{"id":11263,"date":"2024-05-06T14:05:01","date_gmt":"2024-05-06T14:05:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=11263"},"modified":"2024-06-09T07:41:40","modified_gmt":"2024-06-09T07:41:40","slug":"fritz-michel-zur-pfarrei-spiess-1925","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=11263","title":{"rendered":"Fritz Michel zur Pfarrei Spie\u00df (1925)"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-size: 10pt;\">aus: Michel, Fritz: Geschichte der Stadt Oberlahnstein. Buchdruckerei Franz Schickel Nachf. Oberlahnstein, 1925<\/span><\/p>\n<p><strong><span style=\"font-size: 10pt;\">Inhalt<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 10pt;\">1 <a href=\"#a1\">Die Pfarrei auf dem Spie\u00df bei Ems<\/a><br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\">2 <a href=\"#a2\">Die H\u00f6fe auf dem Spies bei Ems und das Mainzerhaus<\/a><br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\">3 <a href=\"#a3\">Die Waldh\u00f6fe<\/a><br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\">3.1 <a href=\"#a31\">Die D\u00f6rstheck<\/a><br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\">3.2 <a href=\"#a32\">Hof Buchholz<\/a><br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\">3.3 <a href=\"#a33\">Hof Kirchheimersborn<\/a><br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\">3.4 <a href=\"#a34\">Hof Neuborn<\/a><br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\">3.5 <a href=\"#a35\">Hof Grenzloch<\/a><br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\">4 <a href=\"#a4\">Adelige H\u00f6fe<\/a><br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\">4.1 <a href=\"#a4\">Der Wintersberger Hof<\/a><\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p><strong><a id=\"a1\"><\/a>1 Die Pfarrei auf dem Spie\u00df bei Ems\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">[S. 324] Die Spie\u00df-Emser Kapelle war 1661 vom Landgrafen Ernst von Hessen-Rheinfels, der 1652 mit seiner Gemahlin Maria Eleonore, Gr\u00e4fin zu Solms, in K\u00f6ln zum katholischen Glauben \u00fcbergetreten war, mit Genehmigung des Mainzer Erzbischofs erbaut worden. Ein Eintrag im Oberlahnsteiner Sch\u00f6ffenbuch berichtet dar\u00fcber:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201eDen 8. Juny (1661) als vorhin Herr Landgraff Ernst resolvirt gehabt, den Catholischen Badtg\u00e4sten im Baadt zu Embs umb ihre Andacht auff Chur Mainzigh boden auffzubawen und zu bef\u00fcrderung dessen umb permission an Ihro Churfl. Gnaden zu Mainz schriftlich ansuchung gethan und erhalten\u201c \u2014 da erschienen auf kurf. Befehl der Zollschreiber und Schulthei\u00df Hans Werner Vogt und Joh. Karl Lanstein mit 6 Sch\u00f6ffen und einigen B\u00fcrgern als F\u00f6rstern daselbst, \u201eund den bequemblichen ohrt den altar versus orientem zum berg unden zu und die l\u00e4nge mit der Kirchenth\u00fcr gerad fort zu der bach zu abgezaiget\u201c, wobei von landgr\u00e4fl. Seite der Amtmann zu Reichenberg, Herr Seb. Kayser mit etlichen Werkmeister erschienen war. Es wurde bei der Besichtigung nicht viel Streit in den Weg geworfen, \u201eau\u00dfer da\u00df der Untervogt den gew\u00f6hnlichen Fahrweg zur Capellen zu uber seine wie\u00df jenseits der Bach liegend nicht gestatten und vor solchen pa\u00df 50 Thlr. haben wollt.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es war ein dem hl. Goar geweihtes Kapellchen, in dessen Chor noch heute eine mit dem landgr\u00e4flichen Wappen geschm\u00fcckte Tafel an den Erbauer erinnert. Die erste Erweiterung der Kapelle erfolgte 1711, wozu die Stadt Oberlahnstein 16 St\u00e4mme aus ihrem Wald hergab, eine weitere 1724. W\u00e4hrend dieses dritten Baues wurden Taufen usw. in einer im Mainzer Hause vor\u00fcbergehend eingerichteten Kapelle abgehalten. Das Wappen des Erbauers, des damaligen Mainzer Erzbischofs, des Grafen Lothar Franz v. Schoenborn, ziert noch heute die Westseite des Kirchleins.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den Gottesdienst in dieser Kapelle versahen anfangs, ohne besonderen Auftrag des Ordinarius, Kapuziner aus Ehrenbreitstein, dann M\u00f6nche aus dem nahen Pr\u00e4monstratenser-Kloster Arnstein. Sie hielten nicht nur an Sonnen-und Feier- [S. 325] tagen Gottesdienst ab, sondern nahmen auch Taufen und Trauungen, sowie die geistliche Versorgung der kranken Katholiken auf den Waldh\u00f6fen der Umgebung vor. Die mit der Seelsorge beauftragten Arnsteiner M\u00f6nche erhielten von ihrer Abtei zw\u00f6lf Malter trauen und 3 Ohm Bier. Auch lieferten ihnen die Hofleute das Brandholz, dass ihnen im Oberlahnsteiner Wald angewiesen wurde. Die H\u00e4lfte der Oblationen d\u00fcrfte der Geistliche f\u00fcr sich behalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Pfarrvertretung veranlasste 1709 den Abt Johannes Schwenk von Arnstein zu Eingaben an die Kurf\u00fcrsten von Mainz und Trier, worin er um eine anst\u00e4ndige Fundierung, sowie um Trennung der Kapelle von der Mutterkirche Oberlahnstein und Inkorporation in seine Abtei nachsuchte. Denn sie habe sehr an Bedeutung gewonnen durch die zunehmende Zahl, \u201eso ansehentlicher uffs Embser Baadt alle Jahr zweymahl zur Baadt- und Brunnenchur ankommender hohen Herren und Baadtg\u00e4sten\u201c, als auch durch die zunehmende Zahl von Pfarrkindern aus den Oberlahnsteiner Waldh\u00f6fen so wohl als den lutherischen und kalvinistischen Ortschaften der weiteren Umgebung, die damals angeblich 500 Kommunikanten zu Ostern stellten. Der Oberlahnsteiner Zollschreiber zeigte sich dem Projekt nicht abgeneigt, zumal der wohlhabende Aachener Ratsherr Jacob Damen \u2014 dessen Epitaph noch heute vorhanden ist \u2014 der Kapelle 700 Thlr. vermacht hatte und die Zinsen der von der Kellerei s. Zt. eingezogenen Alt\u00e4re hier f\u00fcr zur Verf\u00fcgung st\u00e4nden, die immerhin 4-6 Ohm Wein betrugen. In einer nochmaligen Eingabe vom 23. Januar 1710 drang der Abt nochmals auf jene Inkorporation und auf Abtretung des der Pfarrei zust\u00e4ndigen Drittels vom [S. 326] Zehnten jener Waldh\u00f6fe, da der Oberlahnsteiner Pfarrer ja tats\u00e4chlich mit diesem nichts mehr zu tun habe.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Pfarrer Limpert lie\u00df sich auch bestimmen, f\u00fcr die Dauer seines Lebens dem Pater Leo f\u00fcnf Malter Weizen und sieben Malter Hafer zuzusichern. Im \u00fcbrigen fand das Gesuch des Abtei die Ablehnung des Ordinarius in Trier, der die Kapelle lieber einem Weltgeistlichen \u00fcbertragen haben wollte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als nun 1718 J. Castor Pfarrer geworden war, wollte er auch die ihm in der Spie\u00df-Emser Kapelle zustehenden Funktionen wieder erf\u00fcllen, wobei er in heftigen Streit mit dem Arnsteiner M\u00f6nch P. Johann Braun geriet, der bisher dieselben versehen hatte, in zwei Zimmer eines Hofhauses im Spie\u00df wohnte, und auf die ihm vermeintlich zustehenden Geb\u00fchren, wie sie P. Leo bezogen hatte, nicht verzichten wollte. Erst kam es zu unangenehmen Zusammenst\u00f6\u00dfen zwischen beiden, der Pater steckte die Kirchenschl\u00fcssel ein und lie\u00df den Pfarrer nicht die von Jacob Damen gestiftete Messe lesen oder trug gar die Paramente weg, als der Pfarrer die Frau des Sendsch\u00f6ffen Schroeder vom Heinrichshof beerdigen wollte. Der Pfarrer musste sich welche aus Nievern holen lassen, und erhob feierlich Protest angesichts der Waldleute, &#8222;die bereit waren, ihnen mit Waffen und Bombarden gegen jedermann zu verteidigen\u201c, w\u00e4hrend Zollschreiber und Mainzer Regierung dem Erzbischof von Trier Beschwerde erhoben, dass Castor dem Arnsteiner M\u00f6nch die Seelsorge n\u00e4hme.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Unterm 25. Mai 1723 entschied das Koblenzer Konsistorium zugunsten des Pfarrers, der drei Tage sp\u00e4ter sich in einem Schreiben an den Mainzer Erzbischof erbot, in Anbetracht des Kirchenneubaues und der vom Erzbischof geplanten Anstellung eines best\u00e4ndigen Geistlichen, auf seine geistliche Jurisdiktion \u00fcber die Hofleute und seine Stolgeb\u00fchren zu verzichten, vorbehaltlich der Zustimmung seines Trierer Ordinarius und unter Vorbehalt des gro\u00dfen und kleinen Zehnten in Heu und allen Fr\u00fcchten von den an jenen geistlichen abgetretenen H\u00f6fen. Zu der neuen Vikarie sollten k\u00fcnftig geh\u00f6ren: erstens alle um den Spie\u00df liegende Mainzische H\u00f6fe und H\u00e4user, zweitens die H\u00f6fe Wintersberg, Grenzloch, Kirchheimersborn, Heinrichshof, Buchholz, D\u00f6rstheck, der neue Hof auf dem Bickenberg, drittens die M\u00fchle oberhalb des Dorfes Miehlen [Miellen!]. Da die Stolgeb\u00fchren, nach Aussage des Oberlahnsteiner Zollschreibers, an 18 Malter Fr\u00fcchte von den H\u00f6fen, abgesehen von dem Halbscheid der Oblatorum und andere reichliche Almosen seitens so vornehmer Kurg\u00e4ste betrugen, wozu noch jede 35 Thlr. der Damenschen Stiftung, 5 Ohm Wein aus der Kellerei und an die 24 Holzfuhren aus dem Stadtwald kamen, so trug der Erzbischof kein Bedenken, die neue Stiftung zu genehmigen, worauf der Mainzer Kurf\u00fcrst den Mainzer Seminaristen Peter Wunnerle die Pr\u00e4sentation erteilte, die vom Koblenzer Konsistorium best\u00e4tigt wurde (1724). Da aber die Eink\u00fcnfte jenen Angaben nicht ganz entsprachen und zum Leben kaum reichten, so ging er bald weg. Deswegen genehmigte der Kurf\u00fcrst seinem Nachfolger Anton S\u00f6ldner eine j\u00e4hrliche Zulage von 50 fl. und einem Fuder Wein aus der Kellerei, mit der Verpflichtung, au\u00dfer den Hofleuten im Stadtwald auch die Seelsorge der in den benachbarten protestantischen Orten lebenden Katholiken zu \u00fcbernehmen (1729). S\u00f6ldner wohnte meist in Lahnstein beim Zollschreiber Kammerrat Will, weswegen er mit letzterem verfeindete Pfarrer Castor und der Nieverner Pfarrer beim Koblenzer Konsistorium vorstellig wurden, das den jungen Geistlichen zur Residenz verpflichtete. Doch dieser entschuldigte sich damit, dass er kein Fahrerhaus habe, worauf er wiederum \u201eantiquam schlendriam ressumirt und die gute Kuchel im Schlo\u00df repetirt\u201c, bis ihm das Konsistorium mit der Suspension bedrohte. Da die Mutter Kirche den hl. Martin als Patron hatte, so wurde der Spie\u00dfer Kapelle 1728 vom Koblenzer Konsistorium die Feier dieses Festes anbefohlen, obwohl ja St. Goar deren Patron war. 1728 fand zum erstenmale die allj\u00e4hrliche Versammlung der Geistlichen des Dekanat auf dem Spie\u00df statt, zu der man zwar den [S. 327] zur Kur weilenden Erzbischof einlud, doch erschien der selbe nicht. Auch 1730-31 fanden diese sogen. \u201eCongregation Carolinae\u201c hier statt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1732 versuchte S\u00f6ldner einen Friedhof anzulegen. Schon hatte das Gericht ihm B\u00e4ume dazu bewilligt, da kam der Pfarrer dahinter und bedeutete den Schulthei\u00dfen, dass der Curat dazu nicht berechtigt sei, weil Spie\u00df-Ems bis jetzt keine von der Mutterkirche dismembrierte Filiale sei. Infolgedessen mussten auch weiterhin die verstorbenen in Oberlahnstein oder in der Kapelle selbst beerdigt werden. Die Mainzer Regierung hatte sich inzwischen des Kuraten angenommen und aufgrund des Vertrages mit Frau v. Coccetti die Stadt Oberlahnstein gezwungen, das Haus des Hofmanns Karl Zapp als Pfarrhaus in Stand zu setzen, sodass dieser nunmehr \u201eein funkel new Haus\u201c erhielt (1736). Die Gemeinde hatte au\u00dferdem Bauholz noch 300 Thlr. dazu hergegeben, wogegen S\u00f6ldner sich unterm 13. Januar 1736 verpflichtet hatte, nur Lahnsteiner Handwerker zu besch\u00e4ftigen. Nach dem vorhandenen Bauriss war es ein zweist\u00f6ckiges Fachwerkhaus mit rundem Giebelaufsatz.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Auch gab ihm der Mainzer Kurf\u00fcrst noch weitere 12 Malter Korn, sodass er nunmehr au\u00dfer diesen und den 50 fl. ein Fuder und f\u00fcnf Ohm Wein, 24 Wagen Holz von den Hofleuten, 35 Thlr. wegen des sonn-und feiert\u00e4glichen Amtes und die Stolgeb\u00fchren erhielt. S\u00f6ldner Betrieb nun in dem neuen Hause eine Pension f\u00fcr Kurg\u00e4ste, f\u00fcr die er aus dem Emser Bad Wasser ins Haus schaffen lie\u00df, wodurch der Bau sehr litt, und das Pfarrhaus in einen Gasthof verwandelt wurde. Bei dem Tode S\u00f6ldners (1750) kam es deswegen zu einem Zwist zwischen seinen Testamentsvollstreckern und im Oberlahnsteiner Stadtschulthei\u00dfen, der f\u00fcr Reparationskosten 30 fl. von S\u00f6ldners Nachlass zur\u00fcckbehalten wollte. Auf ein geharnischtes Schreiben des Konsistoriums einigte sich der Schulthei\u00df mit S\u00f6ldners Nachfolger auf 27 fl. Dieser Gottfried Busch nennt sich zum erstenmale \u201ePfarrer\u201c. Es muss also wohl zwischen 1750 und 1766 die Trennung der Pfarrei Spie\u00df-Ems von der Mutterkirche stattgefunden haben. Seitdem gab es dort auch einen Friedhof, der sp\u00e4ter als Friedhof f\u00fcr Kurg\u00e4ste diente.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um 1770 hatte der Pfarrer von Biehl zur Verbesserung seiner kargen Einnahmen noch 64 fl. von den Gef\u00e4llen des ehemaligen St. Ulrichsaltares in Oberlahnstein bekommen. Doch hatte er damit die Verpflichtung \u00fcbernehmen m\u00fcssen, w\u00f6chentlich eine Messe im Zollschloss zu feiern. Ein Visitationsbericht aus dem Jahre 1786 vermerkt, dass damals 200 Kommunikanten zur Pfarrei geh\u00f6rten. Die Kirche besa\u00df drei Alt\u00e4re, die dem hl. Martin, dem Joh. v. Nepomuk und der Muttergottes geweiht waren, ferner ein silbernes Ziborium, zwei silberne Kelche und eine silberne Monstranz \u2014 Reliquien hatte sie nicht. Der Taufstein besitze keine Muschel und sein nicht verschlie\u00dfbar. Auch sein kein verschlie\u00dfbares Tabernakel da. Der Pfarrer verwahre die Paramente aus Angst vor Diebstahl im Pfarrhaus. Drei Bilder seien wegen ihrer Anst\u00f6\u00dfigkeit zu beseitigen. Dem Kirchhof fehle Kreuz und Einfriedigung. Das Pfarrhaus sie in gutem Zustand. Der Pfarrer habe baldigst Sendsch\u00f6ffen anzustellen und f\u00fcr die Errichtung einer Schule zu sorgen. 1787 erhielt Johannes Neumann vom Trierer Erzbischof die Erlaubnis, die durch die Freigebigkeit eines K\u00f6lner Kurgastes neugegossene gr\u00f6\u00dfere Glocke zu benefizieren. Im selben Jahre richtete der Pfarrer in dem 1780 erweiterten Haus eine Schule ein, in der er selbst den Unterricht an die nur unregelm\u00e4\u00dfig erscheinenden Kinder aus den Waldh\u00f6fen erteilte. Zum Fronleichnamsfeste gab ihm der Oberlahnsteiner Zollschreiber 3 fl. f\u00fcr Schie\u00dfpulver, \u201ezumal die viele Spies gerade uber in Ems wohnende Lutheraner erbeuet, und der sehr armen Kirch manch Opfer gebracht wird\u201c (1791). 1800 beschwerte sich Pfarrer Simon, dass er von R\u00e4ubern fast ausgepl\u00fcndert worden sei, nachdem ihm vorher die franz\u00f6sischen Kriegsv\u00f6lker und dann die K. K. Rotm\u00e4ntel \u00fcbel mitgespielt hatten. Er bat dringend, ihm den Wein aus der Kellerei in Natura und nicht in Geld zu liefern, da er sich dabei viel [S. 328] schlechter stehe. Er erhielt damals aus der Kellerei Oberlahnstein 114 fl. an Geld, 12 Malter Korn und 5 Ohm Wein. Auch Neumanns Nachfolger Simon behielt jene St. Ulrichs-Vikarie mit ihren 64 fl. Jahreseinnahme, die das magere Geldgehalt des Pfarrers im Betrage von 50 fl. erst auf jene 114 fl. steigerte. 1819 zahlte die Stadtgemeinde Oberlahnstein 40 fl. 48 Kreuzer Reparaturunkosten f\u00fcr das Pfarrhaus auf dem Spie\u00df. Bis zur endg\u00fcltigen Trennung gab Oberlahnstein der Pfarrei j\u00e4hrlich 1,85 Klafter Eichen- und ebensoviel Buchenbrandholz.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um 1855 wurde ein neuer Friedhof angelegt. 1865 bewilligte die Stadt Oberlahnstein 500 fl. Zuschuss f\u00fcr eine neue katholische Kirche auf dem Spie\u00df unter der Bedinung, dass sie auf Oberlahnsteiner Gemarkung zu stehen komme. Bei der Grenzregulierung zwischen Oberlahnstein \u00fcbernahm die Stadt die Verpflichtung, f\u00fcr eine Begr\u00e4bnisst\u00e4tte der Bewohner der Oberlahnsteiner Hofg\u00fcter zu sorgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bis zum 8. Dezember 1876, da nach gro\u00dfen Schwierigkeiten der Neubau einer Kirche in den Anlagen eingeweiht werden konnte, war dieses kleine Kirchlein auf dem Spies die einzige katholische Kirche in Ems.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als Pfarrer seien genannt: Peter Wunnerle 1724, Anton S\u00f6ldner 1725-50, Busch 1750-66, van Biehl 1766-85, Anton Neumann 1785-87, Nikol. Simon 1787-1818, Embs 1810-22, Gerharz 1822-30, Phil. M\u00fcller 1830-39, Jos. Faust 1840-49, Caspar Dieffenbach 1849-51, Jos. Stahl 1851-62, Philipp Junk 1863-86, Franz Locher 1886-1906, Kunst (seit 1. Oktober 1906).<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\"><\/a><span style=\"font-size: 10pt;\"><strong>Anmerkungen<\/strong><br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Staatsarchiv W\u00fcrzburg, Mainzer Reg.-Archiv Lade 642-H. 2441<br \/>\n<\/span><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Staatsarchiv Wiesbaden IX 10, X 14, 16, 21, 22, 23<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><a id=\"a2\"><\/a>2 Die H\u00f6fe auf dem Spies bei Ems und das Mainzerhaus<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">[S. 205] Gegen\u00fcber dem Emser Bad lagen von jeher ertragreiche Wiesen, welche die Stadt zu verpachten pflegte. Schon 1372 verlieh sie den \u201eSpies an der Lanen by Eiimezen&#8220; auf 25 Jahre dem Wilhelm Agnesen und Herbort um 6 fl. Jahrgeld. Nach Ablauf dieser Zeit pachtete Henne von Nassau ihn um f\u00fcnf fl. auf dieselbe Zeitspanne. Doch schon 1405 wurde er in Erbpacht auf 50 Jahre an Henne von Becheln ausgeliehen um 5 fl. Jahreszins<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>. Es fehlt sodann w\u00e4hrend 150 Jahre jede \u00dcberlieferung. 1611 waren die Spie\u00dfwiesen gegen 13 fl. 6 alb. j\u00e4hrlich an 15 verschiedene \u201eSt\u00e4mme\u201c auf vier Jahre verpachtet, meist Emser und Dausenauer, deren Familien sie anscheinend schon seit langem in Erbpacht besa\u00dfen. Auf diesem Gel\u00e4nde hatte Landgraf Ernst mit Verwilligung des Mainzer Erzbischofs 1661 eine Kapelle f\u00fcr katholische Kurg\u00e4ste und die umwohnenden Hofleute erbaut, deren Grund und Boden die Stadt Oberlahnstein zu diesem Zwecke durch Zollschreiber, Schulthei\u00df, Sch\u00f6ffen und F\u00f6rster hatte abstecken lassen. Als dann 1693 Erzbischof Anselm Franz, der h\u00e4ufig nach Ems zur Kur kam, auf Mainzer Boden ein Haus zu bauen w\u00fcnschte, dass zugleich auch als Pfarrhaus dienen konnte, suchte er dazu dieses Wiesengel\u00e4nde von etwa 12 Morgen zu erwerben. Der Zollschreiber L\u00f6hr kaufte es darum den Erbp\u00e4chtern um ein Spottgeld \u2014 80 Thlr. \u2014 ab, nicht ohne auf die Verk\u00e4ufer einen gelinden Druck ausge\u00fcbt zu haben. Das Haus wurde auch gebaut, wobei die Oberlahnsteiner Hofleute alle n\u00f6tigen Fuhren in der Fron leisten mussten. Der Kurf\u00fcrst \u00fcberwies der Gemeinde als Entsch\u00e4digung 600 fl. s\u00e4chsischer Quartiergelder, die sie hatte zahlen sollen. Die Stadt verkaufte sodann dem Kurf\u00fcrsten noch ein kleines dabei gelegenes st\u00e4dtisches H\u00f6fchen, das sp\u00e4ter als Pfarrhaus diente. Auch erhielt sie als Entsch\u00e4digung f\u00fcr den [S. 206] Pachtausfall f\u00fcnf Thlr. Jahreszins. Schon 1695 starb der Kurf\u00fcrst und der erst 1696 vollendete Bau fiel samt Garten und Wiesen dem Kammerpr\u00e4sidenten Frhrn. v. Ingelheim als Erbe zu, der sie 1708 dem langj\u00e4hrigen Platzmajor von Oberlahnstein, dem kurpf\u00e4lzischen Obristen Philipp Jacob v. Coccetti ver\u00e4u\u00dferte. Dieser erhielt auf seinen Antrag adelige Freiheit f\u00fcr das Haus, sowie die Erlaubnis f\u00fcr Wein- und Bierzapf, da er daselbst ein Logierhaus f\u00fcr Kurg\u00e4ste einzurichten gedachte. Er versprach die dortige Kapelle zu vergr\u00f6\u00dfern und sie zu dotieren, sowie einen Platz f\u00fcr einen Kirchhof und einen Garten f\u00fcr den Geistlichen herzugeben. Stattdessen errichtete er aber in dem Haus eine Brauerei und Branntweinbrennerei, seine Witwe weigerte nicht nur die Dotation der Pfarre und die Hergabe des Friedhofs, sondern lie\u00df auch den Geistlichen 1714 aus dem kleinen Pfarrhaus herauswerfen. Die Vergr\u00f6\u00dferung der Kapelle war inzwischen auf Kosten des Erzbischofs um 1711 erfolgt. Nach l\u00e4ngeren Verhandlungen mit der Stadt erkl\u00e4rte sich die sehr energische Frau v. Coccetti, die den Zollschreiber, der von ihr die Entrichtung der der Kellerei zust\u00e4ndigen Grundzinsen von den Wiesen verlangt hatte, einen &#8222;Ertzcouion und Federfuchser&#8220; genannt und gedroht hatte, ihn zu &#8222;ma\u00dfakriren, wenn ihr Sohn nicht Mannes genug seye&#8220;, endlich am 16. April 1716 bereit, 650 fl. zu zahlen, um damit alle Anspr\u00fcche ledig zu sein. Die Stadt verpflichtete sich ihrerseits das H\u00e4uschen, das Carl Zapf sel. Mit Erlaubnis des Gericht unweit der Kapelle gebaut hatte, zu einem Pfarrhaus herzurichten<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a>. Frau v. Coccetti verpachtete sp\u00e4ter das Haus &#8222;gegen Embser Baadt uber gelegen&#8220;, da ist zu unsicher und einsam war. Es brachte trotz seiner Gr\u00f6\u00dfe nicht mehr als 40 fl. ein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schlie\u00dflich verkaufte es ihr Sohn, der Mainzer Domherr Wilhelm v. Coccetti am 9. August 1733 um 2100 fl. dem Kanonikus zu St. Florin in Koblenz C. J. v. Baring. Damals geh\u00f6rten zu dem Haus als freiadeliger Besitz noch \u201eein Garten und der Vorplatz an der Lahn als b\u00fcrgerlicher Besitz, ein Feld zwischen Lahn und dem Weg, st\u00f6\u00dft an den Garten, h\u00e4lt 11 Morgen 13 Ruten. Item der Garten von ca. 3 Morgen, von welchem Gut, so von der Gemeinde zu Oberlahnstein verkauft worden, an die Stadt nebst der j\u00e4hrlichen Weinbeet ein jedes Simpel j\u00e4hrlich zu entrichten 42 Kreuzer, drei Pfennig.\u201c Auf dem Haus lastete eine Hypothek von 1800 fl. Der neue P\u00e4chter behielt zun\u00e4chst den Coccettischen P\u00e4chter Wilh. Frank bei, der dort eine gutgehende Wirtschaft betrieb, die nicht nur von den Kurg\u00e4sten, sondern auch von den Emser Einwohnern gerne besucht wurde. Auch nutzte er die dem Herrn v. Coccetti verliehene Freiheit des abgabefreien Weinzapfes, des Bierbrauens und Branntweinbrennens aus. Ferner nahm er eine Anzahl geringer Familien als Mieter auf, ohne dass diese der Stadt Lahnstein ein Einzugsgeld bezahlten. 1778 verkaufte Baring das Haus dem Lahnsteiner B\u00fcrger Joh. Georg Herresdorf, von dem es 1779 ein Holl\u00e4nder Joh. Wilh. Reinsteiner erstand, der es als Ruhesitz benutzen wollte, dabei aber doch eine kleine vornehme Wirtschaft betrieb.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In demselben fanden vom 25. Juli bis 25 August 1786 die durch den Namen der \u201eEmser Punktionen\u201c bekannten Zusammenk\u00fcnfte und Besprechungen der Deputierten der vier Erzbisch\u00f6fe statt, die darum eigentlich jenen Namen zu Unrecht f\u00fchrten, da sie auf Oberlahnsteiner Grund und Boden gepflogen wurden und darum zum minsten \u201eSpie\u00df-Emser Punktionen\u201c hei\u00dfen m\u00fcssten!<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> \u00a0Unterm 5. Dezember 1787 verhandelten die Reinsteinschen Eheleute \u00fcber den Verkauf dieses von allen herrschaftlichen Abgaben befreiten Hauses samt 11 Morgen Gartenlandes. Sie wollten daf\u00fcr 2561 fl. haben. Sowohl der Badeverwalter G. U. Schapper, als der nassauische Verwalter Goedecke bem\u00fchten sich darum. Schapper erwarb es schlie\u00dflich unter Vermittlung des Metzgermeisters Georg Wilh. Dresler, doch musste er sich noch mit Herresdorf, der gegen den Verkauf an Schapper als einen \u201eAusw\u00e4rtigen\u201c beim Oberlahnsteiner Sch\u00f6ffengericht Beschwerde einlegte, vergleichen. Schapper benutzte das Haus [S. 207] wie bisher als Logierhaus und Gastwirtschaft, bis 1806 der P\u00e4chter des Emser Kurhauses Hartung dagegen Berufung bei der nassauischen Regierung einlegte, die bei der Untersuchung feststellte das dem Mainzer Haus nur f\u00fcr Coccetti und seine Nachkommen adelige Qualit\u00e4t verliehen worden war und dass es niemals, wie z. B. der Wintersberger Hof zur Ritterschaft gesteuert hatte. Das Haus, der Garten und der Vorplatz seien allerdings stets von Gemeindesteuern verschont geblieben, nicht aber die dazugeh\u00f6rigen sonstigen Grundst\u00fccke. \u00a0Diese Feststellung gen\u00fcgte, um dem Schapper die Gastwirtschaft zu entziehen. Er beschr\u00e4nkte sich auf die Bewirtschaftung seiner L\u00e4ndereien, die nach seinem Tode von seiner Frau verpachtet wurden, zun\u00e4chst an einen Einzelnen, dann parzellenweise. Das Wirtschaftsverbot wurde sp\u00e4ter wieder aufgehoben, denn 1838 war ein Jak. Fried. Schaaf Gastwirt im \u201eMainzer Haus ufm Spie\u00df\u201c, 1847 Karl Gustav Ackermann P\u00e4chter desselben. Um 1857 kam das Haus an den Badearzt Dr. Anton Busch aus Limburg, von dessen Erben es zu Anfang dieses Jahrhunderts der Badearzt und Landtagsabgeordnete Dr. Stemmler erwarb<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1737 hatte die Stadt Oberlahnstein den Spie\u00dferhof einem Best\u00e4nder auf zehn Jahre verliehen. 1758 gab es zwei st\u00e4dtische Hofleute daselbst, von denen der eine Best\u00e4nder, Carl Zappey, 14 Simmer, der andere, Martin Zipf, 3 Malter Hafer und 3 fl. bzw. 3 fl. 3 kr. trockenen Weinkauf f\u00fcr das Gericht am Geschworenen-Montag geben musste. Andreas Zipp verkaufte seinen Hof 1764 dem Ludwig Bonnig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schon 1858 hatte die Gemeinde Ems um Ausscheidung des Distrikts Spie\u00df aus dem Oberlahnsteiner Gemeindeverband nachgesucht. Man wollte die Grenze bei der Behausung des Dr. Busch ziehen, Oberlahnstein war wohl damit einverstanden, aber nicht gewillt, auch nur einen Fu\u00df Gemeindeeigentum abzutreten und verlangte dazu noch freie Lahn\u00fcberfahrt f\u00fcr seine B\u00fcrger. Der Plan zerschlug sich. Erst im September 1871 fanden neue Verhandlungen statt, doch einigte man sich nicht \u00fcber die Entsch\u00e4digung, die Ems f\u00fcr einen Teil des abzutretenden Waldes zahlen sollte. Erst am 1. Juli 1876 erfolgte die definitive Abtretung des Spie\u00df-Ems samt einem Teil des Distrikts R\u00f6delstein an die Gemeinde Ems. Schon vorher hatte die Stadt Oberlahnstein die Anlage eines Promenadenwegs auf dem Wintersberg durch den R\u00f6delstein genehmigt (1865). Auch hatte man der Emser Blei-und Silberh\u00fctte 1873 die Errichtung von Werkst\u00e4tten und Wohnungen gestattet, sowie dem Christian Bauer die Anlage eines Schie\u00dfstandes.<\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><a id=\"a3\"><\/a>3 Die Waldh\u00f6fe<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Betrieb der Eisenh\u00fctten und der zu gleicher Zeit einsetzende lebhafte Holzhandel Holl\u00e4nder Kaufleute hatten in Verbindung mit einer h\u00f6chst verderblichen Forstnutzung seitens der Gemeindemitglieder zur Folge, dass in der zweiten H\u00e4lfte des 17. Jahrhunderts gro\u00dfe Strecken des Waldes gelichtet waren. Diese vergab nun die Stadt an unternehmungslustige Bauern als Hofg\u00fcter, wo sie einigen auch die n\u00f6tigen Geb\u00e4ude erstellte, w\u00e4hrend andere dies auf eigene Kosten traten. Es waren nur kleine Bauernh\u00f6fe, deren P\u00e4chter aber noch im umliegenden Stadtwalde den Weidebetrieb hatten und sich wahrscheinlich auch sonst darin f\u00fcr die geringe Pacht schadlos hielten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach einem Schreiben des Kurf\u00fcrsten Lothar Franz vom 8. Mai 1699 an den damaligen Zollschreiber, waren die Best\u00e4nder dieser st\u00e4dtischen H\u00f6fe, deren es damals zw\u00f6lf gab, leibeigen und mussten im Todesfall dem Landesherrn das Besthaupt, d. h. das wertvollste St\u00fcck des Viehbestandes geben.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Auch waren [S. 208] sie nicht dem Stadtgericht, sondern unmittelbar dem Amt unterstellt, entbehrten also einer Appellationsinstanz. Andererseits unterstanden sie dem besonderen Schutz des Amtsmanns bzw. Zollschreibers, darauf zu achten hatte, dass sie mit der Pachtung nicht zu sehr beschwert wurden und dass jedem Weideland f\u00fcr sein Vieh im Stadtwald angewiesen wurde. In Wirklichkeit wurde von dieser Leibeigenschaftserkl\u00e4rung der Hofbauern kein Gebrauch gemacht. Ganz am Ende des 18. Jahrhunderts kam allerdings die Regierung merkw\u00fcrdigerweise auf diesen Erlass von 1699 zur\u00fcck, doch der verst\u00e4ndige Amtsverwalter wies darauf hin, dass die Zeit doch nicht dazu angetan sei, um jene Leibeigenschaft, die niemals de facto bestanden habe, nachtr\u00e4glich einzuf\u00fchren, worauf denn auch keine weiteren Schritte erfolgten. Sie waren und blieben stets frei und durften auch ihren Hof nach Belieben vererben und verkaufen, nur war der neue Besitzer an den Pachtvertrag gebunden. Von den Hofgeb\u00e4uden geh\u00f6rten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die der Hofg\u00fcter Grenzloch, Neuborn und Buchholz den P\u00e4chtern, die der \u00fcbrigen waren Eigentum der Stadt. 1875 machte eines Tages das Amtsgericht die Entdeckung, dass die Erb\u00e4ulichkeiten aller Hofg\u00fcter auf den Namen der P\u00e4chter eingetragen sein. Erst bei Gelegenheit sp\u00e4terer Neuverpachtungen gelang es der Stadt, ihre alten Eigentumsrechte wieder zur Geltung zu bringen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Bewohner dieser st\u00e4dtischen und der \u00fcbrigen im kurf\u00fcrstlichem oder privatem Besitz befindlichen Waldh\u00f6fe, hatten es nicht immer leicht. In Kriegszeiten mussten sie nicht nur besonders schwer fronden, wobei oft nach geleistetem Vorspann der Feind noch die Ochsen ausspannte, auch in Friedenszeiten wurden sie h\u00e4ufig seitens des Amtes zu Fronfuhren herangezogen, sei es, dass sie Brennholz ins Schloss oder Baumaterial zu fiskalischen Neubauten beifahren mussten. Sie waren raue Waldmenschen geworden, die wohl sonnt\u00e4glich nach Spie\u00df-Ems zur Kirche gingen, im \u00fcbrigen aber Pfarrer und Schulmeister selten sahen. Alte Br\u00e4uche und Sitten hielten sich bei Ihnen noch lange. v. Stramberg beschreibt in Band II, 2, S. 108 seines rheinischen Antiquarius die auf diesen H\u00f6fen \u00fcbliche Art der Hochzeitsfeier folgenderma\u00dfen: \u201eAuf den 20 Geh\u00f6ften, aus welchen damals ausschlie\u00dflich die Pfarrei Spie\u00df gebildet war, begann die Hochzeitsfeier stets damit, dass beim ersten Glockenzug der Br\u00e4utigam mit seinen F\u00fchrern l\u00e4rmend auf das Geh\u00f6ft der Braut zog und rief: \u201eDer Herr hat geruf, gebt die Braut heraus.\u201c Der Vater oder der Vormund der letzteren trat dann entr\u00fcstet hervor, erkl\u00e4rte, es sei keine Braut da, und jagte die Tumultanten fort. Die n\u00e4mliche Szene wiederholte sich beim zweiten Glockenzug; beim dritten verdoppelte sich der L\u00e4rm, es wurde erkl\u00e4rt, der Herr habe zum dritten Mal gerufen, und es m\u00fcsse die Braut herausgegeben werden. Da wurde allemal eine der \u00e4ltern Jungfern vom Geh\u00f6fte vor die T\u00fcr geschoben und erkl\u00e4rt: \u201eDa habt ihr die Braut!\u201c Hierauf steigerte sich der L\u00e4rm aufs h\u00f6chste, die Herausgeschobene wurde mit Protest zur\u00fcckgewiesen, worauf dann die wirkliche Braut in vollem Staat erschien. Nun ging es unter fortw\u00e4hrendem Abfeuern von Karabinern in die Kirche, am Abend spielten die Linksgeiger auf. Nach der allzeit recht lustigen Musik dieser Linksgeiger tanzten die Hochzeitsg\u00e4ste bis zum anderen Morgen. So lebte das Volk unter dem Druck der Feudalherrschaft.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><a id=\"a31\"><\/a>3.1 Die D\u00f6rstheck<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der \u00e4lteste dieser H\u00f6fe, die D\u00f6rstheck, ist schon 1665 gegr\u00fcndet worden, und hat seinen Namen von dem am weitesten von der Stadt entfernten Walde, der umgeben wird von den Gemeinden Oberwies, Schweighausen, Dessighofen und Dornholzhausen, und und dessen Besitz 1437 sich eine Fehde zwischen den Grafen [S. 209] Johann von Nassau und der Stadt entsponnen hatte, die damals zugunsten des Grafen entschieden worden war. Er wurde 1698 mit dem \u201egerichtlichen Seil\u201c abgegrenzt und dem Melchior Geiles und Johann Eysenbach auf zehn Jahre um vier Malter Korn, vier Malter Hafer, zwei Simmer Hafer f\u00fcr die F\u00f6rster, eine Fuhre Holz von jedem bis unter das Rathaus,und ein fl. f\u00fcrs Gericht am Geschworenen-Montag verpachtet.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> 1758 zahlten die beiden Hofleute Joh. Mathie und Josten Caffey 12 Malter Korn, 12 Malter Hafer 9 fl. und 2 fl. trockenen Weinkauf f\u00fcrs Gericht. Sie durften Schweine in die Eckern treiben und mussten alle Fronden und Beschwernisse tragen. 1818-30 geh\u00f6rte der eine der beiden zu diesem Gute geh\u00f6rigen H\u00f6fe dem Andreas Kaffai, dann dem Joh. Kaffey (1850-62), dem Peter Kaffey (1870), der andere dem Andreas Kaiser (1818) und Josef Kaiser (1830-74). 1850 bestand jeder Hof aus je 37 Morgen Acker, f\u00fcnf Morgen Wiesen und 27 Morgen Driesch, 1860 aber aus je 111 Morgen. Die Pacht betrug f\u00fcr jeden 1818 vier Bopparder Malter Korn, 18 Malter 3 Simmer Hafer Mainzer Ma\u00df und 11 fl., 1850 und 1860 120 fl., 1870 68 Thlr. 17 Silbergr. \u2014 1880 wurde der Hof mit 218 Morgen Land um 408 Mark dem Josef Kaiser und Jakob Eschenauer verpachtet, seit 1890 und 1900 aber in drei Abteilungen zu 204, 102 und 102 Mark dem Josef Kaiser, Anton Kaffey und Michael Klein. Von 1913 bis 1920 hatte Theodor Ortmann das Gut um eine mit 500 Mark beginnende und mit 800 Mark im Jahr 1917 steigende Summe gepachtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><a id=\"a32\"><\/a>3.2 Hof Buchholz<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser Hof erscheint zuerst 1686, da die Stadt ihn dem Anton und Cornelius Stein und dem Mathias M\u00fcller auf elf Jahre um 15 fl. verpachtete. Doch schon im n\u00e4chsten Jahre werden als Best\u00e4nder Heinrich Wirtz und Joh. Landsrath genannt. 1696 pachteten ihn Joh. Schmidt, Joh. Otto und Joh. R\u00fcbenach auf sechs Jahre um zw\u00f6lf Malter Hafer, 18 fl., vier Simmer Hafer f\u00fcr den F\u00f6rster, drei fl. zur Unterhaltung der Schule, drei Wagen Holz unter das Rathaus und je zwei junge Hahnen oder ein Huhn f\u00fcrs Gericht am Geschworenen-Montag auf sechs Jahre und 1699 Joh. Schmitz und Joh. Otto auf weitere zw\u00f6lf Jahre. 1712 pachteten ihn Joh. Schmitz und Hilgert Zimmermann um 14 Malter Hafer, 12 Thlr. Schulgeld, 4 Simmer Hafer f\u00fcr die F\u00f6rster, zwei wohlgeladene Wagen Holz und vier Kopfst\u00fcck wegen der vorher gelieferten Hahnen. 1732 brachte der Hof an Pacht ein: 5 Malter Korn, 6 Malter Hafer und 6 Thlr. Weinkauf. P\u00e4chter waren damals Melchior Gilles und Joh. Caffay. \u2014 1758 zahlten die beiden Buchholz Hofleute 14 Malter Hafer und je drei fl. trockenen Weinkauf, sowie 1 Thlr. zum Geschworenen-Montag. \u2014 1761 musste sich der Best\u00e4nder Joh. Landsrath verpflichten, keine Schafe und kein fremdes Vieh zu halten. 1808 pachteten den einen der beiden Buchholzer H\u00f6fe Franz Landsrath, den anderen Joh. Zimmermann um je 4 fl. 30 Kreuzer und 18 Malter Hafer. 1827 wurden beide H\u00f6fe zu einem Hofgut vereinigt. Beide hatten vorher je 50 Morgen, 1850 dagegen nur 34 Morgen Acker und 12 Morgen Wiesen, weil man einen Teil davon angeforstet hatte. 1880 umfasste er 86 (preu\u00dfische!) Morgen. Die Pacht betrug 1850 145 fl., seit 1880 250 Mark. Die Pacht blieb in der Familie Zimmermann bis 1900, seitdem besitzt sie Dietrich Nikolaus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><a id=\"a33\"><\/a>3.3 Hof Kirchheimersborn<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1687 wird der Hof zuerst genannt. Damals pachteten ihn Max Oppenhausen, Michel Bornig und Joh. Bernhard Schleimer auf zehn Jahre um 45 fl. \u2014 Die [S. 210] beiden ersteren und ein Thomas M\u00fcscher erneuerten die Pacht 1696, diesmal um 12 Malter Korn, vier Malter Hafer, drei Thlr. Zur Unterhaltung der Schule, drei Simmer Korn f\u00fcr die F\u00f6rster und drei Fuhren Holz unters Rathaus. 1709 gab die Stadt den drei Hofleuten au\u00dferdem noch f\u00fcr die Dauer ihrer Pacht einen abgemessenen, sieben Morgen gro\u00dfen Bezirk gegen zw\u00f6lf Simmer Korn Jahrespacht. 1717 besa\u00dfen ihn dieselben drei Familien wie 1696 um 15 Malter Korn, sechs Malter Hafer und drei fl f\u00fcr das Gericht. 1627 wurde er neu verpachtet und zwar an Joh. Bornig, Jacob Schr\u00f6der und Wilh. L\u00f6hr. 1736 erhielt Joh. Buch den einen Hof um f\u00fcnf Malter Korn und zwei Malter Hafer. 1736 waren au\u00dfer ihm noch Jacob Schr\u00f6der und Hilgert Zimmermann P\u00e4chter. 1758 gaben die beiden Hofleute \u2014 wie vorher \u2014 15 Malter Korn und sechs Malter Hafer, sowie 15 fl. und drei fl. am Geschworenen-Montag. Sie durften au\u00dfer den Schweinen auch zw\u00f6lf Schafe in die benachbarten st\u00e4dtischen Pfahlhecken treiben. 1762 erhielt ein Phil. Welsch den Hof. Die zu diesem gute geh\u00f6rigen beiden H\u00f6fe hatten 1825 je 28 Morgen Acker, vier Morgen Wiesen und 13 Morgen Drieschland. Der eine war 1808 an Wilh. Frank und Anton Schleimer, 1818-30 an Anton Schleimer, 1851 an Anton Frank, 1870 an Joh. Adam Schroeder und Wilh. Frank verpachtet, der andere an Heinr. Schroeder (1818 bis 1830) und dessen Witwe, dann an Joh. Schroeder (1860-70). Die Pachtsumme betrug 1818 je 16 Malter Korn, 9 Malter Hafer, 1 fl. 30 Kreuzer, 1850 150 fl., 1870 je 87 Thlr. 12 Silbergr. 1880 wurde das gesamte Hofgut mit 170 Morgen an Anton Landsrath und Konsorten um 555 Mark verpachtet, 1890 um dieselbe Summe in f\u00fcnf Teilen, 1900 desgl., aber um 571 Mark. Seit 1910 hat Karl Lotz 154 Morgen in Pacht um 1170 Mark, Joh. Schroeder acht Morgen um 40 Mark.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dicht bei diesem Hof besa\u00df der Deutschritterorden eine Hecke, deren Besitz zwischen ihm und der Stadt strittig war. Die Hecke wurde 1693 gerodet und an die Kirchheimersborner Hofleute verpachtet. 1739 zog die Stadt dieses Feld bis auf zwei Morgen an sich und gab dem Best\u00e4nder des kleinen H\u00f6fchens, die Deutschherrenh\u00fctte genannt, einen Lehnbrief dar\u00fcber, in dem dieser sich zu einer Pacht von zwei Mainzer Malter Korn und zwei Malter Hafer verpflichtete. Dieses f\u00fchrte zu einem Prozess, bei welchem es sich um die Frage drehte, ob die mit Wald bestandenen H\u00e4lfte des Besitztums samt einem kleinen angrenzenden Streifen des Ackerfeldes der Stadt geh\u00f6re oder nicht. Der Amtmann Graf zu Eltz entschied 1746 zugunsten des Ordens. Trotzdem lebte der alte Streit noch wiederholt auf, da der im Laufe der Zeit eingetretene Wechsel von Feld und Wald, je nach der Einstellung eine verschiedenartige Auffassung des Wortlautes des Vertrages erlaubte. Noch 1802 erhob der Orden gegen die Stadt eine Spolienklage wegen Verkaufes von Holz aus jenem W\u00e4ldchen, die damals aber abgewiesen wurde.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> 1754 verpachtete der Orden den Besitz um drei Malter, 1780 um sechs Malter Hafer.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a> Ferner verpachtete die Stadt den Kirchheimersborner Hofleuten seit 1742 ein ihr geh\u00f6riges Drittel eines Wiesendistrikts im Ruschel gegen zwei Malter Korn und drei Malter Hafer. Diese Deutschherrnh\u00fctte wurde bei der Aufhebung des Ordens 1803 zum Dom\u00e4nengut gezogen und von der Dominialverwaltung verpachtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><a id=\"a34\"><\/a>3.4 Hof Neuborn<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Er liegt an der Fr\u00fcchter Grenze in der N\u00e4he der Braunebach zwischen Kirchheimersborn und dem Forsthaus. 1671 erhielten Dietrich Schroeder und Peter Wirtz Land auf der Emser Schlecht zugewiesen. Das Holz f\u00fcr den Hausbau durften sie aus dem Stadtwald holen. Drei Jahre sollten sie frei von Pacht sein, dann vier Malter Korn entrichten. 1684 wurde er dem Dietrich Schroeder [S. 211] auf 15 Jahre gegen neun Malter Korn verpachtet. 1691 pachteten ihn von der Stadt Heinrich und Dominicus Schroeder auf zehn Jahre um zw\u00f6lf Malter Korn und vier Malter Hafer, sowie drei fl. \u2014 statt eines Kalbes und Butter f\u00fcrs Gericht. 1717 bestand er aus 75 Morgen Acker und Wiesen und sieben Morgen Garten. Damals hatte ihn schon seit langen Jahren Heinrich Schroeder, von dem er auch den Namen Heinrichshof trug, um 15 Malter Korn, f\u00fcnf Malter Hafer und 10 fl. trockenen Weinkauf. Wegen der Sch\u00e4digungen in den Kriegszeiten betrug auch 1758 die Pacht nur 15 Walter Korn, sieben Malter Hafer und 15 fl. \u201eLaudemium\u201c. 1763 besa\u00df Jacob, des Gabriel Schroeder Sohn, den einen Hof, den anderen \u00fcbernahm 1764 von Anton Schroeder dessen Schwager Wilh. Mosler.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1818 besa\u00df damit Oppenh\u00e4user den einen Hof, 1845 Lorenz Esch, 1856 bis 1870 Lorenz Fischer, den anderen 1818-50 Joh. Landsrath, 1860-70 Lorenz Esch. Beide H\u00f6fe umfassten 1825 je 20 Morgen Acker, beinahe f\u00fcnf Morgen Wiesen und dreizehn Morgen Drieschland. Die Pacht betrug 1818 je zwei fl. 30 Kreuzer, f\u00fcnf (Mainzer) Malter Korn, zehn Malter Hafer, 1845 je 52 fl. und 15 \u00be Malter Roggen. 1880 wurden beide H\u00f6fe mit zusammen 178 Morgen Land der Witwe Lorenz Fischer und Lorenz Esch um je 90 Mark und jene 15 Malter Roggen verpachtet, 1900 desgleichen an Lorenz Fischer und Heinrich Klein das Hofgut um je 90 Mark, sowie 340 Mark f\u00fcr Abl\u00f6sung der Kornabgabe in Pacht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><a id=\"a35\"><\/a>3.5 Hof Grenzloch<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Er liegt beim Forsthaus an der Quelle der Braunebach und wurde auch nach einer langj\u00e4hrigen P\u00e4chterfamilie der Welschhof genannt. 1685 pachteten ihn Joh. Mathie und Joh. Caphai auf 15 Jahre gegen sechs Malter Korn und ein Malter Hafer. Dazu pachteten sie noch einen Berg am R\u00fcckweg um zwei Jahre um vier Malter Korn und zusammen drei Malter Hafer und vier Thlr. Weinkauf. Der Hof wurde 1758 an Joh. Adam Veldens verpachtet. Da er durch Hochwasser viel Schaden erlitten hatte, so brauchte er damals nur sechs Malter Korn und vier Malter Hafer nebst einem fl. Laudemium zu geben. 1761 wurde sein Stiefsohn Andreas Caffey sein Nachfolger. Er musste sich verpflichten nicht mehr als zehn St\u00fcck Rindvieh zu halten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch der Hof Grenzloch, der 1818 noch in drei Teilen verpachtet war, und zwar 26 Morgen Acker, drei Morgen Wiesen und drei Morgen Driesch der Witwe Lorenz Kalter, ebenso viel dem Nikolaus Ufer und ein drittes kleines St\u00fcck von ca. 17 Morgen dem Heinrich H\u00e4rter, wurde 1827 zusammengelegt, nachdem ein Teil davon angeforstet, ein anderer Teil von ca. vier Morgen zum neu erbauten Forsthaus gezogen worden war. Als P\u00e4chter erscheinen 1845 Nikolaus Kalter, 1890-1915 Lorenz Kalter. Die Pachtsumme betrug 1818 f\u00fcr die beiden gleichen Teile je acht Malter Korn, vier Malter Hafer und drei fl., f\u00fcr den dritten zwei Bopparder Malter Korn und 1 fl. 30 Kreuzer. \u2014 Seit 1827 wurde das vereinigte Gut, das 1850 aus 45 Morgen Acker, zehn Morgen Wiesen und einem Morgen Driesch, 1860 aus 105 Morgen, seit 1870 aber aus 85-88 Morgen bestand, um 14 Malter Korn. 8 Minzen\u00a0 Hafer und 10 fl. verpachtet, 1850 um 145 fl., 1860 um 120 fl., 1866 um 164 fl. und seit 1880 und 282 Mark verpachtet. Das f\u00fcr den F\u00f6rster abgetrennte St\u00fcck, das sogen. F\u00f6rsterswieschen, hatte 1880 23 Morgen und war dem F\u00f6rster um 45 Thlr. 21 Silbergr. (1870) bzw. 105 Mark (1880) an den F\u00f6rster Weimar, 1890 um 143 Mark und 1914 um 100 Mark an Joh. Schleimer vom Buchenberger Hof verpachtet. Seit dem umfasste es allerdings nur noch 17 \u00bd Morgen. [S. 212] Auf privatem Gel\u00e4nde wurde \u2014 anscheinend um 1825 \u2014 der Biebricher Hof erbaut, der demnach auch nicht den st\u00e4dtischen H\u00f6fen zuzuz\u00e4hlen ist.<\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><a id=\"a4\"><\/a>4 Adelige H\u00f6fe<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4.1 Der Wintersberger Hof<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">[S. 272] Auf dem Wintersberg \u00fcber Spie\u00df-Ems zwischen Wies- und Braunebachtal, besa\u00dfen schon 1467 die Junker Johann und J\u00f6rg von Bechel das Halbteil eines Hofes, dass sie damals dem Kellner Anselm zu Braubach verpf\u00e4ndeten. 1469 gab J\u00f6rg dem Zollschreiber zu Lahnstein 12 fl., die Junker Johann ihm vom Wintersberger Hof schuldete. 1491 kaufte dann der Koblenzer B\u00fcrger Georg Bechel von Johann Junker dessen Gerechtigkeit zu Wyntersberch, um ihn aber bald darauf dem Koblenzer Ratsherrn Conrad Scherer zu verpf\u00e4nden. Doch kaufte noch 1508 der Koblenzer B\u00fcrger Johann Bechel den Anteil Johann Menkers an jenem Hof. Vorher schon, 1501, hatte Junker Philipp von Heuchelheim, der Oberlahnsteiner Amtmann, von Michel Henchin Erben von Dausenau deren Teil am Hof und Gut Wintersberg erworben. Auch die \u00fcbrigen Anteile musste er erstanden haben. Sp\u00e4ter wurde er dann mit dem ganzen \u00fcbrigen Heuchelheimschen Besitz in Lahnstein dem Kurf\u00fcrsten von Mainz verpf\u00e4ndet. Doch Georg Neuer v. Montabaur, der Gatte der Christina v. Heuchelheim l\u00f6ste ihn 1565 um 270 fl. wieder ein. Er kam dann ebenso wie der Hof Windhausen \u00fcber Oberlahnstein an die Freiherrn v. Ingelheim und 1708 an die Familie v. Coccetti. 173 umfasste der Hof 36 Morgen Ackerlandes, zw\u00f6lf Morgen Wald, Hecken und Weiden und drei Morgen Heuwachs. Er war 1720 vom Gericht auf 5165 fl. gesch\u00e4tzt worden, so das die Witwe v. Coccetti vom Grafen v. d. Leyen 1500 fl. als Hypothek darauf nehmen konnte, die ihr Sohn Ludwig Anton zum Kauf einer Kompagnie in der kaiserlichen Armee brauchte.<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts kaufte sodann die Witwe Anna Margarete Buschmann im Thal Ehrenbreitstein von Joh. Friedrich v. Coccetti den zur Ritterschaft steuerbaren freiadeligen Hof\u00a0 Wintersberg, auf denen sie 1787 dem Metzgermeister Herbert Schlink zu Koblenz 1200 Thlr. Hypothek aufnahm. Der Hof wurde von den folgenden Besitzern meist verpachtet. 1837 besa\u00df ihn der Hofbest\u00e4nder Hermann.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong><span style=\"font-size: 10pt;\">Anmerkungen<br \/>\n<\/span><\/strong><span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Altes Sch\u00f6ffenbuch, Stadtarchiv Oberlahnstein<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Staatsarchiv Wiesbaden, erzbisch\u00f6fl. Kanzlei Nr. 86-87<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Math. H\u00f6hler, der das Tagebuch Arnolds \u00fcber diese Zusammenk\u00fcnfte 1915 publizierte, gibt einen Grundriss dieses Hauses<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Vgl. hierzu: Adolf Bach, Das Mainzer Haus in Bad Ems. Zeitschrift f\u00fcr Heimatkunde in Koblenz und Umgebung, Jahrg. 1 S. 190<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Staatsarchiv Wiesbaden, IX, Kurmainz, Landesregierung Nr. 645<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Diese und die meisten folgenden Angaben finden sich in dem mit dem Jahre 1590 beginnenden Ratsprotokoll im Stadtarchiv Oberlahnstein<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Staatsarchiv Wiesbaden, IX 10, XIX, a, 15, 5 und IX, 10 I, b, 9<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Staatsarchiv Wiesbaden, IX, 10, L. 13<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\"><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Staatsarchiv Wiesbaden, IX 10, IX Nr. 3<\/span><\/p>\n<hr \/>\n<p><span style=\"font-size: 10pt; font-family: times new roman, times, serif;\"><strong>Letzte \u00c4nderung: 6. Mai 2024<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt; font-family: times new roman, times, serif;\"><strong>Ralph Jackmuth<\/strong><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>aus: Michel, Fritz: Geschichte der Stadt Oberlahnstein. Buchdruckerei Franz Schickel Nachf. Oberlahnstein, 1925 Inhalt 1 Die Pfarrei auf dem Spie\u00df bei Ems 2 Die H\u00f6fe auf dem Spies bei Ems und das Mainzerhaus 3 Die Waldh\u00f6fe 3.1 Die D\u00f6rstheck 3.2 Hof Buchholz 3.3 Hof Kirchheimersborn 3.4 Hof Neuborn 3.5 Hof Grenzloch 4 Adelige H\u00f6fe 4.1 &hellip; <a href=\"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/?page_id=11263\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eFritz Michel zur Pfarrei Spie\u00df (1925)\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-11263","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11263","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=11263"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/11263\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ahnenforschung-jackmuth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=11263"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}