf\u00fcrsten bekanntgegeben. Die Versammlung tagte dann vom 7. April und endete mit dem Abschied vom 25. April. Hauptthema war einzig und allein das sog. T\u00e4uferreich von M\u00fcnster, eine sich zunehmend radikalisierende Herrschaft von reformatorisch ausgerichteten Teilen M\u00fcnsters um den Prediger Bernd Rothmann, die nach Einkesselung und Aushungerung durch katholische Truppen zu offener Gewalt griff. Die Angelegenheit endete mit der R\u00fcckeroberung M\u00fcnsters durch den F\u00fcrstbischof Franz von Waldeck am 25. Juni 1535. In einem Wikipedia-Artikel hei\u00dft es hierzu: \u201eEin Blutbad beendete das T\u00e4uferreich. Rund 650 Verteidiger wurden get\u00f6tet, die Frauen aus der Stadt vertrieben. Hauptprediger Bernd Rothmann und \u201eReichskanzler\u201c Heinrich Krechting konnten entkommen. In den folgenden Wochen wurden die noch lebenden T\u00e4ufer beiderlei Geschlechts, mit Ausnahme von Jan van Leiden, Bernd Krechting und Bernd Knipperdolling, hingerichtet. Die drei verbliebenen Oberh\u00e4upter der T\u00e4ufer wurden zun\u00e4chst ein halbes Jahr lang im Stift herumgezeigt sowie mit und ohne Folter zu ihren angeblichen Vergehen befragt. Am 6. Januar 1536 wurden sie in Wolbeck zum Tode verurteilt und am 22. Januar zu F\u00fc\u00dfen der Lambertikirche auf dem Prinzipalmarkt zu Tode gefoltert. Jan van Leiden, Bernd Krechting und Bernd Knipperdolling wurden mit gl\u00fchenden Zangen die Zungen ausgerissen, ihre K\u00f6rper zerfetzt und nach vier Stunden erdolcht. Ihre Leichen wurden in eigentlich f\u00fcr den Gefangenentransport bestimmten eisernen K\u00f6rben am Turm der Lambertikirche aufgeh\u00e4ngt zur Schau gestellt.\u201c<a class=\"sdfootnoteanc\" href=\"#sdfootnote5sym\" name=\"sdfootnote5anc\"><sup>5<\/sup><\/a> Das Unternehmen gegen die Wiedert\u00e4ufer sah man als Reichssache an. Eine zweite Versammlung wurde im Wormser Abschied vom 25. April 1535 festgesetzt und am 28. Mai 1535 von K\u00f6nig Ferdinand den ausschreibenden Kurf\u00fcrsten bekanntgegeben. Die Versammlung begann am 19. Juli und endete schon f\u00fcnf Tage sp\u00e4ter mit einem Abschied, der keine neuen sachlichen Entscheidungen brachte, sondern nur fr\u00fchere Beschl\u00fcsse bekr\u00e4ftigte. Die Teilnehmerzahl war eher gering. Mit Schreiben K\u00f6nig Ferdinands vom 20. August 1535 wurden die Kurf\u00fcrsten angewiesen auf Basis des vorigen Abschieds im Juli f\u00fcr den 1. November eine weitere Kreisversammlung auf Reichsebene einzuberufen, die formal eher ein Reichstag war, ab 4. November in Worms tagte und mit dem Abschied vom 20. November 1535 endete. Erst jetzt war die M\u00fcnsterische Angelegenheit auf der Ebene von Reichs- und Kreisversammlungen erledigt.<\/p>\n<hr \/>\n<p><a name=\"03.4\"><\/a><b>3.4 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag zu Regensburg 1541 (05.04.-29.07.)<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Kaiser Karl V nach fast zehn Jahren wieder auf deutschem Boden \u2014 R\u00fcckblick auf das T\u00fcrkenjahr 1532 \u2014 Berichte von neuen Gr\u00e4ueltaten der T\u00fcrken aus Ungarn, Ober- und Nieder\u00f6sterreich \u2014 Beschluss einer eilenden T\u00fcrkenhilfe in H\u00f6he eines halben R\u00f6mermonat basierend auf der Wormser Matrikel von 1521 f\u00fcr drei, bei Bedarf auch f\u00fcr vier Monate \u2014 Bestimmungen zu Zahlungsw\u00e4hrungen, Legst\u00e4tten, Sanktionen gegen Zahlungsverweigerer, Benennung von Oberbefehlshaber, Kriegsr\u00e4ten und Reichspfennigmeister<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><a name=\"firstHeading4\"><\/a><a name=\"firstHeading5\"><\/a> Der Reichstag wurde von Kaiser Karl V., der seit 1532 nach fast zehn Jahren wieder auf deutschem Boden war und f\u00fcr diese Zeit die Regierung dort seinem Bruder K\u00f6nig Ferdinand \u00fcberlie\u00df, am 14. September 1540 f\u00fcr den 6. Januar 1541 ausgeschrieben, tagte aber erst ab 5. April und endete mit dem Reichsabschied vom 29. Juli 1541. Einleitend werden erneut der Religionsstreit und die T\u00fcrkengefahr hervorgehoben, wobei der Religionsstreit das wichtigste Thema ist und als erstes abgehandelt wird (\u00a7 1). Es folgt ein R\u00fcckblick auf das T\u00fcrkenjahr 1532 (\u00a7 2). Im April 1532 verlie\u00df das osmanische Heer Konstantinopel und war bis August wieder in \u00d6sterreich eingedrungen. Nach der im Regensburger Abschied vom 27. Juli beschlossenen eilenden T\u00fcrkenhilfe konnten 36 000 Mann aufgeboten werden, zuz\u00fcglich Truppen, die Kaiser Karl V. aus Italien geschickt hatte. Mit weiterer Unterst\u00fctzung gelang es K\u00f6nig Ferdinand ein Heer von \u00fcber 100 000 Mann aufzustellen. Im Hinblick auf diese Heeresmacht, verzichtete S\u00fcleyman auf eine zweitere Belagerung Wiens, belagerte vom 5. bis 30. August 1532 vergeblich K\u0151szeg (dt. G\u00fcns) und zog durch das Wiener Becken und die Steiermark wieder nach Ungarn ab. Die kaiserlichen Truppen l\u00f6sten sich im Oktober 1532 wegen der Pest auf, f\u00fcr einen Gegenangriff auf die T\u00fcrken in Ungarn hatten sie vom Reichstags keine Legitimation. Die zwischen 1529 und 1532 immer wieder in Nieder\u00f6sterreich und der Steiermark einfallenden Truppen kosteten etwa 200 000 Menschen das Leben oder die Freiheit (<i>wie er dann auch unser Nider=Oesterreichische Land mit grosser Macht und Kriegs=R\u00fcstung eigner Person erreicht, und dieselben mit seiner grausamen Tyranney \/ und Vergiessung viel unschuldig Christlichen Bluts erb\u00e4rmlich angegriffen und besch\u00e4diget hat<\/i>). 1533 erfolgte dann in Konstantinopel ein vorl\u00e4ufiger Friedensschluss zwischen Ferdinand und S\u00fcleyman, indem beide ihre gegenseitigen Territorien in Ungarn anerkennen. Dieser Friede hielt (trotz einer kurzen Unterbrechung 1537) bis 1541. Dann wird auf die Einnahme von Tunis durch den osmanischen Korsar Khair ad-Din Barbarossa im August 1534 eingegangen. Im sog. Tunisfeldzug Kaiser Karls V. Juni-Juli 1535 konnte die Stadt zur\u00fcckerobert und die Kontrolle \u00fcber die nordafrikanische K\u00fcste zur\u00fcckerlangt werden (\u00a7 5). Die eigentlichen Beschl\u00fcsse zu einer neuen T\u00fcrkenhilfe folgen nun in den \u00a7\u00a7 41-60. Gesandte aus Ungarn, Ober- und Nieder\u00f6sterreich berichten erneut von Gr\u00e4ueltaten der T\u00fcrken (<i>mit was unmenschlicher Tyranney der Feind unsers Christlichen Glaubens und Namens, der T\u00fcrck \/ sie zu mehrmahlen j\u00e4mmerlich und erb\u00e4rmlich bel\u00e4stiget, welcher Gestalt er auch zu etlichenmahlen viel tausen Christlichs Volcks hinweg geschleifft \/ und in ewigen Zwang und Elend gef\u00fchrt<\/i>) und bitten um Hilfe (\u00a7 41-42). Auch K\u00f6nig Ferdinand berichtet, dass der T\u00fcrke mit gro\u00dfer Heeresmacht wieder im Anzug sei, um das K\u00f6nigreich Ungarn erneut zu \u00fcberfallen (\u00a7 43). Die Reichsst\u00e4nde beschlie\u00dfen eine eilende T\u00fcrkenhilfe, jedoch ohne weiteren Aufschub der Matrikelmoderation in k\u00fcnftigen F\u00e4llen, eine halben R\u00f6mermonat basierend auf der Wormser Matrikel von 1521 f\u00fcr drei, bei Bedarf auch f\u00fcr vier Monate. F\u00fcr jeden Reiter werden 12 fl., f\u00fcr jeden Fu\u00dfsoldat 4 fl. bezahlt, jeden Gulden zu 15 Batzen gerechnet (\u00a7 44). Oberbefehlshaber und Kriegsr\u00e4te haben die Aufgabe, die Soldaten an bestimmten Orten zu mustern, nach Ungarn zu f\u00fchren und vom dem bewilligten Geld drei oder vier Monate zu unterhalten (\u00a7 45). Dann werden Legst\u00e4tten f\u00fcr die einzelnen Reichskreise bestimmt: 1) die St\u00e4nde der n\u00e4chstgelegenen Reichskreise, und zwar der Fr\u00e4nkische, Bayerische und \u00d6sterreichische Kreis, sollen ihr Geld innerhalb eines Monats in Passau hinterlegen, 2) der Schw\u00e4bische Kreis innerhalb von sechs Wochen in Augsburg, 3) der Rheinische Kreis und die vier Kurf\u00fcrsten am Rhein [K\u00f6ln, Trier, Mainz, Pfalz], die Niederl\u00e4ndischen und Westf\u00e4lischen, Ober- und Nieders\u00e4chsischen und Burgundischen Kreise innerhalb von zwei Monaten in Frankfurt. Das Geld ist zun\u00e4chst f\u00fcr zwei Monate zu entrichten, und f\u00fcr den dritten oder vierten Monat bereit zu halten (\u00a7 46). S\u00e4umige Zahler soll der Reichspfennigmeister dem kaiserlichen Fiskal anzeigen (\u00a7 47). Die nach altem Herkommen nicht zu belastenden Reichsst\u00e4nde bleiben hiervon ausgenommen (\u00a7 48). Das Reichsheer soll mit Gesch\u00fctzen u. a. ausgestattet werden, der Proviant f\u00fcr das Reichsheer bleibt zollfrei (<i>da\u00df \u00fcberm\u00e4\u00dfiger unordentlicher F\u00fcrkauff vermitten \/ sondern ein freyer Marckt (wie Kriegs=Gebrauch und Herkommen ist,) gehalten werde<\/i>) (\u00a7 49). Zur Handelserleichterung m\u00fcssen alle M\u00fcnzen im K\u00f6nigreich Ungarn und anderen Erblanden K\u00f6nig Ferdinands angenommen werden, sodass ein Umtausch entf\u00e4llt (\u00a7 50). Die T\u00fcrkenhilfe ist in <i>guter ganghafftiger M\u00fcntz<\/i> von den Reichsst\u00e4nden zu zahlen. Es gelten: 1 Dukaten = 24 Batzen, 1 Krone = 23 Batzen, 1 Goldgulden = 18 Batzen, 1 Taler = 17 Batzen, 21 Zehner = 15 Batzen, 1 Gulden = 15 Batzen (\u00a7 51). Aufgrund der Beschwerde einiger St\u00e4nde Ober- und Nieder\u00f6sterreichs, dass sie doppelt belastet wurden, will man darauf achten, dass dies in Zukunft vermieden wird (\u00a7 52). Die Besoldung des Oberbefehlshabers, der Kriegsr\u00e4te und des Reichspfennigmeisters soll den Reichsst\u00e4nden nicht zus\u00e4tzlich auferlegt werden (\u00dcbersold), sondern vom K\u00f6nig oder aus dem gezahlten Geld der Reichsst\u00e4nde erfolgen und ihr Anschlag in der Reichsmatrikel dementsprechend verringert werden (\u00a7\u00a7 53-54). Da ein Oberbefehlshaber ernannt werden soll (\u00a7 55), hat man Graf Friedrich (II.) zu F\u00fcrstenberg (vgl. RA Augsburg 1530 \u00a7 120) dazu ersehen (\u00a7 56). Zu Kriegsr\u00e4ten werden ernannt: Gangolf, Freiherr zu Hohengeroldseck, Graf Ladislaus zu Haag (<i>La\u00dfla zum Hag<\/i>), Wolf Dietrich von Kn\u00f6ringen und Andreas Pflug (\u00a7 57). Zum Reichspfennigmeister wird Wolfgang Schutzbar genannt Milchling (Hochmeister des Deutschen Ordens) ernannt. Er hat von den oben genannten Legst\u00e4tten die Gelder zu empfangen und ausschlie\u00dflich im Sinne dieses Abschieds zu verwenden (\u00a7 58). Er kann sich bei den Legst\u00e4tten auch nach Zahlungsverweigerern erkundigen und diese dem kaiserlichen Fiskal anzeigen (\u00a7 59). Regelungen zu einer beharrlichen T\u00fcrkenhilfe sind in einem Schriftst\u00fcck neben diesem Abschied niedergelegt (\u00a7 60).<\/p>\n<hr \/>\n<p><a name=\"03.5\"><\/a><b>3.5 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag zu Speyer 1542 (09.02.-11.04.)<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Einnahme von Ofen durch S\u00fcleyman 1541 \u2014 R\u00fcckzug der kaiserlichen Truppen \u2014 eilende T\u00fcrkenhilfe von 1541 greift zu sp\u00e4t \u2014 beharrliche T\u00fcrkenhilfe auf Basis des Gemeinen Pfennigs \u2014 Beschl\u00fcsse zum Reichsheer, Finanzierung (H\u00f6he, Personengruppen) und dem Einnahmeprozess (Kreiseinnehmer, Ober- und Untereinnehmer, Sanktionsma\u00dfnahmen)<\/i><\/p>\n<p><a name=\"03.5.1\"><\/a><b>3.5.1 Motivation<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><a name=\"firstHeading\"><\/a> So kam es zu einem erneuten milit\u00e4rischen Eingreifen Ferdinands, der durch seinen kaiserlichen Befehlshaber Wilhelm von Roggendorf die Stadt Buda (Ofen) und Residenz der ungarischen K\u00f6nige mit 20 000 Mann belagern lie\u00df. Diese wurde jedoch durch die herannahenden Truppen S\u00fcleymans in die Flucht geschlagen und der Sultan konnte Ofen im September 1541 einnehmen. Ungarn bestand jetzt aus drei Teilen: einen Teil beherrschte Ferdinand, Erzherzog von \u00d6sterreich und r\u00f6mischer K\u00f6nig (1558-1564 als Kaiser des HRR), der ungarische K\u00f6nig Johann Sigismund Z\u00e1polya behielt Ostungarn und Siebenb\u00fcrgen, der Rest stand unter osmanischer Herrschaft. Der aus der Adelsfamilie Z\u00e1polya stammende ungarische K\u00f6nig kam 1540 kurz nach dem Tod seines Vaters Johann I. (+ 22.07.1540) kurz nach seiner Geburt als Johann II. auf den ungarischen Thron und stand zun\u00e4chst unter der Vormundschaft von Frater Georg Martinuzzi, dem Bischof von Gro\u00dfwardein.<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Da im Folgejahr 1542 weitere Einf\u00e4lle der T\u00fcrken zu bef\u00fcrchten waren, wurde am 16. Oktober 1541 von K\u00f6nig Ferdinand ein neuer Reichstag zum 14. Januar 1542 in Speyer ausgeschrieben. Da viele Reichsst\u00e4nde jedoch keine Einladung bekamen, fanden die Tagungen erst ab 9. Februar statt und endeten mit dem Reichsabschied vom 11. April. Nachdem die 1541 in Regensburg beschlossene sog. eilende T\u00fcrkenhilfe quasi zu sp\u00e4t kam, war die Aufstellung einer dauerhaften, sog. beharrlichen T\u00fcrkenhilfe das Hauptthema des Reichstags in Speyer (RA Speyer 1542 \u00a7 6). Von den 145 Paragraphen des Speyerer Abschieds besch\u00e4ftigen sich allein die \u00a7\u00a7 1-128 mit dieser T\u00fcrkenhilfe, deren Zweck die Finanzierung des Reichsheeres zum Krieg gegen die T\u00fcrken war (\u00a7 57, \u00a7 104). Grundlage hierf\u00fcr war diesmal jedoch nicht die Reichsmatrikel, sondern eine Verm\u00f6genssteuer auf Basis des Gemeinen Pfennigs, da sich die Reichsst\u00e4nde wegen ungleicher Anschl\u00e4ge in der Reichsmatrikel beschwert hatten (\u00a7\u00a7 49-50).<\/p>\n<p><a name=\"03.5.2\"><\/a><b>3.5.2 Beschl\u00fcsse zum Reichsheer<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Nachdem auf die durch einen Sturm erfolglose Flottenexpedition Karls V. im Oktober 1541 nach Algier (\u00a7 1) und die Verhandlungen K\u00f6nig Ferdinands I. mit der B\u00f6hmischen Krone und \u00d6sterreich eingegangen wurde (\u00a7\u00a7 7-10), folgen dann Beschl\u00fcsse bez\u00fcglich des Reichsheeres. So sollen die Truppen der \u201enahe gesessenen\u201c St\u00e4nde der Reichskreise Franken, Bayern und Schwaben ihre Truppen bis zum 1. Mai 1542 in Wien haben, alle anderen (\u201eweit gesessenen\u201c) St\u00e4nde bis Mitte Mai (\u00a7 14). Wien ist Sammelplatz oder Musterplatz f\u00fcr das Reichsheer (\u00a7\u00a7 36, 46). Die Truppenst\u00e4rke umfasste 8 000 Reiter oder Reisige und 40 000 Fu\u00dfsoldaten (\u00a7\u00a7 20-22), als Oberbefehlshaber wird Kurf\u00fcrst Joachim II von Brandenburg bestimmt (\u00a7 24, seine Besoldung regeln \u00a7\u00a7 47-48). Dem Oberbefehlshaber werden aus den zehn Reichskreisen je ein Kriegsrat zur Seite gestellt, desweiteren ein oberster Leutnant \u00fcber die Reisigen und zwei untere Leutnante \u00fcber die Fu\u00dfsoldaten (\u00a7 25). Ein Reiter erh\u00e4lt als Sold f\u00fcr einen Monat zu 30 Tagen 12 fl. zu je 15 Batzen, ein K\u00fcrassier (K\u00fcrisser) mit gepanzertem Streitross (\u201everdeckter Hengst\u201c) 18 fl. (\u00a7 31) und ein Fu\u00dfsoldat 4 fl. (\u00a7 35). Unter einem F\u00e4hnlein stehen 500 Fu\u00dfsoldaten oder 125 Sch\u00fctzen (\u00a7 35). Beim Zug nach Wien haben sich die Soldaten ehrbar zu verhalten (\u00a7 36). Bisher uneroberte ungarische Orte sollen nicht gebrandschatzt werden und diejenigen, die vom T\u00fcrken besetzt sind, der Ungarischen Krone wiedergegeben werden. Sollten von den T\u00fcrken besetzte Orte erobert werden, die nicht der Ungarischen Krone geh\u00f6ren, sollen diese zun\u00e4chst in der Hand des Kriegsherrn bleiben (\u00a7 38). Zur Seelsorge sollen Geistliche den Heereszug begleiten (\u00a7 41). Das Volk soll in Predigten dazu angehalten werden, Gott f\u00fcr den Erfolg des Unternehmens zu bitten und in jeder Pfarrkirche um 12 Uhr eine Glocke gel\u00e4utet werden (\u00a7 42). Almosenst\u00f6cke sollen hierzu aufgestellt werden (\u00a7 108). Das Reichsheer soll mit B\u00fcchsen, Mauerbrechern und Munition ausger\u00fcstet sein (\u00a7 109), jedes F\u00e4hnlein mit einer halben Feldschlange (9-Pf\u00fcnder) (\u00a7 110). Munition soll in St\u00e4dten in der N\u00e4he des Reichsheeres vorgehalten werden (\u00a7 112). Es folgen Bestimmungen zum Kriegsproviant (\u00a7\u00a7 113-117).<\/p>\n<p><a name=\"03.5.3\"><\/a><b>3.5.3 Finanzierung der T\u00fcrkenhilfe <\/b>(H\u00f6he, Personengruppen)<\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Die Beschwerde einiger Reichsst\u00e4nde wegen ihrer ungleichen Anschl\u00e4ge in der Reichsmatrikel wird festgestellt (\u00a7 49) und die Finanzierung \u00fcber den Gemeinen Pfennig (\u00a7 50) bestimmt. Hierzu soll jeder sein Verm\u00f6gen selbst sch\u00e4tzen (\u00a7 80). Jeder im Reich, ob von Adel oder nicht, egal welchen Standes, soll von seinem beweglichen und unbeweglichen Verm\u00f6gen von je 100 fl. Wert \u00bd fl. und von 1000 fl. Wert 5 fl. entrichten und zwar zun\u00e4chst f\u00fcr 1542 ganz und im Folgejahr je nach Sachlage ganz oder halb. Ein Gulden soll zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer oder 21 Silbergroschen gerechnet werden. (\u00a7 51). Wer jedoch nur unter 100 fl. Verm\u00f6gen hat, soll von je 20 fl. 6 kr. geben und wer unter 20 fl. hat, 4 kr. (\u00a7 52). Kleidung, kleine Dinge, Silbergeschirr und unentbehrlicher Hausrat zum t\u00e4glichen Gebrauch sollen nicht veranschlagt werden (\u00a7 55). Dann folgen Bestimmungen zur Veranlagung spezieller Personengruppen wie geistlicher Einrichtungen und Personen (\u00a7\u00a7 61-66) und Personen mit j\u00e4hrlichen Bez\u00fcgen wie Amt- oder Dienstgeld, aber auch die geistlichen und weltlichen Dienstboten, Knechte und M\u00e4gde (\u00a7 67). Letztere zahlen von je 100 fl. Dienstgeld \u00bd fl., und die Dienstboten etc. mit unter 15 fl. Lohn j\u00e4hrlich 1 kr. Der Beitrag zur T\u00fcrkenhilfe wird am Wohnort des Einzelnen entrichtet (\u00a7 69) und die Zahlung ist durch obrigkeitliche Anordnung der jeweiligen Landesherren anzuordnen (\u00a7 70). Es folgen Bestimmungen f\u00fcr St\u00e4dte, die anderen Herrschaften zugeh\u00f6ren, Z\u00fcnfte, Gilden, Universit\u00e4ten u. a. (\u00a7 71). Stadtb\u00fcrger sollen von 1000 fl. Verm\u00f6gen 5 fl. zahlen, \u201egemeine Bauersleute\u201c und Untertanen der Landesherren von 20 fl. Verm\u00f6gen 6 kr. und unter 20 fl. Verm\u00f6gen 4 kr. (\u00a7 72). Jeder Jude, ob jung oder alt soll 1 fl. zahlen und die Reichen dabei den Armen zu Hilfe kommen, auch sollen sie von 100 fl. Verm\u00f6gen 1 fl. geben (\u00a7 73). Bei strittigen zweiherrischen Territorien eines Reichskreises, sollen die Kreisst\u00e4nde eine Person bestimmen, die das Geld am strittigen Ort einsammelt und den Kreiseinnehmern \u00fcbergibt (\u00a7 107). Die zun\u00e4chst nur auf zwei Jahre angelegte T\u00fcrkenhilfe kann, falls erforderlich, verl\u00e4ngert werden (\u00a7 126). Stichtag der ersten Zahlung ist der Beginn des n\u00e4chsten Reichstages am 13. Juli 1542 in N\u00fcrnberg (\u00a7 120).<\/p>\n<p><a name=\"03.5.4\"><\/a><b>3.5.4 Der Einnahmeprozess<\/b><\/p>\n<p><a name=\"03.5.4.1\"><\/a><b>3.5.4.1 Die Kreiseinnehmer<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Dann wird der Einnahmeprozess der T\u00fcrkenhilfe verwaltungstechnisch und reichsst\u00e4ndespezifisch beschrieben. Auf der obersten Hierarchieebene stehen sechs sog. Kreiseinnehmer, die jeder der zehn Reichskreise durch seine Kreisst\u00e4nde zu bestimmen hat und zwar einen durch die geistlichen Kurf\u00fcrsten und F\u00fcrsten, einen durch die weltlichen Kurf\u00fcrsten und F\u00fcrsten, einen durch die Pr\u00e4laten, einen durch die Grafen und Freiherren, einen durch die Ritterschaft und (sonstigen niederen) Adel und einen durch die freien Reichsst\u00e4dte (\u00a7 98). Die Kreiseinnehmer haben das gesammelte Geld in der sog. Kreistruhe zu z\u00e4hlen, aufzuschreiben und zu verwahren. Sie haben den jeweiligen Kreisst\u00e4nden schriftlich dar\u00fcber zu berichten, was in die Kreistruhe eingeworfen und was ausgegeben wurde bzw. was noch im Vorrat ist (\u00a7 96). Alle sechs Einnehmer eines Reichskreises sollen sich zweimal im Jahr an einem Ort und zu einer Zeit, den die jeweiligen Kreisst\u00e4nde bestimmen, treffen (\u00a7 100).<\/p>\n<p><a name=\"03.5.4.2\"><\/a><b>3.5.4.2 Sanktionsma\u00dfnahmen<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Reichsst\u00e4nde, die bez\u00fcglich der Truppenkontingente oder der Zahlung des Gemeinen Pfennigs in Verzug geraten oder sich hierzu ganz weigerten, verfallen der Reichsacht (geregelt in der Halsgerichtsordnung 1532), geistliche Personen verlieren ihre Privilegien und Schutzrechte, die sie vom Kaiser erhalten haben. Der kaiserliche Fiskal (aus heutiger Sicht ein Staatsanwalt) kann auf Bericht der Kreiseinnehmer oder aufgrund eigener Erkundigung gegen den Ungehorsamen prozessieren (\u00a7\u00a7 102-103).<\/p>\n<p><a name=\"03.5.4.3\"><\/a><b>3.5.4.3 Die Obereinnehmer in F\u00fcrstent\u00fcmern und ihre Untereinnehmer<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Die Kreiseinnehmer wiederum erhalten Zahlungen aus den F\u00fcrstent\u00fcmern von vier sog. Obereinnehmern (\u00a7 88). Die vier Obereinnehmer eines F\u00fcrstentums werden wie folgt bestimmt: einer von den Kurf\u00fcrsten und F\u00fcrsten, einer von den Pr\u00e4laten und Geistlichen, einer von den Grafen, Freien, Herren und der lands\u00e4ssigen Ritterschaft und einer von den St\u00e4dten (\u00a7 74). Jedem Einnehmer wird eine Truhe mit je vier Schl\u00f6ssern zugeordnet, zu der je einer der anderen Einnehmer einen Schl\u00fcssel hat (\u00a7 75). Zur Bew\u00e4ltigung der Aufgabe werden diesen vier Obereinnehmern einige sog. Untereinnehmer zur Verf\u00fcgung gestellt (\u00a7 77). Die Untereinnehmer sollen das Geld von den geistlichen und weltlichen Untertanen und Schutzverwandten (Hintersassen) in einen Kasten werfen lassen, den sie in Verwahrung haben, und aufschreiben, wer zahlt und wer nicht (\u00a7 78). Die Untereinnehmer haben Zeit und Ort (Mahlstatt) der Zahlung anzusetzen (\u00a7 82). Die Obereinnehmer m\u00fcssen ebenfalls den Untereinnehmern Zeit und Ort ansetzen, an dem sie ihr gesammeltes Geld abzuliefern haben (\u00a7 83) und wenn sie dieses ungez\u00e4hlt in die Truhe geworfen haben, \u00fcber dessen Empfang quittieren (\u00a7 84). Pr\u00e4laten, Grafen, Freie, Herren und andere Leute von Adel sollen ihren Beitrag bei den Ober- oder Untereinnehmern abliefern (\u00a7 85), im Gleichen deren Untertanen (\u00a7 86), wie auch reichsunmittelbare geistliche und weltliche Kurf\u00fcrsten oder F\u00fcrsten (\u00a7 87).<\/p>\n<p><a name=\"03.5.4.4\"><\/a><b>3.5.4.4 Sonstige Einnehmer anderer Reichsst\u00e4nde<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Reichsunmittelbare Pr\u00e4laten, Grafen, Freie und Herren sollen f\u00fcr sich selbst einen Einnehmer bestimmen, wie auch einen f\u00fcr ihre Untertanen (\u00a7 89). Es folgen Bestimmungen zur Bestellung von Einnehmern f\u00fcr adlige Personen ohne genaue Beschreibung und ihrer Untertanen (\u00a7\u00a7 90-91) und f\u00fcr Reichsst\u00e4dte (\u00a7\u00a7 92-93). Reichsst\u00e4nde eines Kreises k\u00f6nnen, wenn sie wollen, vorher ihre Zahlungen zuerst in eine gemeinsame Truhe und erst dann in die Kreistruhe sch\u00fctten (\u00a7 95).<\/p>\n<p><a name=\"03.5.4.5\"><\/a><b>3.5.5 Ausblick<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Zu einer ersten Bestandsaufnahme der Vorbereitungen, soll schon drei Monate sp\u00e4ter nach dem Speyerer Abschied von 11. April, ein weiterer Reichstag zu N\u00fcrnberg am 13. Juli 1542 stattfinden (\u00a7\u00a7 45, 119-121).<\/p>\n<hr \/>\n<p><a name=\"03.6\"><\/a><b>3.6 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag zu N\u00fcrnberg 1542 (13.07.-26.08.)<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><i>Beharrliche T\u00fcrkenhilfe \u00fcber den Gemeinen Pfennig l\u00e4uft nur schleppend an \u2014 Sanktionierung der \u201eungehorsamen\u201c Reichsst\u00e4nde<\/i><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\">Der Reichstag begann am 13. Juli und endete mit dem Reichsabschied vom 26. August 1542. Obwohl der Reichsabschied 100 Paragraphen weniger als der vorige hat, besch\u00e4ftigen sich seine 45 Paragraphen fast alle mit dem durchzuf\u00fchrenden Feldzug gegen die T\u00fcrken in Ungarn. Zun\u00e4chst werden die Fortsetzung des Feldzuges (Expedition) und die kaiserlichen Kommissare und R\u00e4te festgestellt, mit denen K\u00f6nig Ferdinand die Versammlung leitete, da der Kaiser in Spanien weilte (RA N\u00fcrnberg 1542, Einleitung). Es folgen Gr\u00fcnde, warum Kaiser Karl V. nicht pers\u00f6nlich am Feldzug teilnehmen kann (\u00a7\u00a7 1-3), er will aber noch im selben Jahr wegen des Religionsstreites ins Reich kommen (\u00a7\u00a7 4-5). Dann aber kommt die Ern\u00fcchterung. Die erwarteten Kriegsvorbereitungen (\u00a7 6) laufen nur z\u00f6gerlich an. Oberbefehlshaber Kurf\u00fcrst Joachim II. von Brandenburg und seine Kriegsr\u00e4te berichten (\u00a7 7), dass einige Reichsst\u00e4nde nicht das ganze Kontingent zum Reichsheer, andere \u00fcberhaupt niemanden geschickt h\u00e4tten. Viele h\u00e4tten bisher keinen Sold bezahlt oder zur Finanzierung des Oberbefehlshabers kein Geld bereitsgestellt<a class=\"sdfootnoteanc\" href=\"#sdfootnote6sym\" name=\"sdfootnote6anc\"><sup>6<\/sup><\/a>. Ebenso herrsche bei Lieferung der Gesch\u00fctze und Munition \u201eAbgang und Mangel\u201c, sodass das Reichsheer <i>in keinen Anzug gebracht, und eine gute Zeit ungeschaffter Ding mit beschwerlichem der Reichs=St\u00e4nden Kosten still gelegen. <\/i>Allein schon deswegen h\u00e4lt der Kaiser sein pers\u00f6nliches Erscheinen auf dem Reichstag f\u00fcr erforderlich (\u00a7 8). Nach Hervorhebung des Zwecks einer Nachbesserung (\u00a7 13), soll dem kaiserlichen Fiskal ein Verzeichnis der \u201eungehorsamen\u201c Reichsst\u00e4nde zugehen, damit gegen diese gem\u00e4\u00df des Speyerer Abschieds ein Strafverfahren eingeleitet werden kann (\u00a7 14). Auch sollen diese St\u00e4nde in gesonderten kaiserlichen Schreiben nochmals an den Sinn und Zweck der ganzen Unternehmung \u201emit gn\u00e4digem Ernst\u201c erinnert werden (\u00a7 15). Denn es kamen mehrere \u00fcbereinstimmende Berichte, dass der T\u00fcrke von Konstantinopel mit gro\u00dfer Macht nach Ungarn ziehe und Ende August, das w\u00e4ren nach Beginn des Reichstages in etwa sechs Wochen, dort ankommen werde (\u00a7 16). Sollte die Macht des T\u00fcrken \u00fcbersch\u00e4tzt worden sein, sollen sich die n\u00e4chst angrenzenden Reichskreise Sachsen, Bayern, Schwaben und Franken \u201ein guter Bereitschaft und R\u00fcstung\u201c halten und nicht erst warten, bis sie vom Oberbefehlshaber an die T\u00fcrkengefahr erinnert werden, damit der vorige zeitliche Verzug und Kosten vermieden werden (\u00a7 18). Die n\u00e4chst angrenzenden Reichskreise, der Fr\u00e4nkische, Bayerische und Schw\u00e4bische, und gegen Schlesien und M\u00e4hren die Ober- und Nieders\u00e4chsischen Kreise sollen sich mit ihrem halben Anteil an der T\u00fcrkenhilfe bereit halten und ihre Truppen auf Anweisung des Oberbefehlshabers und der Kriegsr\u00e4te unverz\u00fcglich nach Ungarn senden. Wie auch schon die zuvor nach Ungarn beorderten Truppen, sollen auch die neu hinzu gekommenen aus der jeweiligen Kreistruhe finanziert werden (\u00a7 19). W\u00fcrde dieses Geld aber nicht reichen, sollen es die Landesherren vorstrecken, die Konsequenzen einer Niederlage gegen den Feind vor Augen (\u00a7\u00a7 20-21). Die geplante Truppenaufstockung (Zuzug) soll nach dem Speyerer Abschied abgewickelt werden (\u00a7 22) und unterbleiben, falls sich die Sachen anders entwickelten (\u00a7 23). Nochmals werden die im Speyerer Abschied (\u00a7\u00a7 102-103) genannten Sanktionsma\u00dfnahmen bei Zuwiderhandlung betont, sollten sich weiterhin Reichsst\u00e4nde der in Speyer beschlossenen Truppenst\u00e4rke oder auch dem aktuell geplanten Zuzug widersetzen (\u00a7 24). Wegen der zu erwartenden Kostensteigerung und auch weil die Landesherren die Kreistruhe nicht allzu lange aus eigener Tasche finanzieren werden, soll ein weiteres Mal der gemeine Pfennig wie im Speyerer Abschied beschrieben erhoben werden (\u00a7\u00a7 25-26). Um weitere Zahlungsverz\u00f6gerungen zu vermeiden, sollen sich die Kreisst\u00e4nde mit ihren Zahlungen zur Kreistruhe beeilen und alle Kreiseinnehmer am 1. Dezember 1542 in N\u00fcrnberg \u00fcber ihre Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft geben (\u00a7\u00a7 28-30), da ein neuer Reichstag f\u00fcr den 14. November 1542 wiederum in N\u00fcrnberg bestimmt wurde (\u00a7\u00a7 36-37). Dieser Termin wurde jedoch am 20. Oktober 1542 durch K\u00f6nig Ferdinand auf den 14. Dezember 1542 prorogiert. Die n\u00e4chsten Bestimmungen besch\u00e4ftigen sich mit denjenigen, die sich von fremden Truppen anwerben lassen. Obwohl hierzu bereits kaiserliche Mandate ver\u00f6ffentlicht wurden, werden hier nochmal die Konsequenzen hervorgehoben, wie \u201eNachschickung ihrer Weiber und Kinder\u201c, Konfiszierung ihres Besitzes, Gefangennahme und \u201eBestrafung an Leib und Leben\u201c (\u00a7\u00a7 31-33). Weiterhin soll ein Winterquartier des Reichsheeres eingerichtet werden (\u00a7 34). In weiteren dringende Sachen wie zum M\u00fcnzwesen, zur Matrikelmoderation und zur \u00dcberarbeitung der Polizeiordnung kam man nicht weiter (\u00a7 35), ebenso beim Kammergericht (\u00a7 38). Zu Verbesserung der Informationslage der Reichsst\u00e4nde \u00fcber die Kriegshandlungen in Ungarn sollen vier R\u00e4te nach Regensburg beordert werden: einer von den Kurf\u00fcrsten, einer von den geistlichen und weltlichen F\u00fcrsten, einer von den Pr\u00e4laten und Grafen und einer von den freien Reichsst\u00e4dten. Diese sollen bis zum Abzug aus Ungarn dort verbleiben, Briefe des Oberbefehlshabers und Anderer an die Reichsst\u00e4nde betreffend der Kriegshandlungen erbrechen und Abschriften davon in die Reichskreise schicken, damit die Kreisst\u00e4nde jederzeit informiert sind (\u00a7 40).<\/p>\n<hr \/>\n<p><a name=\"03.7\"><\/a><b>3.7 Weitere Ereignisse (bis 1547)<\/b><\/p>\n<p align=\"JUSTIFY\"><a name=\"firstHeading3\"><\/a><a name=\"firstHeading2\"><\/a><a name=\"firstHeading1\"><\/a> K\u00f6nig Ferdinand hatte Wien zum Sammelplatz des Reichsheeres bestimmt (RA Speyer \u00a7\u00a7 36, 46). Das Reichsheer bestand \u00fcberwiegend aus dem Kontingent der deutschen Reichsst\u00e4nde mit 37 000 Mann, denen sich 10 000 Mann aus den \u00f6sterreichischen Herzogt\u00fcmern und 5 000 Mann von Papst Paul III anschlossen. Im Komitat Wieselburg (K\u00f6nigreich Ungarn) lagen 16 000 ungarische Reiter. Nach dem Aufbruch aus Wien Mitte September 1542 z\u00e4hlte das vereinigte Heer 40 000 Mann zu Fu\u00df und 8 000 Reiter und nach der Vereinigung mit den Ungarn etwa 80 000 Mann. Der Marsch ging am rechten Donauufer entlang bis Esztergom (dt. Gran). Dann wurde die Donau \u00fcberquert, V\u00e1c (dt. Waitzen) erobert, das Lager vor Pest bezogen und die Stadt umschlossen. In dieser hatten die T\u00fcrken eine starke Besatzung, die bei Bedarf von Ofen aus mit frischen Truppen und Proviant versorgt werden konnte. Die T\u00fcrken beunruhigten die Belagerer durch mehrere Ausf\u00e4lle, erlitten am dritten Tag aber eine Niederlage. Am vierten Tag begann die Beschie\u00dfung, am f\u00fcnften begannen die Italiener einen Sturm auf eine gelegte Bresche, wurden aber weder von den Deutschen, noch von den Ungarn unterst\u00fctzt und zur\u00fcckgeschlagen. Am sechsten Tag wiederholte man die Beschie\u00dfung, jedoch nur um den R\u00fcckzug zu kaschieren. Lebensmittelmangel f\u00fchrte u. a. zu Fleckfieber, an dem etwa 15 000 Mann innerhalb k\u00fcrzester Zeit starben. Am siebten Tag wurde die Belagerung dann aufgegeben. T\u00fcrkische Reiterei setzte ihnen nach, wurde aber zur\u00fcckgeschlagen. Sultan S\u00fcleyman verzeichnete indessen weitere Erfolge und nahm am 10. August 1543 Esztergom und im September 1543 Stuhlwei\u00dfenburg (Sz\u00e9kesfeh\u00e9rv\u00e1r) ein, zog jedoch bald wieder ab. Es kam kaum noch zu offensiven Handlungen Ferdinands und die Reichst\u00fcrkenhilfe bezog sich auf defensive Ma\u00dfnahmen. Im N\u00fcrnberger Reichsabschied vom 26.08.1543 werden 4 000 Reiter und 20 000 Fu\u00dfsoldaten f\u00fcr 6 Monate bewilligt (RA N\u00fcrnberg \u00a7 7). 1545 wurde dann ein Waffenstillstand und 1547 ein Friede auf f\u00fcnf Jahre geschlossen. Der Machtbereich Ferdinands war jetzt auf Westungarn beschr\u00e4nkt. Die bereits erw\u00e4hnte Dreiteilung Ungarns war somit bis ins sp\u00e4te 17. Jh. festgelegt.<\/p>\n<hr \/>\n<div id=\"sdfootnote1\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" href=\"#sdfootnote1anc\" name=\"sdfootnote1sym\">1<\/a>Romfahrt oder Romzug: Heerfahrt der r\u00f6m.-dt. K\u00f6nige und Kaiser nach Italien<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote2\">\n<p class=\"sdfootnote\" align=\"JUSTIFY\"><a class=\"sdfootnotesym\" href=\"#sdfootnote2anc\" name=\"sdfootnote2sym\">2<\/a>vgl. Arndt Brendecke, Markus Friedrich, Susanne Friedrich: Information in der Fr\u00fchen Neuzeit. Status, Best\u00e4nde, Strategien. Lit Verlag Dr. W Hopf Berlin 2008, S. 147<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote3\">\n<p class=\"sdfootnote\" align=\"JUSTIFY\"><a class=\"sdfootnotesym\" href=\"#sdfootnote3anc\" name=\"sdfootnote3sym\">3<\/a>vgl. Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383-1806), Geschichte und Aktenedition, Franz Steiner Verlag Stuttgart, 1998, S. 49, 56, 57<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote4\">\n<p class=\"sdfootnote\" align=\"JUSTIFY\"><a class=\"sdfootnotesym\" href=\"#sdfootnote4anc\" name=\"sdfootnote4sym\">4<\/a>vgl. Arndt Brendecke, Markus Friedrich, Susanne Friedrich: Information in der Fr\u00fchen Neuzeit. Status, Best\u00e4nde, Strategien. Lit Verlag Dr. W Hopf Berlin 2008, S. 147<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote5\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" href=\"#sdfootnote5anc\" name=\"sdfootnote5sym\">5<\/a>https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/T\u00e4uferreich_von_M\u00fcnster (abgerufen 18.07.2017)<\/p>\n<\/div>\n<div id=\"sdfootnote6\">\n<p class=\"sdfootnote\"><a class=\"sdfootnotesym\" href=\"#sdfootnote6anc\" name=\"sdfootnote6sym\">6<\/a>vgl. RA Speyer 1542, \u00a7\u00a7 47-48<\/p>\n<\/div>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-size: small;\"><b>Letztes Update: 21. Juli 2016<\/b><\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: small;\"><b>Ralph Jackmuth<\/b><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erhebungen der Reichst\u00fcrkenhilfe in der ehemaligen Grafschaft Diez 1532 und 1542 und ihr historischer Kontext 1 Reichsreform und T\u00fcrkengefahr als wichtigste Themen neben dem Religionsstreit 2 Reichsmatrikel und R\u00f6mermonat 3 Beschl\u00fcsse zur Reichst\u00fcrkenhilfe auf den Reichstagen 1530-1542 3.1 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 (20.06.-19.11.) 3.2 Beschl\u00fcsse zur T\u00fcrkenhilfe auf dem Reichstag &hellip; <a href=\"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=1963\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eHistorischer Kontext\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1963","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1963","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1963"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1963\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1963"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}