{"id":11823,"date":"2025-04-02T11:45:01","date_gmt":"2025-04-02T11:45:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=11823"},"modified":"2025-04-02T11:45:01","modified_gmt":"2025-04-02T11:45:01","slug":"hexenwahn-in-fruecht-1629-1630","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=11823","title":{"rendered":"Hexenwahn in Fr\u00fccht 1629\/1630"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">In den Jahren 1629 und 1630 wurden in Fr\u00fccht zehn Personen wegen Hexerei angeklagt, neun Frauen und ein Mann. Unter ihnen befand sich die Frau des Ortspfarrers Anton Vietor und die Frau des Schulthei\u00dfen Th\u00f6nges Dalheimer. Neun Personen wurden mit dem Schwert enthauptet und verbrannt, eine verstarb kurz nach der Folter. Zwischen sechs Personen bestehen verwandtschaftliche Beziehungen, wie die folgende Grafik zeigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-11824 size-full\" src=\"http:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/hexenwahn_abb1.jpg\" alt=\"\" width=\"657\" height=\"381\" srcset=\"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/hexenwahn_abb1.jpg 657w, https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/hexenwahn_abb1-300x174.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 657px) 85vw, 657px\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser Vorfall ist nicht nur hinsichtlich der Anzahl der Personen au\u00dfergew\u00f6hnlich, sondern auch, da dieses eher kleine Dorf in den Jahren 1626\/27 eine Pestwelle zu verkraften hatte, woran nach den Aufzeichnungen des Pfarrers Vietor im ersten erhaltenen Kirchenbuch mindestens ein Viertel der Bewohner gestorben sein d\u00fcrfte. Zus\u00e4tzlich finden sich in den Prozessakten Hinweise auf einen Dorfbrand 1613 und Soldatendurchz\u00fcge 1628. Das alles l\u00e4sst vermuten, dass bedingt durch diese Ereignisse nachbarschaftliche Verh\u00e4ltnisse 1629 bereits so zerr\u00fcttet waren, dass sich die Einwohner gegenseitig der Zauberei beschuldigten. Hinzu kommt der damals immer noch verbreitete Aberglaube. Zeugenaussagen aus Fr\u00fccht wegen angeblicher Hexerei vom 30. August 1620<sup>jul<\/sup> vermitteln einen Eindruck, wie sich Ger\u00fcchte durch falsches Weiterz\u00e4hlen aufbauen k\u00f6nnen. Zu erw\u00e4hnen ist hier Johannes Holzh\u00e4user, dessen Frau und Tochter hingerichtet werden, und der beim ersten Abebben der Fr\u00fcchter Hexenverfolgung Ende 1629 leidenschaftliche Anfeuerung (<em>eifferiche anregung<\/em>) gibt, mit den Prozessen fortzufahren. Es gibt aber auch externe Einfl\u00fcsse. Die Fr\u00fcchter Hexenprozesse sind Teil einer Hexenverfolgung, die ab 1629 die ganze untere Lahn ergriffen hatte. So finden sich im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden (Abt. 369) f\u00fcr die Jahre 1629-1631 Untersuchungsprotokolle aus Nassau, Bad Ems, Singhofen und Geisig.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> In den Fr\u00fcchter Protokollen werden auch Verurteilte aus Nievern und Schweighausen genannt<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ausgewertet wurden die Prozessakten aus dem Freiherr-vom-Steinschen-Archiv in Nassau<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>. Johann Gottfried vom Stein (1560-1630), seit 1604 nassauischer Oberamtmann in Weilburg, erwirbt 1613 von Nassau-Saarbr\u00fccken und Nassau-Diez das Dorf Fr\u00fccht, dessen Bewohner am 5. Januar 1614 dem neuen Landesherrn huldigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 21. Juni 1629<sup>jul<\/sup> werden vor Johann Gottfried vom Stein folgende Aussch\u00fcsser vereidigt: Adam H\u00f6mberger, Matthias Schneider und Clo\u00dfen Johannes; als B\u00fcttel oder Frohn fungiert Peter Eidelborn. Diese sogenannten Aussch\u00fcsser werden nun im Namen der Gemeinde, die auch Ankl\u00e4gerin ist, w\u00e4hrend der n\u00e4chsten vier Wochen Berichte \u00fcber angebliche Zauberei im Dorf sammeln, um eine Anklage gegen Grete, Witwe des Enders Thiel, vorzubereiten. Daraufhin wurden die Berichte am 21. Juli 1629<sup>jul<\/sup> vorgelegt, in sogenannte Fragst\u00fccke oder Artikel gegliedert und ein Verzeichnis (directorium) erstellt, welche Zeugen auf welche Artikel zu verh\u00f6ren sind. Aus dem Zeugenverh\u00f6r vom 24. Juli 1629<sup>jul<\/sup> seien einige Beispiele genannt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf den ersten Artikel soll die Frau des Th\u00f6nges Dalheimer, Schulthei\u00df zu Fr\u00fccht, befragt werden, ob die Angeklagte auf der Hochzeit der Tochter des Schulthei\u00dfen gesagt habe, sie m\u00fcsse dem Pfarrer einen Trank zubereiten, worauf dieser krank wurde. Die Frau des Schulthei\u00dfen aber mildert das Ganze ab und sagt, dass dies nicht so zu verstehen sei. Als auf der Hochzeit ihrer Tochter sie und Grete (die Angeklagte) im Schulthei\u00dfenhaus beim Feuer sa\u00dfen, sei Emmerich, Sohn der Grete, ins Haus gekommen, sagend: \u201eHier muss ich einem einen Trunk bereiten.\u201c Er h\u00e4tte dann mit einem Pott aus einem Eimer Wasser gesch\u00f6pft. Worauf die Schulthei\u00dfin sagte, er solle es nicht tun, denn die M\u00e4nner w\u00e4ren jetzt betrunken, es k\u00f6nnte einer ihm den Pott aufs Maul werfen; will also damit sagen, Emmerich h\u00e4tte nur Wasser gesch\u00f6pft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zum dritten Artikel soll der Schulthei\u00df Th\u00f6nges Dalheim aussagen, ob diese Grete nicht j\u00fcngst zu ihm ins Haus gekommen sei und gesagt habe, die Leute h\u00e4tten jetzt so viel Geschw\u00e4tz \u00fcber sie, sie wolle bald weggehen, sodass niemand wissen solle, wo sie hingegangen w\u00e4re. Der Schulthei\u00df best\u00e4tigt diesen Sachverhalt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Th\u00f6nges Ansel solle zum f\u00fcnften Artikel gefragt werden, ob er mit Adam H\u00f6mberger angedeutet habe, dass sein vor sechs Jahren gestorbenes Pferd, dass immer allein zur und von der Tr\u00e4nke ging, beim R\u00fcckweg von der Tr\u00e4nke zu Emmerichs Wetterdach (<em>schopff<\/em>) gegangen sei und da Grummet gefressen habe, wo es von dieser Grete mit Worten <em>abgescholten<\/em> und mit einer Gerte <em>hinweg<\/em> geschlagen wurde, was er mit seiner gestorbenen Frau bei der T\u00fcr stehend gesehen habe. Der Zeuge bewahrheitet den Vorgang und f\u00fcgt hinzu, Grete habe das Pferd sehr gescholten und mit einer Gerte geschlagen, sagend: \u201eFrisst du den Grummet, so friss in hundert Teufel Namen!\u201c Worauf das Pferd pl\u00f6tzlich krank wurde und gestorben sei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zum sechsten Artikel solle Adam H\u00f6mberger eidlich antworten, ob ihm Th\u00f6nges Ansel nicht geklagt habe, als sie sich wegen seines gestorbenen Pferdes unterhielten, dass er (Th\u00f6nges) vor sechs Jahren ein feines Kalb im Hausflur (<em>im ehren<\/em> [Ern]) stehen hatte, welches diese Grete \u00fcber den R\u00fccken gestrichen habe, worauf es gestorben sei. Th\u00f6nges Ansel sagt dazu aus, dass er diesen Hergang Adam H\u00f6mberger erz\u00e4hlt habe und in dem Gespr\u00e4ch auch sagte, er (Th\u00f6nges) h\u00e4tte ein sehr feines Kalb gehabt, welches von der jetzt inhaftierten Grete \u00fcber den R\u00fccken gestrichen wurde, diese Worte sagend: \u201eOh, was f\u00fcr ein feines Kalb ist das!\u201c Darauf sei das Kalb noch zur selben Stunde krank geworden und pl\u00f6tzlich am n\u00e4chsten Tag gestorben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die peinliche Befragung findet dann am 27. Juli 1629<sup>jul<\/sup> statt. Nachdem die g\u00fctliche Befragung keinen Erfolg erzielte und die Angeklagte sich nur mit <em>umschweiflichen und vielf\u00e4ltigen <\/em>Worten aus der Anklage der Zauberei <em>erretten <\/em>wollte mit der Beteuerung, deren nicht f\u00e4hig zu sein, wurde sie vom Nachrichter <em>zum lindesten <\/em>kaum von der Erde aufgezogen. Nach einer Weile bittet sie, aus der Folter entlassen zu werden, um auszusagen. Den beispielhaft genannten Schadenszauber (Artikel 5 und 6) gesteht sie getan zu haben, aber immer mit Einwirkung des Teufels.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a> Weit interessanter sind aber ihre anderen Aussagen, die meistens nichts mehr mit den Anschuldigungen zu tun haben und die sich in \u00e4hnlicher Form bei allen anderen neun peinlich befragten Personen wiederholen. Der Verh\u00f6rer stellt n\u00e4mlich Suggestivfragen, mit denen er sich von den Gefolterten genau das gestehen l\u00e4sst, was er h\u00f6ren will und zwar, wie die erste Begegnung mit dem Teufel zustande kam und ob weitere Begegnungen stattfanden, ganz besonders Zusammenk\u00fcnfte auf Hexentanzpl\u00e4tzen. Alles weitere Indizien, die die Anklage auf Zauberei untermauern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Beim ersten Kontakt befindet sich die betreffende Person in einer betr\u00fcbten Stimmung. Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind z. B. ein abgebranntes Haus, was sich auf einen Dorfbrand im Jahr 1613 bezieht, oder der Verlust von Kindern w\u00e4hrend der letzten Pestwelle 1626\/27 In dieser Situation tritt nun der Teufel als Tr\u00f6ster auf. Meist erscheint er als schwarz gekleideter Mann, seltener auch in Gestalt eines Verwandten, und nennt sich Hans Schwarz, Hans Pelz, Federhans oder Hans Federw\u00fcsch. Er bietet dann einige Reichstaler zur Linderung der Not an, die dann aber zu Staub zerfallen oder sich einfach nur als Viehmist herausstellen. Die Gegenleistung besteht in der Abschw\u00f6rung von Gott, wobei der genaue Wortlaut wichtig ist, wie etwa: <em>Ich sage Gott ab und dir, Schwarz Hansen, zu. <\/em>In allen ersten Begegnungen kommt es auch schon zum Geschlechtsverkehr, wobei sich die betreffende Person nach damaligem Rechtsverst\u00e4ndnis der Sodomie schuldig macht und zwar mit dem Teufel, ihrem Buhlen. Dieser Vorgang wird als unnat\u00fcrlich und kalt wie Eis beschrieben. Schlie\u00dflich verschwindet der Teufel in einem Sturmwind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach weiteren Begegnungen kommt es dann zur ersten Ausfahrt auf die Tanzpl\u00e4tze. Einer befand sich auf dem H\u00fchnerberg oberhalb Nievern, genannt <em>An den Jungen Eichen<\/em>, ein weiterer oberhalb Oberlahnstein, genannt <em>Auf Lahn<\/em>, und ein dritter an der Bechelner Buche. Die peinlich Beklagten berichten, der Teufel h\u00e4tte sie zuhause abgeholt, auf einen schwarzen Hund oder schwarzen Bock gesetzt und w\u00e4re mit ihnen zum Zaubertanz <em>gefahren<\/em><a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a>. Margaretha, die verurteilte Ehefrau des Pfarrers Anton Vietor, berichtet sogar, sie sei auf einem Besen durch den Schornstein hinaus und dorthin geflogen. Hierzu habe ihr der Teufel eine Salbe (<em>Zauberschmiere<\/em>) gegeben, mit der sie sich eingerieben (<em>geschmiert<\/em>) habe. Johannetta, die Frau des Steffen K\u00fcrrenberger, sagt, sie h\u00e4tte sich Gesicht und H\u00e4nde mit dieser Flug- oder Hexensalbe eingerieben. Dort angekommen h\u00e4tte man getanzt, Fleisch gegessen und Wein getrunken. Einige Aussagen sprechen genauer von ungesalzenem Fleisch und Rot- oder Wei\u00dfwein, den man aus goldenen oder silbernen Bechern bzw. aus eine Kuhklaue (<em>kuhe clagen<\/em>) getrunken haben will. Einmal wird auch ein Hexenspielmann erw\u00e4hnt, der auf einer Eiche sitzt und auf einer Pferderippe spielt, was wie eine Geige geklungen habe. Die Zusammenk\u00fcnfte fanden \u00fcberwiegend in der Walpurgisnacht statt, manchmal auch in der Fastnachtszeit auf einen Fronsonntag<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a>. Man hatte dort die Absicht (<em>Anschlag<\/em>), Sch\u00e4den anzurichten. Diese werden konkret genannt, wie z. B. das Verderben der \u00c4pfel- und Birnenbl\u00fcten oder der Weinst\u00f6cke, des Obsts und der Bucheckern durch Frostmachen, oder vage gehalten wie z. B. alles zu verderben, wovon sich der Mensch ern\u00e4hrt. Auf diesen T\u00e4nzen wurde nicht nur der Teufel zum Tanzpartner, sondern auch einige aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten. Der Verh\u00f6rer brachte den Angeklagten dazu, soviel Personen wie m\u00f6glich zu nennen oder zu <em>besagen<\/em>, die er auf den T\u00e4nzen <em>wohl erkannt<\/em> haben will. Dies f\u00fchrte z. B. bei der schon erw\u00e4hnten Johannetta K\u00fcrrenberger zu einer erstaunlichen Anzahl von 26 Personen. Die so besagten Personen waren dann Kandidaten f\u00fcr eine weitere Anklage wegen Zauberei. Es f\u00e4llt auf, dass in der Zeit vom Juli 1629 bis September 1630, in der diese zehn Personen verurteilt werden, die konkreten Anklagen wegen Schadenszauber zun\u00e4chst noch \u00fcberwiegen, die letzten Personen aber nur noch anhand von Besagungen angeklagt werden. Im folgenden sollen nun die Einzelschicksale dieser Personen geschildert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Grete, Witwe des Enders Thiel, wird, wie bereits erw\u00e4hnt, am 27. Juli 1629<sup>jul<\/sup> vormittags und nachmittags befragt. Vor ungef\u00e4hr zw\u00f6lf Jahren, als sie in den Hecken, <em>im Forst<\/em> genannt, war, sei der leidige Satan, der Teufel, in Gestalt eines Mannes mit schwarzen Kleidern zu ihr in die Hecke gekommen und habe gesagt: \u201eGrete, Ihr seid sehr traurig und bek\u00fcmmert.\u201c Als sie dies bejahte, h\u00e4tte der Teufel gesagt, wenn sie ihm folgen wollte, wolle er ihr helfen, sodass sie ihr Lebtag gen\u00fcgend haben sollte. Sie h\u00e4tte Gott daraufhin abgeschworen. Der leidige Satan h\u00e4tte darauf mit ihr den <em>fleischlichen Willen geschaffet<\/em>, es sei aber unnat\u00fcrlich und kalt wie ein Eiszapfen (<em>ei\u00dfkachell<\/em>) gewesen. Ihr Buhle, der sich Federhans nannte, habe ihr damals einen Reichstaler gegeben, der aber nur Pferdedreck war. Darauf sei er von ihr verschwunden. Grete gesteht auch die Teilnahme an zwei Zusammenk\u00fcnften auf den Tanzpl\u00e4tzen. Beim ersten Mal habe sie Johann H\u00f6mbergers Frau Grete und Elsbeth, die Wintersbergische, wohl erkannt und beim zweiten Mal die <em>Holzh\u00e4users<\/em>. Als sie vor Jahres Frist, als sie wegen den Soldaten geflohen (<em>der krieger halben au\u00dfgewichen<\/em>) waren, habe sie ihr Zaubert\u00f6pfchen, woraus sie sich nur geschmiert, aber keinen Schaden damit getan habe, verloren. Daraufhin sei sie vom Teufel f\u00fcrchterlich verpr\u00fcgelt (<em>zerschlagen<\/em>) worden. Sie sei \u00f6fters vom Teufel, weil sie nicht in alles einwilligen wollte, verpr\u00fcgelt worden. Beim letzten Zaubertanz haben die Hexen durch Zwang des Teufels versprechen m\u00fcssen, dass keine die andere <em>ohne gro\u00dfe Pein<\/em> denuntieren und besagen solle. Weiterhin gesteht sie, Schadenszauber an ihrem eigenen Vieh begangen zu haben. Ihre Gest\u00e4ndnisse will sie mit ihrem Tod best\u00e4tigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Noch am gleichen Tag berichtet Philipp Jung, Schreiber des Johann Gottfried vom Stein und Leiter der Verh\u00f6re, dem Junker von den Geschehnissen. Die Angeklagte habe sich aus Kummer wegen ihres Sohnes, der sie bezichtige, ihm seine gestorbenen Pferde bezaubert zu haben, mit dem Teufel eingelassen, sich jedoch in keiner Weise mit ihm <em>leiblich vermischt<\/em>. An n\u00e4chsten Tag antwortet der Junker aus Nassau. Aus den Gest\u00e4ndnissen sei hinreichend ersichtlich, dass die Angeklagte Gemeinschaft mit dem Teufel hatte. Wenn sie weiter nichts gestehen wolle, w\u00e4re sie nochmals mit der Tortur <em>anzugreifen, <\/em>diesmal etwas ernster und h\u00e4rter als es gestern geschehen sei. W\u00fcrde sie dann immer noch nichts gestehen, sei sie f\u00fcr eine Stunde oder drei noch h\u00e4rter aufzuziehen. \u00dcber ein weiteres Verh\u00f6r ist nichts bekannt. Nach dem Todesurteil vom 1. August 1629<sup>jul<\/sup> ist sie <em>ihr selbst zu wohlverdienter Strafe und anderen zum abscheulichen Exempel<\/em> aufgrund g\u00f6ttlicher und heiliger Schrift, christlichem und weltlichem Recht, besonders aber nach der peinlichen Halsgerichtsordung<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> Kaiser Karl V. vom Nachrichter mit dem Schwert vom Leben zum Tod hinzurichten und der K\u00f6rper zu Asche zu verbrennen<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a>. Sie wird noch am gleichen Tag hingerichtet<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 18. August 1629<sup>jul<\/sup> werden Grete, Ehefrau des Johannes H\u00f6mberger oder Steltzer<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> und Anna, Ehefrau des Johannes Holzh\u00e4user verhaftet. Noch am gleichen Tag und am Folgetag beginnt Philipp Jung, die Zeugen zu verh\u00f6ren. Die Artikel der Anklage lauten fast alle auf Schadenszauber. So bezeugt z. B. Peter Eudelborn, dass ihm die Steltzerin vor ungef\u00e4hr f\u00fcnf Tagen seine Kuh mit einer Gerte getrieben habe. Daraufhin habe seine Frau sie gescholten, sie wolle nicht haben, dass diese ihr das Vieh schlage. Daraufhin habe das Vieh keine Milch mehr gegeben bis zu dem Abend, als die Steltzerin verhaftet wurde. Besagt wird die Angeklagte von Grete, der Witwe des Enders Thiel (der ersten Verurteilten) und auch von der Witwe des Andreas Diehl zu Fr\u00fccht, die sie um die Fastnachtszeit auf Fronsonntag 1629 auf dem Tanzplatz <em>Auf Lahn<\/em> gesehen haben will. Grete H\u00f6mberger wird am 20. August 1629<sup>jul<\/sup> vormittags zum ersten Mal verh\u00f6rt, da es nach Aussage von Philipp Jung <em>bei diesen zwei b\u00f6shaften Weibern<\/em>, nicht ratsam sei, die Sache l\u00e4nger anstehen zu lassen<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a>. Da die g\u00fctliche Befragung nichts ergab, wurde sie <em>zum lindesten mit der Tortur angesehen <\/em>und aufgezogen. So h\u00e4ngt sie fast eine Stunde und f\u00e4ngt \u00f6fters an zu schlafen. Schlie\u00dflich bittet sie dann doch, aus der Folter entlassen zu werden, um auszusagen. Als sie vor ungef\u00e4hr sieben Jahren in Nievern bei der bereits hingerichteten <em>Motzen Sophien<\/em> war, um dort Weihwasser f\u00fcr ein krankes Pferd zu holen, da w\u00e4re ihr auf dem Weg nachhause ein Mann begegnet, der sie fragte, wo sie herkomme und warum sie so betr\u00fcbt sei. Sie antwortete, dass sie von Nievern k\u00e4me und betr\u00fcbt sei wegen eines kranken Pferdes und wegen eines Mannes, dem sie f\u00fcnf Reichtstaler geben m\u00fcsste, um das Pferd zu heilen, aber nicht weiss, wie sie das Geld beschaffen solle. Der Mann sagte, sie solle nicht traurig sein, wenn sie sich ihm anvertraue und ihm nachfolgen wolle, wolle er ihr das Geld geben und sagen, wodurch das Pferd krank wurde. Als sie daraufhin einwilligte, h\u00e4tte er ihr gesagt, dass es die Holzh\u00e4userin war. Nachdem sie Gott abgeschworen hatte, habe er ihr die 5 Rtl. in die Sch\u00fcrze gegeben, die aber, als sie heim kam, nur noch Staub waren. Am zweiten Verh\u00f6rtag, den 21. August 1629<sup>jul<\/sup> berichtet die Angeklagte dann von ihrer Anwesenheit auf den Tanzpl\u00e4tzen. Dort will sie erkannt haben: die Holzh\u00e4userin, die Wintersbergische, <em>Fliengel\u00df Dreinen <\/em>zu Becheln, Adam H\u00f6mbergers Frau Apollonia und die Fr\u00fcchter Pfarrersfrau Margaretha. Wie auch die erste Angeklagte, gesteht sie Schadenszauber an ihrem eigenen Vieh getan zu haben. Alle Aussagen will sie mit ihrem Tod best\u00e4tigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Anna, die Ehefrau des Johannes Holzh\u00e4user, wird am gleichen Tag wie Grete H\u00f6mberger nachmittags erstmals verh\u00f6rt. Besagt wird sie von Grete H\u00f6mberger (der ersten Verurteilten), einem <em>Hammen <\/em>Jung von Miellen (<em>Muehlen<\/em>) und der Witwe des Andreas Diehl zu Fr\u00fccht. Zu den Anklagepunkten zum Schadenszauber bezeugt z. B. Thiel Zimmermann (aus Fr\u00fccht), er habe vor einem Jahr, als er unterwegs war, unter einem Baum Birnen liegen sehen. Er bekam Appetit und hatte einige aufgehoben. Dabei w\u00e4re sein Pferd mit dem Wagen fortgegangen. Als er sich wieder aufrichtete, habe er die Holzh\u00e4userin sehr nah am Pferd stehen sehen, worauf das Pferd sehr krank wurde, aber durch Hilfe und Vergabe von Tr\u00e4nken nicht gestorben sei. Von dieser Zeit an habe er keine guten Gedanken mehr auf sie gehabt. Als die g\u00fctliche Befragung zu keinem Ergebnis f\u00fchrt, wird sie <em>zum lindesten<\/em> aufgezogen. So hing sie dann fast eine Stunde, <em>nichts gestehend, verstockt und auf keine Fragst\u00fccke f\u00f6rmlich antworten wollend<\/em>. Sie wurde darauf mit Grete H\u00f6mberger konfrontiert, wollte dieser aber nichts gestehen. Schlie\u00dflich bittet sie aber, aus der Folter entlassen zu werden mit dem Versprechen, auszusagen. Vor ungef\u00e4hr 16 Jahren, als ihr Haus abgebrannt war und sie deswegen und <em>anderer vielf\u00e4ltiger Schuldigkeit <\/em>wegen bek\u00fcmmert war, sei der Teufel in Gestalt ihres Mannes zu ihr ins Haus gekommen. Er fragte, was sie tue und warum sie so bek\u00fcmmert w\u00e4re. Darauf habe sie geantwortet: \u201e<em>Ich tue nichts und bin meines abgebrannten Hauses und anderer vielf\u00e4ltiger Schuldigkeit halben bek\u00fcmmert.<\/em>\u201c Der Teufel sagte darauf, sie sollte nicht bek\u00fcmmmert sein, wenn sie ihm folgen und Gott abschw\u00f6ren (<em>absagen<\/em>) wolle, wolle er ihr genug geben. Die Angeklagte willigt ein, der Reichstaler jedoch, den er ihr gegeben hatte, sei aber nicht gut gewesen. Weiterhin gesteht sie einen ersten Schadenszauber. Vor ungef\u00e4hr drei Jahren sei ihr Buhle in ihr Haus gekommen und h\u00e4tte gesagt: \u201e<em>Da geht Steltzers Johanns Gaul, ich will dir (ein) Ding geben, wenn du es ihm eingeben wirst, so wird er davon sterben.<\/em>\u201c Durch Zwang des Teufels h\u00e4tte sie eingewilligt und von ihm rote und gr\u00fcne Salbe (<em>schmier<\/em>) empfangen. Diese h\u00e4tte sie auf ein Kirschenblatt geschmiert und es vor einen rotbraunen Gaul gelegt. Dieser h\u00e4tte es gefressen und sei bald darauf gestorben. Am zweiten Verh\u00f6rtag (21. August 1629<sup>jul<\/sup>) wird sie, weil sie zun\u00e4chst nichts weiter aussagen will, vom Nachrichter etwas st\u00e4rker als vorigen Tags aufgezogen. Dann gesteht sie weiteren Schadenszauber. Vor ungef\u00e4hr vier Jahren h\u00e4tte sie sich selbst ein braunes Pferd mit Gift (<em>vergifft<\/em>), dass ihr der Teufel gab, bezaubert. Es sei sofort krank geworden und anderen Tags im Stall gestorben. Sie h\u00e4tte das Gift auch den Pferden anderer Leute eingeben sollen, was sie aber nicht zuwege bringen konnte und daher sich selbst den Schaden zuf\u00fcgen musste. Schlie\u00dflich r\u00e4umt sie auch die Teilnahme an zwei Zusammenk\u00fcnften auf den Pl\u00e4tzen An den Jungen Eichen und Auf Lahn ein. Dort habe sie erkannt: die Wintersbergische, die Steltzerin, Stephans Johannetten (K\u00fcrrenberger), Arnold Anseln Sophien und Hoffmanns Jakoben. Am Folgetag kommt es zum ersten Mal zu einer dritten Befragung. Die Angeklagte best\u00e4tigt alle bisherigen Gest\u00e4ndnisse und besagt weitere Personen, die sie auf den T\u00e4nzen gesehen haben will: Jakob Winterwerb, den Wirt zu Becheln und Dorothea, seine Tochter. Ihre Aussagen will sie mit dem Tod best\u00e4tigen. Die Todesurteile der beiden Angeklagten datieren vom 25. August 1629<sup>jul<\/sup> und sie werden noch am selben Tag enthauptet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 1. September 1629<sup>jul<\/sup> wird Sophia, Ehefrau des Arnold Ansel und eine Tochter der bereits hingerichteten Grete H\u00f6mberger, erstmals verh\u00f6rt. Ihr Ausf\u00fchrungen erscheinen besonders phantasievoll. Einmal w\u00e4re ihr der Teufel erschienen in Gestalt von Jakob, dem ehemaligen Schulthei\u00dfen zu Becheln, in grauen Kleidern und einem schwarzen Hut, ein anderes Mal in Gestalt eines jungen feinen Gesellen mit Pferdef\u00fc\u00dfen und mit schwarzen Kleidern und einem schwarzen Hut, in dem eine gro\u00dfe braune Feder steckte. Auf den T\u00e4nzen will sie 14 Personen erkannt haben, u. a. Apollonia, die Frau des Adam H\u00f6mberger, und Margaretha, die Frau des Fr\u00fcchter Pfarrers Anton Vietor. Beide werden im weiteren Verlauf noch verurteilt werden. Weiterhin gesteht sie, Schadenszauber an ihrm eigenen Vieh ver\u00fcbt zu haben, auch unter Androhung von Pr\u00fcgel durch den Teufel. Philipp Jung kommen nun zum ersten Mal Zweifel. Noch am gleichen Tag schreibt er an Johann Gottfried vom Stein, dass ihm die Aussagen etwas weitschweifig erscheinen. Auch sehe er nicht, <em>dass gegen diese Person mit der Strafe verfahren solle werden. <\/em>In seiner Antwort vom 2. September 1629<sup>jul<\/sup> ist der Junker jedoch unerbittlich. Da aus dem Gest\u00e4ndnis der gefangenen Sophia nichts anderes zu erkennen w\u00e4re, dass sie des Todes schuldig sei, k\u00f6nne man sie noch heute peinlich befragen und verurteilen. Sie wird also noch am gleichen Tag zum zweiten Mal vorgef\u00fchrt, wiederholt jedoch nur ihre Gest\u00e4ndnisse. Daraufhin wird sie angebunden, aber nicht aufgezogen. Da sie auch jetzt nicht weiter aussagt, wird sie aus Mangel an Indizien und Zeugenaussagen wieder entlassen. Daraufhin wird sie zum Tode verurteilt und am 7. September 1629<sup>jul<\/sup> hingerichtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die n\u00e4chsten Monate kehrt nun Ruhe ein. Aber schon am 4. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> berichtet Philipp Jung dem Junker, dass Johannes Holzh\u00e4user<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a>, dessen Frau bereits hingerichtet wurde, leidenschaftliche Anfeuerung (<em>eifferiche anregung<\/em>) gebe, mit den Prozessen fortzufahren. Er habe die damaligen Aussch\u00fcsser mit <em>gen\u00fcgsamer Ungeb\u00fchr <\/em>angeredet und dem Dorf mit <em>unzul\u00e4ssigen Worten <\/em>gedroht. Da dessen Tochter Apollonia, Adam H\u00f6mbergers Frau, des Zaubereilasters in hohem Ma\u00dfe ber\u00fcchtigt sei und selbige n\u00e4chsten Sonntag (06.12.) auf Bewilligung des Junkers verhaftet werden solle, w\u00e4re seine (des Philipp Jung) unvorgreifliche Meinung, weil sich der Holzh\u00e4user derart ereifere, sie schon einen Tag vorher zu verhaften. Der Junker antwortet noch am gleichen Tag aus Nassau. Man habe mit dem Fortgang der Prozesse bisher innegehalten, um die Situation besser einsch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen. Da sich diese Apollonia aber wegen Zauberei in <em>gemeinem Geschrei<\/em> befindet und auch von ihren <em>Mitkonsorten <\/em>viermal denuntiert wurde, wird befohlen, sie gefangen zu nehmen (<em>gefenglich anzugreiffen<\/em>) und in Folge zu torquieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 8. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> wird dann Apollonia, Ehefrau des Adam H\u00f6mberger, zum ersten Mal verh\u00f6rt. Da die g\u00fctliche Befragung zu keinem Ergebnis f\u00fchrt, wird sie vom Nachrichter zur Folter (<em>ad torturam<\/em>) gef\u00fchrt und peinlich aufgezogen. So hatte die Angeklagte fast eine Stunde gehangen und nicht gestehen wollen, auch keine Schmerzen empfunden. Der Teufel h\u00e4tte in ihr gewirkt, sodass sie in einen festen Schlaf fiel und kein Wort von ihr <em>hat k\u00f6nnen ausgepresset werden<\/em>. Mit dem Versprechen, dass sie sich \u00fcber Nacht eifrig bedenken wolle, wurde sie aus der Tortur entlassen und wieder ins Gef\u00e4ngnis (<em>ad carceres<\/em>) gebracht. Beim zweiten Verh\u00f6r am Folgetag verblieb sie zun\u00e4chst bei ihrer vorigen Hartn\u00e4ckigkeit und wollte sich auf kein Gest\u00e4ndnis einlassen. Mit der Folterschnur bedroht, begann sie mit einem unglaubhaften Gest\u00e4ndnis, das keiner Wahrheit entspreche. Sie wurde dann zum zweiten Mal aufgezogen, wo sie zun\u00e4chst \u00fcber eine halbe Stunde in ihrer Hartn\u00e4ckigkeit verblieb, dann aber doch bat, aus der Folter entlassen zu werden und ihr Gest\u00e4ndnis in der G\u00fcte tun zu k\u00f6nnen. Vor ungef\u00e4hr 16 Jahren, als der Brand zu Fr\u00fccht war und ihrem Vater das Haus abbrannte, sei sie in den Heidengarten gegangen, um \u00c4pfel zu binden und war wegen ihres <em>Verderbens<\/em> sehr bek\u00fcmmert. Das sei ein Mann in schwarzen Kleidern zu ihr gekommen und h\u00e4tte gesagt, sie solle nicht bek\u00fcmmert sein, wenn sie sich ihm versprechen (<em>ihme verheischen<\/em>) und ihm folgen wolle, wollte er ihr genug geben. Dies hatte sie ihm jedoch abgeschlagen, worauf der Mann verschwand. Vier Tage sp\u00e4ter sei sie in die Weingarten <em>in Hudendell<\/em> gegangen, Laub abzustreifen. Da w\u00e4re der Mann in derselben Gestalt zu ihr gekommen und verlangt, sie solle ihm folgen und Gott abschw\u00f6ren, dann wolle er ihr genug verschaffen. Dies h\u00e4tte sie ihm jedoch abermals abgeschlagen. Aber auf weiteres Anhalten des Mannes und mit dem Versprechen, dass er ihr genug und alles was sie brauche geben wolle, h\u00e4tte sie eingewilligt, ihm zu folgen und Gott dem Allm\u00e4chtigen abzuschw\u00f6ren. Bez\u00fcglich des Schadenszaubers will sie ihrem Vater drei Pferde vergiftet haben, einmal mit Hilfe ihrer Mutter. Auf der schon erw\u00e4hnten Hochzeit der Schulthei\u00dfentochter will sie dem Pfarrer schwarzes Pulver in einen Trank gegeben haben, worauf dieser sehr krank wurde. Dreimal h\u00e4tte sie der Teufel zuhause abgeholt und zu den Tanzpl\u00e4tzen An den Jungen Eichen und Auf Lahn gef\u00fchrt. Unter den Personen, die sie dort gesehen haben will, findet sich auch die im weitere Verlauf hingerichtete Frau des Fr\u00fcchter Schulthei\u00dfen und Velten Jakob. Am 9. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> berichtet Philipp Jung dem Junker die aktuellen Ereignisse. Da nun die Frau des Schulthei\u00dfen, Velten Jakob und auch die Frau des Schuhmachers nunmehr von zwei Personen besagt wurden, erwartet Jung einen Verhaltungsbefehl, also eine Anweisung, was er nun zu tun habe. Johann Gottfried vom Stein antwortet am 11. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> aus Nassau. Da die Angeklagte gebeten habe, sie nicht nur mit der Frau des Schulthei\u00dfen, sondern auch der Frau des Schuhmachers zu konfrontieren, ist der Junker der Meinung, beide zu ergreifen und zu ihr zu f\u00fchren, \u00fcberl\u00e4sst die Entscheidung aber Philipp Jung. Von solch einer Begegnung findet sich in den Akten jedoch nichts. Das Todesurteil erfolgt am 14. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> und die Hinrichtung am gleichen Tag.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von der n\u00e4chsten Verurteilten, der Frau des Th\u00f6nges Schuhmacher, existieren weder ein offizielles Untersuchungsprotokoll, noch ein Todesurteil. Von ihrem Schicksal erfahren wir nur aus einem Schreiben vom 20. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> von Johann Gottfried vom Stein an Johann Schneidt<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a>, in dem er diesen um eine Rechtsauskunft bittet. Letzterer war Lizentiat der Rechte, kurf\u00fcrstlich trierischer Rat, Hofgerichtsassessor und Sch\u00f6ffe zu Koblenz. Demnach wurde die Angeklagte am 17. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> verhaftet und am anderen Tag gerichtlich vorgef\u00fchrt und befragt. Da sie anfangs in der G\u00fcte keine Zauberei zu kennen, keine Abschw\u00f6rung von Gott und keine <em>teuflische Vermischung<\/em> gestehen wollte, ist sie <em>zum lindesten<\/em> aufgezogen worden. Auch jetzt wollte sie nichts aussagen, erst dann, wenn sie aus der Folter entlassen w\u00fcrde. Dies geschah und sie wurde wieder in die Gerichtsstube gef\u00fchrt. Vor 15 Jahren, als ihre Kinder starben, sei sie in gro\u00dfe Betr\u00fcbnis geraten und habe durch Anleitung und Verf\u00fchrung des b\u00f6sen Geistes Gott abgeschworen. Tags darauf, am 19. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> gesteht sie die Teilnahme an einem Zaubertanz an den Jungen Eichen. Weiterhin gesteht sie, dass sie vor acht Jahren dem Kind ihres leiblichen Bruders schwarzes Gift (<em>vergiefft<\/em>), das sie vom Teufel empfing und dazu gezwungen wurde, auf einem Butterbrot (<em>botter schmern<\/em>) gab. Darauf h\u00e4tte es zw\u00f6lf Wochen elendig krank gelegen und habe dann deswegen sterben m\u00fcssen. Sie gesteht auch, an Vieh Schaden getan zu haben und hat \u00f6fters angeboten, auf diese Gest\u00e4ndnisse hin zu leben oder zu sterben. Dann, als sie nichts weiter gestehen und ihre Mitgesellschaft nicht recht benennen wollte, wurde sie abermals zur Tortur gef\u00fchrt und <em>zum lindesten<\/em> aufgezogen. Als sie nicht mal die H\u00e4lfte einer Viertelstunde hing, ist sie in Ohnmacht gefallen. Sie wurde auch gleich vom Nachrichter heruntergelassen und in die Gerichtsstube gef\u00fchrt, wo sie gestorben ist. Der Junker m\u00f6chte nun von dem Rechtsgelehrten wissen, was mit dem Leichnam geschehen solle und ob dieser zu verbrennen w\u00e4re. Man wolle ihm berichten, wie es in \u00e4hnlichen Rechtsf\u00e4llen sei. Ein Antwort fehlt leider in den Akten und es bleibt offen, ob der Leichnam verbrannt oder begraben wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nur ein paar Tage sp\u00e4ter geht es dann weiter mit Anna, der Frau des Fr\u00fcchter Schulthei\u00dfen Th\u00f6nges Dalheimer. Am 23. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> wird sie g\u00fctlich befragt. Als bei der letzten Pestwelle (<em>im nechsten sterben<\/em>) ihre Kinder starben, sei sie in gro\u00dfe Bek\u00fcmmernis geraten und in dieser Betr\u00fcbnis in den Kohlgarten auf Hofacker gegangen, um Kohl zu holen. Da w\u00e4re der B\u00f6se in Gestalt eines Mannes mit schwarzen Kleidern gekommen und h\u00e4tte sie angesprochen, sie solle nicht bek\u00fcmmert sein, er wollte ihr genug geben. Als sie darauf nicht gleich einwilligen wollte, h\u00e4tte der Mann sie mit dem geernteten Kohl zur Erde gedr\u00fcckt und am Stiegel<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a> mit ihr den <em>unnat\u00fcrlichen Willen geschaffet<\/em>. Er h\u00e4tte ihr Geld in die Sch\u00fcrze gegeben, sie solle heim gehen, er w\u00fcrde anderen Tages wiederkommen. Am n\u00e4chsten Abend, als sie vor dem Feuer sa\u00df, sei derselbe in gleicher Gestalt zu ihr gekommen und habe gefragt, ob sie noch wisse, wie er bei ihr im Garten war, was sie bejahte. Er h\u00e4tte verlangt, dass sie Gott abschw\u00f6ren und ihm, Hans Pelz, zusagen solle. Sie h\u00e4tte eingewilligt und mit diesen Worten abgeschworen: \u201e<em>In des b\u00f6sen Satanas Namen sage ich Gott ab und Hans Pelz zu.<\/em>\u201c Daraufhin h\u00e4tte er sie auf den Herdstein niedergelegt, mit ihr gebuhlt und <em>unnat\u00fcrliche Gemeinschaft getrieben<\/em>, was sie kalt wie Eis empfand. Darauf h\u00e4tte er ihr einen Reichstaler gegeben, der gut war und den sie dem Juden Isaak zu Niederlahnstein neben anderem Geld f\u00fcr einen Pelz gegeben habe. Dann w\u00e4re er in einem Sturmwind verschwunden (<em>verfahren<\/em>). Vier Tage sp\u00e4ter sei der Teufel in der vorigen Gestalt in die Semeln (Flurname) gekommen, als sie eine L\u00fccke im Zaun zumachen wollte, durch die die S\u00e4ue in den Kohlgarten gekrochen w\u00e4ren, habe sie getr\u00f6stet und geholfen, die Reiser zu hauen und herzurichten. Sechs Wochen sp\u00e4ter habe der B\u00f6se sie in ihrem Haus angestiftet, ihren Nachbarn Schaden zu tun. Er habe sie auf einem Besen zum Haus des Schuhmachers gef\u00fchrt, wo sie bei der Schuhmacherin Hexensalbe (<em>zauberschmir<\/em>) habe holen m\u00fcssen, die sie auch empfangen habe. Nach Empfang der Salbe, die in einem <em>Schirbelchen<\/em><a href=\"#_ftn15\" name=\"_ftnref15\">[15]<\/a> war, sei sie auf dem Besen wieder nach Hause gefahren. Am n\u00e4chsten Morgen h\u00e4tte sie ihrem einj\u00e4hrigen Rind etwas von der Salbe auf einem Kohlblatt in Teufels Namen gegeben und es sei noch am gleichen Tag gestorben. Weiterhin berichtet sie von der Teilnahme an einem Zaubertanz an den Jungen Eichen. Unter den Personen, die sie erkannt haben will, sind auch die letzten drei Verurteilten: die Fr\u00fcchter Pfarrersfrau Margaretha, Velten Jakob und Johannetta K\u00fcrrenberger. Noch am gleichen Tag schreibt Philipp Jung an Johann Gottfried vom Stein, ob man am n\u00e4chsten Tag wegen Vermeidung weiterer Kosten mit dem Verh\u00f6r fortfahren solle. Der Junker antwortet am selben Tag, dass die Angeklagte wegen des Abschw\u00f6rens von Gott dem Allm\u00e4chtigen und Hinwendung zum Teufel des Todes wohl w\u00fcrdig sei. Da aber nun Weihnachten bevorstehe, habe man mit dem Prozess bis nach den Feiertagen bis Montag (28.12.1629<sup>jul<\/sup>) innezuhalten und das nicht allein wegen des hohen Festes, sondern auch weil die Angeklagte zweifelsohne weitere b\u00f6se Taten mit Umbringen von Mensch und Vieh gestehen w\u00fcrde und sie vom Pfarrer in der Zwischenzeit besser zu ihrer Seligkeit getr\u00f6stet werden m\u00f6ge. Zu diesem zweiten Verh\u00f6r kam es offenbar nicht mehr, denn schon am 29.12.1629<sup>jul<\/sup> ergeht das Todesurteil mit sofortiger Hinrichtung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">G\u00e4nzlich ohne Anklage auf Schadenszauber und nur aufgrund von Besagung wird Margaretha, die Frau des Fr\u00fcchter Pfarrers Anton Vietor<a href=\"#_ftn16\" name=\"_ftnref16\">[16]<\/a>, am 31. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> gerichtlich vorgef\u00fchrt und g\u00fctlich befragt. Geradezu ungeheuerlich erscheint die Einladung des Pfarrers an alle, die dem <em>Kriminalwesen<\/em> beiwohnen m\u00fcssten, zur Kosteneinsparung die Mahlzeit bei ihm zu halten, wie aus einem Schreiben des Philipp Jung an Johann Gottfried vom Stein vom 30. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> ersichtlich ist. Dies k\u00f6nne aber schwerlich geschehen, da man bereits alles an Fleisch und Wein eingekauft habe und sich noch eine Person im Hause des Pfarrers aufhalte, an der sie alle eine Abscheu tragen. Da es der Junker sicher nicht gern haben werde, dass man sich wissentlich in gesundheitliche Gefahr begebe, wolle man gebeten haben, dass es der Junker dem Herrn Pfarrer wieder ausreden lasse. Der Junker antwortet noch am gleichen Tag; die Zusammenkunft soll im Haus des Marx Meischeid in Fr\u00fccht abgehalten werden. Doch zur\u00fcck zum Verh\u00f6r. Als ihr Mann vor vier Jahren krank war, sei sie in Bek\u00fcmmernis geraten. Als sie abends am Feuer sa\u00df, sei der B\u00f6se in Mannsgestalt und in schwarzen Kleidern zu ihr gekommen, habe sie getr\u00f6stet und gesagt, sie solle nicht bek\u00fcmmert sein, er wolle ihr genug geben, sofern sie Gott ab- und ihm, Hans Schwarz, zuschw\u00f6ren wolle. Worauf sie geantwortet habe, wenn er ihr genug geben wollte, dann wolle sie ihm folgen, was der B\u00f6se zu tun versprach. Mit diesen Worten habe sie abgeschworen: <em>Ich sage Gott ab und dir, Schwarz Hansen, zu. <\/em>Daraufhin habe der B\u00f6se sie beim Herdstein niedergelegt und mit ihr gebuhlt, <em>so kalter Natur gewesen<\/em>. Zu Bekr\u00e4ftigung ihrer begonnenen Gemeinschaft habe er ihr einen Reichstaler gegeben, der aber nicht gut war. Schlie\u00dflich sei er in einem Sturmwind von ihr verschwunden. Es kommt dann zu einer weiteren Begegnung in einem Kohlgarten. Bald danach habe der B\u00f6se sie nachts vor ihrem Feuer geholt und ihr eine Salbe gegeben, womit sie sich eingerieben habe. Auf einem Besen h\u00e4tte er sie durch den Schornstein hinaus und zum Tanzplatz Auf Lahn gef\u00fchrt, wo sie getanzt, Fleisch gegessen und aus einem goldenen Becher Wein getrunken h\u00e4tten. Damals sei die Absicht gewesen, alles zu verderben, wovon der Mensch sich ern\u00e4hre. Sie habe mit eingewilligt und dort wohl erkannt: Jakob, den Wirt zu Becheln, seine Frau Anna und ihre Tochter Dorothea und Johannes Ansel. Nach Beendigung des Tanzes sei sie wieder zum Schornstein <em>eingefahren<\/em>. Die Angeklagte gesteht nur einen einzigen Schadenszauber. Sie will ihr eigenes Rind mit Gift umgebracht haben, dass sie vom Teufel erhalten hatte. Noch einmal sucht sie einen der Tanzpl\u00e4tze auf, jetzt an den Jungen Eichen. Diesmal habe sie der Teufel auf einem schwarzen Hund dorthin gef\u00fchrt. Es sei aber kein Schadenszauber geplant gewesen. Die erkannten Personen sind die bereits erw\u00e4hnten. Das Untersuchungsprotokoll endet hier und das Todesurteil ergeht am 4. Januar 1630<sup>jul<\/sup> mit anschlie\u00dfender Enthauptung. Der Leichnam wird jedoch nicht verbrannt, sondern im Pfarrgarten oberhalb des Kirchhofs begraben<a href=\"#_ftn17\" name=\"_ftnref17\">[17]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Besagt von Anna Holzh\u00e4user (einmal auf dem Tanz gesehen), Apollonia H\u00f6mberger (dreimal gesehen) und Anna Dalheimer (dreimal gesehen) wird Velten Jakob am 30. Dezember 1629<sup>jul<\/sup> verh\u00f6rt. Als er vor 16 Jahren wegen seinem abgebrannten Haus und seinem verstorbenen Pferd bek\u00fcmmert war, sei der B\u00f6se in Gestalt seiner Frau zu ihm in die Scheuer gekommen und h\u00e4tte gesagt, er solle nicht bek\u00fcmmert sein, sie wolle ihm so viel geben, dass er das Pferd nicht missen solle. Er h\u00e4tte gesagt, dass es gut w\u00e4re, wenn sie ihm genug geben wolle. Worauf er mit ihr gescherzt h\u00e4tte und <em>den fleischlichen Willen mit ihro geschaffet, so unnat\u00fcrlich gewesen<\/em>. Danach h\u00e4tt der Buhle verlangt, er solle Gott abschw\u00f6ren und ihr, Federw\u00fcsch, zusagen, dann w\u00fcrde er gen\u00fcgend haben. Mit diesen Worten sei er von Gott abgefallen: \u201e<em>Ich sage ab und dem b\u00f6sen Sathanas zu.<\/em>\u201c Daraufhin h\u00e4tte er ihm 8 oder 9 Reichstaler gegeben, die aber nicht gut, sondern Mist waren. Dann w\u00e4re er in einem Wind verschwunden. Er berichtet von drei Ausfahrten zum Tanzplatz an den Jungen Eichen. Einmal habe er auf der R\u00fcckfahrt mit seinem Buhlen in einem Winkel <em>unnat\u00fcrliche Gemeinschaft getrieben<\/em>. Der Buhle sei darauf verschwunden und er habe zu Fu\u00df nach Haus gegen m\u00fcssen. Der Angeklagte gesteht weiterhin, zwei Ferkel mit Gift, als schwarzes Pulver, das ihm der Teufel am Stall gab, umgebracht zu haben. Auch er wird am 4. Januar 1630<sup>jul<\/sup> zum Tode verurteilt und am gleichen Tag hingrichtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Johannetta, Frau des Steffen K\u00fcrrenberger und Tochter des Johann Steltzer oder H\u00f6mberger, wird als letzte Angeklagte am 28. September 1630<sup>jul<\/sup> zum Tode verurteilt und hingerichtet. Besagt wird sie von Anna Holzh\u00e4user, die sie einmal auf den T\u00e4nzen gesehen haben will, Apollonia H\u00f6mberger (1mal gesehen), Anna Dalheimer (3mal gesehen), Velten Jakob (2mal gesehen). Die Aussagen dieser Fr\u00fcchter Personen stammen jedoch noch aus 1629. Wesentlich j\u00fcnger ist die Besagung der Margaretha, Witwe des Jakob Jung aus Nievern (am 17.05.1630 hingerichtet), vom 14. Mai 1630, wo sie die Angeklagte auf dem Tanzplatz an den Jungen Eichen gesehen haben will. Die letzte Besagung stammt quasi ganz aktuell vom 20. September 1630 von der Witwe des <em>Eydt Frantzen<\/em> zu Miellen (am 25.09.1630 hingerichtet), wo sie Johannetta K\u00fcrrenberger ebenfalls dort gesehen haben will. Da nach der Hinrichtung des Velten Jakob am 4. Januar 1630 neun Monate Ruhe eingekehrt war und es zu keiner Anklage der 1629 oftmals besagten Johannetta K\u00fcrrenberger kam, scheint das Interesse an ihr durch die Besagungen vom Mai und September 1630 wieder aufgeflammt zu sein. Und das wohl auch durch folgenden Umstand. In der letzten Besagung vom September wird die Angeklagte als gefl\u00fcchtet genannt. Philipp Jung berichtet in einem Schreiben an Ludwig vom Stein (sein Vater Johann Gottfried war inzwischen verstorben) vom 24. September 1630<sup>greg<\/sup> die Hintergr\u00fcnde. Die j\u00fcngst zu Fr\u00fccht aus der Haft entwichene Person, eine Tochter des Johann Steltzer, sei durch <em>flei\u00dfige Nachforschung<\/em> am gestrigen Montag in der Stadt Koblenz von dem Aussch\u00fcsser Cla\u00dfen Johannes, und anderen, die mit ihm waren, aufgegriffen (<em>erdappet<\/em>), und auf Vorzeigen einer Vollmacht von den Herren zu Koblenz alsbald gutwillig wieder nach Fr\u00fccht gebracht worden. Ihr Mann Steffen habe sie von Niederlahnstein, wo sie sich im Arnsteiner Hof etliche Tage und N\u00e4chte aufgehalten hatte, durch Marx Schuhmacher nachts nach Koblenz f\u00fchren lassen. Auf diesen glaubhaften Bericht hin habe Jung diesen Steffen, der sich die Flucht angema\u00dft hatte, alsbald zum Zuchthaus f\u00fchren lassen. Wie sie aus dem Gef\u00e4ngnis entfliehen konnte, bleibt unklar. Johann Gottfried vom Stein weist aber den Fr\u00fcchter Schulthei\u00df schon am 3. Juli 1629<sup>jul<\/sup> an, die Gastt\u00fcr am Keller zuzumauern und Ringe in die W\u00e4nde einzumauern, sodass man die Ketten beim Anschlie\u00dfen der Gefangenen hindurchziehen k\u00f6nne.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am 30. September 1630<sup>greg<\/sup> wird die Angeklagte erstmals verh\u00f6rt. Da die G\u00fcte aber bei ihr nicht verfing, wurde sie vom Nachrichter zur Folter gef\u00fchrt, hat aber dann die nachfolgenden Gest\u00e4ndnisse <em>ausgeredet<\/em>. Als sie vor drei Jahren, als sie von den Soldaten weggef\u00fchrt (<em>verfueret<\/em>) wurde und diese wieder loswerden wollte (<em>sich deren entschlagen wollen<\/em>), wieder nach Hause ging, sei der b\u00f6se Feind auf der Holzh\u00e4user Heide zu ihr gekommen und h\u00e4tte sie getr\u00f6stet, als sie in Bek\u00fcmmernis wegen ihrer Hurerei war. Er h\u00e4tte sie getr\u00f6stet und gesagt, sie solle nicht bek\u00fcmmert sein, er wolle ihr genug geben und aus der Bek\u00fcmmernis helfen. Er sei ihr in Gestalt des Soldaten erschienen, der sie wegf\u00fchrte, und h\u00e4tte Georg gehei\u00dfen, was sie etwas befremdete. Darauf h\u00e4tte er von ihr verlangt (<em>zugemutet<\/em>), sie solle Gott abschw\u00f6ren und Federhans zusagen. Auf weiteres Bedr\u00e4ngen h\u00e4tte sie Gott mit diesen Worten abgeschworen: \u201e<em>Ich sage Gott ab und Federhans zu.<\/em>\u201c Federhans h\u00e4tte ihr einen Reichstaler zur Bekr\u00e4ftigung gegeben und mit ihr unter einer Buche gebuhlt und unnat\u00fcrliche Unzucht getrieben. Dann sei er in einem Brausen verschwunden. Vierzehn Tage sp\u00e4ter sei der Teufel auf die Oberwerth<a href=\"#_ftn18\" name=\"_ftnref18\">[18]<\/a> zu ihr in die Weiden gekommen und h\u00e4tte gesagt: \u201eBist du nun hier?\u201c Sie h\u00e4tte Gott dem Allm\u00e4chtigen zum zweiten Mal abgeschworen und mit ihm unter einem Nussbaum gebuhlt, was wieder unnat\u00fcrlich gewesen sei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dass sie bei der ersten Begegnung mit dem Teufel wegen ihrer Hurerei bek\u00fcmmert war, f\u00fchrt sie dann neben einigen Berichten \u00fcber Schadenszauber, teilweise recht abenteuerlich aus. Vor drei Jahren habe sie Adam H\u00f6mberger, den Bruder ihres Vaters, in dessen Haus verf\u00fchrt und mit ihm blutsch\u00e4nderische Unzucht getrieben. Als die Frau des Pfarrers Susanna, Tochter des Johann Noll, vor Jahren gestorben sei<a href=\"#_ftn19\" name=\"_ftnref19\">[19]<\/a>, habe sie den Sarg (<em>toden casten<\/em>) von Lahnstein nach Fr\u00fccht getragen. Unterwegs habe sie in <em>Nahndell<\/em> mit dem Kasten geruht. Herr Antonius (Vietor) h\u00e4tte dort mit ihr seine fleischlischen Begierden getrieben. Vor einem Jahr, als sie mit Thiel Emmerich von Koblenz nach Fr\u00fccht ging, haben beide zwischen Nievern und Fr\u00fccht fleischliche Begierden miteinander getrieben. Damals wollte ihr Emmerich einen Reichsort (\u00bc Rtl.) geben, den sie nicht annehmen wollte, und habe dabei versprochen, er wolle seine Frau verlassen und Johannetta <em>mit hinweg f\u00fchren. <\/em>Vor zwei Jahren, als sie von der Bechelner Buche vom Zaubertanz wieder nach Hause gehen wollen, habe sie unterwegs an der Zeileiche mit Johannes Ansel Unzucht getrieben und h\u00e4tten so beide die Ehe gebrochen. Als sie vorm Jahr im Herbst Herrn Wilhelm Dausenau<a href=\"#_ftn20\" name=\"_ftnref20\">[20]<\/a>, Prior des Klosters Arnstein, R\u00fcben nach Niederlahnstein getragen hatte, habe ihr dieser versprochen, den Hof zu Fr\u00fccht zu verpachten und sie dazu gebracht, dass sie im Kelterhaus Unzucht miteinander getrieben haben, also beide gegen ihren Stand gehandelt haben, sowohl den priesterlichen Eid, als auch die Ehe gebrochen haben. Auf den Tanzpl\u00e4tzen, auf den denen sie war, also Auf Lahn, an den Jungen Eichen und an der Bechelner Buche, will sie allein 26 Personen erkannt haben. Alle Gest\u00e4ndnisse will sie mit dem Tod bekr\u00e4ftigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Angeklagte wird darauf mit einigen Personen konfrontiert, mit denen sie Unzucht getrieben haben will. Am 3. Oktober 1630<sup>greg<\/sup> wurde Johannes Ansel zu ihr gef\u00fchrt. Sie habe ihm ins Gesicht gesagt, als sie von der Bechelner Buche vom Zaubertanz wieder heim gefahren seien habe dieser mit ihr an der Zeileiche gebuhlt und beide h\u00e4tten die Ehe miteinander gebrochen. Adam H\u00f6mberger habe sie gleichfalls ins Gesicht gesagt, dass er mit ihr auf seiner Stube gebuhlt h\u00e4tte und deswegen aus der Haft geflohen sei. Adam H\u00f6mberger h\u00e4tte zu Koblenz in der Apotheke einige Sachen geholt. Diese h\u00e4tte er ihr gegeben und gesagt, sie solle diese Sachen einnehmen, dann w\u00fcrde sie nicht schwanger werden. Daraufhin h\u00e4tte sie diese Sachen in einer Milchsuppe eingenommen. Danach w\u00e4re ihr sehr \u00fcbel geworden und sie h\u00e4tte im Kuhstall die Leibesfrucht, die sie als kleines Wesen erkannte, mit viel Blut verloren (<em>die fruecht in einem gro\u00dfen gepluedt von sich gehen la\u00dfen, so sie in eines geringen wesens erkennet<\/em>)<a href=\"#_ftn21\" name=\"_ftnref21\">[21]<\/a>. Am 5. Oktober 1630<sup>greg<\/sup> wurde sie mit <em>Emmerich Thielen <\/em>konfrontiert und hat diesem ins Gesicht gesagt, dass sie innerhalb Jahres Frist Koblenz verlassen und im Philippsthal (heute Ehrenbreitstein) Wein getrunken h\u00e4tten. Unterwegs zwischen Nievern und Fr\u00fccht h\u00e4tte Emmerich mit ihr gebuhlt und die Ehe gebrochen, auch habe er ihr einen Reichstaler versprochen. An gleichen Tag wird die Angeklagte auch zum zweiten Mal gerichtlich vorgef\u00fchrt, an ihre vorigen Gest\u00e4ndnisse erinnert und weiter befragt, wo sie weiteren Schadenszauber gesteht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Jurist Dr. Ludwig Dietrich schreibt Philipp Jung, dem Beamten des Junkers, am 4. Oktober 1630<sup>greg<\/sup> aus Koblenz seine rechtliche Einsch\u00e4tzung. Da die Angeklagte im Anfang bei der ersten Verf\u00fchrung sehr liederlich war \u2013 wie sie gleichwohl gemeinhin zu sein pflegen \u2013 es auch wenige ver\u00fcbte zauberische Taten und Handlungen enth\u00e4lt und die Verhaftete sehr viele Personen denuntiert, w\u00e4re seines Erachtens diese Person mindestens mit der Tortur zu bedrohen oder doch nach Gutbefinden (<em>discretion<\/em>) ein wenig aufzuziehen, mittlerweile auch durch ihren Seelsorger flei\u00dfig zu erinnern, dass sie ihre Seele durch falsches Gest\u00e4ndnis nicht beschwere, auch andere zur Unschuld entweder aus Eifer allein vom H\u00f6rensagen oder dergleichen nicht besagen solle, sondern allein diejenigen, die sie eigentlich und wohl kenne. W\u00fcrde sie alsdann best\u00e4ndig auf ihrem Gest\u00e4ndnis beharren, w\u00e4re sie vorbehaltlich eines besseren Urteils (<em>salvo meliore iudicio<\/em>) mit dem Schwert hinzurichten, was am am 28. September 1630<sup>jul<\/sup> (8. Oktober 1630<sup>greg<\/sup>) erfolgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zum Schluss darf noch ein Fall von Selbstdenunziation nicht unerw\u00e4hnt bleiben, der jedoch zu keiner Hinrichtung f\u00fchrte. Margaretha, Ehefrau des Thomas Gier\u00dfmann und Witwe des Velten Jakob, der am 04.01.1630<sup>jul<\/sup> hingerichtet wurde, bezichtigt sich selbst der Hexerei. Auf die \u00f6ftere Anzeige ihres Schwagers Marx Meischiedt hin, wird sie am 1. Oktober 1630<sup>jul<\/sup>, nur zwei Tage nach der Hinrichtung der Johannetta K\u00fcrrenberger, von den Dausenauer und Fr\u00fcchter Pfarrern erstmals verh\u00f6rt. Sie berichtet von ihrer ersten Begegnung mit dem Teufel, Abschw\u00f6ren von Gott, Ausfahrt zum Zaubertanz und Schadenszauber. Genau ein Jahr sp\u00e4ter, am 30. September 1631<sup>jul<\/sup> kommt es zu einem zweiten Verh\u00f6r. Von Ludwig vom Stein und dem Kellner Henrich Blandorf wird sie daran erinnert, die reine Wahrheit zu sagen und keinen Unschuldigen durch ihre Aussagen in Gefahr zu bringen. Vor acht Jahren, als die ersten Soldaten zu Becheln lagen und auch das Dorf anz\u00fcndeten, habe sie mit anderen in der Braunebach Unkraut gej\u00e4tet. Da w\u00e4ren Soldaten zu ihnen gekommen mit der Absicht, sie zu vergewaltigen. Da sie sich weigerte, w\u00e4re sie von den Soldaten verpr\u00fcgelt worden. Als sie dann auf dem Nachhauseweg am sogenannten Hofacker vor Fr\u00fccht vorbeiging, sei eine Frau in Gestalt der Schulthei\u00dfin zu ihr gekommen und h\u00e4tte ihr geraten, nicht heim zu gehen. W\u00fcrde ihr Mann erfahren, dass sie bei den Soldaten gewesen sei, w\u00fcrde er sie gleich nochmal verpr\u00fcgeln. Sie sagte aber, sie ginge heim und lie\u00dfe es darauf ankommen. Danach w\u00e4re ihr Mann auf dem Bungert zu ihr gekommen und h\u00e4tte, nachdem er die Geschichte geh\u00f6rt hatte, gefragt, warum sie nicht fl\u00fcchten konnte, wie die anderen auch. Sie antwortete, sie h\u00e4tte zwar zuerst Rei\u00dfaus genomen, h\u00e4tte aber wegen ihrer Behinderung am Bein nicht so rasch fortkommen k\u00f6nnen. Ihr Mann h\u00e4tte sich damit zufrieden gegeben und w\u00e4re mit ihr heim gegangen. Am anderen Morgen habe sie dann von ihrem Mann Velten Jakob einen scharfen Verweis wegen der Soldaten bekommen, wodurch sie in gro\u00dfe Bek\u00fcmmernis geraten w\u00e4re. Sie sei dann in den Kohlgarten am Bungart gegangen, um Kraut f\u00fcr die Suppe zu holen. Da sei ein Mann in Gestalt ihres Mannes zu ihr gekommen und habe sie gefragt, was sie tue und warum sie so betr\u00fcbt sei. Sie antwortete, sie h\u00e4tte nicht viel und w\u00e4re ein armer, lahmer Mensch. Der Mann h\u00e4tte sie getr\u00f6stet und gesagt, sie solle genug haben, wenn sie ihm folgen wolle, was sie dann auch getan habe, indem sie Gott abschw\u00f6rte. Soweit die Aussagen der Margaretha Gier\u00dfmann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nicht von ungef\u00e4hr bestellt Ludwig vom Stein am 2. Oktober 1631<sup>jul<\/sup> Matthias Schneider und Clau\u00dfen Johannes wieder zu Aussch\u00fcssern, da das <em>allerabscheulichste und hochstrafbare Laster der Zauberei<\/em> in Fr\u00fccht <em>eingerissen<\/em> sei. Diese sollen, wie auch schon zuvor, Berichte \u00fcber Zauberei im Dorf sammeln. Zu einem dritten Verh\u00f6r kommt es am 25. Oktober 1631<sup>jul<\/sup> in Gegenwart des Kellners zu Scheuern, des Nassauer Gerichtsschreibers Jeremias Fabri<a href=\"#_ftn22\" name=\"_ftnref22\">[22]<\/a> und dem Fr\u00fcchter Gerichtssch\u00f6ffen Arnold Sch\u00fctz. Erstmals fallen Unterschiede zu ihren Aussagen der bisherigen Verh\u00f6re auf. In einem vierten Verh\u00f6r am 3. November 1631<sup>jul<\/sup> sagt sie, sie habe so lang im Elend gesessen, da w\u00e4re es kein Wunder, dass sie etwas vergessen w\u00fcrde und mal so und mal so aussage. Beispielsweise behauptet sie einmal, dass man bei einer Zusammenkunft beabsichtigte, die Weinbl\u00fcten zu verderben. Dies sei nach ihrer Aussage jedoch falsch, es w\u00e4ren \u00c4pfel- und Birnenbl\u00fcten gewesen. Oder sie schildert unterschiedlich die Farbe eines Schweins, das sie sich umgebracht haben will. Am 5. November 1631<sup>jul<\/sup> kommt es zu einem f\u00fcnften Verh\u00f6r. Hier gibt sie erstmals einen Hinweis auf den Grund zu ihrer Selbstanzeige<a href=\"#_ftn23\" name=\"_ftnref23\">[23]<\/a>. Und zwar h\u00e4tte ihr Schwager Marx behauptet, der Junker h\u00e4tte ihm gesagt, er solle sie zu einem Gest\u00e4ndnis bewegen, dann w\u00fcrde sie auf dem Kirchhof begraben werden. Diese Hoffnung h\u00e4tte auch sie gehabt und habe gro\u00dfe Kosten, die prozessbedingt entstehen w\u00fcrden, vermeiden wollen. Auf Nachfrage gesteht Marx Meischiedt, dass er \u00f6fters mit ihr geredet habe, bis sie sich offenbarte und gestand.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schon einen Tag sp\u00e4ter sendet Ludwig vom Stein die Prozessakten an Martin Naurath<a href=\"#_ftn24\" name=\"_ftnref24\">[24]<\/a>, Amtmann zu Diez, und bittet um dessen Urteil in der Sache. In seiner Antwort vom 22. November 1631<sup>jul<\/sup> stellt dieser fest, dass die Beklagte von <em>unverrr\u00fcckten Sinnen <\/em>sei und nicht aus Kleinm\u00fctigkeit oder aus Lebens\u00fcberdruss (<em>taedium vitae<\/em>) mehr als die Wahrheit gestehe. Er bef\u00fcrwortet, ein peinliches Halsgericht anzusetzen und sie im \u00e4u\u00dfersten Fall zum Tode zu verurteilen. Es w\u00e4re wohl Mitleid mit ihr zu haben, aber man muss mehr auf Gottes Wort und die Rechte sehen. In einem zweiten Schreiben an den Junker vom 7. Dezember 1631<sup>jul<\/sup> klingt Naurath jedoch schon bedeutend vorsichtiger. Die Sache finde er aus allerhand Ursachen bedenklich, sodass er darin ungern und besonders allein urteilen wolle. Die Sache k\u00f6nne an eine Juristenfakult\u00e4t oder sonstwo geschickt und eilends erfragt werden, was darin zu tun sei. Am 1. Dezember 1631<sup>jul<\/sup> wird sie dann von dem steinischen Kellner Philipp Gei\u00df in Beisein des Nassauer Gerichtsschreibers Jeremias Fabri und des Fr\u00fcchter Gerichtssch\u00f6ffen Arnold Sch\u00fctz zum sechsten Mal verh\u00f6rt. Auch hier geht wieder um Abweichungen in ihren Aussagen, f\u00fcr die sie sich in etwas naiver Sichtweise entschuldigt. Sie meinte, wenn sie einmal etwas gesagt habe und es w\u00e4re aufgeschrieben, bliebe es dabei. Doch jetzt k\u00f6nne es sehr leicht geschehen, dass sie von einem oder anderen Umstand etwas anderes als zuvor sage.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ludwig vom Stein holt dann ein zweites Gutachten ein. In einem Schreiben vom 11. Dezember 1631<sup>jul<\/sup> bittet er Wolfgang Ficinus<a href=\"#_ftn25\" name=\"_ftnref25\">[25]<\/a>, Amtmann in Hadamar, die Porzessakten durchzusehen und sein Urteil mitzuteilen. In einer mehrseitigen exzellenten Analyse vom 15. Dezember 1631<sup>jul<\/sup> geht Ficinus detailliert auf die Aussagen ein und kommt zu Schlussfolgerungen, die die Sache abschlie\u00dfend beeinflussen werden. Zun\u00e4chst gesteht er, dass er zu den Hexereisachen mit der Zeit immer weniger Lust trage, bedingt durch die damit verbundene Erfahrung mit gro\u00dfen Ungewissheiten und mancherlei <em>Gef\u00fchligkeiten<\/em>. Ganz klar erkennt er dann, dass diese Margaretha Gier\u00dfmann zu ihrer Selbstanzeige von Marx Meischiedt \u00fcberredet wurde, was sie in ihrem abschlie\u00dfenden Verh\u00f6r noch zugeben wird. Er findet aber noch weitere Bedenklichkeiten, zum. Margaretha berichte, vermittelst Schmieren durch einen Schornstein zum Tanz ausgefahren zu sein. Das sei insofern bedeutungslos, da doch beobachtet wurde, dass die Geschmierten nicht leibhaftig ausfahren, sondern an dem Ort, wo sie sich schmieren, in Schlaf versunken verbleiben, wo sie sich auch wiederfinden und vom Schornstein nicht berichtet ist, ob dieser auch breit genug f\u00fcr ihr leibliches Ausfahren sei, gleichwohl es dem b\u00f6sen Feind unm\u00f6glich sei, einen menschlichen Leib geschmeidiger oder kleiner zu machen und durch engere Orte, als der Leib f\u00fcr sich erfordere, auszuf\u00fchren. Alles was von Margaretha gesagt wurde, vom Ab- und Zuschw\u00f6ren, schlechtem Geld, kalter Buhlschaft ohne Liebe, hinter sich sto\u00dfen beim Abschw\u00f6ren, Schmieren, (durch den) Schornstein fahren, Bl\u00fcten oder Erdengew\u00e4chse verderben, Brotmangel bei zauberischen T\u00e4nzen, Trinken aus Viehklauen, Umbringen des Viehs durch Schlagen oder W\u00fcnschen in Teufels Namen und dergleichen mehr, sind Dinge, die der gemeine Mann im t\u00e4glichen Geschw\u00e4tz den Zauberinnen zuschreibt, die besonders in dieser Zeit allenthalben durch das ganze Land hin in unz\u00e4hlig vielen Gest\u00e4ndnissen hingerichteter Personen, von Ankl\u00e4gern, Zeugen und anderen, was eigentlich gar nicht sein sollte, <em>ausgesprengt<\/em> und zum gemeinen Geschrei geworden sind. Aber verm\u00f6ge peinlicher Halsgerichtsordnung Art. 60 bewirken dergleichen Aussagen keine Anzeigen oder andere Wirkungen, die nicht so beschaffen sind, dass der Gestehende diese nur allein wei\u00df, sondern andern vorher gesagt habe und sie also aufgeschnappt sein m\u00f6gen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In einer abschlie\u00dfenden Befragung vom 16. Januar 1632 durch den erst zwei Jahre zuvor neu angetretenen Fr\u00fcchter Pfarrer Johann David Werner berichtet Margaretha Gier\u00dfmann dann vom Grund ihrer Selbstanzeige. Bedingt durch das Geschw\u00e4tz der Leute, die sie f\u00fcr eine Zauberin hielten, und die deswegen durch ihren Schwager erfolgte \u00dcberredung zur Selbstanzeige, habe sie es schlie\u00dflich getan. Alle ihre Aussagen habe sie sich ausgedacht. Auf die Frage, wie sie die Dinge so ausf\u00fchrlich schildern k\u00f6nne, sagt sie, dass man es von anderen h\u00f6re. Den Angeklagten wurden ihre Gest\u00e4ndnisse ja \u00f6ffentlich vorgelesen. Der psychologische Druck, unter dem die Frau stand, l\u00e4sst sich nebenbei heute nur schwer fassen. Bez\u00fcglich der Bedenken von Amtmann Ficinus wird sie gegen Verpf\u00e4ndung von Hab und Gut, da sie keine B\u00fcrgen stellen konnte, noch am selben Tag wieder freigelassen, jedoch mit gegebener Handtreue an Eides statt sich wieder einzufinden, wenn die Sache es erfordere.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zusammenfassung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Fr\u00fcchter Hexenprozesse 1629-1630 stellen mit zehn hingerichteten Personen f\u00fcr diese Zeit eine Ausnahme an der unteren Lahn dar. Aus der F\u00fclle von Daten wurden typische Anklagepunkte beispielhaft ausgew\u00e4hlt und die teilweise unter Folter erfolgten Gest\u00e4ndnisse der Angeklagten auf Gemeinsamkeiten untersucht. Schlie\u00dflich wurden die Prozessverl\u00e4ufe der einzelnen Personen dargestellt, wobei es auch darauf ankam zu schildern, wie die Angeklagten ihre erste Begegnung mit dem Teufel erz\u00e4hlten. Auch der Schriftverkehr zwischen Philipp Jung, der die Prozesse leitete, und seinem Landesherrn Johann Gottfried bzw. Ludwig vom Stein, wurde beleuchtet.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong><span style=\"font-size: 10pt;\">Anmerkungen:<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Einen \u00dcberblick gibt Hans-J\u00fcrgen Sarholz: Geschichte des unteren Lahntals und seiner Region, Hrsg. vom Verein f\u00fcr Geschichte, Denkmal- und Landschaftspflege e. V. Bad Ems, Bad Ems 2023, S. 89 ff.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Den fr\u00fchesten Hinweis auf Zauberei in Fr\u00fccht findet sich in einer g\u00fctlichen Befragung der <em>L\u00f6wen Greth<\/em> vom 11. Juli 1573, die wegen Zauberei im August 1573 hingerichtet wurde. Dort besagt sie eine Anna und eine Meckel von Fr\u00fccht, die Witwe eines Hieronymus und die Witwe des <em>R\u00fceben Endres<\/em>. Johann Gottfried vom Stein hatte im Juli 1629 Friedrich Weinbach, Zollschreiber und Kellner zu Oberlahnstein, gebeten, in der Repositur in Lahnstein alles aus den Akten wegen Zauberei hingerichteter Personen herauszuschreiben, was Fr\u00fccht angehe.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Akte Nr. 5812; Worte aus dem Text der Vorlage stehen in originaler und angepasster Schreibweise kursiv<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Einige Personen berichten, bei Weigerung den Schadenszauber zu begehen, vom Teufel verpr\u00fcgelt worden zu sein.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Das Verb <em>fahren<\/em> hatte damals noch die allgemeinere Bedeutung, sich von A nach B bewegen<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Als Fronsonntag bezeichnete man den Sonntag nach einem der sogenannten Quatember-Tage, vier ausgezeichneten Bu\u00dftagen im Kirchenjahr, die ungef\u00e4hr mit dem Beginn der vier Jahreszeiten zusammenfallen<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Auch: Constitutio Criminalis Carolina (CCC) von 1532, Deutschlands erstes Strafgesetzbuch<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Die Texte der neun Todesurteile (eine Person ist nach der Folter gestorben) unterscheiden sich kaum voneinander.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Nach einer Prozesskostenaufstellung, die den ausgewerteten Akten beiliegt, erhielt der Nachrichter f\u00fcr Tortur und Hinrichtung f\u00fcr jede Person 5 Rtl.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Johannes H\u00f6mberger erscheint 1599 als Johann von H\u00f6mberg erstmals in einer Fr\u00fcchter Bedeliste (Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (k\u00fcnftig: HHStAW), Abt. 351, Nr. 1006, fol. 24v). Schon 1608 bezichtigt Steltzers Johann von Fr\u00fccht den Johannes Holzh\u00e4user (<em>Holtzhau\u00dfen<\/em>) von dort und dessen Mutter der Hexerei und zahlt 3 fl. 12 alb. Wette (HHStAW, Abt. 351, Nr. 1532). Er wird am 23. Juli 1636 in Braubach begraben, wohin er sich wegen der Pest gefl\u00fcchtet hatte.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Philipp Jung an Johann Gottfried vom Stein am 19.08.1629<sup>jul<\/sup><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> Johannes Holzh\u00e4user, dessen erste Ehefrau Anna und Tochter Apollonia 1629 hingerichtet werden, wird am 15. M\u00e4rz 1636 in Braubach begraben, wohin er sich wegen der Pest gefl\u00fcchtet hatte.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> * um 1585\/90, \u2020 nach 1629; 1613 Vertreter des Franz von Eltz auf dem Reichstag zu Regensburg, 1615; RKG-Advokat, 1620 RKG-Prokurator (<a href=\"https:\/\/www.thesaurus-personarum.de\">https:\/\/www.thesaurus-personarum.de<\/a>, abgerufen am 20.03.2024)<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> \u00dcbersteigevorrichtung an einem Zaun<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref15\" name=\"_ftn15\">[15]<\/a> Verkleinerung zu <em>Schirbel<\/em> = kleines irdenes Gef\u00e4\u00df (Grimm: Deutsches W\u00f6rterbuch)<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref16\" name=\"_ftn16\">[16]<\/a> Anton Vietor: von Bierstadt (<em>Berstadianus Nassovius<\/em>); immatr. 30.09.1598 zu Marburg, 1611 Diakon zu Strinz-Trinitatis; 1615-1631 Pfarrer zu Fr\u00fccht (Wilhelm Frese\/Friedrich Schaback: Geschichte des Dorfes Fr\u00fccht, Fr\u00fccht 1952, S. 57)<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref17\" name=\"_ftn17\">[17]<\/a> Pfarrarchiv Fr\u00fccht: erstes Kirchenbuch (1615-1706), Totenregister von Anton Vietor, Nr. 132<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref18\" name=\"_ftn18\">[18]<\/a> Ihr Ehemann Steffen K\u00fcrrenberger war vermutlich Sohn des J\u00f6rg K\u00fcrrenberger, einem Hofmann des Klosters auf Koblenz-Oberwerth<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref19\" name=\"_ftn19\">[19]<\/a> \u2020 17.11.1620 Fr\u00fccht<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref20\" name=\"_ftn20\">[20]<\/a> ein Wilhelm Eschenauer war 1631-1663 Abt des Klosters Arnstein<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref21\" name=\"_ftn21\">[21]<\/a> Es gab eine ganze Reihe pflanzlicher Abortiva wie z. B. Poleiminze als Abtreibungstrank<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref22\" name=\"_ftn22\">[22]<\/a> Jeremias Fabri: vor 1625 Schulmeister zu Diez; ab 26.09.1625 Landschreiber zu Hadamar; ab 18.07.1640 Schulthei\u00df des Amtes Hahnst\u00e4tten, am 15.\/25.03.1641 in Gnaden entlassen, zu Netzbach<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref23\" name=\"_ftn23\">[23]<\/a> Aus einer Marginalie zum Text erf\u00e4hrt man, dass sie den Frohn Peter Eitelborn gebeten habe, die Ketten abzustreifen und sie heimlich frei zu lassen, was dieser aber ablehnte. Ansonsten w\u00fcrde sie in seiner Stube sitzen, wo er sein Handwerk verrichte. Dies l\u00e4sst vermuten, dass sie nur nachts angekettet war und sich tags\u00fcber in der Stube des Frohn unter dessen Bewachung aufhielt.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref24\" name=\"_ftn24\">[24]<\/a> Martin Naurath, auch <em>Neurath,<\/em> * 1575 Siegen; \u2020 1637 im Dillenburger Schloss, war ein deutscher Philosophie- und Rechtsgelehrter in Herborn sowie Rat und Amtmann in Siegen und ab 1617 in Diez<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref25\" name=\"_ftn25\">[25]<\/a> Wolfgang Ficinus: * 1595 Butzbach; \u2020 22.05.1645 Hadamar; 1595 Studium in Marburg; 1608 Professor der Rechte und Prorektor zu Herborn, 1617 Rektor zu Herborn, ab 1623 wirklicher nassau-katzenelnbogenscher Rat, Kanzleidirektor (schon 1622) und Amtmann in Hadamar; konvertiert wie auch Johann Ludwig von Nassau-Hadamar zum kath. Glauben<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\">Letzte \u00c4nderung: 2. April 2025<br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\">Ralph Jackmuth<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den Jahren 1629 und 1630 wurden in Fr\u00fccht zehn Personen wegen Hexerei angeklagt, neun Frauen und ein Mann. Unter ihnen befand sich die Frau des Ortspfarrers Anton Vietor und die Frau des Schulthei\u00dfen Th\u00f6nges Dalheimer. Neun Personen wurden mit dem Schwert enthauptet und verbrannt, eine verstarb kurz nach der Folter. Zwischen sechs Personen bestehen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=11823\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eHexenwahn in Fr\u00fccht 1629\/1630\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-11823","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11823","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=11823"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11823\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=11823"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}